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Versicherungsfragen

Radarfalle.de Forum: Off-Topic: Versicherungsfragen
By nicole (217.80.46.205) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 17:57:

@all
Hallo Leute,
heut hab ich mal ne Frage. Vielleicht kann mir hierbei jemand helfen.
Wenn ich ein Fahrzeug privat auf mich laufen lassen, dies jedoch aus diversen Gründen von Mitarbeitern unserer GbR genutzt wird, kann ich die Nutzern dann pauschal nen Wisch vorab unterschreiben lassen, in dem sinngemäß drinsteht,
daß im Falle eines Unfall mit dem Fahrzeug der Eigen- und Fremdschaden n i c h t von meiner Versicherung bezahlt werden muß, sondern daß der Schaden von der Versicherung (Haftpflicht ?)des Nutzer bezahlt wird.

Oder habt ihr andere Ideen, die im Endeffekt das selbe Ziel haben?

By farendil (217.85.229.254) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 18:08:

@nicole: das wird so nicht laufen. die private haftpflicht deckt soclhe schäden nicht mit ab. und eine private haftung wäre unverhältnismäßig.

eine idee hab ich leider nicht.

(hallo matrix, fällt dir was ein??)

By Greatblackbird (145.254.152.86) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 18:53:

@nicole

Ich glaube auch nicht, daß jemand so etwas unterschreiben würde. Immerhin belaufen sich solche Schäden auf eine unbegrenzte Deckung, die aus eigener Tasche gezahlt werden müßten. Vielleicht kannst Du es so regeln, daß die Mehrkosten im Schadensfall (Hochstufung in der Versicherungsprämie etc) von den Mitarbeitern getragen werden. Aber auch dabei habe ich rechtliche Bedenken.

By Ghostrider (217.80.242.139) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 19:54:

@ Nicole: die Überlegung ist, warum du dein privates Fahrzeug der Firma zur Verfügung stellen solltest. Bringt dir nur Nachteile. Wenn Bedarf an einem Firmenwagen besteht, soll sich die Firma einen Wagen anschaffen, und wenn's ein Smart ist. Du wäscht ja auch nicht die Blaumänner in deiner Waschmaschine.

By nicole (213.182.141.213) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 07:57:

@ghostrider
tja, die firma schafft sich nen neuen Wagen an - nen Puma- auf Leasing, den krieg ich! Der läuft aber dann halt komplett auf die Firma - Vers., Steuer, Leasing.
Deshalb wollten wir meinen alten Golf III, der auf mich privat läuft, unseren Angestellten zur Verfügung stellen, wenn etwas zu erledigen ist bzw. unserer Azubine dann ständig - daß dauert aber noch ab bißl bis die bei uns anfängt.
Die ist jedoch Fahranfängerin! Deshalb auch die Frage nach dem besten versicherungstechnsichen Vorgehen !
Natürlich kann auch allen anderen Nutzern en Unfall passieren, aber die Wahrscheinlichkeit ist halt einfach geringer !

Aber mir scheint so, daß dann wohl eher das so zu lösen, daß eben die Mehrkosten, die im Vers.-fall enstehen würden, von der GbR bezahlt werden müssten. Fragt sich dann nur was unser Steuerberater bzw. das Finanzamt dazu sagen würden ?

Aber ich hab mir a schon fast gedacht, daß das net so einfach ist, wie ich mir das vorgestellt hab !

By Ghostrider (217.228.227.24) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 10:26:

@ nicole: das ist wirklich eine lustige Idee von der Firma. Schaffe einen Wagen an, aber nutze zwei, und den zweiten weitgehend umsonst. So läuft das nicht. Du wirst nix als Ärger haben, wenn du deinen privaten Wagen zur Verfügung stellst. Eine Beule - keiner war's. Usw usf. Ich würde meinen Privatwagen schlechthin nicht zur Verfügung stellen. Du machst deinen Job, dafür wirst du bezahlt, und deine privaten Güter stehen nicht zur Disposition. Wenn du einen Dienstwagen bekommst, fein, aber das verpflichtet dich zu nix, und unter Total Cost Aspekten hat man dir dafür gedanklich bereits die nächste Gehaltserhöhung nach unten angepaßt...

By nicole (213.182.141.213) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 11:09:

@ghostrider
gibt keine Gehaltserhöhung, weil ich eine der Geschäftsführer der Firma bin - nebenberuflich versteht sich!

