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Führerschein aus Neuseeland, kennt sich da jemand aus???

Radarfalle.de Forum: Off-Topic: Führerschein aus Neuseeland, kennt sich da jemand aus???
By Landy (217.230.26.207) on Mittwoch, den 8. Januar, 2003 - 22:25:

Hi Leute, ich hab mal wieder ein Frage (ich kann eure Gedanken lesen - "Um Gotteswillen, nicht schon wieder" *g*)

Es geht aber um was ganz harmloses.

Eine Freundin von mir ist noch keine 18, hat aber in Neuseeland (Schüleraustausch) einen FS gemacht, der hier in Dtl. ein halbes Jahr lang gültig ist.

Kurz vor Ablauf dieser Frist (vor 2 Wochen) wurde sie geblitzt, voraussichtlich im 1-Punktebereich.

Was kann denn jetzt passieren? Nachschulung? Punkte, wenn sie einen deutschen FS hat, sonst irgendwas?
Ich hab leider keine Ahnung.

By HarryB (203.198.120.118) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 08:41:

Ist sie deutsche Staatsbuergerin? Dann koennte - man beachte den Konjunktiv - ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf sie zukommen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass fuer sie als Deutsche der NS-FS in D'land gilt.....

By Landy (217.81.151.40) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 09:06:

Ja, sie ist deutsche.

Aber warum, mit amerikanischen FS geht es ja auch, man muss nur nach einer gewissen Zeit auch einen deutschen FS machen.

By HarryB (203.198.120.118) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 09:23:

Aber warum, mit amerikanischen FS geht es ja auch...

Wenn man einen festen Wohnsitz in D'land hat und den FS im Ausland im Urlaub gemacht hat - und zudem altersbedingt noch keinen deutschen FS haben kann/darf? Mag ich kaum glauben, aber genau weiss ich es nun auch nicht. Frag' doch einfach mal 'nen Sachbearbeiter bei der zustaendigen behoerde, so ganz unverfaenglich....

By Landy (217.230.21.10) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 12:17:

Ich kenn' recht viele Leute die in den USA den FS gemacht haben, die fuhren dann alle mit 17 schon in der Gegend rum.

Ich weiß von dieser Freundin, dass der neuseeländische Führerschein hier ein halbes Jahr lang gültig ist, also sie legal damit in Dtl. fahren darf.

Was passiert jetzt, wenn sie den Punkte bekommen sollte?

By NetGhost (141.76.1.122) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 12:19:

So, nun zur Aufklärung:

Grundwissen zu Führerscheinen

Die Staatsbürgerschaft der FS-Inhaberin ist gänzlich unrelevant!
Beispiel: Jeder Deutsche kann in einem Land seiner Wahl einen Fühererschein machen. Ausschlaggebend bezüglich des Alters etc. sind hier ausschließlich die Gesetze und Bestimmungen des Landes, in dem der Führerschein gemacht wurde. Das bedeutet, wenn das Land gestattet, den FS mit 16 zu machen, so ist dies möglich.
Dieser Führerschein ist i.d.R. Weltweit gültig, je nach bereistem Land erfordert dies aber ggf. eine Internationale Variante des Führerscheins mit Übersetzung in weitere Sprachen. Dies wird aber im Zuge der Europäisierung immer unnötiger.
Kehrt diese Person nun mit frischem FS nach Deutschland zurück, so ist dieser FS ein Jahr gültig, bevor er umgeschrieben werden muß - unerheblich wie alt diese Person ist. Sollte die Person das D-FS-Alter 18 nach Ablauf dieses Jahres nicht erreicht haben, ist die umschreibung fraglich, der alte FS verliert aus Sicht Deutscher Behörden seine Gültigkeit - im Ausland ist er weiter uneingeschränkt gültig. Ähnlich verhält es sich mit ausl. Autos die nach Deutschland geholt werden - diese können zunächst 1 Jahr lang mit ausl. Kennzeichen hier bewegt werden. Für bestimmte Volksgruppen gibt es aber auch hier Ausnahmen.

