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Fußgängerzone o.ä. - wie schnell darf man hier fahren?

Radarfalle.de Forum: Off-Topic: Fußgängerzone o.ä. - wie schnell darf man hier fahren?
By wutz (212.185.251.134) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 08:22:

Bei uns wurde vorige Woche in einer dieser 7 km/h geblitzt. Ich hab natürlich wieder Fotos gemacht und wollte diese jetzt ins Netz stellen. Ich habe nun jedoch folgendes Problem:

1.) Wie heißt so ein Bereich/Zone genau?

2.) Wie schnell darf man hier fahren (6,5 km/h; 7 km/h ...)?

mfg

wutz
http://www.blitzograf.de/

By MillenniumTT (80.128.120.250) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 10:17:

Wie das Ding offiziell heißt (meinst Du vielleicht auch noch eine Spielstraße ? - sonst Fußgängerzone ?) - keine Ahnung !


Fahren darf man dort nach neuester Rechtssprechung 4-7 km/h, also 1. Gang im Standgas.


MillenniumTT

By Alberto (62.158.210.104) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 11:29:

Halt! Ich weiß es genau - da Waiblinegn die erste Spielstraße in D war, wo dieser Unsinn eingeführt wurde (stand sogar in der ADAC-Zeitung)

Also... erlaubt sind: Schrittgeschwindigkeit, - was immer das heißen mag (bei SPIELSTRASSEN) - aber es ist begrenzt auf max. 7 kmh!!

Der juristische Witz dabei ist aber, daß ich nicht glaube, daß jemand mit 7 kmh geblitzt wurde, weil dies rechtlich unzulässig ist.

Wenn nämlich nicht gerade ein Fußgänger - in der selben Richtung - neben einem herläuft, dann hat man bekanntlich nur noch den Tachometer - als Maßstab.

Und dieser... fängt bei den meisten Autos erst bei 20 kmh an, zu zucken.

So - und nun sagt die Rechtssprechung (habe ich hier schon in WN durchdiskutiert).. Wenn die Nadel zuckt, dann muß ich geringfügig drunterbleiben, damit sie eben gerade nicht zuckt.

Heißt aber im Klartext... die Geräte müssen auf 21 kmh eingestellt werden! Dann erst blitzen sie!

Das heißt wiederum... das mindeste, was dich erwischen kann ist... 21kmh geblitzt 3 kmh abgezogen = 18 kmh!

Das wiederum ist eine Überschreitung um 11 kmh - da nur 7 kmh erlaubt sind.

Fährst du aber mit exakt 20 kmh durch - dann blitzt es nicht!

Alles klar?

By Greatblackbird (145.254.149.102) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 11:29:

@MilleniumTT

Fahren darf man dort nach neuester Rechtssprechung 4-7 km/h

Es wäre nett, wenn Du mal posten könntest, in welchem Gesetzestext die Schrittgeschwindigkeit mit Geschwindigkeitsangabe definiert ist. Ich habe bisher darüber nichts finden können.

By Greatblackbird (145.254.149.102) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 11:38:

@Alberto

Und dieser... fängt bei den meisten Autos erst bei 20 kmh an, zu zucken.

Was ist mit den Autos, wo der Tacho schon bei 0 km/h anfängt?

Die Schrittgeschwindigkeit muß man auch ohne Tacho einschätzen können. Wenn man bedenkt, Abstandsmessungen erfolgen ja auch, ohne daß es im Fahrzeug dafür ein Anzeigegerät gibt. Da muß man auch den Abstand selbst einschätzen.

Soweit ich aber weiß, fängt der Meßbereich z.B. beim Multanova VR6 F erst bei 25 km/h an. Das wäre dabei dann der einzige rechtliche Ausweg.

By Alberto (62.158.210.104) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 11:44:

Nein, GB - die haben hier Lichtschranken - und die sind exakt auf 21 kmh eingestellt - das geht!

Zum Tacho.. natürlich gibt es Tachos, die bei "0" anfangen... aber erst seit 2 - 3 Jahren!

Ich vermute sogar, daß diese "Spielstraßen-Manie" dazu geführt hat, daß die Industrie nun solche Tachos bauen muß - auf denen der Meßbereich 0 - 10 irgendwann sogar - pro km aufgedröselt ist
(Ich denke da an die schöne rote Markierung in allen Mercedes bei der zahl 50 - für die ganz doofen!)

