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Fahrerflucht begangen

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Fahrerflucht begangen
By Christian (212.185.242.64) on Dienstag, den 5. September, 2000 - 18:47:

Habe ganz schön Mißt gebaut! ich habe heute mit meinem VW Passat Variant fahrerflucht begangen. Habe auf dem Parkplatz einer Real Filliale in Duisburg einen Mercedes 320E beim einparken erheblich beschädigt. Bin beim rückwärts fahren heftig gegen ihn gestossen. Dabei gingen bei ihm beide Frontleuchten, die Stoßstange sowie die Motorhaube kaputt. Bin jedoch einfach abgehauen was ich jetzt bereue. Meine Werkstadt schätzt den Schaden an meinem Wagen auf 4200 DM. was hatt es dür Folgen wenn man mich ausfindig machen kann?

By klausk (62.153.36.74) on Dienstag, den 5. September, 2000 - 20:55:

Hallo Christian,
wenn man Dich findet (und auf einem Parkplatz hat diese Aktion bestimmt jemand gesehen), ist es unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und das ist keine OWi mehr und mit Deiner Haftpflicht wird es auch Ärger geben.
Du solltest Dich sofort bei der Polizei melden, das wird meißt strafmildernd gewertet, mit sehr viel Glück wird es nur ein Verstoß gegen §34 StVO, welcher mit 60DM (TKZ M22)geahndet wird, zu den 75 für den Unfall selber.

Grüße
Klaus

By Christian (212.185.242.57) on Dienstag, den 5. September, 2000 - 21:31:

was würde passieren wenn ich mich nicht melde und mann mich ausfindig macht?

By michael (213.21.13.213) on Dienstag, den 5. September, 2000 - 23:00:

@klausk:

Die Neuregelung bzgl. Strafmilderung bei "tätiger Reue" zieht nur, wenn man sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall bei der Polizei meldet.
Der Tatbestand des § 142 StGB steht trotzdem noch im Raum.

An Strafe fällt da eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren an. Konkrete Beträge lassen sich da nicht angeben, da dies vom Einkommen und anderen persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten abhängt.
Zu rechnen ist damit, daß als Nebenfolge der Führerschein für eine gewisse Zeit entzogen wird.

By garfield (134.108.33.169) on Mittwoch, den 6. September, 2000 - 01:29:

Was ist §142 StGB?

Ich nehme mal stark an, daß ein Führerscheinentzug und eine mittelprächtige Geldstrafe wohl kaum zu umgehen ist, weil es ja nicht gerade ein Bagatellschaden ist. 4200 Mark an einem Passat ist Stoßfänger, Heckklappe und wahrscheinlich ein gestauchter Kofferraum-Boden, evtl. noch eine Anhängerkupplung. Da dürfte der Schaden am Mercedes mindestens genauso hoch sein.

Ich würde mich trotzdem stellen, weil bei dieser Schadenshöhe ziemlich gründlich ermittelt wird. Fahrzeugmodell, Baujahr und Farbe des Unfallverursachers dürften zu dem Zeitpunkt, zu dem ich diesen Beitrag schreibe, schon feststehen und morgen, spätestens übermorgen fangen die Polizisten an, in den Karosseriewerkstätten in der Umgebung herumzufragen.

By Christian (212.185.242.65) on Mittwoch, den 6. September, 2000 - 08:49:

ich hoffe dass mit der Freiheitstsrafe trifft nicht zu. Ich denke aber weil ich bisher noch nicht aufgefallen bin werde ich mildernde Umstände bekommen.

By Christian (212.185.242.65) on Mittwoch, den 6. September, 2000 - 08:52:

Woher wollen die denn rausbekommen das es sich um einen VW Passat Variant, Baujahr 2000 handelt?

By michael (213.21.11.22) on Mittwoch, den 6. September, 2000 - 09:48:

@Christian:

§ 142 StGB behandelt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

Eine Freiheitsstrafe wirst du wohl nicht zu erwarten haben, da ja glücklicherweise keine Personen zu Schaden gekommen sind.
Mit einer saftigen Geldstrafe und evtl. einem Führerscheinentzug oder Fahrverbot mußt du allerdings wohl rechnen.

Der Fahrzeugtyp des Unfallwagens läßt sich übrigens sehr oft ermitteln. Am beschädigten Fahrzeug finden sich immer kleine Lackpartikel oder Glassplitter, die mit einer riesigen Kartei verglichen werden. Dann läßt sich Fahrzeugtyp, genaue Farbe und Baujahr eingrenzen und anhand einer Liste vom Kraftfahrtbundesamt kann dann der Halter ermittelt werden.

Noch eine Anmerkung: Ich persönlich sehe keine Veranlassung, bei Unfallflüchtigen Gnade walten zu lassen. Bin selber schon zweimal derartig geschädigt worden (Blinkerglas im Parkhaus bzw. Parkplatz beschädigt) und beidesmal wurde Fahrerflucht begangen. Nichtmal ein Zettel mit der Anschrift des Unfallverursachers wurde hinterlassen - zwar reicht das nach der Rechtsprechung nicht aus, aber ich bin ja nicht kleinlich und man hätte die Sache auch so regeln können. Ich bin jedenfalls ziemlich verärgert über sowas...

By Christian (62.156.0.31) on Mittwoch, den 6. September, 2000 - 10:05:

@michael:

Ich weiß das es absulut nicht richtig ist einfach vom Unfallort zu verschwinden. Ich war nur total durcheinander Wegen des Unfalls. Und mein Wagen ist gerade mal eine Woche alt.Ich hatte Angst das ich denn Schaden selber bezahlen muss. ich weiß jedoch auch das das keine Entschuldigung dafür ist sich einfach vom Unfallort zu entfernen.

By garfield (134.108.33.169) on Mittwoch, den 6. September, 2000 - 10:08:

Weil Du bei einer solchen Beschädigung genügend Spuren am Unfallort hinterlassen hast. Z.B. Lackpartikel, Splitter vom Rücklicht usw. Anhand der Splitter eines Rücklichtglases kann man ziemlich schnell die KBA-Nr. des Lichts herausfinden, und die ist speziell für dieses Modell vergeben worden. Notfalls wird der Lack analysiert, dazu genügen ein paar Milligramm.

By garfield (134.108.33.169) on Mittwoch, den 6. September, 2000 - 10:12:

Das hat man nun davon, wenn man mit Kollegen einen Schwatz hält, bevor man auf "abschicken" klickt. Der Zusammenhang fehlt.

Mein Posting bezieht sich auf Christians Frage Woher wollen die denn rausbekommen das es sich um einen VW Passat Variant, Baujahr 2000 handelt?