VORRAUSSETZUNG für die unbefristete Gültigkeit eines ausl. FS in Deutschland ist die Verlegung des Hauptwohnsitzes in das Land, in dem der FS erworben wurde (oder in irgendein anderes Land).

Weiterhin kann ich der Freundin nur raten, den Deutschen FS neu zu machen, wenn Sie 18 ist (mit Fahrschule u etc.) und den Neuseeländer FS als "Zweit-FS" zu behalten. In Deutschland ist der nichts mehr wert, bei Auslandsreisen allerdings wird er plötzlich GOLD WERT!

By Mr.Eddie (62.225.219.220) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 18:42:

@Landy
Der Ami-Führerschein kann dann hier für eine befristete Zeit werwendet werden, wenn der Aufenthalt in den USA länger als 6 Monate am Stück dauerte. Man muss eine beglaubigte Übersetzung mitführen. Bin damals auch mit 16 fröhlich hier rumgegurkt, an meinem 17. Geburtstag wurde ich dann Radfahrer, weil der FS in Texas jedes Jahr gegen Vorlage einer Schulbescheinigung verlängert werden muss. Ich war nicht mehr in einer Amerikanischen Schule, also keine Bescheinigung, also keine Verlängerung, also aus Bürokratensicht ungültig. Musste hier den kompletten FS neu machen.
Wenn Deine Freundin keinen Deutschen FS hat, wie stehen denn die chancen, dass die Behörden gar nicht auf sie als Fahrerin kommen?
Bis dann...

By Landy (217.230.30.215) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 18:49:

@Eddie

Wird schwer, ihr Vater ist Halter.

@Netghost

Erstmal danke für die umfassende Info.

Zwei Fragen habe ich noch:

Was kann denn passieren, wenn sie als Fahrerin identifiziert wird und noch keinen deutschen FS hat?

Sie macht gerade den deutschen FS...

Warum ist der andere dann so wichtig im Ausland?

By NetGhost (141.76.1.122) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 20:35:

@Landy

Was kann denn passieren, wenn sie als Fahrerin identifiziert wird und noch keinen deutschen FS hat?

Das wäre ziemlich blöd. Wahrscheinlich wird man ihr den Deutschen FS dann erst eine gewisse Zeit später ermöglichen, von "Fahren ohne FS", den Kosten etc. einmal abgesehen.

Aber langsam...

1.War Sie zum Zeitpunkt des Verstoßes in D gemeldet?
2.Ist sie jetzt in D gemeldet?

Das ist wichtig und gilt es auf jeden Fall zu klären. Ansonsten gilt es auf jeden Fall, den Verdacht von Ihr abzulenken. Mit einem einfachen "Sie hat keinen FS" könnte man sich tiefer in die Schei*e reiten, denn u.U. ist das Foto gut und sie wird zweifelsfrei erkannt. Versucht es auf jeden Fall zu vermeiden! Ist der AB schon da?

Warum ist der andere dann so wichtig im Ausland?

Nun...stell dir mal vor: Du musst dringend mit dieser Maus nach Paris, um Ihr die Betten im Ritz vorzuführen. In Frankreich wird sehr flott gefahren, aber nur die Touristen werden abkassiert. Deine Freundin gleitet also mit 180 in die Falle. Die Polizisten sind sehr unfreundlich, wollen ein paar Euro und behalten dn FS gleich ein. Jetzt fährst du weiter und ihr macht euch ein schönes Wochenende in Paris. Zurück in Deutschland besucht ihr die Botschaft des Landes, das den Zweitführerschein ausgestellt hat und meldet ihn verloren.

By Driver (217.5.3.205) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 21:13:

@NetGhost
Du bist wohl nicht mehr auf dem neuesten Rechtsstand.

Mit dem ausländischen FS darf man nach Wiedereinreise max. 6 Monate in D fahren, auch wenn man das in D erforderliche Mindestalter noch nicht erreicht hat (allerdings nur wenn man mind. 185 Tage im Ausland gelebt hat und in diesem Zeitraum seinen FS erworben hat). Danach hat man dann 2 Jahre Zeit seinen FS umzuschreiben.