Jedenfalls ist es bis jetzt rechtlich nicht haltbar, daß ich Geschwindigkeiten unter 20 kmh einhalten muß!!!

Mir wurde das genau erklärt.... wenn die Nadel zuckt, - dann muß ich etwas nachlassen...
Prima, oder?

By Greatblackbird (145.254.149.102) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 11:51:

@Alberto

Das ist dann wirklich prima. Von welcher Rechtssprechung sprichts Du denn und mit wem in WN hast Du die denn durchdiskutiert? Mit einem Richter? Und wo um alles in der Welt ist die Definition der Schrittgeschwindigkeit festgelegt?

By Alberto (62.158.213.162) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 12:54:

Nein, - mit dem Leiter des Ordnungsamtes, der ja die Anweisungen an seine "Sheriff´s" herausgibt....
Dieser hat mir erklärt, daß die Rechtslage so ist und er deshalb auch so verfahren läßt.

Zu einer Gerichtsverhandlung ist es deshalb auch noch nicht gekommen

By farendil (217.225.254.63) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 13:07:

@wutz: ich bin mir so ziemlich sicher, daß du den sog. "verkehrsberuhigten bereich" meinst. (zeichen 325).

@gb:
STVO - §42 Richtzeichen (Teil 1)
...
(4a) Verkehrsberuhigte Bereiche
Zeichen 325 - Beginn Zeichen 326 - Ende
eines verkehrsberuhigten Bereichs.

Innerhalb dieses Bereichs gilt:
...
2. Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten.


was schrittgeschwindigkeit aber genau ist, steht in keinem gesetz. das sind einfach grundsatzentscheidungen. genau so wie zur befragung innerhalb angemessener zeit des halters wegen fahrtenbuch, wo immer so ca. 14 tage ausgeurteilt werden.

@alle:
wer sehen will, wie man auch ohne so genauen tacho perfekt schrittgeschwindigkeit einhalten kann, schaut bitte hier nach!

By Greatblackbird (145.254.149.102) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 13:40:

@farendil

Den § habe ich auch gefunden. Hier ist die Schrittgeschwindigkeit aber nicht in km/h definiert!

genau so wie zur befragung innerhalb angemessener zeit des halters wegen fahrtenbuch, wo immer so ca. 14 tage ausgeurteilt werden.

Diese Entscheidung kann man aber nachlesen. Die mit der Schrittgeschwindigkeit habe ich noch nicht gefunden.

By wutz (212.185.251.135) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 14:02:

Vielen Dank an alle!

... nur mal zur Info: Es war ein Speedophot; der geht auch erst so um die 20 km/h los. Der Beamte war aber sogar so fair und hat erst ab 30 (!) km/h angefangen zu blitzen.
Ich war/bin mir eben nur nicht sicher, wie schnell man eigentlich fahren darf ...

By CHristoph (193.103.207.150) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 09:21:

@Alberto:
DU liest die ADAC-Zeitung? Wirklich?

MfG
Christoph

By Alberto (62.158.213.151) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 10:23:

Nein, Christoph, ich bin auch nicht im ADAC..
Trotzdem habe ich mich damals sehr gegen diese Neueinführung der "Spielstraße" engagiert - und dabei kam es sogar im Radio, daß dieser Artikel über die Neuregelung in Waiblingen in der ADAC-Zeitschrift "motorwelt" als Leitartikel steht - und daß dies einzigartig in Deutschland ist (damals war...)

Ihr glaubt ja gar nicht, was das für Auswirkungen hatte...
Es hieß in der örtlichen Presse.... Fußgänger und Autofahrer seien auf dieser Straße (es ist die Ader, die komplett durch die Altstadt führt) - nun "gleichberechtigt"

Das bedeutete aber, daß militante Fußgänger nun in der Mitte der Straße - vor den Autos mit etwa 1,5 kmh - ganz langsam herzpazierten, um uns zu ärgern.

Ich habe dann mal gehupt, weil mir dies zu bunt wurde... dann ist so ein Typ vor Schreck zwar auf die Seite gesprungen, hat mir aber dafür seinen Einkaufstüte mit voller Wucht gegen die rechte Tür meines Porsche geschlagen..

