Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Zivilpolizeifahrzeug nötigt auf der linken Spur

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: Zivilpolizeifahrzeug nötigt auf der linken Spur
By Autofahrer (138.222.28.251) on Freitag, den 11. Mai, 2001 - 11:40:

Hallo,
neulich nähe Ulm: ein ziviles Polizeifahrzeug fährt mit ca. 130 links, ich komme mit 200 an (mit Licht).

Habe nicht durch Blinken o.ä. gedrängelt, bin aber mit zunehmender Zeit dichter aufgefahren (es waren genügend freie Lücken rechts vorhanden).

Der Polizist war alleine. Er machte Handzeichen, der Abstand sei zu klein, ist aber nicht nach rechts. Nach 2,3 Minuten schaltete er kurz den Warnblinker an, ist dann nach rechts.

Beim Überholen fotografierte er mich.

Nun gibts mehrere Möglichkeiten: wenn ich gefilmt wurde, müssten die freien Lücken deutlich sichtbar sein. Ich plane deswegen, eine Gegenanzeige wg. Nötigung durch meinen RA vorbereiten zu lassen.

Hat das Aussicht auf Erfolg?

By Markus (134.176.101.73) on Freitag, den 11. Mai, 2001 - 12:17:

Gericht: OLG Düsseldorf 1. Strafsenat
Datum: 17. Februar 2000
Az: 2b Ss 1/00 - 10/00 I
NK: StGB § 240

Titelzeile

(Strafbare Nötigung: Verhinderung des Überholtwerdens durch beharrliches Linksfahren auf der Autobahn)

Orientierungssatz

1. Wenn ein Fahrzeugführer durch stetes Fahren auf der linken Fahrspur einer Autobahn verhindert, daß er überholt wird, kann dies zwar den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Für eine Nötigung reicht jedoch nicht jede bloße vorsätzliche Behinderung aus, die schon als Ordnungswidrigkeit angemessen geahndet werden kann. Vielmehr muß der Beweggrund der Behinderung feststellbar sein und nach richtigem allgemeinen Urteil sittlich zu mißbilligen und so verwerflich sein, daß er sich als ein als Vergehen strafwürdiges Unrecht darstellt. Das Verhalten muß "sozial unverträglich" sein.
2. Es müssen zu dem planmäßigen, länger währenden Verhindern des Überholtwerdens also erschwerende Umstände mit so besonderem Gewicht hinzutreten, daß dem Verhalten des Täters der Makel des sittlich Mißbilligenswerten, Verwerflichen und sozial Unverträglichen anhaftet. Solche Umstände sind zum Beispiel das absichtliche Langsamfahren und plötzliche Linksausbiegen oder das beharrliche Linksfahren auf freier Autobahn mit nur mäßiger Geschwindigkeit um ein Überholen zu verhindern, sowie die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Zitat nach JURIS - Juristisches Informationssystem

By Autofahrer (138.222.28.251) on Freitag, den 11. Mai, 2001 - 12:37:

Dann bliebe also nur eine Gegenanzeige wg. der "Ordnungswidrigkeit" Linksfahren?

Wenn er alleine war: hat er gefilmt?

By Markus (134.176.101.73) on Freitag, den 11. Mai, 2001 - 12:46:

Also nach Punkt 2 kann es schon unter Nötigung fallen.

Und wegen Deinem Abstand mußt Du noch mal die näheren Einzelheiten erläutern. Bist Du nur mal kurz etwas dichter aufgefahren oder die ganze Zeit an der Stoßstange gefahren? Falls mehr das Erste zutrifft, kann Dich ein guter Anwalt auch dort raushauen, es gab mal ein Urteil (Alberto?) wo das kurze "Drängeln" gerechtfertigt ist, wenn man überholen will. Außerdem hättest Du die Lichthupe benutzen dürfen, allerdings in "mäßiger" Anwendung...

By Autofahrer (138.222.28.251) on Freitag, den 11. Mai, 2001 - 13:08:

Bei einem Polizisten, der sich ja in der Rechtslage und im Straßenverkehr bestens auskennt (aufgrund seines Berufes), müßte es ja eigentlich sein Bestreben sein besonders "vorbildlich" zu fahren, also eher früher nach rechts zu gehen als zu spät. Von daher ist es für mich eigentlich auch Nötigung.

