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Rechtliche Frage zu Fotos

Radarfalle.de Forum: Off-Topic: Rechtliche Frage zu Fotos
By Börna (80.143.210.116) on Montag, den 25. November, 2002 - 00:38:

Hallo allerseits!

Ich habe eine Frage an die Experten im Forum...

Hier erstmal die Geschichte dazu:
Ich war gestern mit einem Arbeitskollegen, der aus Schweden zu Gast bei uns ist, auf dem Weihnachtsmarkt in Essen und er hat munter mit seiner Digitalkamera fotografiert...da haben sich einige Leute aufgeregt wenn sie oder ihre Stände aufs Foto kamen (selbst wenn die nur im Hintergrund waren und eigentlich überhaupt nicht richtig zu sehen waren). Dann waren wir auf dem Rückweg und der Kollege hat einen Porsche der am Strassenrand stand fotografiert. Das fand der Besitzer wohl gar nicht gut und kam direkt herbeigestürmt (fragt nicht woher, ich hab ihn vorher auch nicht gesehen...) und hat sich tierisch aufgeregt...

Jetzt meine eigentlich Frage:
Was darf man einfach so fotografieren, was nicht?
Es gibt ja das "Recht am eigenen Bild", aber gilt das auch, wenn die Person nur zufällig auf dem Bild ist oder nur im Hintergrund sichtbar?
Wie ist das mit dem Eigentum anderer Leute (davon hat der Porsche-Fahrer irgendwas gesagt)?

Danke schonmal!
Börna

By Slappy (217.233.93.113) on Montag, den 25. November, 2002 - 16:03:

Für den Eigengebrauch darfst du fotografieren was du willst. Das ist schon mal Fakt.

Anders sieht es bei Institutionen, militärischen Einrichtungen usw. aus, aber NUR, wenn hier ausdrücklich das fotografieren untersagt ist.

Sonst müsste jeder Foto-Reporter ja fragen, wenn er seiner jounalistischen Tätigkeit nachgeht und dabei "zufällig" jemanden aufs Bild bekommt.

Ansonsten könnte man sich noch auf sein Persönlichkeits-Recht berufen, aber das ist eher selten. (Oder hast du schon wegretuschierte Köpfe während einer Fußball- oder Motorsportveranstaltung im Fernsehen gesehen ;-)

Gruß
Sascha

By Börna (80.143.254.37) on Montag, den 25. November, 2002 - 18:11:

Danke schonmal für die Antwort @ slappy!

Ok, das ist klar mit Militäreinrichtung u.ä., aber die haben wir ja auch nicht geknipst...sondern nur einfach so...

Wie ist das mit Polizeibeamten? Darf ich die einfach fotografieren?
Und was gilt als Eigengebrauch? Was ist wenn ich die Bilder z.b. auf meine Internetseite stellen will?

By Slappy (217.235.215.70) on Montag, den 25. November, 2002 - 19:21:

@Börna:

Zu den Polizisten: ich habe vor Jahren einen Mercedes Sprinter in Polizei-Lackierung in Stuttgart gesehen. Da dies der erste für mich war, fragte ich die Beamten die darin saßen, ob ich ein Foto von dem Fahrzeug machen könnte. Ich bekam genau das zur Antwort: zur eigenen Verwendung natürlich gerne.

Als Eigengebrauch zählt natürlich nicht, daß du sie ins Web stellst, denn das ist eine Veröffentlichung, und hier gibt es ganz wilde Urteile zu (Verona Feldbusch usw.).

Gruß
Sascha

By Börna (80.143.254.37) on Dienstag, den 26. November, 2002 - 00:25:

Ok...das ist ja schonmal gut...
Veröffentlichen wollte ich ja keins der Bilder, war nur so eine Frage...
Wenn die Leute auf den Fotos einstimmen kann ich da ja veröffentlich, sprich auf meine Seite stellen oder seh ich das falsch?

Sorry, für die vielen Fragen... ;)

By Slappy (217.235.229.5) on Dienstag, den 26. November, 2002 - 07:50:

Wenn die Personen einverstanden sind, kannst du mit den Bildern alles machen. Voraussetzung: alle über 16 Jahre, sonst Eltern fragen (rein rechtlich gesehen).

Gruß
Sascha

By Slappy (217.233.127.61) on Dienstag, den 26. November, 2002 - 09:19:

@Börna:

hier noch ein entsprechender Link dazu:

http://www.sakowski.de/skripte/eig_bild.html

(Sorry, aber der Text wäre zu lang um hier reinzuposten :-)

Nochwas: der Porschefahrer wäre im Unrecht. Habe mich mit ein paar Kollegen (Journalisten) unterhalten. Die meinen auch, daß du den ablichten kannst, ohne sein Einverständnis. Aber ggf. ohne Kennzeichen und ohne ihn.

Gruß
Sascha

By farendil (217.225.251.116) on Dienstag, den 26. November, 2002 - 10:10:

@slappy: vorsicht! viele gerichte sehen das recht am eigenen bild vorverlagert (z.b. bayer. OLG).

da könnte die herausgabe des films verlangt werden (bzw. löschung bei digicam).

das gilt aber nicht, wenn keine schützenswerten interessen vorliegen.
-es also personen von öff. interesse sind oder die personen nur beiwerk sind - bei letzterm ist das beispiel "weihnachtsmarkt" geradezu exemplarisch (wenn du nicht gerade den 400er zoom nimmst *g*)

By Slappy (217.233.127.61) on Dienstag, den 26. November, 2002 - 10:41:

@farendil:

Klar, nichts anderes habe ich ja auch behauptet (siehe das Beispiel Verona Feldbusch).

Aber gut, daß du diesen Hinweis nochmals zur Sprache bringst.

Gruß
Sascha

By Börna (80.143.227.134) on Dienstag, den 26. November, 2002 - 20:32:

@Slappy, farendil:
Danke euch beiden... Dann hab ich das wohl jetzt halbwegs verstanden und weiss da bescheid...

Börna


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