Da allerdings bin ich dann rausgesprungen - und habe ihn - zur Abwehr gegen weitere Sachbeschädigungen - am Kragen gepackt und gegen die Hausmauer gedrückt - der wurde daraufhin etwas blaß im Gesicht... verletzt habe ich ihn natürlich nicht.

Jedenfalls hat man nun diese Regelung wieder geändert - und die "kurioseste Fußgängerzone" Deutschlands daraus gemacht.

Nun dürfen alle Autos - sogar in beiden Richtungen (früher:Einbahnstraße) durch diese komplette Fußgängerzone fahren - auch durch die früher eindeutig gesperrten Straßen...
Aber nur von 8.00 Uhr - bis 20.00 Uhr werktags - zu Ladenöffnungszeiten - und nur, um etwas abzuholen oder hinzubringen - also ohne Parkgenehmigung. (Früher war Zuliefrung nur von 7.00 - 11.00 Uhr)

Und - um die Verwirrung noch kompletter zu machen.... hat man das Fahrradfahren gänzlich verboten - im gesamten Bereich. Die müssen ihr Rad nun schieben...

Trotzdem ist diese "Historische Altstadt", wie sie der Bürgermeister liebevoll nennt, nun ein "Begehbares Museum" geworden, wie wir sie nennen.

Abends ab 19.30 Uhr ist sie völlig tot.
Und am Tage? Na - da begegnen sich in den engen Gassen aus beiden Richtungen alle erdenklichen Fahrzeuge.. LKW´s PKW´s Motorräder - nur eben keine Fahrräder mehr.

Hoch lebe die Stadtverwaltung! Das ist wirklich einmalig.

Übrigens... zwischendrin haben sie mal ein Stück auf 20 kmh beschränkt - da steht dann ab und zu ein Blitzer und blitzt ab 30 kmh, - damit noch etwas Geld reinkommt.

Wie sagt man so schön über den reichtum der Schwaben?

Die hännds ned vom Ausgähhbe - sondern die hännds vom B´halde!

By Christoph (193.103.207.150) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 11:04:

@Alberto:
'Nein, Christoph, ich bin auch nicht im ADAC.. '
Hast mich aber trotzdem ganz schön erschreckt.


MfG
Christoph

P.S. Hab ich das jetzt richtig verstanden? Man soll die Örtlichkeit (nicht das Örtchen) Waiblingen unter allen erdenklichen Umständen meiden. Ausnahmen dazu gibt es nicht.

By Rennfahrer (217.85.212.135) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 13:05:

Bei uns in der Spielstrasse, eine Ecke weiter, haben die mal gefilmt, war keine Leica glaub ich, stand aber auf nem Stativ und ein Rudel Zigeunerkinder drumherum ;) .
Ich hab den dann gefragt, ab wann die filmen, der meinte, erlaubt seien 10km/h gefilmt wird aber erst ab 20km/h !

By devil (80.131.215.34) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 13:41:

Also nochmal zum Anfang : in einer Fußgängerzone darf man im Normalfall gar nicht fahren, oder?

Nur durch ein Zusatzschild wie "Lieferverkehr frei" dürfen Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit (max 7 km/h) durchfahren und sie dürfen niemand behindern.

Das andere sind die "verkehrsberuhigten Bereiche" (das sind wohl die sogenannten Spielstrassen): auch hier SG, also max 7km/h

Die 7 km/h wurden einem in der Fahrschule so beigebracht.

By Alberto (62.224.100.102) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 18:21:

@devil
Im Prinzip richtig.
Nur-Fußgängerzone - da haben die Fußgänger das Vorrecht (was sie auch leidlich ausnützen)
Spielstraße - da sind beide gleichberechtigt (was dazu führt, daß man auch mal einen Totalblockierer anhupen darf)

7 kmh ist für beide richtig.

Geblitzt wird, wg. des Tachometers, erst ab 20 oder 21 kmh.

So - das wars dann wohl - mit der leidigen Spielstrasse.

By Landy (217.230.28.244) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 20:01:

@ Alberto

Da du nun ausführlich über die Gegenbenheiten und Besonderheiten der Stadt Waiblingen referiert hast, kann ich ja fast davon ausgehen, dass du dich dort sehr oft aufhälst, oder?

Bist du auch der meinung, dass gerade in "unserem" Gebiet noch gnadenloser und öfter geblitzt wird als anderswo?
Wie siehst du die Lage in WN?

