Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By MAD (192.35.17.15) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 14:15: |
Vorgang: Fahrzeug ist Leihwagen - am 23.05. wurde ich wg. zu wenig Abstand (Brückenabstandsmessung mit Video) gefilmt. - Anhörungsbogen kam nun am 07.07. - wie bekomme ich die Aktion über die Verjährung hinaus? Soll ich den Anhörungsbogen zurückschicken? - Angaben machen?
Danke!
By MAD (192.35.17.15) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 15:31: |
Ergänzung: Was passiert, wenn ich im Anhörungsbogen behaupte es seien mehrere Personen abwechselnd gefahren - um ein Photo zur Identifikation bitte? - Wie komme ich da raus? - Bitte um Hilfe ;-)
By farendil (217.0.227.57) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 22:08: |
die verjährung beginnt mit dem datum des a-bogens von neuem (3monate)
wenn du um ein foto bittest, bekommst du es vielleicht - aber du kommst nicht drumherum (es sei denn das foto ist müll)
wieviel abstand (bei welcher geschwindigkeit) werfen sie dir vor?
By MAD (192.35.17.15) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 14:47: |
Abstand: < 4/10 bei 120 - ich denke das ist noch "tragbar" d.h. 2 Punkte + DM 100,-- ich hatte 22 m - ist doch irgendwie ärgerlich!
Danke!
By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 15:42: |
Farendil liegt richtig. Wenn du deinen Pappendeckel noch nicht ins Parkhaus geben musst, oder die 18 Punkte nicht schon böse grüssen, bringen die schweren Geschütze nichts. Du kannst aber die vermutlich sehr kleine Chance, dass das Foto Müll ist, noch abprüfen, mit deiner skizzierten Vorgehensweise. Drücke dir mal die Daumen, vielleicht hilft´s !
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