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-> Welche Gruende existieren um einen Fahrverbot in eine Geldbuße umzuwandeln ?

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: -> Welche Gruende existieren um einen Fahrverbot in eine Geldbuße umzuwandeln ?
By Detlev78 (217.3.113.152) on Donnerstag, den 25. Januar, 2001 - 09:49:

Ich habe vernommen, dass man ein einmonatiges Fahrverbot mit diversen Begründungen umgehen kann?!

Nun meine Fragen:

Welche Gründe kann ich anführen ?
Wer entscheidet ob die Begründung akzeptiert wird oder nicht ?

By N.N. (195.37.128.1) on Donnerstag, den 25. Januar, 2001 - 10:19:

So formuliert ("mit diversen Begründungen umgehen") ist es zu optimistisch. Ein Fahrverbot ist bei bestimmten Delikten im Regelfall vorgesehen. Das heißt, es muß hier nachgewiesen, daß es sich um einen Ausnahmefall handelt, der Betroffene also durch das Fahrverbot ungleich härter getroffen würde als andere in vergleichbarer Lage.

Die Bereitschaft von Bußgeldstellen und Gerichten, auf derartige Ansinnen einzugehen, ist nicht sonderlich groß. Ein "Freikaufen" vom Fahrverbot soll vermieden werden. Deswegen muß schon bewiesen werden, daß im Falle eines Fahrverbotes schwerwiegende Konsequenzen (nicht nur die üblichen Unannehmlichkeiten oder Komplikationen wie eine schwierigere Anfahrt zum Arbeitsplatz) drohen.

Denkbar sind Situationen, wo etwa bei einem Berufskraftfahrer oder Außendienstmitarbeiter bei einem Fahrverbot der Verlust des Arbeitsplatzes und damit die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage droht. Genauso bei schwerwiegenden persönlichen Gründen, wenn etwa ein Schwerbehinderter dringend auf das Fahrzeug angewiesen ist.

By Greatblackbird (145.253.2.237) on Freitag, den 26. Januar, 2001 - 20:24:

Wenn bereits Voreintragungen im VZ vorhanden sind, wird es auch bei "besonderer Härte" schwierig mit der Umwandlung.

By michael (62.224.93.6) on Samstag, den 27. Januar, 2001 - 11:11:

Und durch die Einführung der Regelung, daß man sich den Beginn des Fahrverbots innerhalb einer 4-Monats-Frist aussuchen kann, ist die Sache noch schwieriger geworden. Die Bußgeldbehörden gehen nämlich davon aus, daß diese Frist ausreicht, daß Berufstätige das Fahrverbot z.B. in die Urlaubszeit legen können...

By alfred (62.157.83.173) on Samstag, den 27. Januar, 2001 - 11:56:

Aber andererseits kann es den Behörden doch nur recht sein, wenn sie die Geldbuße verdoppeln können und somit das doppelte Kassieren.
Die sind doch Geldgeil!

Ich weiß zumindest von zwei Fällen, einer hier im Forum, wo (nach Einspruch)der zuständige Sachbearbeiter von sich aus die Geldbuße verdoppelt und das Fahrverbot gestrichen hat.

Also ich denke einfach mal probieren.

By Olli (172.177.130.200) on Samstag, den 27. Januar, 2001 - 13:03:

@ michael:
Welcher Arbeitnehmer bekommt schon 4 Wochen Urlaub am Stück?

Wie sieht es denn aus, wenn man aufgrund von 2 3 Punkteverstößen innerhalb von 2 Jahren den Führerschein 1 Monat abgeben muß.
Bspweise 2x 30km/h zu schnell?
Fällt da die Argumentation eher leichter (weil die Verstöße isoliert betrachtet ja kein Fahrverbot ergeben) oder eher schwerer (weil es ein Wiederholungsverstoß ist)?

By michael (193.159.29.107) on Samstag, den 27. Januar, 2001 - 18:48:

@Olli:

Klar bekommt nicht jeder Arbeitnehmer 4 Wochen Urlaub am Stück, aber das entlockt den Sachbearbeitern der Bußgeldbehörde höchstens ein müdes Grinsen.

Diese Regelung mit der 4-Monats-Frist gilt für alle (Erst-)Fälle des Fahrverbots, also auch wenn man innerhalb eines Jahres mehrere "kleinere" Verstöße (sprich: Geschwindigkeitsüberschreitungen um 26-30 [innerorts] bzw. 26-40 [außerorts] km/h) begangen hat.
Ich schätze aber, daß das auf Bußgeldbehörden und Richter eher einen negativen Eindruck macht, da damit Eintragungen im VZR verbunden sind und man ja in der Amtssprache solche Wiederholungstaten als "beharrliche Pflichtverletzungen" bezeichnet.


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