Ich habe schon eher Abstand gehalten und bei den Lücken durch Auffahren angezeigt, dass ich Überholen möchte. Habe mich dann z.T. wieder zurückfallen lassen, aber wie der Abstand genau war... er ist sowieso immer zu dicht (halber Tacho bei 130 wären 70 Meter - wer geht bei dem Abstand nach rechts??).

Gestern habe ich ein "Dienstfahrzeug" C-Klasse gesehen, da sind die 2 Polizisten auf der linken Spur auch extrem dicht aufgefahren, um einen Linksfahrer nach rechts zu drängeln (ohne Blaulicht o.ä.).

Im Fernsehen war mal ein Bericht: ein Autofahrer mit geliehenem Fahrzeug (von der Autovermietung), sehr schnell unterwegs, ist immer dicht aufgefahren hat aber nicht genötigt durch Blinken o.ä.). Durch hinterher fahrenden Videowagen gefilmt - hat die Anzeige abgewehrt (Recht bekommen).

Falls was kommt, (A-Bogen oder "Amtshilfe") werde ich auf jeden Fall nur das Aktenzeichen verlangen und die Sache dem RA übergeben. Der wird das Video anfordern und dann sehen wir weiter. Was mir stinkt ist die Provokation des Polizisten zum Delikt, denn er hat mich ja anfahren sehen (mit Licht und hoher Geschwindigkeit).

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 11. Mai, 2001 - 13:36:

War das ein Polizist, oder war das ein Werkstattyogi der mit dem Karren Testfahrt gemacht hat, oder ein Verwaltungshengst, der Griffelspitzer eingekauft hat? Jedenfalls war das keine reguläre Überwachung, da fehlte der Zweite dazu. Das heisst aber auch evtl., das der nicht kompetent war, eine Überwachungsaufgabe korrekt durchzuführen. Aus dieser Schwachstelle müsste man versuchen was zu machen. Ausserdem wie macht der das, fotografieren während der Fahrt ohne das es in Verkehrsgefährdung ausartet?? *grübeldenk*

By Autofahrer (138.222.28.251) on Freitag, den 11. Mai, 2001 - 14:20:

Wir haben uns auch schon gedacht: vielleicht war er nicht gut drauf weil er die Nacht vorher drauf nicht gut war ;-)

Vielleicht kommt ja deswegen auch gar nix, und er wollte nur Wellen machen. War ein Zivilfuzzi (aber schon der richtige Kontrolletti-Typ von der negativen Sorte). Beim Überholen hat er zur Seitenscheibe ein kleines Gerät in meine Richtung gehalten, das hat bissel geleuchtet, nicht geblitzt (?). Auf der hinteren Seitenscheibe war eine grüne "Blume" drauf, deswegen wars bestimmt ein Polizist.

Übrigens, wo werden denn hier Zivilfahrzeuge der Polizei bekannt gemacht? Habe heute im Raum Mannheim ein ziviles Fahrzeug eine Unfallstelle absichern gesehen (mit Blaulicht und Polizei-Rollo):
grauer Opel Omega Stufenheck, aktuelles Modell, Kennzeichen ERB-DA 53

By farendil (217.0.227.12) on Freitag, den 11. Mai, 2001 - 15:24:

@autofahrer: Auf der hinteren Seitenscheibe war eine grüne "Blume" drauf, deswegen wars bestimmt ein Polizist.

Vergiß es! Das war niemals ein Polizist!
Diese Aufkleber werden übrigens ständig bei Ebay für rund 10,- angeboten...

By Simon (145.254.197.236) on Sonntag, den 5. August, 2001 - 20:14:

Hi,

wg. dieser "Blume" mach Dir mal keine Gedanken...
die hat mitlerweile so ziemlich jeder Wichtigtuer auf der Scheibe ! Ich habe sogar schonmal eine Auto gesehen, wo sich der Fahrer (ich nenne ihn auch Idiot) eine Kammeraatrappe unter den Rückspiegel geklebt hat !! Natürlich hat auch bei ihm ,die "Blume" nicht gefehlt.