By klausk (212.114.202.10) on Mittwoch, den 6. September, 2000 - 11:41:

Hallo michael,
"Die Neuregelung bzgl. Strafmilderung bei "tätiger Reue" zieht nur, wenn man sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall bei der
Polizei meldet.
Der Tatbestand des § 142 StGB steht trotzdem noch im Raum.";
das ist mir klar, aber zum Zeitpunkt meines Beitrags waren die 24 Std. noch nicht um, deswegen war ja mein Rat "sofort" zur Polizei zu gehen.

Grüße
Klaus

By michael (213.21.13.137) on Mittwoch, den 6. September, 2000 - 12:57:

@Christian:

Also, ich würde mich an deiner Stelle auf jeden Fall bei der Polizei melden.
Wenn die 24 Stunden noch nicht rum sind, hast du zumindest die Chance einer Strafmilderung.

Da es sich - deinen Schilderungen zufolge - nicht mehr um einen unerheblichen Sachschaden handelt, ist wohl zu erwarten, daß kriminaltechnische Untersuchungen der oben beschriebenen Art durchgeführt werden. Die Aufklärungsquote muß recht hoch sein, wie ich kürzlich in einer entsprechenden Fernsehsendung erfahren habe.

By C. (194.162.127.150) on Mittwoch, den 6. September, 2000 - 13:06:

Du hast ein riesiges Problem, und solltest Dir sofort einen Anwalt nehmen:

1. Höchstwahrscheinlich ist der Schaden beim "Gegner" > DM 2000.-, es hätte sofort eine Meldung bei der Polizei erfolgen müssen, ohne "Wartezeit"

2. Die Polizei wird bereits ermitteln. D.h. der Fakt der "tätigen Reue", wenn Du Dich meldest, zählt nicht mehr.

Aber nur bei "tätiger Reue" kann die Strafe gemildert oder ganz erlassen werden. Dennoch bleibt das Delikt "Fahrerflucht", d.h. Deine Versicherung könnte Dich in Regreß nehmen und sich das Geld für den Gegner von Dir zurückholen.

Also, sofort zum Anwalt und die Sache der Polizei melden!

By Christian (212.185.242.2) on Mittwoch, den 6. September, 2000 - 17:01:

Ich habe meinen VW Passat heute reparieren lassen! Jetzt kann man mir pracktisch nichts mehr nachweisen. Ich habe mich mal informiert und der Schaden dürfte bei dem Mercedes so um die 6000 DM liegen.

By michael (193.159.127.123) on Mittwoch, den 6. September, 2000 - 20:33:

@Christian:

Wieso sollte man dir nichts mehr nachweisen können?
Wenn an dem Mercedes winzige Lackspuren von deinem Fahrzeug gefunden wurden, kann der Halter mit großer Wahrscheinlichkeit ausfindig gemacht werden.
Und was machst du, wenn die Polizei bei der Werkstatt aufkreuzt und sich erkundigt, ob ein entsprechendes Fahrzeug dort repariert wurde?

Du bewegst dich auf einem sehr dünnen Eis, und deinem letzten Posting zufolge stehst du wohl auch nicht zu dem Vergehen, das du begangen hast.

By M.P. (149.225.41.216) on Mittwoch, den 6. September, 2000 - 23:14:

@Christian
Michael: "und deinem letzten Posting zufolge stehst du wohl auch nicht zu dem Vergehen, das du begangen hast."

Das würde mich auch mal interessieren: Du schreibst zwar immer von Reue tust ansonsten aber offenbar alles, um für die Folgen Deines Handelns nicht einstehen zu müssen und eine Risikoabschätzung für Dich durchzuführen. Wenn bei Dir tatsächlich nur ein Hauch von sozialer Kompetenz vorhanden ist, stellst Du Dich umgehend der Polizei, unabhängig davon, ob und wie dies ggf. auf das Straßmaß wirkt. Ansonsten wünsche ich Dir demnächst "freudige Erfahrungen" wenn es an der Haustür klingelt !

By Christian (62.156.0.18) on Donnerstag, den 7. September, 2000 - 12:05:

Ich brauche mich nicht mehr der Polizei zu stellen sie hat mich schon gefunden. Sie waren heute bei mir und haben gefragt wo ich zu diesem Zeitpunkt gewesen seie. Sie sahen sich meinen Wagen mal an, konnten aber nichts fesstellen. Der Mechaniker der VW Werkstatt hatte ausgesagt das er dieses Fahrzeug gefunden hatte. Mir wurde sofort bis auf weiteres die Fahrerlaubnis entzogen, und es wird zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

By Christian (62.156.0.18) on Donnerstag, den 7. September, 2000 - 12:06:

sorry verschrieben. Der mechaniker der VW Werkstatt hatte ausgesagt das er dieses Fahrzeug repariert hatte.

By Polizist (193.159.5.42) on Donnerstag, den 7. September, 2000 - 17:51:

Also die meisten Antworten hier sprechen mir echt aus dem Herzen. Da ich selber schon einige Unfallfluchten bearbeiten durfte, insbesondere die sche...Parkplatzrempler, möchte ich noch einiges hinzufügen.

Bei der tätigen Reue kommt es nicht nur auf die 24 Stunden an, sondern auch auf die Schadenshöhe. Ist eine gewisse Höhe (leider bin ich im Moment nicht auf dem laufenden) überschritten, zieht die Reue nicht mehr.
Anzeige wird sowieso in jedem Fall erstattet, da es sich um eine Straftat handelt und die Polizei diese nicht einstellen darf. Dies ist Sache der Staatsanwaltschaft. Im Fall der Reue wird also von der StA eingestellt.

Ganz wichtig erscheint mir, dass ab einer Schadenshöhe von ca. 1500 - 2000 DM die Fahrerlaubnis sofort entzogen wird. Da wird nicht mehr lange verhandelt, die kommt zur Vorbereitung der Einziehung sofort weg. M.E. zu recht.

Mit den Unfallfluchten ist es nämlich so eine Sache. In aller Regel kommt es gerade auf Parkpläätzen aus Unachtsamkeit zu diesen Unfällen. Das ist ein Fehler, der jedem einmal passieren kann. Deshalb reisst einem keiner den Kopf herunter und der Verstoß kann von der Polizei mit einer Verwarnung geahndet werden. Die Versicherung zahlt den Fremdschaden und die Sache ist erledigt.
Haut der Verursacher ab, wird es wesentlich teurer, eben wegen der VU-Flucht. Darüberhinaus bleibt der Geschädigte vorläufig auf seinen Reparaturkosten sitzen.
Wenn einer nicht besoffen ist oder vielleicht mit Haftbefehl gesucht wird, kann ich es überhaupt nicht nachvollziehen, warum einer abhaut.
So Ausreden wie Schock oder ähnliches ziehen da schon lange nicht mehr. Und wenn einer meint er habe es eilig, gehört die Strafe verdoppelt, da ein solch egoistisches Verhalten im Straßenverkehr absolut nicht angebracht ist. Zur Not genügt ein Zettel mit den Fahrzeug und Fahrerdaten an der Windschutzscheibe.

