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Verjährungsfristen

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Verjährungsfristen
By Kanpal (62.226.7.83) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 21:59:

Ich bin am 16. September wegen zu geringem Abstand geblitzt worden und mir wurde Mitte Oktober der Anhörunsgbogen zugeschickt. Da ich die Fotos sehen wollte, habe ich dies gefordert und habe diese dann auch am 13. November auf der Polizeidienststelle getan und mich als Fahrer identifiziert. Seitdem habe ich nichts mehr von diesem Vorfall gehört. Der Abstand war allerdings so gering, daß auf jeden Fall ein Fahrverbot und Punkte drohen. Ab wann kann die Polizei, ausgehend von den genannten Daten, mich für dieses Delikt nicht mehr bestrafen ?

By Greatblackbird (145.253.2.238) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 19:58:

Wenn Du bisher keinen Bußgeldbescheid bekommen hast, ist die Sache mitte Januar verjährt gewesen. Merke Dir fürs nächste Mal: Gehe niemals zur Polizei und lasse Dich identifizieren. Ein Anwalt kann immer Akteneinsicht beantragen, wenn Dir das Foto nicht zugeschickt wird.

By marvin (134.93.132.69) on Mittwoch, den 14. März, 2001 - 21:13:

Gibts eigentlich auch noch andere Maßnahmen außer Versenden des Anhörungsbogens und Bußgeldbescheid, die die Verjährung unterbrechen? Ich bin am 20.10.00 geblitzt worden und habe am 7.12. den Anhörungsbogen zugeschickt bekommen (habe ich bis jetzt unbeantwortet gelassen). Da bis jetzt noch kein weiterer Brief von denen gekommen ist müsste die Sache eigentlich um den 7.3. herum verjährt sein. Wie ist es aber mit anderen Maßnahmen der Behörde, z.B. Abfrage meines Punktekontos in Flensburg, die man ja nicht unbedingt schriftlich mitgeteilt bekommen muß?

By farendil (217.0.227.105) on Mittwoch, den 14. März, 2001 - 21:33:

marvin: es gibt noch solche lustigen sachen wie: anordnung zur vernehmung etc. - dies kommt in der praxis aber nicht oft vor.

eine anfrage beim kba etc. unterbricht die verjährung nicht.

By hoschi (195.30.20.162) on Donnerstag, den 22. März, 2001 - 12:06:

es gibt da aber noch was:

(schriftliche) anfrage beim Einwohnermeldeamt

also wenn die deinen evtl. zweitwohnsitz rausbekommen möchten, oder (zBsp beim blitzer) von dir ein ausweis- oder reisepassfoto anfordern.

das machen die immer, wenn die nicht wollen, dass etwas verjährt.

Gruß hoschi

By Greatblackbird (145.253.2.234) on Donnerstag, den 22. März, 2001 - 19:29:

@hoschi
Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt unterbricht die Verjährungsfrist nicht. Erst die (meist unmittelbar) folgende Verfügung zur Ausstellung eines Anhörungsbogens unterbricht die Verjährung.


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