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Offene leistung beim motorrad

Radarfalle.de Forum: Off-Topic: Offene leistung beim motorrad
By Tuscan (80.135.87.197) on Samstag, den 7. Dezember, 2002 - 13:39:

Hi leute

Was blüht mir eigentlich, wenn ich mit meinem zur zeit noch beschränkten a-führerschein eine offene maschine fahre und gepackt werde?

mfg Tuscan

By Huggy (217.80.8.220) on Samstag, den 7. Dezember, 2002 - 14:06:

Anzeige wegen fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz.
Im Falle eines Unfalls sogar Regress deiner Versicherung dir gegenüber, also laß es lieber, das ist es nicht wert.

By Tuscan (217.81.230.124) on Samstag, den 7. Dezember, 2002 - 16:52:

ok, merci danke

By Polizist (217.3.255.84) on Samstag, den 7. Dezember, 2002 - 17:41:

Wieso fahren ohne Versicherungsschutz?

Wenn die Maschine ordnungsgemäß angemeldet und versichert ist, bleibt nur das Fahren ohne Fahrerlaubnis hängen.
Das die Versicherung nach einem Unfall Regress prüft steht natürlich auf einem anderen Blatt.

By tomcat02 (217.81.88.82) on Sonntag, den 8. Dezember, 2002 - 21:59:

@Polizist:

Ich denke, H. ging davon aus, daß die Drosselung illegal ausgebaut wurde.


thomas

By Huggy (217.80.8.193) on Montag, den 9. Dezember, 2002 - 10:22:

@tomcat
Richtig, davon ging ich aus. Das man sein Moped ja auch Legal entdrosseln kann, daran hab ich gar nicht gedacht

By Tuscan (80.135.95.72) on Montag, den 9. Dezember, 2002 - 21:41:

Ich dachte an eine maschine, die sowieso mehr leistung hat. soll ja keine hayabusa sein, aber an so 50-60 PS würd ich schon gefallen finden.

By Huggy (217.80.8.206) on Dienstag, den 10. Dezember, 2002 - 11:39:

@Tuscan

Und was willst Du uns jetzt damit sagen?

By Tuscan (80.135.95.234) on Dienstag, den 10. Dezember, 2002 - 17:02:

Das lag mir grad so auf dem Herzen... Nein im ernst, ich wollte nur darauf hinweisen, das ich nicht vor habe eine maschine legal oder illegal zu entdrosseln.
MfG

By Huggy (217.0.68.95) on Dienstag, den 10. Dezember, 2002 - 18:02:

@Tuscan

Nun ja, legal entdrosseln ist ja eigentlich kein Problem, vorausgesetzt Du setzt dich nur da drauf und fährst damit wenn Du auch die offiziele Erlaubnis der Führerscheinbehörde hast.

Wie schon gesagt, ansonsten kann es echt teuer werden und ich glaube nicht das es das wert ist nur weil man dann früher "schneller, größer" unterwegs ist

By Tuscan (217.225.223.14) on Dienstag, den 10. Dezember, 2002 - 22:07:

Ich hatte auch nicht wirklich vor mir selbst eine offene maschine zu kaufen, aber die meines vaters steht oft so einsam in der garage rum und da juckt's verständlicherweise schonmal in der rechten Hand. Aber unter den gegebenen umständen beschränke ich mich lieber noch n'jährchen auf 34 PS anstatt im ernstfall fahrrad fahren zu müssen.
CU

By Polizist (217.81.143.169) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 02:07:

@huggy Ich denke, H. ging davon aus, daß die Drosselung illegal ausgebaut wurde.

Darauf du

Richtig, davon ging ich aus

Ach so!

Dürfte aber trotzdem kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sein, da ja Versicherungsschutz grundsätzlich besteht. Zwar entspricht das frisierte Mopped nicht mehr den Vertragsbestimmungen, aber ich denke mal, dass das die Versicherung regelt - über Regress und so.

Denkbar wäre dann ja auch noch die Abgabeordnung wegen der Steuer. Aber die greift AFAIK auch nur, wenn man ein steuerfreis Mopped (fuffziger) auf ein steuerpflichtiges Mopped (hundertfünfundzwanziger) frisiert.

Auf jeden Fall erlischt mal die BE, aber das ist Nebensache.

Aber ich merk schon, ich bin da nimmer so fit. Habs halt auch schon lang nimmer angezeigt (mei Mofale war früher ja au frisiert :) )

Weiß es jemand genauer?

By Daniel (62.153.75.210) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 09:55:

Die Steuerfalle schnappt nur zu, wenn der Hubraum
verändert wird. Das ist beim Ausbau der Drosselung
nicht der Fall.
Diese Fahrzeuge haben alle steuerpflichtigen Hubraum (keine 50'er).

Es bleibt bei Fahren ohne Fahrerlaubniss und Erlöschen der Betriebserlaubniss. Dazu ggvs. Regressansprüche der Versicherung (Das kann sehr teuer werden).
Sobald die Versicherung davon Wind bekommt, kündigt diese den Versicherungsschutz fristlos.
Von da an sollte man das Fahrzeug besser nicht mehr betreiben...

By Huggy (217.0.68.165) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 10:45:

@Polizist

Dürfte aber trotzdem kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sein, da ja Versicherungsschutz grundsätzlich besteht. Zwar entspricht das frisierte Mopped nicht mehr den Vertragsbestimmungen, aber ich denke mal, dass das die Versicherung regelt - über Regress und so.

Weiter oben sagte ich schon
Im Falle eines Unfalls sogar Regress deiner Versicherung dir gegenüber, also laß es lieber, das ist es nicht wert.

Und ich denke mal das ist das schlimmste was einem jungen Menschen passieren kann ( Abgesehen vom Unfall den man verursacht hat oder erleiden muste)

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 11:33:

Eben die Folgen von so einer kurzen Dummheit sieht er dann noch lange lange Jahre auf seinem Kontoauszug und dann kann er überlegen was er sich dafür alles hätte anschaffen können.

By andy2 (193.158.141.123) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 21:26:

@polizist: Unser officer dürfte da genaueres wissen,er ist ja spezi dafür!


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