Wenns also mal gekracht hat, kann man sich mit ein bischen warten viel Geld und Ärger ersparen.
Und der Polizei viel Ermittlungsarbeit, die recht effektiv ist (siehe vorliegender Fall), die zumindest ich nie gerne gemacht habe.....

IMHO wird es hier eine ordentliche Geldstrafe (min. 1 Monatsverdienst) und einen entzug der FE im Bereich von min. 6 Monaten geben.
In meinem Familienkreis musste einer wegen VU-Flucht mit Sachschaden die Fleppe 9 Monate abgeben.

Grüße,

ein Polizist

By michael (193.159.29.88) on Donnerstag, den 7. September, 2000 - 20:29:

@Polizist:

Als selbst zweimalig Geschädigter (s.o., zweimal geringfügiger Schaden - 150 DM - aber trotzdem sehr ärgerlich) sprichst du mir aus dem Herzen.

Ich habe heute nachmittag übrigens mit der Duisburger Polizei telefoniert und sie über diesen Forumsbeitrag informiert - nur für den Fall, daß Christian's "Ich brauche mich nicht mehr der Polizei zu stellen sie hat mich schon gefunden" nur vorgespiegelt war.

By Polizist (62.153.4.66) on Donnerstag, den 7. September, 2000 - 20:57:

>Ich habe heute nachmittag übrigens mit der >Duisburger Polizei telefoniert und sie über >diesen Forumsbeitrag informiert

Mhmm, ähnliches schwebte mir auch vor.
Solche Sachen sind es, die dieses Forum hervorheben.....

Gut gemacht!

Gruß,

ein Polizist

By H. (62.158.200.38) on Freitag, den 8. September, 2000 - 00:55:

Ich habe auch schon mal mit "Beinahe-Fahrerflucht" zu tun gehabt. Ich stand auf einem Parkplatz, und als ich wieder zu meinem Auto kam, war dort, wo vor zwei Stunden noch ein Scheinwerfer war, ein Loch und ein Haufen Scherben.

An der Scheibe pappte zwar ein Zettel, auf dem irgendein Name stand; aber sonst auch nichts. Weder Adresse noch sonstwas! Super! Ein paar Meter von meinem Auto weg standen ein paar Leute rum und kuckten schon so komisch.

Als ich dann, für jene Leute deutlich hörbar, zu meinem Beifahrer so in etwa sagte : "Ah, da haben wir ja einen klassischen Fall von Unfallflucht; da gehen wir gleich mal zur Polizei und erstatten Anzeige", kam dann plötzlich aus dem Kreise der Umherstehenden die Unfallverursacherin etwas weiß in der Visage raus und beichtete. Gerade noch Glück gehabt!

Schön, und was wäre jetzt gewesen, wenn ich mit dem Zettel tatsächlich zur Polizei gegangen wäre? Der Name kann ja falsch sein, und das Verursacherfahrzeug war auch längst weg. Hätte wohl schlecht für mich ausgesehen, oder?
Und die Leute, die da rumstanden, schienen Freunde oder Bekannte der Verursacherin zu sein; eine ehrliche Zeugenaussage hätte man von denen bestimmt auch nicht gekriegt...

By cyrus (62.155.186.134) on Freitag, den 8. September, 2000 - 02:06:

--Ich habe heute nachmittag übrigens mit der Duisburger Polizei telefoniert und sie über diesen Forumsbeitrag informiert - nur für den Fall, daß Christian's "Ich brauche mich nicht mehr der Polizei zu stellen sie hat mich schon gefunden" nur vorgespiegelt war.--

mmhhh... daüber kann amn streiten. gut finde ich es nicht aber ich bedauer ihn auch nicht. das muß wohl jeder für sich entscheiden.


--Zur Not genügt ein Zettel mit den Fahrzeug und Fahrerdaten an der Windschutzscheibe.--

wenn ich dem glauben schenken kann, was man so hört, reicht es wohl doch nicht.


--Deshalb reisst einem keiner den Kopf herunter und der Verstoß kann von der Polizei mit einer Verwarnung geahndet werden. Die Versicherung zahlt den Fremdschaden und die Sache ist erledigt.--

ja leider nicht.... die versicherung erhöht ihren beitrag und das ist dann wohl auch der grund, weshalb viele flüchten. kann mir mal jemand erklären, warum die polizei verwarngeld etc. bei unfällen erhebt? - m.E. ist das nur eine zusätzliche einnahmequelle, mal abgesehen das ein fehler , den man ahnden "könnte", dem unfall vorausgeht. zumal der verursacher auch noch nicht genug gestraft ist mit den kosten¿

MfG

By cyrus (62.155.186.134) on Freitag, den 8. September, 2000 - 02:08:

--wenn ich dem glauben schenken kann, was man so hört, reicht es wohl doch nicht.--

Bem.:zumindest nicht, ohne genügend gewartet und nachforschungen angestellt zu haben.

By michael (62.156.36.228) on Freitag, den 8. September, 2000 - 12:09:

@cyrus:

Ob der eine oder andere meinen Anruf bei der Polizei als Denunziation betrachtet, sei mal dahingestellt und ist desjenigen persönliche Meinung.

Wir - das radarfalle.de-Team - tragen darüber hinaus auch noch eine gewisse Verantwortung. Wir wissen durch diesen Forumsbeitrag von einer Straftat. Ich habe gerade keinen StGB-Kommentar zur Hand, aber schließlich möchte ich ausschließen, daß man letztenendes uns noch wegen Strafvereitelung o.ä. an den Karren fährt.

By Christian (62.156.0.3) on Freitag, den 8. September, 2000 - 13:19:

es tut mir leid das ich euch damit in bedrängnis gebracht habe! Ich werde selber nun die Konsequenzen tragen.

By Christian (212.185.242.47) on Freitag, den 8. September, 2000 - 14:42:

Was hatt die Polizei denn gesagt?

By M.P. (149.225.56.183) on Samstag, den 9. September, 2000 - 02:41:

@cyrus:
"mmhhh... daüber kann amn streiten."

Kann man ? Das Prinzip "Jeder macht seins" halte ich für ziemlich ungeeignet - nicht nur bei Fahrerflucht. Hier hat jemand einen (nennenswerten) Schaden verursacht - und sollte dafür auch haften (was allein schon eine Frage der persönlichen Ehre sein sollte). Abgesehen davon, würdest Du, rein fiktiv als Geschädigter, gern ein paar Tausend DM / Euro aus eigener Tasche zahlen, weil jemand die Weitergabe eines sachdienlichen Hinweises 'nicht gut findet' ?

PS: Werde vermutlich nie verstehen, immer vorausgesetzt das Posting von Christian hat tatsächlich einen realen Hintergrund, warum er so munter über Duisburg und Real geplaudert hat. Kann mir nicht vorstellen, daß die juristische Bewertung anders ausfällt, wenn es in Flensburg-Süd bei Aldi kracht...

