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Vermummen

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Vermummen
By Chris (144.41.241.55) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 19:56:

Hallo zusammen,
ihr redet hier alle von vermummen.
meines wissens existiert in Deutschland ein Vermummungsverbot, das logischerweise auch im Auto gilt, um u.a. Identifizierungsschwierigkeiten zu vermeiden.
Kenne nur ich das?

Gruß Chris

By Egi (62.157.15.65) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 20:01:

Meines Wissens gilt das Vermummungsverbot nur auf Demonstrationen - dort sind auch Schutzhelme nicht erlaubt. Aber wenn ich meine Sicherheit beim Autofahren erhöhen möchte, kann mir doch keiner verbieten, einen Vollhelm zu tragen. Bei Rennveranstaltungen ist das sogar Pflicht! Was sagen unsere geschätzten Rechtskundigen dazu?

By farendil (217.0.227.96) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 20:22:

@egi: richtig, es egit nur in ausnahmefällen ein vermummungsverbot (da fällt dann schon ein schal der das kinn verdeckt darunter) - z.b. bei demonstrationen.

ansonsten existiert in dt. KEIN vermummungsverbot

By Billy Bob (24.226.74.228) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 22:13:

Farendil
Nur eine Spassfrage,nehme es nicht Ernst!
Wie ist es mit einem Bankgeschaeft? {Vermmumung}

By Chris (144.41.241.55) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 22:40:

@ farendil
das ist nicht so ganz richtig.

Versammlungsgesetz
§ 17a ["Passive Bewaffnung", Vermummung
(2) Es ist auch verboten,

an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen,
bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

Dazu ein Kommentar:
2. Die Vermummung ist nur verboten, wenn sie dem Zweck dient, die Feststellung der Identität durch Polizei, Grenzschutz etc. zu verhindern. Sich aus anderen Gründen zu vermummen (z.B. Gasmaske auf Demonstration gegen Luftverschmutzung, Schal bei kaltem Wetter, Verhinderung von Fernsehaufnahmen), ist dagegen erlaubt. Das Vermummungsverbot, das in § 27 strafbewehrt ist, führt daher kaum zu Verurteilungen und ist eher als "Ermittlungsparagraph" zu verstehen, der den Behörden die Möglichkeit gibt, Vermummten gegenüber die Befugnisse des Strafprozeßrechts auszuüben.

Es scheint sich also nicht nur auf Demos zu beziehen, sondern generell gegen das Verhindern der Identitaetsfeststellung von Personen durch die Polizei

By Egi (62.153.12.12) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 00:12:

Motorradfahrer müssen ja auch per Gesetz einen Helm tragen, wenn sportliche Pkw-Fahrer das ebenfalls tun, dürfte es keine Handhabe gegen sie geben. Naja, am Tag wäre mir das auch zu blöd, aber nachts auf der Autobahn .......

By Micha (141.18.212.24) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 09:41:

Na ja, aber dann kannst Du während dem Fahren weder gemütlich eine rauchen, noch etwas fressen oder trinken. Ich glaub´ das ist nur was für gezielte Vollgasfahrten. Bei mir ergibt sich die Reisegeschwindigkeit eher aus der Situation raus.

By alpak (62.155.178.45) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 11:14:

Ich habs schon mehrmals hier geschrieben...

Die S K I M A S K E ist doch echt perfekt! Nur die Augen sind zu sehen (für die totalen Übertreiber -> zusätzlich Sonnenbrille), und man hat totzdem sicheren, ungetrübten Rundumblick, im Gegensatz zum Helm. Bewegungsfreiheit, Schulterblick etc. sind nicht eingeschränkt!
Und Du kann dabei sogar eine Rauchen, einfach etwas hochkrempeln. Vorrausgesetzt, Du hast keine Angst vor Feuer :)

Zum Verbot: Bevor die Elche wieder wettern, das Vermummen im Auto diene ja eindeutig dem Verhindern der Identifizierung durch die Polizei: Nö, die Skimaske soll nur schön warm halten!

By Alberto (193.159.128.124) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 14:57:

Und wie ist das mit einer "Strenggläubigen Moslem-Frau"?
Das könnte auch gleich noch bei dem Anhörungsbogen helfen.
Konkret: Setzt man sich das Kopftuchauf und verhüllt man sein Gesicht, wie diese Frauen, wird ja wohl jeder glauben, daß "Suleika Öztürk" durch die Falle bretterte - ohne jede Rückfrage, denn- man will ja nich "ausländerfeindlich" sein.

Nur aufpassen, wenn "Glatzköpfe" in der Nähe sind, das kann dann gefährlich werden.
(Nicht alles so ernst nehmen!)

By Egi (62.156.29.141) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 15:05:

Ein Turban ist auch nicht zu verachten. Wer möchte es sich schon mit Computer-Indern verderben? Die hacken dann den Gehaltsrechner der Behörde und gruppieren den bösen Beamten in der niedrigsten Kategorie ein oder setzen ihn in die Fahndungsliste. Da sei Krishna vor!

By alpak (217.5.82.49) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 17:45:

Oder die Ölscheich (dems aber ja wahrscheinlich eh stinkwurscht sein kann :)), dem es seine Religion verbietet, photografiert zu werden!

By farendil (217.0.227.30) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 20:05:

@chris:
an derartigen Veranstaltungen

damit ist doch schon definiert, wo es gilt.
die "derartigen veranstaltungen" dürften im gleichen § im ersten absatz zu finden sein.

somit ist klar: es gibt bis auf wenige ausnahmen kein vermummungsverbot. diese ausnahmen betreffen nicht den normalen straßenverkehr sondern nur demos u.ä.

@bb:
also von der sachlage her dürftest du dich auch in einer bank vermummen.
allerdings vermute ich mal, daß du dein schadensersatzansprüche wegen dem ausgerenkten unterarm als dich das sek überwältigt hat vergessen kannst :-)

By E.Krahmer (212.184.147.191) on Dienstag, den 9. Januar, 2001 - 12:23:

@alpak:

Bevor die Elche wieder wettern...

Langweilig ohne Elche?


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