Gruss

Simon

By Goose (62.180.145.67) on Sonntag, den 5. August, 2001 - 22:01:

Moment, mit "Blume" meint ihr doch nicht den GdP-Aufkleber ???? Den bieten die für 10.-- DM bei Ebay an ??? Die GdP hat mich damals damit zugeschissen, als ich bei dem Verein angefangen habe.

@alfa: für die Verkehrsüberwachung ist nicht zwingend ein zweiter Beamter vorgesehen. Wir fahren manchmal aufgrund unserer Personalschwäche auch Einzelstreife, auch unsere Krad-Fahrer sind alleine. Das reicht beweistechnisch völlig aus.

Gruß
Goose

By farendil (217.0.227.98) on Sonntag, den 5. August, 2001 - 22:28:

@goose: genau - die gdp - aufkleber!

By Goose (62.180.145.67) on Sonntag, den 5. August, 2001 - 22:39:

und ich Depp hab die Dinger weggeworfen. Da hätte ich ja richtig Kohle mit machen können.

Tatsächlich gibt es einige wenige Kollegen, die das Ding auf ihrem Fahrzeug haben. Das ist aber in jedem Fall die Ausnahme, die meisten von uns verzichten gerne darauf, auch noch privat als Polizist "geoutet" zu werden.

Gruß
Goose

By alfa (217.0.86.3) on Montag, den 6. August, 2001 - 15:08:

@goose
wusste ich nicht, das die bei Euch (Wo ist das so ungefähr) alleine auf Jagd gehen. Hier in Oberbayern herrschen noch gute Sitten, da sind es immer zwei. Bei den GdP Aufklebern habe ich immer den Eindruck, dass die liebreizenden Gattinen der Grün-Weissen die bevorzugt auf ihrem Auto kleben haben, damit man leichter einkaufen kann, sofern keine kommunalen Bordsteinschwalben rumschleichen.

By Simon (145.254.199.37) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 09:27:

@alfa

da bibt es doch weit elegantere Lösungen als den Aufkleber der GDP, die bieten da ja "Profilösungen" an...... :-))

schau mal auf den Link:

http://cgi.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=1173838225

By Goose (62.180.145.95) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 10:07:

@alfa: ich komme aus NRW. Wir sollten nach Möglichkeit auch immer zu zweit auf Streife fahren, das ist jedoch aufgrund unserer Personalstärke (-schwäche) nicht immer möglich. Weiteres Beispiel, unsere Krad-Fahrer, die fahren immer Einzelstreife (doch auch in Bayern, oder?).

Gruß
Goose

By farendil (217.0.227.15) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 10:14:

@goose: unsere Krad-Fahrer, die fahren immer Einzelstreife (doch auch in Bayern, oder?).

ist doch logisch! - es gibt sogar internationale vereinbaarungen, die das vorschreiben.


ich glaube das waren die genfer konventionen....


auf jeden fall sind schon seit vielen jahren dum(m)-dum(m) geschosse verboten!


:-))))))))))

SCNR!

By Goose (62.180.145.95) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 10:27:

@farendil: es mag sein, daß du dieses nicht glauben kannst, aber es soll auch Länder geben, in welchen 2 (in Worten: zwei) Motorräder nebeneinander / hintereinander / zueinander versetzt auf Streife fahren.

Gruß
Goose

By farendil (217.0.227.15) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 10:37:

@goose: extra für dich: das war ein witz! du mußt jetzt lachen!
haha

By polizist (217.4.96.158) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 16:37:

Gerade weil inzwischen jeder Hoidoi meint, einen GdP-Aufkleber auf die Heckscheibe zu kleben und somit auf Strafzettelfreiheit zu hoffen, zieht diese Masche bei mir nicht mehr.
Wenn ich den Fahrer antreffe, wird zusätzlich nach dem Dienstausweis gefragt. Treffe ich ihn nicht an und es war wirklich ein Kollege, so kann der immer noch auf der Dienststelle vorbeikommen und man kann darüber reden.