By Jens (212.144.16.72) on Samstag, den 9. September, 2000 - 04:39:

Am besten bei Unfallfluch den Wagen erstmal nen paar Wochen verschwinden lassen. den Bullen sagen, das bekannte damit nach Frankreich oder woandershin ins ausland gefahren sind. Den Wagen aber besser auf keinen Fall bei sich in der naehe aufbewahren. Nach ein paar Wochen sollte man dann den Wagen in einer weiter entfernten Werkstadt reparieren lassen.

Wenn sich am Unfallort keiner das Kennzeichen merken konnte, und es auch keine Zeugen gibt die eine evtl. Aussage (beschreibung) ueber die Unfall verursachende Person geben koennten (ist bei unserer Gesellschaft ueblich, die meisten schauen weg) dann kann man auf jedenfall straffrei davonkommen. Ganz wichtig ist es halt, das auto ein paar Wochen zu verstecken, weil die Bullen einem evtl. nicht glauben werden. Kenne einen Fall, wo das schon geklappt hat (schaden lag so bei ca. 7000dm beim gegner). Die kamen auch forschen, haben allerdings den Verdaechtigen die "Lüge" warum der Wagen denn nicht anwesend sei wohl gutglaeubig abgenommen. Wichtig ist, das man ein glaubhaftes uns seriöses Auftreten gegebnüber den forschenden Beamten hat.

By M.P. (149.225.87.60) on Samstag, den 9. September, 2000 - 10:16:

@Jens
Wichtig bei dieser Variante ist auch, daß man keinerlei soziale Kompetenz hat und Ehre im persönlichen Wortschatz ein Fremdwort ist...

Hätte nichts dagegen, wenn Du Deine Variante mal aus der Opferperspektive kennenlernst...

By Alberto (212.185.252.139) on Samstag, den 9. September, 2000 - 12:57:

Also- Jens, Unfallflucht ist absolut Sch......
Da gibt es nichts hinzuzufügen. Ich könnte nur verstehen, daß man abhaut, weil man vielleicht was getrunken hat - um nicht den Führerschein zu verlieren. Dann muß man aber schnell sein, einen anderen Fahrer finden, der nüchtern ist, und trotzdem den Zettel ranhängen und eventuell die Polizei benachrichtigen, damit wenigstens der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt. Ansonsten -. gibts dafür keine Entschuldigung!

By me (212.169.140.71) on Samstag, den 9. September, 2000 - 14:34:

hier noch einige Hinweise zum Thema Unfallflucht von RA Kassing:

http://www.ra-kassing.de/verkehr/strafre/unflucht/unflucht.htm

By cyrus (62.155.186.187) on Montag, den 11. September, 2000 - 01:30:

>>>Ob der eine oder andere meinen Anruf bei der Polizei als Denunziation betrachtet, sei mal dahingestellt und ist desjenigen persönliche Meinung.

Wir - das radarfalle.de-Team - tragen darüber hinaus auch noch eine gewisse Verantwortung. Wir wissen durch diesen Forumsbeitrag von einer Straftat. Ich habe gerade keinen StGB-Kommentar zur Hand, aber schließlich möchte ich ausschließen, daß man letztenendes uns noch wegen Strafvereitelung o.ä. an den Karren fährt.<<<


nicht das wir uns verkehrt verstehen, mir persönlich ist es scheißegal, wer hier wen in die pfanne haut oder auch nicht. das muß ohnehin jeder für sich entscheiden. es war wohl sogar eure pflicht. obwohl sich dann fast jeder zweite hier vorsehen müßte, inkl. meine person.

n8

By HarryB (208.227.150.212) on Montag, den 11. September, 2000 - 03:30:

@cyrus
...seh ich doch diesen araber 10m weiter in zweiter reihe vor seinem geschäft parken und das großmaul lädtfröhlich ein und aus.also schnell ne runde gedreht 2 fotos gemacht und das anzeigeformular ausgefüllt und mit freundlichen grüßen dem ordnungsamt übergeben.so kostet ihm der dumme spruch wenigstens 30,-dm :-)))

dieses zitat stammt von einem moderator dieser seite, der sich in diesem thread dagegen wendet, dass die tatsache eines eindeutigen straftatbestandes der polizei bekannt gemacht wird. mir erscheint das ja recht widerspruechlich, einerseits wird jemand, der in der 2. reihe parkt beim ordnungsamt angeschwaerzt, andererseits die kuenstliche aufregung hier. ich denke aber, dass du uns da bestimmt eine plausible erklaerung liefern kannst, oder ?

By Edwin (149.225.119.37) on Montag, den 11. September, 2000 - 13:08:

hi,

es ist ja nunmal ein unterschied, wenn jemand zugibt, auf irgendeiner straße zu schnell gefahren zu sein, oder eine straftat begangen zu haben, noch dazu mit ziemlich genauen (zumindest von der polizei nachvollziehbaren) ortsangaben. darüber hinaus sollte sich auch jeder internet-nutzer darüber im klaren sein, dass das internet eben nicht so anonym ist, wie es manchmal den anschein hat. zu guter letzt ist das hier ein öffentliches forum, in dem jeder mitliest, also auch polizisten und ob nun michael die polizei in duisburg anruft, oder z.b. der 'polizist', der dies mit sicherheit auch gemacht hätte, da es m.e. völlig richtig ist, ist doch egal.

@michael
wie sieht das theoretisch überhaupt mit den übrigen teilnehmern im forum aus, also auch allen "mitlesern"? hat nicht eigentlich jeder, der das mitbekommt, theoretisch die pflicht, solch eine aussage entsprechend weiterzugeben?

mfg

By jopla (62.157.9.245) on Montag, den 11. September, 2000 - 17:24:

Hallo!

Zur rechtlichen Situation: Es gibt in DL nur zwei Straftaten, die von einem Mitwisser gemeldet werden muessen: Mord und Verrat am Vaterland.
Als "Mitleser" macht man sich hier also keineswegs strafbar.

mfg

By michael (195.93.70.201) on Montag, den 11. September, 2000 - 17:43:

@jopla:

Es gibt noch mehr Straftaten, die angezeigt werden müssen. Außer den beiden, die du genannt hast, sind das:
- Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80 StGB)
- Geld- und Wertpapierfälschung (§§ 146, 151, 152, 152a)
- schwerer Menschenhandel (§ 181)
- Entziehung, Verschleppung, Geiselnahme (§§ 234,, 234a, 239a, 239b)
- Raubes/räub. Erpressung (§§ 249-251, 255)
- andere gemeingefährliche Straftaten (§§ 306-306c, 307, 308, 309, 310, 313, 314, 315, 315b, 316a, 316c)

Du siehst, beispielsweise steht Einbruch nicht auf der Liste. Würdest du also einen Einbrecher nicht anzeigen?
Etwas mehr Solidarität statt Gleichgültigkeit würde unserer Gesellschaft guttun...

