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Auffahrunfall - jetzt will man mich abzocken - kann jemand helfen?

Radarfalle.de Forum: Off-Topic: Auffahrunfall - jetzt will man mich abzocken - kann jemand helfen?
By Gustav (149.225.132.76) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 19:06:

hallo,

erst einmal zur unfallschilderung:
rechts vor links, ich habe keine vorfahrt, sehe von rechts ein auto kommen...die sicht nach recht war ziemlich eingeschränkt, aber es war schon dunkel und durch die scheinwerfer konnte man es erkennen. ich bremse, schalte runter, der untergrund vereist und rutsche mit weniger als schrittgeschwindigkeit in das von rechts kommende auto. ein 300e benz w124. nach aussteigen und kurz anschauen war nur die radkappe leicht eingerissen und vom reifen gefallen. weder an türrahmen, noch an stoßfänger waren schäden sichtbar. der unfallgegner war sehr kooperativ, wir wollten alles ohne polizei regeln. auf einmal, während ich ihm meine daten aufschreibe holt er eine einwegkamera aus seinem wagen und fotographiert alles. er war alleine ich mit einem beifahrer. der sagte schon direkt nach dem unfall "der hats doch provoziert". er sah mich die ganze zeit an, während ich im auf dir radkappe rutschte, er mit winter- ich mit sommerreifen.
sonntag morgens, also einen tag darauf klingelt mein handy...der nette mann von nebenan. er meinte wir können das unter uns regeln, wenn ich ihm 500 EUR geben würde wäre die sache für ihn erledigt. ich meinte nur ich würde mich gegen abend bei ihm melden, was ich allerdings nicht tat. gegen abend kamen dann einige anrufe von ihm, ich solle mich doch bitte melden. am montag morgen, also nächsten tag (in BW war feiertag) bekomme ich eine sms "ich mache jetzt anzeige bei der polizei weil sie sich nicht gemeldet haben". dann klingelte er auch bei mir zuhause und verlangte nach mir, jedoch ließ ich sagen ich wäre nicht da. darauf er "ich erstatte jetzt anzeige bei der polizei wegen unfallflucht (fahrerflucht? weiss den genauen wortlaut nicht mehr). das wars dann. kurz danach klingelt mein handy mit vorwahl meines ortes, ich dachte schon, es wäre die polizei, gehe ran und sagte nur ich verstünde die aufregung nicht und sehe gar nicht, wo das problem liege, da wir ja daten ausgetauscht hätten. der polizist eher ratlos meinte wir sollen uns doch am besten treffen, was jetzt diesen abend auch anliegt denke ich. nur heute klingelte noch einmal mein handy und der nette mann war dran. er meinte er würde nun wegen sachbeschädigung anzeige erstatten. der fahrer (er hielt mich für den besitzer des fahrzeugs und den chefs des "unfallfahrers") hätte ihm unleserlich irgendetwas aufs papier gekritzelt, damit könne er gar nichts anfangen. ich fragte nun von ihm als aussenstehenden betrachtet nach dem genauen hergang. er meinte er wäre nach dem unfall stehen geblieben und laut seiner version wäre der fahrer samt beifahrer sofort losgefahren und hätten ihn zurückgelassen. dies hätte seine tochter im hinter ihm fahrenden fahrzeug auch beobachtet, was einfach erfunden wurde.

objektiv kann ich schon behaupten, denke ich, dass er den unfall provoziert hat, da er mit winterreifen keinerlei anstalten machte entweder zu bremsen oder gaszugeben. jetzt steht gleich ein termin mit der polizei an. weiss jemand, was ich jetzt tun soll? laut eigenen angaben ist der nette mann schöffe am xygericht. das würde trotz ...alkoholgeruchs seiner seite aus und meinem zeugen, sowie seiner erfundenen nicht existenten verwandten zeugin vor gericht nicht gut für mich aussehen schätze ich.

falls sich hier jemand juristisch auskennt, oder anderlei vorschläge, oder ratschläge hat.

vielen dank im voraus!

Gustav

By Goose (217.225.225.152) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 19:18:

Eine Straftat liegt nicht vor (weder Unfallflucht noch Sachbeschädigung)

Melde den Schaden deiner Versicherung, weise sie darauf hin, daß du den Verdacht hast, daß er nachträglich einen höheren Schaden angibt und warte auf die Dinge, die dann kommen.

Wegen dem Alkohol wirst du jetzt nichts mehr machen können, dafür ist es zu spät.

Gruß
Goose

By Gustav (149.225.132.76) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 19:23:

das ziel ist es ja, dies alles nicht über die versicherung laufen zu lassen. eine private regelung halte ich, nach seiner ursprünglichen forderung von 500 EUR ausgeschlossen, da mir diese art von radkappen eindeutig zu teuer sind.

trotzdem danke und gruß, gustav!

By Goose (217.225.225.152) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 19:58:

Was möchtest du denn nun?