Die drei mal die es mich nun in 4 Monaten da erwischt hat (plus meine Mutter 3 mal, und die fährt wirklich zivil!!!), können ja nicht von Ungefähr kommen!

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 3. Juli, 2002 - 09:22:

Als ich noch ein WN Kennzeichen hatte, hiess es immer
In Winnenden bei´d Spinnenden!
Offensichtlich ist die Aufgabenverteilung der beiden Städtchen aber geändert worden.
Aber irgendwie muss Waiblingen ja auf sich auifmerksam machen. Zu meiner Zeit war Waiblingen ein eingeschlafenes Nest, was die Einkaufsmöglichkeiten, den Service in den Geschäften und die Ausgehgelegenheiten anging. Wenn man einkaufen oder ausgehen wollte, ging man halt direkt nach Stuttgart. Scheinbar wollen die jetzt mit aller Gewalt in die Presse kommen. *kopfschüttel*

By Landy (217.230.30.6) on Mittwoch, den 3. Juli, 2002 - 12:25:

@ alfa

Ist auch noch heute so...*auch kopfschüttel*

By Ghostrider (217.228.233.82) on Mittwoch, den 3. Juli, 2002 - 16:31:

@ Landy: 3 mal erwischt in 4 Monaten? Allein in WN? Wie verträgt sich das mit deiner Probezeit? Wie oft hat man dich denn mittlerweile INSGESAMT geblitzt?

PS: aber erzähl um Gottes Willen Goose nix davon !!!

By Tobi (80.128.114.247) on Mittwoch, den 3. Juli, 2002 - 16:39:

ja...hoffentlich schaut der arme goose nicht ins off-topic...sonst erinnert er sich schnell wieder an seine waffe, die neben ihm liegt... ;)

By Landy (217.230.30.6) on Mittwoch, den 3. Juli, 2002 - 17:02:

Es verträgt sich insofern noch gut damit, dass die ersten 2 jeweils unter der 21km/h Schallmauer waren und auch meine Mutter ohne irgendwelche Beschwerden die 25 Euros überwiesen hat (diese aber dann von mir wieder bekommen hat).
Der jetztige Verstoß (ich denke du erinnerst dich), wegen dem ich auch in dieses Forum gekommen bin, ist ja etwas brisanter, aber bis jetzt ist noch nix gekommen. Wenns unterhalb von 21km/h ist, übernimmts jemand anders, ansonsten werde ich es mit Alberto-Methode versuchen.

Auf den Autobahnen hatte ich bis jetzt unbeschreibliches Glück, bin außer in WN noch nicht geblitzt worden.

@ Goose

Tu es nicht!

By Ghostrider (217.228.233.82) on Mittwoch, den 3. Juli, 2002 - 17:41:

@ Landy:

Ich würd dir die Tickets gnadenlos vom Taschengeld abziehen *ggg*

By Landy (217.230.30.6) on Mittwoch, den 3. Juli, 2002 - 17:51:

@ Ghostrider

Wieder bewahrheitet sich der Spruch: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Hab doch gerade geschrieben, dass meine Mutter jene 25 Euro wieder von mir bekommen hat!

Dann hätte ich, wenn ich nix Arbeiten würde, noch genau 5 Euro den Monat. Klasse oder?

By Multa (217.184.26.229) on Mittwoch, den 3. Juli, 2002 - 20:14:

"Im verkehrsberuhigten Bereich dürfen Sie nur Schritt fahren, das heißt 4 bis 7km/h!"
("Unterwegs mit dem Auto", Herausgeber: Institut für Straßenverkehr Köln)

By devil (80.131.208.79) on Sonntag, den 14. Juli, 2002 - 11:29:

@farendil:

wollte mir das mit der Schrittgeschwindigkeit noch mal durchlesen, fand ich echt gut ;-)

leider funktioniert der Link nicht mehr...

hab schon das halbe Forum durchgesucht, aber nix :-(

gibts den Thread noch?

wenn DU oder jemand anderes noch was genaueres weiß, würde ich mich sehr freuen... wenn nicht auch egal

By farendil (217.235.50.59) on Sonntag, den 14. Juli, 2002 - 12:32:

@devil: extra für dich...
schrittgeschwindigkeit

By devil (80.131.215.151) on Sonntag, den 14. Juli, 2002 - 13:25:

vielen Dank :-)


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