By garfield (134.108.33.169) on Montag, den 11. September, 2000 - 20:40:

Also muß man es schon anzeigen, wenn man sieht, daß eine Radarfalle aufgebaut wird: Vorbereitung eines Angriffskrieges.

Wenn man die Radarfalle erst sieht, wenn sie schon aufgestellt ist, muß man es auch anzeigen: Raub/räuberische Erpressung.

Danke für die Erklärung ;-)

By cyrus (62.226.213.161) on Dienstag, den 12. September, 2000 - 01:15:

@harry

???? les dir das doch bitte noch mal durch....
oder kauf dir ne brille und ein neues hirn wäre auch nicht schlecht.

falls du zweifel hast, das es sich nicht um einen joke handelt, ruf bitte bei unserem o-amt an (Tel.: 03 85 - 5 45-17 10) und frag nach, ob die von mir etwas bekommen haben. so gut solltest selbst du mich kennen, das ich dem o-amt nichts freiwillig zukommen lasse. im gegenteil die warten noch auf mein bestes.

so, da es jetzt wohl nichts mehr zu diskutieren gibt, geh in die nächste hongkongvideothek und hol dir dein asiatenporno. dann hast du was neues zum aufgeilen.

PS: viel spass du nachtjacke


@ garfield

:o)

By cyrus (62.226.213.161) on Dienstag, den 12. September, 2000 - 01:34:

ach übrigens...

für die die es interessiert -
hier ist der link zum ausgangsthread

zugegeben, er ist sehr lang und zum teil unsinnig aber spaßgemacht hat’s trotzdem. wie man sieht, gibt es immer noch dumme die es nicht begriffen haben.

viel spaß damit

g n8

By Heinz (24.226.73.234) on Dienstag, den 12. September, 2000 - 02:14:

cyrus!
Sind solche ausdruecke wirklich noetig?
so, da es jetzt wohl nichts mehr zu diskutieren gibt, geh in die nächste hongkongvideothek und hol dir dein asiatenporno. dann hast du was neues zum aufgeilen
Heinz!

By HarryB (208.227.150.212) on Dienstag, den 12. September, 2000 - 02:49:

@cyrus
falls du zweifel hast, das es sich nicht um einen joke handelt... ...Cyrus hat den Thread nur aufgemacht, weil er Harry in die Falle locken wollte.. ...leider nicht cyreal wobei die idee gut ist...

nun, ich hab hier mal auszuege aus der relevanten diskussion zwischen dir und cyreal zusammen gestellt, du wirst bestimmt erklaeren koennen, wie man erkennen kann, dass es sich um einen joke handelte, oder ? man kann natuerlich auf den gedanken kommen, dass es sich bei dir und cyreal um ein und dieselbe person handelt, das wuerde erstens mir einiges erklaeren und zweitens ja auch gut in das bild einiger moderatoren hier passen (stichwort: kriechstrom)

@heinz
Sind solche ausdruecke wirklich noetig?

mir scheint, neben haha und baeh-baeh gehoeren solche ausdruecke zum normalen umgangsvokabular eines cyrus. nebenbei kommt er dann noch des oefteren mit spruechen von seiner grossmutter, etwa: was ich selber mach und tu, trau' ich auch den anderen zu...
gruss,
HarryB

By garfield (134.108.33.169) on Dienstag, den 12. September, 2000 - 07:11:

Eine Person, zwei Namen... wie war das noch mit dem Ascona, der das Blitzgerät plattgefahren hatte? Kurz nachdem dieser Thread gestartet wurde, fand jemand heraus, daß ein gewisser HarryB sich in einem anderen Forum über die "Idioten, die auf so ein Fake auch noch eingehen" lustig machte. Der Hobbyrevoluzzer Harry der Hirsch hatte wieder zugeschlagen.

Deshalb nochmal mein Tip an die, die Harry noch nicht kennen, und auch an Leute wie Cyrus, die sich immer wieder provozieren lassen:
Antworten auf Harry's Geschwätz sind sinnlos.
Er legt es nur darauf an, zu provozieren und sich lustig zu machen. Wenn das Thema dieser Seite vegetarisches Essen wäre, würde er vermutlich als militanter Fleischesser auftreten, hauptsache, er kann jemand ärgern.

Laßt ihn einfach ins Leere laufen.

By HarryB (208.227.150.212) on Dienstag, den 12. September, 2000 - 08:53:

ooch garfield, kannst du dich immer noch nicht mit dieser "schmach" abfinden, sodass du diese tatsache immer wieder aufwaermen, und obendrein verfaelschen musst ? bleib' doch einfach mal bei der wahrheit, wenigstens so halbwegs und versuch nicht immer wieder so intolerant zu sein. zu deiner kenntnis, wenn das thema dieser seite vegetarisches essen waere, dann wuerde ich hier nicht mitreden. so es aber die scheinheiligkeit des deutschen autofahrers, der sich vom ach so boesen staat gegaengelt fuehlt und seinen drang auf unbegrenzte und unlimitierte beweglichkeit eingegrenzt sieht, betrifft, fuehle ich mich berufen, mich dazu zu aeussern. zumal, wenn diesem drang auf kosten anderer nachgegangen werden soll. und als mittel dieser aeusserung habe ich mir halt mal einfallen lassen die blauaeugigkeit - oder besser einaeugigkeit - und den euch eindeutig abgehenden humor sowie fehlende faehigkeit zur selbstkritik oeffentlich vorzufuehren. von der anderen - sprich eurer -seite kamen da wesentlich andere dinger, die nun nichts mehr mit annehmbarer kritik oder aehnlichem zu tun haben, sondern eher an platte stumpfsinnigkeit erinnerten (ich beziehe mich auf postings von eurer seite in dem anderen forum...).

nun solltest du vielleicht mal versuchen, argumentativ dagegen zu halten, aber das ist bis jetzt noch nicht geschehen, zumindest nicht ueberzeugend. stattdessen wird es immer wieder diffamierend.

By garfield (134.108.33.169) on Dienstag, den 12. September, 2000 - 10:30:

Antworten auf Harry's Geschwätz sind sinnlos.

By EinBetroffener (216.110.36.120) on Dienstag, den 12. September, 2000 - 16:30:

Nachdem ich mir schon seit einiger Zeit regelmäßig die Beiträge zu den unterschiedlichen Themen hier bei Radarfalle.de angeschaut und auch manchen nützlichen Tipp (Gruß an Alberto) erhalten habe, wundert es mich immer wieder, dass die Diskussionen fast immer mit einem Hick-Hack um diesen Harry.B enden.

Ich denke, man muss kein geschulter Psychologe sein, um sich hier ein Urteil über besagte Person zu bilden. - Sollten wir uns daher nicht besser ein für allemal dazu entschließen, nie mehr wieder auf seine "Ergüsse" zu reagieren?