@farendil
@ghostrider
Vielen Dank für eure Antworten !

By nicole (213.182.141.213) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 12:11:

@gb
Sorry, natürlich auch DIR danke für deine antwort !

By Fahrer (80.128.227.255) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 12:26:

@nicole

"gibt keine Gehaltserhöhung, weil ich eine der Geschäftsführer der Firma bin - nebenberuflich versteht sich!"

Dann sprich mit Deinen (Mit)Gesellschaftern doch mal über die Möglichkeit den Golf in das GbR Vermögen mit einzubringen bzw der GbR zu verkaufen
oder zu vermieten.

Beispiel Golf 3 Wert 3000 Euro

Miete für GbR 67.- Euro im Monat.
Exklusive aller zusätzlichen Kosten für
Versicherung/Benzin etc.
Mietdauer zBsp 3 Jahre.Restwert 600 Euro


Der Steuerberater freut sich weil die Miete den Gewinn mindert.Schadenshaftung kann im Mietvertrag festgelegt werden.
Haftung nur durch die GbR nicht durch Mitarbeiter. Denkbar aber dass der Mitarbeiter sich an den Kosten für das Kfz beteiligt. Vorsicht : macht KEINEN Dienstwagen aus dem Golf sonst pauschale KFZ Besteuerung beim
Mitarbeiter!

Der Wertverlust des Golfs sollte durch die Miteinnahmen gedeckt sein sonst legst Du drauf.

By blauer bmw (213.68.164.29) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 12:41:

@Fahrer
Dein Vorschlag dürfte auch nicht funktionieren, die Versicherung von Nicole sieht höchstwahrscheinlich eine private Nutzung vor und der Schutz erlischt bei Vermietung. Außerdem müßte Nicole die Miete versteuern.

Praktikabel erscheint mir nur Leasing, Mietwagen oder Taxi.

By Ghostrider (217.228.227.24) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 13:02:

@ nicole: Golf verkaufen, Kohle einstreichen, Dienst-Puma fahren.

By Alberto (62.158.211.52) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 13:05:

Am besten ist doch... die GbR kauft diesen Golf - ein VersNehmerwechsel wird - unter vorübergehender Abtretung des Rabattes an die GbR - vorgenommen - und dann muß - um die geschäftliche Nutzung zu dokumentieren - eigentlich ein (finanzrechtliches) Fahrtenbuch geführt werden.

Dann ist es sauber... und wenn es der Golf überlebt, kann Nicole ihn immer noch wieder für eine abgeschriebene Summe von z.B. 300 Euro zurückkaufen.

Alles andere wäre problematisch.

By 1 (80.128.225.105) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 15:03:

stimmt. Und bei Firmenwagen gibts auch leichter ne Verjährung for Owis *lol

By Alberto (62.224.100.20) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 19:14:

@1 - fast richtig!
Leider ist es bei GbR etwas anders...
Es werden seit etwa 5 Jahren keine Firmennamen mehr eingetragen, sondern ein solches Fahrzeug m u ß auf einen der Firmeninhaber - zwar mit Firmenanschrift - aber dennoch - nur auf den namen - zugelassen werden.

Dabei bietet sich natürlich an, daß der jeweils andere..... mit dem Auto auch wirklich fährt.

Und... es hat versicherungstechnisch noch einen Vorteil... bei haftpflichtschäden (unschuldiger Unfall) - aber das darf ich hier nicht näher erklären.

By nicole (213.182.141.213) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 11:35:

@alberto
würdest du es mir "privat" erläutern ? per email ?

By Alberto (212.185.252.129) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 18:44:

Lieber nicht.... vielleicht auf dem Treffen?

By nicole (213.182.141.213) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 08:52:

@alberto
ich tät schon gerne kommen, aber da ich um 19h spätestens wieder daheim in LB sein muß, is es schon a bißl wenig Zeit.
Ich werds halt versuchen ;-)

By Daniel (195.243.131.130) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 14:39:

@Alberto
jetzt hast du mich aber neugierig gemacht.
Lass uns an deinem Wissen teilhaben !!!

By nicole (62.158.220.229) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 20:31:

@alberto
He, ich hab die ganze Zeit den falschen Rasthof gesucht !
Der ist um einiges näher als ich zuerst dachte - werd also vorbeischauen !

@farendil
Danke für den kurzen Abriss wo der Treffpunkt genau liegt ! Jetzt ist mir auch klar wie du auf die berechnete Zeit kommst ! ;-)


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