Sollte es sich allerdings um einen Lernführerschein o. ä. handeln dann nutzt das gar nichts. Diese FS werden in D nicht umgeschrieben und sind in D auch nicht gültig.

Ein FS aus Neuseeland wird in D nicht prüfungsfrei umgeschrieben, d.h. theoretische und praktische Prüfung ist erforderlich, es entfallen allerdings die Pflichtstunden in der Fahrschule.

Die neuseeländische Botschaft wird mit Sicherheit einem deutschen Staatsbürger der nun wieder in D wohnt keinen neuseeländischen Ersatz-FS ausstellen. Die diplomatischen Vertretungen der jeweiligen Länder sind in solchen Fällen nur für ihre eigenen Staatsbürger zuständig und kümmern sich nicht um deutsche Bürger die wieder einen neuseeländischen FS wollen. Glaube es mir, auf diesem Gebiet habe ich schon Erfahrung.

By NetGhost (141.76.1.122) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 21:26:

Du bist wohl nicht mehr auf dem neuesten Rechtsstand.

Mag sein. Ich kann hier nur aus Erfahrung berichten.

Danach hat man dann 2 Jahre Zeit seinen FS umzuschreiben.

Aha, das würde bedeuten, das ich 2einhalb Jahre Zeit hätte, mich dann für 185 Tage wieder abmelde und dann erneut 2einhalb Jahre Ruhe vor Punkten etc. habe?

Ein FS aus Neuseeland wird in D nicht prüfungsfrei umgeschrieben, d.h. theoretische und praktische Prüfung ist erforderlich, es entfallen allerdings die Pflichtstunden in der Fahrschule.

Das variiert von Land zu Land. Aus Österreich etc. werden FS prüfungsfrei umgeschrieben.

Die diplomatischen Vertretungen der jeweiligen Länder sind in solchen Fällen nur für ihre eigenen Staatsbürger zuständig und kümmern sich nicht um deutsche Bürger die wieder einen neuseeländischen FS wollen. Glaube es mir, auf diesem Gebiet habe ich schon Erfahrung.

Ich kann es dir leider nicht glauben, denn ich praktiziere das schon seit vielen Jahren. Zuständig ist die Neuseeländische Botschaft grundsätzlich für jeden, der in Neuseeland lebt, ganz gleich welcher Staatsangehörigkeit. Wenn du einen Neuseeland-FS hattest, bekommst du auch wieder einen. Natürlich muß die Adresse in Neuseeland belegt werden, aber das sollte ja kein Problem darstellen.

By Landy (217.230.16.154) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 21:51:

Stimmt, sie hat auch gesagt, ihr FS wäre nur ein halbes Jahr gültig, ende Januar also ist er weg.


Sie war und ist in Deutschland gemeldet.
Der AB steht noch aus, sie wurde kurz vor Neujahr geblitzt, ziemlich sicher 1 Punkt.

Fahren ohne FS stimmt doch aber gar nicht, wenn sie innerhalb dieses halben Jahres in Deutschland mit dem neuseeländischen FS rumfährt, ist das doch legal.
Die Problematik ist mir nicht so ganz klar.

By Mr.Eddie (62.225.219.151) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 16:16:

Dann muss sie wohl direkt nach Bestehen der Prüfung und der Ausstellung des Führerscheines diesen wieder abgeben und sich bei der Fahrschule zur Nachschulung anmelden...

By Landy (217.230.30.24) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 16:38:

Abgeben sicher nicht - Nachschulung ist schon möglich, aber auch das glaube ich nicht.

Der neuseeländische Lappen ist doch nicht auf Probe! Nur der Deutsche.
Sie hat ja - sobald sie den deutschen FS hat - 2 Jahre Probezeit, da wird ihr die Zeit in der sie den ausländischen FS hat, ja nicht angerechnet, somit ist sie jetzt auch nicht in irgendeiner Probezeit.


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