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Fahrzeug von Freund kaputt gefahren - der klagt jetzt

Radarfalle.de Forum: Off-Topic: Fahrzeug von Freund kaputt gefahren - der klagt jetzt
By WIN (193.41.8.8) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 21:21:

Ein Freundin von mir ist im letzten Jahr mit ihrem damaligen Freund in dessen Auto gefahren und hat einen Vollkasko-Schaden verursacht (Ausweichmanöver wg. einem Reh o.ä., zum Glück war nur das Auto hin). Er hatte getrunken und wollte dennoch an dem Abend die 200km nach Hause und so ist sie gefahren. Er soll ihr gesagt haben, es besteht eine VK-Versicherung, letztendlich bestand aber keine. Er hat dann den Schrottwagen verkauft und sie hat ihm noch ca. 20% des Wertes in bar gegeben. Damit war es erledigt.

Nun sind die beiden seit kurzem nicht mehr zusammen und irgendwie kam er durch einen Anwalt auf die Idee, sie auf die Restsumme (Wert - Verkaufspreis - ihre Barzahlung) zu verklagen. Die Klageschrift ist noch nicht da, soll aber demnächst kommen.

Wie ist hier die Rechtslage??

Kann jemand für diesen Fall einen guten Anwalt in DD empfehlen (obwohl es ja wohl nicht direkt in den Verkehrsbereich reinfällt)?

By farendil (217.225.246.205) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 21:39:

auch mündliche vereinbarungen sind rechtsverbindlich. es stellt sich nur die frage der beweisbarkeit.

und die der genauen rechtslage. was war der verzicht auf den kaufpreis denn? eine schenkung?

grundsätzlich sehe ich es aber so, daß die klage nicht erfolgversprechend ist.

1. es gab eine eindeutige vereinbarung, daß mit der zahlung die sache erledigt ist.
2. er gab an, eine vk zu besitzen
3. er hat schuldhaft gehandelt und sich betrunken. nur deshalb ist sie gefahren. sicher hat er sie sogar darum gebeten.
4. es gibt kein gutachten. wie viel war das fahrzeug wert? (ein kaufpreis sagt GAR nichts aus)
wie hoch war der schaden? (was wäre die wirtschaftlichste methode gewesen?) ist der verkaufspreis (=restwert) angemessen?
5. war sie fahranfängerin? wer diesem personenkreis ein auto borgt, riskiert sowieso auf mindestens einem teil der kosten sitzen zu bleiben...


wegen dem anwalt - mail mich mal an.

By WIN (193.41.8.8) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 10:59:

Zu 1. Ich gehe mal davon aus, dass es keine eindeutige Vereinbarung gab. Die beiden waren da immerhin ein Paar, also sie hat wohl eher freiwillig bezahlt. Es gibt ja nicht mal einen Nachweis, dass überhaupt eine Zahlung erfolgt ist (bar und ohne Zeugen), zum Glück bestreitet er das nicht.
Zu 2. Aber das müsste sie doch im Zweifel beweisen, oder?
Zu 3. Ja, davon gehe ich aus ("Gefälligkeit").
Zu 4. Gute Frage, nehme an, er hat den Kaufpreis genommen (Auto war einige Wochen vorher gekauft worden)
Zu 5. Ich glaube nicht, vermutlich kurz nach Ende der Probezeit. Aber auf jeden Fall unerfahren, da sie sonst nicht Auto fährt.

Ohne die Punkte 1-5, wäre man dann generell voll schadenersatzpflichtig (eine Privathaftpflicht zahlt ja sowas nicht), auch z.B. ein Sohn, der sich Papas Auto borgt - oder muss der Besitzer das irgendwie vereinbaren bzw. den Fahrer darauf hinweisen, dass der Wagen nicht versichert ist?

Mail an dich kommt gleich, vielen Dank!

By Alberto (62.224.100.73) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 11:25:

Die Rechtslage ist meiner Meinung nach sehr eindeutig....
In Firmen ist es so....
Wenn ein Firmeninhaber einen Mitarbeiter beauftragt, für ihn mit einem PKW (gleichgültig, ob der Privat-PKW des Mitarbeiters oder ein Firmenfahrzeug) eine Fahrt zu unternehmen, - dann haftet er für alle Schäden - außer bei "grober Fahrlässigkeit".

Diese liegt ja wohl nicht vor...

Es war also eine Fahrt "Im Auftrage des Fahrzeughalters" (Was anderes wäre es - bei Ausleihung des Fahrzeuges)

Dabei ist "fahrlässig" ein Unfall passiert.

Der Auftraggeber haftet voll.... im Gegenteil, als ehemalige Freundin würde ich nun mein privat freiwillig bezahltes Geld zurückfordern.

