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2mal am gleichen tag und evtl noch ein paar mehr

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: 2mal am gleichen tag und evtl noch ein paar mehr
By Andreas Bonn (194.175.67.181) on Mittwoch, den 1. August, 2001 - 16:56:

hallo forum,

am 21.05. hat es mich 2mal wg abstandsunterschreitung in BY getroffen (jeweils 135km/h und 18m abstand). nun habe ich schon 8 jahre den führerschein und fahre viel autobahn in NRW und H. nie probleme (keine punkte bisher). geschwindigkeit fahre ich immer ok, nur abstand halt etwas wenig - bin eigentlich kein drängler - ist mir halt nur manchmal egal. gut - gelernt habe ich, dafür hätte einer gereicht, aber ich fürchte, dass noch weitere bußgeld-bescheide kommen. die beiden sind nämlich erst vor 14 tagen eingetroffen und ich bin fast jede woche nach M gefahren.

als erstes kam ein anhörbogen und ich bat um ein foto, nix weiter angekreuzt. heute kam die rechnung. beim zweiten kam gleich die rechnung. auf keinem steht etwas von eintragung in flensburg.

jetzt meine fragen:
1) müsste nicht irgendwo stehen, wieviel punkte ich jeweils kassiert habe. ich rechne mit jeweils 3.

2) falls noch mehr bescheide kommen, habe ich eine chance zu sagen alle weiteren waren >>folgefehler<<. sonst ist mein konto demnächst voll.

3) für das zweite vergehen, kam kein anhörungsbogen. ist das rechtens?

danke für antworten

By KJK (194.138.37.41) on Donnerstag, den 2. August, 2001 - 08:44:

zu 1) Nö, Punkte werden oft nicht ausdrücklich erwähnt. Find´ ich auch merkwürdig.

zu 2) Leider auch nö: Das ist in jedem Fall "Tatmehrheit", im Gegenteil: Damit wirst Du leider zum notorischen Abstandssünder :-(

Aber: Ich glaube, Du hast ziemliches Pech gehabt. Ich fahre so 35TKm im Jahr und böswilligen Gerüchten zufolge hin und wieder auch mit zu geringem Abstand. Zwar bin ich auch 2-mal innerhalb eines Jahres erwischt worden, aber Du solltest jetzt nicht gleich Panik schieben, daß sie Dich nun jedesmal abkassieren. Achte in Zukunft besser auf den Straßenrand, auf Brücken, etc. Das schützt erstens vor bösen Überraschungen und zweitens wirst Du, wenn Du ein erfahrener Lenker bist, wegen der veringerten Aufmerksamkeit für den Verkehr automatisch größere Abstände halten.

By Chris2605x (217.4.3.72) on Montag, den 24. September, 2001 - 20:43:

Hallo zusammen!
Ich hab das ganze etwas anders gehört.
Wenn man innerhalb 6 Monate 2 mal wegen dem gleichen oder ähnlichen erwischt wird, darf man einen Monat laufen.
Aber meine Hand lege ich dafür nicht ins Feuer.

Gruß
Christof

By farendil (217.0.226.235) on Dienstag, den 25. September, 2001 - 10:39:

@chris: nein!
es gibt eine regel für wiederholungstäter:

2x innerhalb eines jahres mit jeweils mindestens +26 zu schnell -> 1 monat fahrverbot.

andere wiederholungstäterregeln gibt es nicht, ußer daß die geldbuße bei "einschlägigen voreintragungen" (in flensb.) "angemessen erhöht" werden darf.


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