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Rechtsschutz???

Radarfalle.de Forum: Off-Topic: Rechtsschutz???
By Tuneman (80.140.3.1) on Sonntag, den 14. Juli, 2002 - 23:08:

Hallo,

Ihr könnt mir doch bestimmt eine gute Rechtsschutzversicherung empfehlen, oder?

Welche Versicherungen haben die beste Leistung etc.

Freue mich über Eure Vorschläge...

By Ghostrider (80.128.95.77) on Sonntag, den 14. Juli, 2002 - 23:20:

@ Tuneman:

http://www.rechtsschutz-vergleich.de/

By Ghostrider (80.128.95.77) on Sonntag, den 14. Juli, 2002 - 23:24:

@ Tuneman: ach ja, wenn du die VS schnell abschließen willst, um dich gegen die im anderen Thread beschriebene behördliche Unbill zu wehren: vergiß es. Jede RS-VS hat eine "Wartezeit" (unterschiedlich), und rückwirkend ist jede Leistung ohnehin ausgeschlossen.

By Rennfahrer (80.140.19.146) on Sonntag, den 14. Juli, 2002 - 23:31:

@Ghostrider

die preise auf der Webseite sind aber nicht ganz richtig..

Ich hab ne Verkehrsrechtsschutz von der Advocard und zahle 72€ im Jahr.

Denke, dass es ziemlich teuer ist, hat mir aber ein Freund angedreht *g*, nachdem ich von meinem Chef bei meinem Abstandsverstoss verpetzt wurde...
Also über die Leistungen kann ich auch nichts sagen, hatte bisher keine Gelegenheit sie zu testen...

By Ghostrider (217.228.226.24) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 07:38:

@ Rennfahrer: ich hab die Preise natürlich nicht geprüft, bitte schick eine Email an den Webmaster. Vielleicht gibt es auch unterschiedliche Advocard-Leistungsvarianten.

By farendil (217.235.53.100) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 10:35:

@ghostrider: das mit der wartezeit ist nicht richtig. es gibt auch noch welche ohne diese. (z.b. adac)


wichtig wäre mir der umfang und die konditionen, erst dannach der preis.

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 15:47:

@all
ich habe seit langem einen Vertrag bei der DAS. Mit denen und meinem sehr guten und renomierten Anwalt habe ich im Laufe der Jahre so einige Sachen sehr erfolgreich durchgezogen. Es gab nie Probleme mit der Kostenübernahmereklärung. Von meinem Anwalt weiss ich auch, dass DAS mit einigen Anwälten, so wie ihm, Sonderabmachungen (für DAS günstigere Konditionen) hat.
Für die Entscheidung damals war, wie farendil postete, der Preis nicht das primäre Kriterium, zumal ich noch andere Risiken, wie Grundstück, Vertragsrecht etc drin habe. Und da kommt es auf die Konditionen und die Risikohöchstgrenzen an. Sowas muss man für sich selbst vergleichen. Vor "tüchtigen" neuen Regionalvertretern ist man allerdings auch nicht gefeit. Mir hatte so einer kürzlich einen neuen 5-Jahres Vertrag (der aktuelle ist jährlich kündbar)vorgeschlagen, bei dem die Risikosummen auf unnütze Höhen angehoben wurden, aber eine Selbstbeteiligung, die die meisten Kleinigkeiten abgedeckt hätte, reingekommen wäre. Der Kerl wollte halt die schnelle Mark mit Neuverträgen machen. Habe in deren Hauptverwaltung angerufen, mir einige Details vor meiner Entscheidung erklären lassen und denen gesagt, wie dieser "tüchtige Schreiberling" Kunden vergräzt. Dessen Vorgehen war aucch nicht in deren Sinne, merkte man.

By Jim (141.89.210.58) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 15:50:

@alfa

Wenn du Sachen(also Prozesse) erfolgreich durchziehst (bzw. durchziehen läßt), dürfte für deine Rechtschutzversicherung keine Kosten entstehen.
Diese bezahlt dann doch die Gegenseite, oder irre ich mich?

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 16:58:

@alle

Eines mußt ihr bedenken: Keine Rechtschutzversicherung erstattet die Kosten, die bei Ortsverschiedenheit von Gerichtsort und Anwaltskanzleisitz entstehen, also sämtliche Kilometer- und Reisekosten des Anwaltes zur eigentlich entscheidenden Hauptverhandlung.

Weiterhin zahlt außer die ADAC-Rechtschutz keine Versicherung die Verfahrenskosten bei Parkverstößen!

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 09:38:

@jim
Nee, wenn bei nem Abstandsverstoss der Richter sagt, sie sind der erste von ein paar tausend Fällen, wo ich kein Fahrverbot verhänge (<2/10), dann war das ein grosser Erfolg. Oder wenn eine Staatsanwaltschaft nach Schriftsatz und längerem Telefonat mit dem Anwalt ein Verfahren einstellt ist das auch ein Erfolg. In beiden Fällen musste die Versicherung zahlen, da es keinen schuldigen Gegner gab.
@gbb
Fahrten zum Gerichtsort ausserhalb des Wohnortes zahlt keine Versicherung, man hat aber die Alternative, vor Ort einen Korrespondenzanwalt zu nehmen, der das vorträgt, was der heimische ihm zuarbeitet. Mir war das bisher zu unsicher, zumal der eigene Anwalt ein ausgemachter angesehener Fachman ist. Die Mehrkosten, die sich aber im Rahmen hielten, war mir die Sache bisher wert. (Ich bin dann bei dem Anwalt im Auto mitgefahren zum Termin und habe mir daher die Fahrtkosten eingespart).

By Greatblackbird (172.179.133.3) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 11:11:

@alfa

Kommt auf die Höhe des Verstoßes an. Was aber, wenn der Verstoß und somit der Gerichtsort z.B. in Norddeutschland ist, Dein Wohnort aber in Süddeutschland, und man nicht von einem Freispruch ausgehen kann? Ich bin mir nicht sicher, ob die RS einen Korrospondenzanwalt zahlt.

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 17:01:

@gbb
ich denke meine schon. jedenfalls hatte mir mein Anwalt das damals so ohne Einschränkungen erklärt und mich gefragt, wie ich es machen wolle. Genau nachgelesen habe ich das derzeit allerdings nicht.
Auf jeden Fall ist es wichtig, dieses Risiko im fall des Falles vorher genau abzuchecken, daher war dein Hinweis für "Neulinge" sehr nützlich.


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