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Gewährleistungspflicht beim Gebrauchtwagenkauf

Radarfalle.de Forum: Off-Topic: Gewährleistungspflicht beim Gebrauchtwagenkauf
By Fritz (212.62.86.140) on Samstag, den 21. Dezember, 2002 - 00:27:

Kennt sich hier jemand mit diesem Thema aus?? Ich habe gerade vor ca. einem Monat einen Gebrauchtwagen für 2800,- Euro gekauft. Jetzt fängt der Karren heute an rumzuzicken. Er geht an der Ampel nach bremsen mit der Motorbremse aus (nur bei getretener Kupplung), wenn ich ihn wieder anmache dreht er total hoch, beim schalten gehen die Gänge schwer rein... Ich kenn mich mit technischen Dingen nicht aus aber es ist ja irgendwas nicht in Ordnung. Ist der Händler jetzt raus aus der Sache? Was schließt die Gewährleistungspflich mit ein?? Ich wäre für schnelle Hilfe sehr dankbar.

Viele Grüße Fritz

By Jack Daniels (62.158.154.25) on Samstag, den 21. Dezember, 2002 - 01:53:

Wenn im Vertrag nicht Bastlerauto oder ähnliches steht,ist hast du mindestens ein Jahr Gewährleistung,im ersten halben Jahr liegt die Beweislast das der Mangel beim Kauf nicht vorhanden war beim Händler.Ausgenommen sind alle im Vertrag aufgeführten Mängel,wenn zb drinstehen würde Zylinderkopfdichtung defekt muß der Händler sie nicht bezahlen da du ja gewusst hast das sie kaputt ist.Im Prinzip hast du gute Karten,musst vielleicht hartnäckig am Ball bleiben.Erst mal zum Händler und dann sieht man ja wie es weitergeht.

By Alberto (62.158.212.86) on Samstag, den 21. Dezember, 2002 - 10:34:

Um es juristisch zu verfeinern...

Am besten wäre, eine andere Fachwerkstatt aufzusuchen und dort die Mängel schriftlich feststellen zu lassen!
(Kostet leider ein paar Euro - ist es aber wert)
Das mit der 1-jährigen gewährleistung stimmt - seit 1.4.2002 glaube ich -

Mit dem offiziellen Mängelbericht gehst du zu deinem Händler, wo du ihn gekauft hast.
Laß dich nicht abwimmeln, nach dem Motto - er habe den Wagen nur "im Auftrag" vermittelt.

Du schreibst ihm eine Mängelanzeige (schriftlich) - legst die Feststellung der Werkstatt bei - und forderst ihn auf, umgehend - d.h. spätestens inenrhalb von 2 Wochen - diese Mängel sämtlich zu beheben. (Nur: Funktions-Mängel - keine Schönheitsmängel!)

Dann, wenn er das ablehnen sollte, setzt du ihm eine Nachfrist von wieder 2 Wochen und drohst mit anderweitiger reparatur - und gleichzeitiger Einklagung der Kosten - - oder aber gleich mit der Wandlung - d.h. Wagen zurück - geld zurück -geringer Abzug für die gefahrenen Kilometer.

Wandlung ist das Zauberwort, was diese Händler gar nicht gerne hören!

Bleib ruhig und dachlich - aber bestimmt.

By mic (80.128.118.128) on Samstag, den 21. Dezember, 2002 - 10:39:

wenn du ne ADAC Rechtsschutzversicherung hast, ist Vertragsrecht mit drin. Ich lasse mir auch gerade noch Geld von meinem Autokauf vom Toyotahändler aus Hameln "zurückgeben"...

By Nachtkutscher (62.180.210.108) on Sonntag, den 22. Dezember, 2002 - 17:39:

(halb off-topic)
Ich hab da letztens was gehört, daß viele dieser Gebrauchtwagenhändler die Autos nicht mehr selber verkaufen sondern nur noch als "Vermittler" zw. Privatverkäufer und Käufer auftreten - eben um die Gewährleistung zu umgehen. Hat da schon jemand Erfahrung damit (machen müssen)?

By Grobi (217.227.196.80) on Sonntag, den 22. Dezember, 2002 - 17:45:

Es gibt mit Sicherheit viele schwarze Schafe unter den Gebrauchtwagenhändlern, aber dieses Rumgejammere hinterher ist entsetzlich.

Ein Auto für 2800 € kann schon seine Fehler haben, als technischer Laie sollte man sich einen Neuwagen kaufen.

Wie soll ein Händler auf einen Gebrauchtwagen ein Jahr Garantie geben?? Er müsste den Wagen selbst erst einmal auf Herz und Nieren prüfen -> Aufschlag auf den Preis, oder Garantie von einer Drittfirma.