Du hast einen Schaden verursacht. Du bist bei Schneeglätte mit Sommerreifen in ein anderes Auto gerutscht, welches auch noch Vorfahrt hatte. In so weit ist die Sachlage klar.
Deine einzige Chance, dich zu entlasten (eben weil der andere ja augenscheinlich alkoholisiert war, was sich aber jetzt nicht mehr beweisen läßt) hast du vertan.

Objektiv bist du also Unfallverursacher.

Nun geht es um die zivilrechtliche Schadensregulierung. Er hat eine Forderung, welche er geltend machen kann. Wenn du nun der Meinung bist, diese sein nicht gerechtfertigt, so brauchst du sie nicht zu zahlen. Er kann nun auf dem zivilrechtlichen Weg den Anspruch geltend machen.
Alternativ kannst du den Schaden über deine Versicherung regulieren lassen. Wenn du diese darauf hinweist, daß er für den augenscheinlich geringen Schaden offensichtlich zuviel fordert, werden die das idR überprüfen (denn die Vers. hat ja auch kein Interesse, mehr als nötig zu zahlen)Zum Ende des Versicherungsjahres wird dich die Versicherung dann anschreiben und dir die Wahl lassen, den Schaden der Versicherung zurückzuerstatten (und damit deinen Rabatt zu halten) oder die Regulierung beid er Versicherung zu belassen (und somit in den Prozenten zu steigen)
Oder hat es noch einen anderen Grund, die Versicherung nicht einzuschalten.

Abschließend kann ich nur raten, bei Verdacht auf Trunkenheit des anderen Unfallbeteiligten grundsätzlich die Polizei zu rufen.

Gruß
Goose

By Lanox (80.129.248.110) on Mittwoch, den 8. Januar, 2003 - 19:09:

Hallo,
Fahrer- oder Unfallflucht liegt nicht vor.
Ich zitiere mal"Nach § 142 StGB ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ("Unfallflucht"/"Fahrerflucht") strafbar.

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen.

Ebenso wird ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich nach Ablauf der Wartefrist oder berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht. "
-Du hast eine Feststellung deiner Personalien ermöglicht, Kannst du unter anderem durch seine Anrufe beweisen.
Zum Unfallschaden: Vorsicht, Schäden am Auto und besonders bei MB sind immer recht teuer. Lasse im Zweifelsfall nen Gutachter drauf gucken, kostet um die €100, (Immer noch billiger als 500 wenns wirklich nur die Radkappe ist). Zum Thema Glaubwürdigkeit: du bist mindestens genauso glaubwürdig wie irgendein Schöffe und seine Tochter. Du hast sogar noch den Vorteil, dass du nicht mit "deinem" Zeugen verwandt bist. Sollte die Tochter wirklich nur erfunden sein wird sich das vor Gericht i.d.R. sehr schnell klären, wenn du es auf einen zivil Prozess ankommen läßt (würde ich dir von abraten. (Ich denke nicht, dass es zu einem Strafprozess kommt, Fahrerflucht habe ich oben erklärt Sachbeschädigung ist lachhaft.
Deinem Unfallgegner Vorsatz zu unterstellen halte ich für schwer zu beweisen. Ich gucke auch nach links wenn ich vorfahrt habe ob ein Auto kommt und ob es Anstallten macht zu bremsen. Dafür muss ich dich auch angucken. Alkohol ist wie goose schon sagte gelaufen.
Hoffe ich konnte dir helfen

By tomcat02 (217.81.81.100) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 00:14:

@Lanox und alle anderen:

Der Tatbestand der Sachbeschädigung ist schon deshalb nicht erfüllt, da fahrlässige Sachbeschädigung nicht strafbar ist.

(§§15, 303 StGB)

By Stanley (195.38.24.44) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 13:25:

Also, wenn der Daimler-Faherer Ansprüche stellen will, muss er diese auch nachweisen.
Fordere doch einfach mal die Bilder aus seiner Einwegkamera an, zur Prüfung und zur
"Weiterleitung an Deine Versicherung". Ferner soll er Dir eine Aufstellung über die
Schäden und die Reparaturkosten zuschicken, am besten einen Kostenvoranschlag einer
Mercedes-Werkstatt. Die dürften Reparaturkosten ja nur angeben, wenn Sie tatsächlich
entstanden sind (abgesehen von Vitamin "B").

Nachdem er jetzt mit Anzeigen droht, nachdem Du auf die "kulante Regelung" gegen EUR
500,-- nicht eingegangen bist, sagt mir, daß an der Sache wahrscheinlich was nicht
stimmt. Wenn er einen Schaden hat, bekommt´ er das Geld von der Versicherung, und
braucht Dir nicht mit irgendwelchen Anzeigen zu drohen. Der wird wohl versuchen, billig
an Geld zu kommen.

Ob der Mann Schöffe an einem Gericht ist, spielt auch keine Rolle, wenn er vor Gericht
lügt, bekommt er auch Probleme, sollte er selber ja am Besten wissen. Hat er nämlich
keinen Schaden, kann er sich wg. Betrug vor Gericht verantworten.


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