Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By alexander (80.131.85.217) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 09:40: |
Hi :-)
Wie schaut es eigentlich auch mit einem Privatgrundstück welches nicht eingezäunt ist? Falls die grün-weißen sich mal zufällig auf die Parkplätze vor meinem Häuschen verlaufen (sind nicht eingezäunt) kann ich die dann nach vorherigem Hinweis auf das Privateigentum "entfernen" bzw. von den Kollegen entfernen lassen oder ist es zwingend notwendig daß ein Zaun das Grundstück begrenzt?
Grüßle Alexander
By farendil (217.85.234.149) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 11:30: |
@alexander: es ist zwingend nötig, daß der fahrzeugführer erknnen kann, daß es sich hier um privatgrund handelt, der nciht der öffentlichkeit zur verfügung gestellt wurde.
By Ghostrider (217.228.232.158) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 11:46: |
@ Farendil: wo finde ich das in der StvO? Danke
By alexander (80.131.85.217) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 12:59: |
Ne ich meinte wenn die dann aus ihrer Schaukel aussteigen und mit einem diskutieren wollen...
Grüßle Alexander
By farendil (217.85.236.68) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 14:47: |
@ghostrider: was in der stvo? daß du nix auf privatgrund zu suchen hast? das steht da nciht.
in der stvo sind nur die regeln im geltungsbereich derselben erfaßt.
gekennzeichneter und nciht der öffentlichkeit zur vefügung gestellter privatgrund ist aber nicht im geltungsbereich der stvo enthalten.
By Ghostrider (217.228.232.158) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 15:00: |
@ Farendil: ich hab mein Auto mal auf einem Zubringer geparkt, der von der Hauptstraße nach hinten führte zu weiteren Häusern (3) und nicht als Privatstraße erkennbar war. Kein Schild nix. Da standen Autos, hab ich meinen dazu gestellt. Der Zubringer gehört angeblich jeweils zur Hälfte den Anwohnern links und rechts. Die haben sich aufgeregt. So what. Das nächste mal wollen sie mich "einparken", die Deppen.
By farendil (217.225.244.169) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 17:05: |
@ghostrider: SO können die dich agr nicht. wenn, dann nur wegen zu geringer verbleibender duchfahrtsbreite oder gegenüberliegender ausfahrt.
dafür sit in diesem fall aber auch die staatsmacht zuständig.
und zuparken? da sist in JEDEM fall nötigung.
By Ghostrider (217.228.232.158) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 17:18: |
@ Farendil: danke, hab ich mir schon gedacht. Ausfahrt war keine weit und breit, Durchfahrtsbreite war ausreichend - die hatten ja selbst ihre Autos dort am Rand abgestellt...
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