Ich kaufe mir meine alten Möhren ohne Garantie, dafür aber billig und mit Sachverstand...

Grobi

By Fritz (212.62.80.172) on Montag, den 23. Dezember, 2002 - 02:49:

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Mittlerweile hab ich herausbekommen was es ist. Eine Autowerkstatt hat sich den Karren angesehen und meinte, die Kupplung würde nicht mehr richtig trennen und müsste erneutert werden. Kostenpunkt ca. 350 Euro. Da es sich ja wohl um ein Verschleissteil handelt, werde ich mir das wohl selber an die Backe nageln müssen. der Wagen hat etwa 80000 km gelaufen und da kann es ne Kupplung (je nach Fahrweise) ja schon mal zerlegen. Der Händler kann im Grunde ja von der Sache nichts gewußt haben, da es ja erst vor kurzem angefangen hat. Schade, sowas passiert ja immer nur zu den Feiertagen.

Viele Grüße Fritz

By faraday (217.225.210.63) on Montag, den 23. Dezember, 2002 - 12:50:

@ grobi

da muss ich wiedersprechen !
ein kfz ist genauso ein gegenstand wie die stereoanlage beim mediamarkt oder der gekaufte wecker bei quelle. kauf ich einen solchen gegenstand in der erwartung daß er beim kauf markellos ist (davon gehe ich aus, weil ich durch den verkäufer nichts anderes versprochen bekommen habe), habe ich bei nicht einhaltung dieser vertragsgrundlage (!) ein recht auf wandlung etc.
wenn der händler also über den zustand seiner wagen nicht bescheid weiß bzw er einfach nur die arbeit und das geld sparen will, empfinde ich das schlichtweg als betrug und sollte auf jedenfall geahndet werden. - nicht jeder hat die kohle fürn neuwagen, wobei auch die nicht immer perfekt sind -
anders schauts aus beim privat pkw kauf. wer da übern tisch gezogen wird hat pech und nur sehr geringe chancen was wiederzukriegen bzw zu wandeln.

ich kaufe meine autos schon aus prinzip nicht bei händlern, schließlich wollen die ja auch was verdienen. für die gesparte gewinnspanne der händler könne ich mir dann immer nette extras (neue felgen,standheizung etc).
sollte ich, trotz meine recht guten kenntnis, mal auf die schnauze fliegen, werd ich mich über mich selbst ärgern - den verkäufer würd ich dann nicht mehr belangen wollen.

By Alberto (62.81.198.238) on Montag, den 23. Dezember, 2002 - 16:33:

Hakko, Fritz...
das ist ja das verrückte an der neuen Garantie-Regelung.. deine Kupplung ist kaputt? na und? Der Händler, der dir das Auto verkauft hat, haftet.. d.h. er muß sie erneuern... 80000 km hin oder her!

Ich würde sofort an den Händler rangehen!
Im Übrigen... ich glaube dir diese 350 Euro - für eine neue Kupplung - nicht ganz..

Bei dieser km-Leistung muß alles raus..
Druckplatte - Mitnehmerscheibe - Schwungscheibe (mindestens abdrehen) und Ausrücklager!
Sonst gibt es gleich wieder Probleme!

By Alberto (62.81.198.238) on Montag, den 23. Dezember, 2002 - 16:35:

Hallo, Fritz...
das ist ja das verrückte an der neuen Garantie-Regelung.. deine Kupplung ist kaputt? na und? Der Händler, der dir das Auto verkauft hat, haftet.. d.h. er muß sie erneuern... 80000 km hin oder her!

Ich würde sofort an den Händler rangehen!
Im Übrigen... ich glaube dir diese 350 Euro - für eine neue Kupplung - nicht ganz..

Bei dieser km-Leistung muß alles raus..
Druckplatte - Mitnehmerscheibe - Schwungscheibe (mindestens abdrehen) und Ausrücklager!
Sonst gibt es gleich wieder Probleme!

By volker (217.231.130.189) on Montag, den 23. Dezember, 2002 - 16:54:

hallo fritz,

alberto hat recht! das ist ja das irre an der neuen garantie- bzw. gewährleistungsregelung: ein jahr muß er die funktionssicherheit gewähren und das sogar ohne inclusive oder exclusive! deshalb versuchen ja auch einige händler, sich an der regelung vorbei zu mogeln - aber ohne erfolg: die gesetzeslage ist ausnahmsweise mal auf seiten der kunden :-)

volker

By Grobi (80.134.186.165) on Montag, den 23. Dezember, 2002 - 19:20:

Wie bitte???