By cyrus (62.226.213.158) on Dienstag, den 12. September, 2000 - 18:55:

@ heinz

JA! wenn dir das alte haaks-forum nicht bekannt ist, ist für dich der zusammenhang auch nicht zu erkennen. harry dagegen gefallen asiaten sehr gut und er "fi..." sie gerne oder würde es zumindest (laut haaks.de).

@ garfield

dir ist ja bekannt, das uns dieser umstand nicht erst seit heute bekannt ist und ich nehm mir nur noch zeit für harry wenn ich gerade langeweile habe. wie man sieht funktionierts prächtig :o).

in diesem sinne bis zum nächsten mal
lieber harry

By Monika (62.225.239.62) on Dienstag, den 12. September, 2000 - 22:41:

Bravo Christian!!!!

Wieso hast Du nicht gleich Deine ganze Adresse hier reingeschrieben und eine Kopie an die Bullerei geschickt????
Dümmer als die Polizei erlaubt!!!!

By Heinz (24.226.73.234) on Dienstag, den 12. September, 2000 - 23:35:

Cyrus!
Mir ist das alte haaks-forum nicht bekannt,und ich bin auch kein moralapostel,aber es ist eins uebers Autofahren und sonstige Probleme deshalb
habe ich die frage gestellt.Es gibt in der deutschen sprache andere wege um seinen unmut
loszuwerden, muss nicht unbedingt so sein,man muss auch mal in der lage sein anderen personen ihre ansichten ob man sie versteht oder nicht
zu akzeptieren.Sex sollte meiner ansicht nach nur im Schlafzimmer zur sprache kommen, oder ausgefuehrt werden!
Da ist so ein schoener satz am anfang dieses Forums!
Bedenke am anderem ende sitzt auch ein Mensch!
So Cyrus sei mir nicht boese aber ich kann eben nicht verstehen wesshalb man in der deutschen Sprache sich so ausdrueckt.Es muesste doch auch anders gehen.
Heinz

By cyrus (62.155.186.237) on Dienstag, den 12. September, 2000 - 23:49:

>>>So Cyrus sei mir nicht boese aber ich kann eben nicht verstehen wesshalb man in der deutschen Sprache sich so ausdrueckt.>>Da ist so ein schoener satz am anfang dieses Forums!Bedenke am anderem ende sitzt auch ein Mensch!<<<

in diesem falle nicht

By cyrus (62.155.186.237) on Dienstag, den 12. September, 2000 - 23:50:

aber ich werd mich bessern ¿

MfG

By M.P. (149.225.35.176) on Mittwoch, den 13. September, 2000 - 22:20:

@Heinz
"Sex sollte meiner ansicht nach nur im Schlafzimmer zur sprache kommen, oder ausgefuehrt werden!"

Auch wenn´s nicht zum Thema gehört (wobei, hat ja auch was mit Verkehr und gelegentlich auch mit Falle zu tun): Warum ausgerechnet nur im Schlafzimmer ?

By Klaudia (62.226.172.186) on Freitag, den 15. September, 2000 - 01:32:

OK, mal andere Frage:

Situation: Parkplatz. Ich fahre an einem Auto vorbei, das nochmal ausparkt, um besser in die Parklücke zu kommen. Bei diesem Vorgang kollidiert das andere Auto beim Zurückstoßen mit meinem PKW. Ich stelle mein Auto ab, Zeugen kommen aufgeregt auf mich zu und eine Frau sagt "ich hab's gesehen, der ist rausgefahren!".

Der Fahrer ist ein älterer Herr, wir treffen uns am Parkscheinautomaten. An meinem Auto ist kein sichtbarer Schaden (lediglich ein minimaler Wischer an der Stoßstange, aber der Lack ist intakt), an der Stoßstange seines Autos ist etwas Lack abgeblättert. Ich erwarte, daß er etwas sagt, er sagt aber keinen Ton, zieht seinen Parkschein und geht. Da bei mir kein Schaden vorliegt und ich keine Lust auf irgendwelche Diskussionen habe, zudem spät dran bin, sage ich auch nichts.

Es kann ihm nicht entgangen sein, daß wir kollidiert sind. Frage nun: wer war da eigentlich schuld? Und ist das dann auch Unfallflucht?

Klaudia

By garfield (134.108.33.169) on Freitag, den 15. September, 2000 - 07:07:

Jede Berührung zwischen zwei Fahrzeugen kann als "Unfall" gesehen werden.
Ich empfehle, bei solchen Situationen möglichst Name und Anschrift von mindestens zwei Zeugen festzuhalten, ein Foto von den Autos zu machen und die Polizei zu benachrichtigen. Erfahrungsgemäß haben diese "älteren Herren" hin und wieder die Gewohnheit, falls sie in den nächsten Tagen versehentlich mit ihrem Auto noch etwas rammen, die Polizei zu rufen und den zusätzlichen Schaden dem kleinen Parkrempler anzulasten. Dabei verdrehen sie die Situation so, daß es so aussieht, als sei es Deine Schuld. Aufgrund der Spuren an seinem Auto hast Du dann schlechte Karten. Es ist besser, ihm zuvorzukommen.

By wayko (194.162.127.150) on Freitag, den 15. September, 2000 - 08:28:

Stimme Garfield voll und ganz zu.

Mir ist übrigens mal einer hinten aufs Auto gefahren. Es war (von außen) definitiv nichts zu sehen. Schaden DM 700.-! Denn unter der Stoßstange waren irgendwelcher Pupperelemente beschädigt.

Gut, bei Dir wird es nicht so schlimm sein. Sollte nur ein Hinweis sein, daß "nicht sehen" trotzdem ein teurer Schaden sein kann.

By Klaudia (62.226.172.177) on Freitag, den 15. September, 2000 - 20:53:

@garfield:
Polizei benachrichtigen? Wenn ich mich recht entsinne, gibt es da eine Geringfügigkeitsbestimmung, sprich, bei Bagatellschäden darf man gar nicht die Polizei rufen? Oder hat sich das mittlerweile geändert?

By garfield (134.108.33.169) on Freitag, den 15. September, 2000 - 21:34:

Man darf die Polizei grundsätzlich immer benachrichtigen. Vor allem dann, wenn der Unfallverursacher keinerlei Anstalten macht, seine Personalien bekanntzugeben.

Und wie will ein Laie feststellen, was ein Bagatellschaden ist?

Erst heute hat mich ein Kollege darauf angesprochen, er habe einen kleinen Rempler gehabt, seine Stoßstange habe einen Kratzer und der Blinker sitze schief (VW Passat, Bj um 96, lackierte Stoßstange). Als ich den Blinker ausgebaut hatte, sah ich, was ich schon vermutet hatte: der Metallträger im Stoßfänger war verbogen und das Kunststoffteil zurückgefedert. Da mein Kollege nicht übermäßig viel Wert auf die Optik des Fahrzeugs legt, befestigte ich den Blinker mit einem dahintergesetzten Kunststoffteil wieder halbwegs gerade und besserte den Kratzer mit einem Lackstift aus. Als ich auf eine entsprechende Frage dann überschlug, was das Ersetzen des Trägers und eine Neulackierung des Stoßfängers in der Werkstatt kosten würde, stand er wie vom Blitz getroffen da. Selbst bei diesem von außen kaum sichtbaren Schaden hätte er in der Werkstatt etwa 1000 Mark abdrücken dürfen!

