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Zweimal Abstandverstoß, aber 2. Mal war vor Zustellung des 1. Anhörungsbogens

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: Zweimal Abstandverstoß, aber 2. Mal war vor Zustellung des 1. Anhörungsbogens
By mbb (62.227.226.20) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 02:28:

Mich hat die Abstandsmessung in letzter Zeit leider zweimal erwischt. Am 27.4. (< 3/10 bei 120 km/h) und am 22.5. morgens (< 4/10 bei 125 km/h). Den Anhörungsbogen für die erste Sünde erhielt ich am 22.5. mit der Post, die ich erst am 23.5. erhielt (Firma).
Beim Bußgeldbescheid des ersten Verstoßes wurden mir 3 Punkte und doppeltes Bußgeld aufgebrummt, da ich schon 6 Punkte hatte (Geschwindigkeit). Außerdem hieß es, daß beim nächsten Eintrag ein Fahrverbot erfolgt.
Für den zweiten Verstoß drohen mir wohl auch 2 Punkte, was also ein Fahrverbot bedeuten würde.
Jetzt meine Fragen:
Zählt hier diese Androhung bereits, obwohl ich sie zum Tatzeitpunkt noch nicht kannte?
Mit wieviel Fahrverbot müßte ich ca. rechnen?

By farendil (217.80.147.50) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 09:24:

an wen waren die anhörungsbogen gerichtet?
wurden sie schon zurückgeschickt?
was wurde eingetragen?

By mbb (62.156.13.155) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 17:40:

an meinen arbeitgeber, da es sich um einen firmenwagen handelt. vom ersten habe ich wie gesagt bereits den bußgeldbescheid (mit punkten und androhung eines fahrverbots bei nächster eintragung). dieser kam aber ca. 1 Monat nach der 2. Tat. Das heißt eben, daß ich ein Fahrverbot für etwas angedroht bekomme, das ich bereits begangen habe.
Deshalb denke ich ja, daß man mir dann eigentlich kein Fahrverbot geben kann, da ich beim 2. Vergehen noch nicht einmal vom ersten geschweige denn von der Androhung eines Fahrverbots wußte.

By farendil (217.0.226.219) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 18:17:

wenn der 2. a-bogen noch nicht zurückgeschickt wurde, kannst du versuchen, durch die verjährung zu kommen.

am günstigsten wäre es, wenn der a-bogen nicht beantwortet wird, und in der firma keine aussage über den fahrer gemacht wird.

ansonsten lies dir mal alle beiträge zum thema verjährung durch.
die behörde darf bis zum 21.8. deinen namen nicht herausbekommen.

gegen den ersten erstoß kannst duleider nichts mehr machen.
die androhnung des fahrverbotes gilt normalerweise ab rechtskraft des bescheides - in dem fall ab überweisung des geldes.

By mbb (62.227.226.20) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 21:13:

wenn aber das zweite vergehen VOR bekanntwerden des ersten begangen wurde, kann dann trotzdem ein fahrverbot verhängt werden??

Für Verjährung ist es leider schon zu spät, der zweite Bogen ist schon zurückgeschickt.


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