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Fahrerflucht auf dem Parkplatz...

Radarfalle.de Forum: Off-Topic: Fahrerflucht auf dem Parkplatz...
By Börna (80.143.231.225) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 01:22:

Ein Bekannter hat mir kürzlich folgende Story erzählt:
Er parkt auf dem Parkplatz von Burger King und geht ins Restaurant. Als er wieder herauskommt, wird ihm gesagt, dass jemand die Autotür vor sein Auto gehauen hat und dann abgehauen ist. Das Nummernschild wurde ihm allerdings auch gesagt (ich weiss jetzt nicht mehr, wer ihn informiert hat).
Er ist also direkt zur Polizei gegangen. Die haben dann gesagt, sie könnten da nix machen, hätten nix damit zu tun, weil der Parkplatz ein Privat- oder Firmengrundstück von BK ist.

Ist das richtig?
Hat die Polizei nicht trotzdem was damit zu tun bzw. muss sie sich nicht trotzdem drum kümmern oder wer ist da sonst für zuständig [doch wohl nicht die vollkommen überlasteten Mitarbeiter von BK? ;)]?

Mein Bekannter hat die Sache dann so geregelt, ohne Polizei. Er hat sich die Adresse besorgt und sich mit dem Typen in Verbindung gesetzt, der es nicht gemerkt haben wollte, aber bereitwillig das Lackieren etc. bezahlt hat.

By Plautzpaul (62.104.217.89) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 10:22:

Überall dort wo man ohne Hindernisse zu überwinden drauffahren kann und diese Fläche einen unbestimmten Personenkreis zur Verfügung steht, liegt öffentlicher Verkehrsraum vor ( in diesem speziellen Fall, tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum ). Wo ein solcher Raum vorliegt gilt die StVO - und wer nach einem Unfall die Unfallstelle unerlaubt verläßt begeht Unfallflucht.
Das Tankstellengelände gehört ja auch Shell, BP etc. und trotzdem nimmt die Polizei dort den Unfall auf.

By 1 (80.128.232.85) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 10:33:

Es ist ja nicht nur die StVO entscheidend.
Unfallflucht ist eine Straftat und daher sind
die Polizisten verplichtet eine Anzeige aufzunehmen.
Vielleicht wäre dem Polizisten gegenüber folgende
Anmerkung angebracht:
"Aha sie wollen die Anzeige nicht aufnehmen?
Gut ich notiere mir Ihren Namen und Ihre Dienstnummer.Dann mache ich meine Anzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft.Und wenn ich da eh schon mal hingehe frage ich auch gleich mal nach
ob Ihr Verhalten korrekt ist."

By Börna (80.143.254.72) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 15:44:

Ich hätte, wäre ich an der Stelle meines Bekannten gewesen, auch mal nachgefragt oder so, habe das nämlich genauso gesehen wie ihr...

Der Typ meinte ja, er hätte nix gemerkt, war wohl auch nur eine Minimal-kleine Delle, die schnell und günstig behoben wurde, die Zahlung hat der ohne Widerspruch übernommen.
Trotzdem ist das Verhalten der Polizisten nicht so toll finde ich...

By Goose (217.225.230.228) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 20:09:

Es ist richtig, daß ein "normaler" BK-Parkplatz, so wie ich ihn kenne, öffentl. Verkehrsraum ist, somit erkenne ich hier auch eine VU-Flucht.
Der öffentliche Verkehrsraum ist übrigens zwingende Voraussetzung für eine Unfallflucht, findet das schädigende Ereignis außerhalb des öff. VR statt, so liegt auch kein § 142 StGB vor.

Gruß
Goose

By Börna (80.143.209.254) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 00:33:

Das ist ein normaler Parkplatz glaub ich.
Es gibt zwei Ein-/Ausfahrten ohne Schranken o.ä. und irgendwelche Schilder die nochmal besonders auf die StVo hinweisen sind mir bis jetzt noch nie aufgefallen...


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