By michael (62.224.97.216) on Samstag, den 16. September, 2000 - 11:17:

Da gibt's noch einen kleinen Trick, wie man "erwzingen" kann, daß die Polizei auch bei einem Bagatellschaden erscheint: Man muß nur am Telefon nur sagen, daß man wohl vom Aufprall wohl ein Schleudertrauma etc. erlitten hat und man sich nun überhaupt nicht mehr gut fühlt - kurz: halt ein bißchen Rumjammern, denn die Polizei ist verpflichtet, den Unfall aufzunehmen, wenn es Verletzte gibt.

Diese Vorgehensweise empfiehlt sich grundsätzlich immer, denn weder ein Polizeibeamter geschweige denn ein Laie kann mal schnell feststellen, ob es tatsächlich nur eine Lappalie war oder - wie in o.g. Beispielen - ein großer, versteckter Schaden entstanden ist.

By gregor (129.13.10.100) on Samstag, den 16. September, 2000 - 23:46:

Man muß nur am Telefon nur sagen, daß man wohl vom Aufprall wohl ein Schleudertrauma etc. erlitten hat
und damit bewirken das auch ein rettungswagen in gang gesetzt wird, bloß um festzustellen dass es keine wirklich verletzen gibt - der jedoch durchaus an anderer stelle fehlen kann und so unter umständen die hilfe für andere, wirklich hilfsbedürftige leute, unnötig verzögert. das kann es auch nicht wirklich sein.

By bastel (62.104.214.89) on Sonntag, den 17. September, 2000 - 01:16:

Es würde mich brennend interessieren, was "Christian" gesagt hätte, wenn sein nagelneuer Passat demoliert auf dem Parkplatz gestanden hätte, und der Verursacher Fahrerflucht begangen hätte!?
(Vorrausgesetzt, das seine Geschichte war ist.)

By Heinz (24.226.73.234) on Sonntag, den 17. September, 2000 - 03:45:

bastel!
Vorrausgesetzt, das seine Geschichte war ist.)Da bist du nicht der einzige!Um solch einen
schaden zu verursachen muss einer bei so einer kurzen entfernung wie beim Zuruekstossen{Einparken} maechtig aufs Gasspedal.Nachdem die neueren Modelle ja einen Aufprall von 5 km/h auf die stosstange verkraften muessen ist das ganze mir etwas unglaubhaft.

By Alberto (212.185.252.139) on Montag, den 18. September, 2000 - 19:57:

Ich glaube das schon, denn es gibt auch unterschiedlich hohe Stoßstangen. Ich kann davon mehrere Lieder singen. Besonders begeistert bin ich von rückwärtsfahrenden Geländewagen - mit Anhängerkupplung. Die ziehen eine richtige Furche.

Aber nun zum "Polizei holen" Wenn man ein berechtigtes Interesse hat, die Personalien eines anderen festzustellen, so darf man ihn "vorübergehend festnehmen" und die Polizei rufen, die dann die alleinige Autorität besitzt, die Papiere von dieser Person einzusehen. Daraus ergibt sich aber schon, daß die Polizei - auch bei Bagatellschäden - ausrücken muß! Sie muß vielleicht den Unfall nicht aufnehmen - aber sie muß den Fahrer identifizieren.

By Neo (212.144.54.82) on Montag, den 18. September, 2000 - 21:20:

Was redet Ihr eigentlich immer über sog. Bagatellschäden? Soweit ich die laufende dt. Rechtsprechnung kenne, gelten nachwievor alle Schäden über 700,- als "Schaden" (jedenfalls im Sinne des Verbraucherschutzes beim GW-kauf). Wieso gibts es dann eine Reglung über "bagatellen" bei den Grünen?!?. Ich denke, gerade im Hinblick auf die >älteren Herren...mit öfters Auftretenden Unfällen...< sollte es einem schon die 75 märker für den einsatz wert sein...
eh... später vorbeifahren und spiegel abhacken kann man zur not immernoch um seinem Ärger luft zu verschaffen :-)
Cheers,
Neo

By Heinz (24.226.73.234) on Dienstag, den 19. September, 2000 - 00:23:

Aberto!
Es war ein Mercedes320-E und ein VW passat Variant
und kein Gelaendewagen.

By Alberto (193.159.127.104) on Dienstag, den 19. September, 2000 - 14:25:

Ja schon, aber der Mercedes kann ja ein bißchen bergab gestanden sein - oder es war ein kleiner Bordstein dazwischen, der den Passat anhob oder oder. Es geht jedenfalls sicherlich, daß man über die Stoßstange rutscht und dann eben die Scheinwerfer eindrückt.

By garfield (134.108.33.169) on Dienstag, den 19. September, 2000 - 15:22:

Wenn ein Auto beschleunigt, hebt sich die in Fahrtrichtung vordere (in diesem Fall die hintere) Stoßstange an, genauso, wie sie sich beim Bremsen senkt. Deshalb treffen sich die Stoßstangen fast nur dann genau, wenn zwei bremsende Fahrzeuge frontal aufeinanderprallen. In annähernd allen sonstigen Fällen schieben sich die Stoßstangen übereinander und es kommt zur Beschädigung von Teilen, die eigentlich von der Stoßstange geschützt werden sollen. Wenn Christian das parkende Auto übersehen hat und gerade beim Beschleunigen war, kann so ein Schaden durchaus entstehen.

By Heinz (24.226.73.234) on Dienstag, den 19. September, 2000 - 16:02:

Garfield!
Beim Zuruekstossen in eine Parkluecke?
Wenn Christian das parkende Auto übersehen hat und gerade beim Beschleunigen war, kann so ein Schaden durchaus entstehen.

By garfield (134.108.33.169) on Dienstag, den 19. September, 2000 - 20:16:

Es geht aus seinem Posting nicht hervor, daß er gerade in eine Parklücke gefahren ist. er kann z.B. auch rückwärts gefahren sein, weil er in einem Gang auf dem Parkplatz eine freie Parklücke gesehen hat. Und in einer solchen Situation versucht fast jeder, möglichst schnell zu sein. Die Formulierung "beim Einparken" läßt einen weiten Spielraum offen.

