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Skandal, was kann ich tun?

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: Skandal, was kann ich tun?
By Movadus (213.182.134.58) on Freitag, den 10. August, 2001 - 02:58:

Als Betroffener bin ich auf ein Thema gestoßen das jeden Motorradfahrer angeht. Ein sehr interrasanter Fehler im Verkehrsüberwachungssystem Vidista. Dies ist ein neues Verfahren um Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße anhand von Videoauswertung eines nachfolgendes Fahrzeuges zu ahnden. Als Student der Technischen-BWL, mit genügend Grundlagen in Technik und Mathematik konnte ich nach Akteneinsicht und einigen Beispielrechnungen erstaunliche Differenzen in den Ergebnissen dieser Messmethode feststellen.

Da eine wichtige Größe dieses Verfahrens die Höhe eines Fahrzeugs ist, welche bei einem Auto immer gleich ist, funktioniert dieses System dort gut (Dreisatz). Bei einem Motorrad, wenn man sich nicht vermessen lässt, wird von einer Höhe von 1.6m ausgegangen. In meinem Fall ergibt es sich dann folgendermaßen:
- Fahrverbot bei 1,60m Höhe
- Kein Fahrverbot bei 1,59m Höhe
- Effektive Höhe, die ich selbst nachgemessen habe, ist 1,45m. Draus ergibt sich eine Differenz von 8m. Statt 10.5m Abstand 18.5m ist immerhin eine Differenz von 76%!!!

Bei der Geschwindigkeitsmessung sieht es nicht anders aus. Variiert die Höhe, was ja bei Motorradfahrern oft passiert (mal über ein Auto drübergeschaut und dann wieder hinter der Scheibe versteckt) ergeben sich enorme Unterschiede. In meinem Fall werden mir pauschal 132km/h unterstellt. Beispielrechnung mit einer Fahrzeughöhe von anfangs 1.70m am Ende 1.30m (was realistisch ist) und anders herum ergeben im einen Fall 117km/h im anderen 149km/h.

Die Messmethode ist richtig, wenn man Abstand und Geschwindigkeit eines Autos messen will, ein Motorrad ist aber nie genau mit einer Höhe von 1.60m unterwegs.

Ich finde, das ist ein Skandal. Wahrscheinlich sind schon viele Motorradfahren aufgrund dieser Methode zu Unrecht verurteilt wurden.

Mein Dilema ist jetzt, dass ich mich laut Anwalt auf ein Verfahren einlassen könnte, aber mit mindestens 3000 DM rechnen müsste. Wegen 4 Wochen Fahrverbot kann ich mir das aber nicht leisten. Was kann ich tun?

By farendil (217.0.226.242) on Freitag, den 10. August, 2001 - 09:47:

@movadus: sehr interessant.
leider kann ich dir nicht sagen, ob du richtig gerechnet hast bzw welche toleranzen gewährt werden.

wenn dem so ist, dann wäre das ganze auch für autos sehr gefährlich. nicht nur, daß es normal ist, daß ein fahhrzeug gerade bei hohen geschwindigkeiten schon auf kleinen unebenheiten weit ausfedert, es ist auch zu debenken, daß die fahrzeughöhe durch dinge wie eine niveauregulierung deutlich verändert wird.


zum generellen vorgehen kann ich dir nur sagen, daß deine rechnungen den richter nicht sonderlch beeindrucken werden - daß muß ein gutachter tun.
davon gehst du scheinbar auch aus, sonst würdest du nicht auf 3000,- kommen.

ich kann dir nur empfehlen, dir von einem anwalt einen guten, vor gericht zugelassenen gutachter zu empfehlen zu lassen und einmal selbst mit ihm zu sprechen.
bestätigt er deine rechnungen (das wird er ohne weiteres aus dem "stehgreif" sagen können) und du bist deutlich unter der für dich wichtigen fahrverbotsgrenze, so hast du sehr gute chancen, den prozeß zu gewinnen.

eine garantie ist auch das natürlich nicht.

ich kann dir leider nur raten, dir für die zukunft eine rechtsschutzversicherung zu suchen. diese würde die kosten übernehmen.

By Movadus (213.182.137.27) on Freitag, den 10. August, 2001 - 15:15:

@ Farndil

Die Rechnungen stimmen, da ich nicht der einzige bin, der Nachgerechnet hat und die Rechnungen auch nicht wirklich schwierig sind. Ausserdem haben mich jetzt schon 4 Freunde vermessen, da sie es alle nicht glauben konnten.

Die Rechtschutzversicherung ist leider schon ums Eck.

Der Anwalt meint, daß ich selbst bei einem positiven Richterspruch auf meinen Kosten sitzen bleiben könnte. Ich bin Student und nicht gerade der reichste.

Von einem Gutachter bin ich ausgegangen.

Beim Auto können sie von der Dachkante bis zur Unterseite Stossstange messen. Diese Distanz variiert höchsens bei einem Trabbi :-)

@ the rest
Kenn jemand von euch einen vor Gericht zugelassenen Gutachter im Raum Stuttgart-Esslingen, den man mal unverbindlich zu diesem Thema befragen könnte? Oder der sogar ein eigenes Interesse an diesem Fall hat.

Vielen Dank schon mal im Voraus,
Movadus

By garfield (134.108.33.169) on Freitag, den 10. August, 2001 - 16:25:

Kenn jemand von euch einen vor Gericht zugelassenen Gutachter

Vielleicht hilft Dir die Adresse weiter, die ich Dir zugemailt habe.

By guest (217.84.188.200) on Freitag, den 10. August, 2001 - 23:17:

Falls Du im ADAC bist, frag da mal nach. Falls das ganze auf der Fahrt zur/von Uni oder FH passiert ist oder irgenwie mit dem Studium zu tun hatte (Besuch der Bücherei, ...) kann dir evtl. auch die
Rechtsstelle der Uni/FH weiterhelfen, vorausgesetzt Du hast den Semesterbeitrag bezahlt.

MfG
guest

By Smith (131.188.243.66) on Montag, den 10. September, 2001 - 17:49:

Kann man in so einem Fall nicht mal eine Art "Musterprozeß" führen? Außerdem muß die Methode ja von der PTB "freigegeben" werden. Was ist dann, wenn man denen vorrechnet, daß falsche Ergebnisse herauskommen? Da muß ein Gegengutachten her, und zwar schnell.

Wieso sollte man bei einem Freispruch auf den Kosten des Gutachters sitzenbleiben?


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