Ich habe meinen GdP-Kleber übrigens auf anraten einiger Kollegen schon vor langer Zeit wieder weggemacht. Es soll nämlich durchaus auch Subjekte geben, die die Polizei nicht sonderlich mögen. Denen macht es eine Heidenfreude Autos mit dem GdP-Kleber zu beschädigen, da sie meinen dieses Fahrzeug gehört einem Polizisten.
Jaja, unser Beruf macht uns nicht nur Freunde :-))

Aber wenn man mit den Dingern so gute Kohle machen kann, werde ich doch mal meinen örtlichen GdP-Vertreter um ein paar bitten müssen.
Wer möchte den gern einen? Das Stück für sagen wir 5 Märker zu bestellen bei mir :-)))
Viele Grüße,

ein Polizist

By N.N. (195.37.128.1) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 16:59:

@polizist

Gerade weil inzwischen jeder Hoidoi meint, einen GdP-Aufkleber auf die Heckscheibe zu kleben und somit auf Strafzettelfreiheit zu hoffen, zieht diese Masche bei mir nicht mehr. Wenn ich den Fahrer antreffe, wird zusätzlich nach dem Dienstausweis gefragt. Treffe ich ihn nicht an und es war wirklich ein Kollege, so kann der immer noch auf der Dienststelle vorbeikommen und man kann darüber reden.

Worüber kann man später auf der Dienststelle reden? Über private Dinge und andere Belanglosigkeiten, oder darüber, daß man eventuell keine Anzeige gegen den ertappten Kollegen schreiben wird? Ich setze dabei voraus, daß der Betreffende auf einer Privat- und keiner Dienstfahrt war, auf der er u.U. Sonderrechte in Anspruch nehmen könnte.

Man hat ja Verständnis für Kollegialität. Wir brauchen auch gar nicht darüber zu diskutieren, daß die Polizei nicht jede Kleinigkeit im Verkehr verfolgen soll, sondern durchaus mal beiseitesehen kann. Aber dann bitte gleiches Recht für alle, die in einer bestimmten vergleichbaren Situation waren. Jemandem einen Rechtsvorteil einzuräumen, bloß weil er auch Polizist ist, geht aber eindeutig zu weit.

Wenn vor Ort bereits die Personalien und der Sachverhalt aufgenommen wurden, ist es dann überhaupt zulässig, die Anzeige später auf der Wache wieder "verschwinden" zu lassen? Macht sich ein so handelnder Polizeibeamter nicht vielmehr einer Aktenunterdrückung bzw. Begünstigung im Amt schuldig? (weiß nicht genau, wie die juristischen Fachbegriffe da sind)

By polizist (217.4.95.85) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 17:08:

@N.N: Man kann sicher über vieles reden, auch über die Rücknahme eines Strafzettels. Dafür haben wir ja das schöne Instrument Opportunitätsprinzip. Der normale Bürger hat hierbei bei mir genau die selben Chanchen wie der Kollege. Bei manchen Sachen bin ich aber auch bei beiden rigoros, z.B. Behindertenparkplatz oder Rettungsgasse. Es ist kein Problem so eine Verwarnung zurückzunehmen, so lange sie den Postausgang noch nicht verlassen hat. Begründen kann man das ganz einfach, da man ja nach einer Anhörung des Betroffenen zu der Ansicht kam, dass eine Verwarnung nicht mehr notwendig sei.
Ob das Aktenunterdrückung oder Begünstigung ist, kann ich nicht sagen, da ich diese Tatbestände nicht näher kenne. Ich kann es mir aber nicht wirklich vorstellen.

Bekommst du eigentlich in dem Betrieb wo du arbeitest Prozente?


Viele Grüße,

ein Polizist

By N.N. (195.37.128.1) on Dienstag, den 7. August, 2001 - 21:19:

@polizist

Wenn es bei Dir keine "Sonderbehandlung" für Polizeikollegen aufgrund ihres Berufes gibt, dann ist die Sache auch in Ordnung, zumindest moralisch. Ich wollte diesen Punkt nur klargestellt wissen.

Bekommst du eigentlich in dem Betrieb wo du arbeitest Prozente? -- Keine Ahnung, worauf Du hinauswillst.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page