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Strafe für Schilderklauen?

Radarfalle.de Forum: Off-Topic: Strafe für Schilderklauen?
By Landy (80.131.84.83) on Montag, den 30. Dezember, 2002 - 01:02:

Hi zusammen, ich hab mal wieder eine Frage:

Was für eine Strafe kann man denn für das unrechtmäßige Entwenden eines Schildes bekommen?

Dazu meine Geschichte: Letztens habe ich beim Radfahren im Wald ein Schild entdeckt, auf dem Stand: DURCHGANG VERBOTEN / Forstarbeiten-Lebensgefahr.

Wir sind bergauf gefahren, unten war kein Schild mehr, und das Schild war für die Leute zu sehen, die nach unten unterwegs sind, also hab' ich mir gedacht, der Förster war zu faul, nochmal hochzulaufen, und das Schild zu entfernen - also hab ich das gemacht.

Ich hab es oben an der Straße deponiert und 2 Tage später abgeholt.

Was würde mich erwarten, wenn der Förster mich erwischt hätte oder noch erwischt?

Der Förster und ich sind uns bereits bekannt... Er hat mal eine Angelschnur über einen Wanderweg gezogen, mein Kumpel ist direkt vor mir reingefahren, die Folgen waren ein Schlüsselbeinbruch, ein kaputtes Rad (Reifen, Schlauch, Laufrad vorne) und ein kaputter Helm, der Förster musste den Schaden dann ersetzen (ich als Zeuge vor Gericht).

Davor hat er noch irgendwann mal Glasscherben ausgelegt.

By rennfahrer (80.140.25.187) on Montag, den 30. Dezember, 2002 - 02:30:

was für eine Strafe man bekommt, wenn man Schilder entfernt weiss ich nicht. Nur sollte jemand durch dieses schild "Lebensgefahr" das dann abhanden gekommen ist sterben müsstest du dich theoretisch wegen fahrlässiger Tötung verantworten, aber wie gesagt theoretisch, denn wie sollte man auf dich kommen.

By Landy (80.131.85.19) on Montag, den 30. Dezember, 2002 - 11:51:

Diese Forstarbeiten waren aber definitiv beendet! Da konnte sicher nix mehr passieren.

By Ghostrider (80.128.81.101) on Montag, den 30. Dezember, 2002 - 12:07:

Nur... am nächsten Tag macht der Förster weiter, und denkt, das Schild sei noch da... er wird es ja nicht jedesmal neu aufstellen wollen.

By Polizist (217.3.255.31) on Montag, den 30. Dezember, 2002 - 14:56:

Gan einfach mal den § 242 StGB durchlesen - Diebstahl. Ist nichts anderes.
"wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in rechtswidriger Zueignungsabsicht wegnimmt"

(hab ich alles ------------------ ja!)

Darauf stehen Geld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre.

By Börna (80.143.212.233) on Montag, den 30. Dezember, 2002 - 17:07:

Ich bin der Meinung, der Förster müsste zumindest, bevor er seine Arbeit beginnt, kontrollieren, ob die Arbeitsstellen noch genügend abgesichtert ist, auch wenn ein einfaches Schild dazu IMO zu wenig ist...


@Landy:
Da wird wohl nix mehr passieren denk ich...und wenn doch, dann das was Polizist sagte...
Bist du auch Mountainbiker? ;)
Ich hab mich auch schon mit einigen Förstern "gestritten", weil die meinten, ich würde ihre Wälder kaputtfahren...

By Landy (217.81.149.135) on Montag, den 30. Dezember, 2002 - 18:10:

@ Börna

Ja, bin ich. Das meint unser Förster auch, und einen Tag später fährt er dann mit 5 Tonnen schwerem Gerät mitten im Wald rum...

Wir fahren nur auf unseren paar Waldwegen, das wars. Die Scherben legen nicht wir im Wald aus - man kann sich vorstellen, was passiert, wenn ein Reh in die Scherben läuft.

@ Ghostrider
Das Schild habe ich am 26.12. gefunden und mitgenommen, ich glaub nicht, dass der jetzt über die Ferien auch was arbeitet, zudem war kein Arbeitsgerät mehr im Wald (davor stand da eine Weile was rum).

By michael (80.138.177.168) on Montag, den 30. Dezember, 2002 - 21:06:

ach, übrigens, bitte auch nicht den § 315b StGB vergessen:
"Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
[...]
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft"


Wie "rennfahrer" schon schrieb, sind diese Tatbestandsmerkmale durchaus erfüllt, sofern ein Mensch zu Schaden kommt, weil das Schild "Lebensgefahr" nicht mehr an seinem Platz war und daher nicht beachtet werden konnte.

Und bevor jetzt jemand einwendet, es handele sich ja nur um einen Waldweg, dem sei mal empfohlen, sich mit dem Begriff des "beschränkt-öffentlichen Verkehrsraumes" zu beschäftigen...

By Polizist (217.3.255.86) on Dienstag, den 31. Dezember, 2002 - 13:37:

@Michael: beschränkt-öffentlichen Verkehrsraumes

Ist das das gleiche wie "tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum"?

Aber alleine die Tatsache dass du dies schon kennst, verdeutlicht das was ich dir letztens gemailt habe...

By michael (80.138.173.213) on Dienstag, den 31. Dezember, 2002 - 18:41:

@Polizist:

Unter "tatsächlich-öffentlichem Verkehrsraum" versteht man ja Verkehrsflächen, die - unabhängig der Eigentumsverhältnisse - aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung von jedermann benutzt werden dürfen.

"Beschränkt-öffentlicher Verkehrsraum" meint im Prinzip ähnliches, nur ist der Nutzungskreis nicht bei "jedermann", aber immer noch bei einem großen, unbestimmten Personenkreis.

By Polizist (217.4.1.164) on Dienstag, den 31. Dezember, 2002 - 19:20:

Ah ja! Dankeschön! Schon wieder was dazugelernt.


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