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Einspruch - Wie ist vorzugehen?

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: Einspruch - Wie ist vorzugehen?
By Thommy (149.225.10.160) on Freitag, den 14. September, 2001 - 23:36:

Ein Zivilfahrzeug der Trachtengruppe Grün/Weiß fuhr mir unentdeckt über 40km hinterher, ohne mir einen Verstoß nachweisen zu können (O-Ton des Freund und Helfers). Dann erwischte er mich aber doch wegen eines Abstandsverstoßes. Ich wurde angehalten und belehrt, habe aber keine Aussage gemacht. Einen Anhörungsbogen habe ich nicht erhalten, sondern 12 Tage vor Verjährung direkt einen Bußgeldbescheid inklusive Fahrverbot. Wer kann mir sagen, wie am geschicktesten vorzugehen ist?

By Greatblackbird (145.253.20.170) on Samstag, den 15. September, 2001 - 09:53:

12 Tage vor welcher Verjährung? Ein Bußgeldbescheid muß innerhalb von 6 Monaten erlassen sein. Vorher muß der Betroffene gehört werden. Hierfür gelten 3 Monate (Anhörungsbogen).
Wenn Du also keinen A-Bogen bekommen hast und nach Ablauf von 3 Monaten, aber noch vor Ablauf der 6 Monate ein BG zugestellt wurde, ist zu prüfen, ob von der Behörde ein A-Bogen rechtzeitig ausgestellt wurde. Wenn nicht, dann ist die Sache verjährt.

By dagegen (213.6.19.26) on Samstag, den 15. September, 2001 - 21:20:

Ein Bußgeldbescheid muss innerhalb von 3 Monaten (+14 Tage Postzustellzeit) ankommen!!! Die sechs Monate gelten erst nach einem Bußgeldbescheid.

Schreibst du noch dazu, wieviel Abstand und wie hoch exakt die Strafe?

By Greatblackbird (145.253.20.170) on Samstag, den 15. September, 2001 - 23:20:

@dagegen
Sorry, Du hast natürliuch Recht.

@Thommy

Dann kannst Du nur noch Einspruch einlegen und abklopfen, was es für Beweise gibt. Eine Aufzeichnung wurde anscheinend ja nicht gemacht. Wie wurde der Abstandsverstoß denn gemessen?


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