By Heinz (24.226.73.234) on Dienstag, den 19. September, 2000 - 21:57:

Garfield!.
beim einparken erheblich beschädigt. Bin beim rückwärts fahren heftig gegen ihn gestossen
Nachdem der Mercedes geparkt war, nehme ich an das er rueckwaerts in eine Parkluecke einfuhr.
Waehre der Mercedes auf dem Gang gestanden bestuende ja die moeglichkeit das der Fahrer noch im Auto sass,oder sehe ich das falsch.In dem falle waehre es moeglich,solch einen schaden zu verursachen.Man sollte ihn mal fragen vieleicht erklaert er es uns, dann brauchen wir nicht zu spekulieren.

By Christian (212.185.242.119) on Mittwoch, den 20. September, 2000 - 14:49:

Der mercedes hatte rückwärts eingeparkt und stand mir gegenüber in der Parklücke. Ich Habe den Rückwärtsgang eingelegt und gas gegeben.

By Heinz (24.226.73.234) on Mittwoch, den 20. September, 2000 - 17:14:

Christian!
Danke,Sache geklaert!

By Polizist (193.197.150.210) on Mittwoch, den 20. September, 2000 - 21:29:

Wenn bei einem Unfall die Beteiligten die Personalien nicht austauschen wollen, kann man selbstverständlich die Polizei holen, die dann auch kommen wird, da das Feststellungsinteresse des Geschädigten dadurch befriedigt wird.
Die Polizei wird dann die Personalien der Beteiligten austauschen.
Ob sie den Unfall aufnimmt, ist eine andere Frage.

Grußß,

ein Polizist

By Olli (172.177.235.230) on Freitag, den 8. Dezember, 2000 - 18:14:

Ich habe eine interessante Story von einem Kollegen gehört:

Auffahrunfall an einer Kreuzung. Vorfahrt mißachtet. BUMM, Blechschaden, nichts Wildes

Am Wagen meines Kollegen war kein Schaden. Der Unfallgegner, der auch die Vorfahrt mißachtet hatte, hatte leichte Blechschäden. Er sagte dann, daß ja nichts passiert sei bei meinem Kollegen und nur er selbst Schaden erlitten habe.

So hat er meinen Kollegen weggeschickt.
Schön und gut, aber er ist dann zur Polizei gefahren und hat Anzeige wegen Fahrerflicht gegen meinen Kollegen gestellt. Er hatte sich das Nummernschild notiert.
Den Sachverhalt hat er natürlich so dargestellt, daß IHM die Vorfahrt genommen wurde.

Ist doch krass sowas, oder ?

By Alberto (212.185.252.130) on Freitag, den 8. Dezember, 2000 - 18:32:

Aber leider möglicherweise erfolgreich... wenn er Zeugen dafür hat, wird es sogar sehr problematisch.
Ein Freund von mir hatte in München einen ähnlichen Fall. Die Unfallflucht wird dann bloß noch als "Strafmaß nach Schadenshöhe" gehandelt.
Hieße im Fall Deines Freundes: Bleibt der gegnerische Schaden unter 1500 DM, so ist das noch bis 3 Monate Fahrverbot, geht er aber darüber, dann kann es Entzug der Fahrerlaubnis werden.
Wohlgemerkt - bei Unfallflucht sind sie sehr giftig - und der Anzeigende ist der Geschädigte u n d der Zeuge!! Na Gute Nacht!

By N.N. (207.235.7.232) on Freitag, den 8. Dezember, 2000 - 19:03:

Wegen dieses hinterhältigen Verhaltens mancher Zeitgenossen gehört (neben einer einfachen Kamera zur Photodokumentation) auch Schreibmaterial ins Handschuhfach jedes Autos. In so einem Fall ein kurzes Unfallprotokoll verfassen und vom anderen Beteiligten unterschreiben lassen. Wenn dort drinsteht, daß dieser die Sache als geregelt ansieht und keine Ansprüche stellt, kann er es sich später schlecht anders überlegen. Ist dieser dazu nicht bereit, notfalls selbst die Polizei an den Unfallort rufen.

By Gerrit (194.121.220.180) on Dienstag, den 12. Dezember, 2000 - 09:52:

Hi!

Was für ein Schwachsinn... niemand repariert einen Passat mit 4500 Mark schaden innerhalb eines Tages. Die Arbeiten sind ziemlich umfangreich und lackiert werden muß auch noch. Vor allem wird sich wohl kein flüchtiger merken, daß er ausgerechnet einen 320E angetunkt hat. Und nur der allergrößte depp erzählt dann noch wann und wo er was getan hat.

Gerrit

By Gerrit (194.121.220.180) on Montag, den 18. Dezember, 2000 - 08:44:

PS

ich bin immer noch nicht drüber weg ;-) Ein blinder kann an einem reparierten Auto feststellen, ob da was repariert wurde. Weil a hin und wieder die Spaltmaße nicht mehr korrekt sind und b die neue Lackierung meist eine nuance von Originaltfarbton abweicht.

Gerrit

By garfield (129.143.4.36) on Dienstag, den 19. Dezember, 2000 - 11:03:

Du hast noch keinen wirklich guten Karosserie-Reparaturbetrieb erlebt. Ein Lacckierer, der was auf sich hält, mischt den Farbton entsprechend dem umgebenden Lack nach und wer mit einer Richtbank und dem sonstigen Blechwerkzeug umgehen kann, bekommt Spaltmaße problemlos wieder hin. Nur an von außen nicht sichtbaren Stellen gibt es immer ein paar für Fachleute erkennbare Spuren, daß ein Unfall ausgebessert wurde. Nur braucht so eine wirklich gute Arbeit ihre Zeit und ist entsprechend teuer, so daß meistens nicht völlig hundertprozentig gearbeitet wird.

By Gerrit (194.121.220.180) on Mittwoch, den 20. Dezember, 2000 - 12:01:

Hi garfield

ich kenne einen sehr guten karosseriebetrieb. ;-) Aber wie du richtig gesagt hast Spaltmaße sind eine Aufwandsfrage. Und die Unterschiede im Lack erkennt man, wenn man gezielt danach sucht und die Übergänge Kotflügel/Tür bzw Kofferaum/Kotflügel/Stoßfänger vergleicht mit bloßem Auge. Der beste Lackierer wird es nur mit sehr viel Glück schaffen den Farbton 100%ig zu treffen.

Gruß Gerrit

By farendil (217.0.227.62) on Mittwoch, den 20. Dezember, 2000 - 13:53:

@ gerrit: schon mal was von schleif und polierpaste gehört?

mit ein wenig übung bekommt man damit den farbton wunderbar hin.

By marco (172.184.218.68) on Donnerstag, den 20. Dezember, 2001 - 22:22:

na wunderbar, dann kann ja wohl jemand meinen rechten kotflügel lackieren, und das ganze auch bitte schön sehr preiswert ;)
ich bin heute zum ersten mal hier und finde das forum sehr lustig. leider findet hier ein ziemliches gehacke statt zwischen den einzelnen leuten. bitte denkt doch daran, wer die wirklichen "feinde" sind. allzeit knitterfreie fahrt wünsche ich noch. und liebe leute vertragt euch, es ist weihnachten


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