Ich könnte theoretisch nach 11 Monaten beim Händler auftauchen und ihn meine abgefahrenen Reifen, die kaputte Kupplung und meine Bremsen ersetzen lassen???

Dazu würde ich gerne mal Gerichtsurteile lesen.
Die Lebensdauer von Verschleißteilen kann der Käufer erheblich beeinflussen, von daher erscheint mir eine Garantiepflicht des Verkäufers doch sehr gewagt...

Grobi

By Jack Daniels (62.227.220.166) on Dienstag, den 24. Dezember, 2002 - 01:35:

Nicht ganz,nach 6 Monaten liegt die Beweislast,das der Fehler schon beim Kauf vorhanden war, bei dir.Somit würden die Reifen auf jeden Fall ausscheiden,bei den Reifen und der Kupplung wird es auf deine gefahrene Km ankommen,bei 5000km wirds anders laufen als bei 50000km.Im Fall von Fritz würde ich schon sagen das der Händler die Kupplung bezahlen muss,wenn sie nach einem Monat kaputt ist kanns sogar sein das sie dem Vorbesitzer abgezogen wurde.Er könnte ja mal versuchen den Vorbesitzer anzurufen und nachfragen ob der Händer was von der Kupplung gewusst hat.

By volker (217.231.135.198) on Dienstag, den 24. Dezember, 2002 - 11:48:

ganz so einfach ist es nicht, grobi!!! es ist schon festgeschrieben, was drunter fällt und was nicht. dazu braucht es aber keine gerichtsurteile, sondern einfach mal ein auszug aus dem entsprechenden gewährleistungs- und garantiegesetz. werde mich mal bemühen, aber wird vor weihnachten bestimmt nichts mehr :-)

p.s.: wünsche allen(!) ein frohes und besinnliches weihnachtsfest, mal ganz ohne streit und böse worte. vielleicht schaft man es ja auch mal, für ganz banale dinge dankbar zu sein, z.b. dieses jahr wieder weihnachten feiern zu dürfen und gesund zu sein...

volker

By fritz (212.62.86.205) on Donnerstag, den 26. Dezember, 2002 - 16:57:

also, ich bin gerade mal 600 kilometer mit dem teil gefahren. ich mußte jedoch feststellen, daß es in vielen werkstätten ne menge idioten gibt, die auch noch geld dafür kriegen. ich war jetzt nochmal bei einer opelwerkstatt (hab ich erwähnt, daß es sich um einen corsa handelt??) der meister hat den wagen probegefahren und meinte, die kupplung wäre tiptop und könnte im grunde gar nicht besser sein. soviel also zur kuplung. kurz vorher war der wagen wieder zweimal ausgegangen. einmal sogar während der fahrt. dann hat er die karre an dieses fehlerauslesegerät angeschlossen und das scheissding hat nix angezeigt. er meinte, es könne aber im grunde nur am leerlaufsteller(???) liegen, wollte diesen jedoch nicht einfach auf blauen dunst ausbauen, da das gerät den fehler nicht angezeigt hat. er meinte, ich solle jetzt solange mit dem ding rumfahren bis irgendwann mal kurz die motorkontrolllampe aufleuchtet. dann wäre der fehler gespeichert. er wollte nicht, daß ich unnütz geld ausgebe und der fehler nachher woanders liegt. das find ich schonmal ne löbliche einstellung. er hat mir auch kein geld für die ganze sache abgenommen. das mit der gewährleistung interessiert mich auf jeden fall. ich meine auch, daß es nicht sein kann wenn man nach einem monat schon wieder zig euro in die karre reinstecken muss. schliesslich bekommt er ja als händler im grunde mehr geld dafür als wenn ich den wagen bei einer privatperson gekauft hätte.

By Grobi (217.227.199.21) on Donnerstag, den 26. Dezember, 2002 - 22:00:

Hallo Fritz, komm doch mal in den hohen Norden, dann sehen wir uns den Kleinen mal an. Bin zwar W.Inf., habe aber einen Opel-Fuhrpark ;-)

Mit der Motorkontrolleuchte hat dein Freundlicher Recht, sobald die leuchtet wird der Fehler gespeichert. Da kannste aber bis zum St.Nimmerleinstag rumfahren.

Leerlaufsteller kann gut sein, springt er ohne Gas gut an?? Ist der Leerlauf ruhig? Es kann sein, daß der LL-steller mal gereinigt werden muß.

Welcher Corsa ist es denn?? Bei den ECOTEC Motoren (1.0) kann man nichts mehr manuell einstellen :-/

Ansonsten kann ich dir folgendes Forum empfehlen:
Opelforum

Grobi


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