By farendil (217.235.60.249) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 12:40:

@alberto: so einfach sit das leide rnicht ganz. es gibt nun mal etwas unterschiedliche ausgangslagen, ob ein angestelter für die firma was fährt oder ob es privat ist.

bei letzterem spielen die umstände sine große rolle.

By blauer bmw (213.68.164.95) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 13:06:

Tendenziell würde ich mich Albertos Meinung anschliessen und diese Strategie näher beleuchten. Es wurde gesagt: "... er wollte an dem Abend noch nach Hause ...).

By Alberto (62.158.210.105) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 14:33:

Für mich hat er ganz klar einen "Auftrag" zum Fahren erteilt...
Ein Nutzen der Frau, daß sie mit diesem Auto gefahren ist, ist außerdem nicht zu erkennen.

Diese Fahrt hat also nur dem Auftraggeber genützt - also trägt er auch das Risiko.
@ farendil

ich weiß, daß es Unterschiede zwischen Firmen und Privatleuten gibt.. dennoch, die Endsituation ist die....

Wer hat wen beauftragt? Und, warum?

Es kann also auch nicht sein, daß die Fahrerein vielleicht mal gefragt hat, ob sie einmal fahren dürfe.... nein! Er war besoffen, - konnte also nicht mehr fahren, - und... wollte unbedigt nach hause.
Er hat also, - ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen sogar seine Freundin genötigt, mit einem ansonsten für sie fremden Auto plötzlich - und womöglich noch nachts - eine längere Fahrt machen zu müssen, nur, - weil er sich - grob fahrlässig - besoffen hat.

Und - dafür soll sie dann auch noch haften?

Das wird meiner Meinung nach jeder Amtsrichter hochkantig abschlagen!!

By farendil (217.235.50.43) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 14:51:

@alberto: du hast doch völlig recht! genau das habe ich mit meinem punkt 3 ja auch angesprochen.

ich wollte nur darauf hinweisen, daß es generells chon einen unterschied macht, ob du das auto der firma oder eines persönlichen bekannten fährst...

By WIN (193.41.8.8) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 16:40:

Danke für eure Kommentare. Damit kann sie ja sicher erstmal etwas aufatmen. Ich bin gespannt, wie die Klage begründet wird...

PS Alberto: Ja, in tiefster Nacht über die Autobahn.

By blauer bmw (213.68.164.95) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 17:34:

@win

... Es gibt ja nicht mal einen Nachweis, dass überhaupt eine Zahlung erfolgt ist (bar und ohne Zeugen), zum Glück bestreitet er das nicht. ...

Deine Freundin sollte im Vorfeld mal eine unauffällige Beweissicherung zu ihrer freiwilligen Zahlung betreiben. Das sie sich die zurückholt liegt wirklich nahe.

By dagegen (134.147.103.17) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 16:07:

Spielt nicht auch eine Rolle, ob sie überhaupt an dem Unfall Schuld hat? Was ist, wenn der Unfall unvermeidbar war, wie es so schön heißt?

Man kann auch ein krasseres Beispiel konstruieren:
Jemand verursacht einen Unfall und begeht Fahrerflucht. Der Täter kann nicht ermittelt werden. Normalerweise bleibe ich auf dem Schaden sitzen. Wer bleibt auf dem Schaden jetzt sitzen: der Besitzer oder der Fahrer? (vorausgesetzt, der Fahrer war völlig unschuldig am Unfall)

By M.P. (213.23.20.94) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 20:15:

Gleich vorab, bin kein Jurist, nachstehende Meinungsäußerung daher ohne Anspruch auf Richtigkeit (kann auch gut falsch sein) sondern nur als Denk- / Diskussionsanstoß: :-)

Würde darauf tippen, daß die Fahrerin in dem genannten Beispiel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften muß, dies dürfte hier nicht gegeben sein. Wenn überhaupt liegt leichte Fahrlässigkeit vor, somit die Haftung ausgeschlossen sein.

Falsch, richtig ???

By farendil (217.235.44.87) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 21:44:

@m.p.: kommt darauf an, was ausgemacht war. bei einem mitwagen haftest du (im rahmen deiner SB) auch bei diebstahl.

grundsätzlich wird es aber so sein, daß spätestens bei leichter fahrlässigkeit immer der haftet, der fährt (Bzw. sich das auto geborgt hat)


nur haben wir hier einen besonderen fall. fahrerin fuhr auf ausdrücklichen wunsch des eigentümers.
eigentümer hat - so KÖNNTE man es sehen - stillschweigen in dieses risiko eingewilligt, da er selber aufgrund von eigenverschulden nciht mehr fahrtüchtig war.


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