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Dringende Frage -UNFALL UND SEINE FOLGEN

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Dringende Frage -UNFALL UND SEINE FOLGEN
By Alex S.... (62.227.41.109) on Freitag, den 17. Januar, 2003 - 19:49:

Hallo zusammen,

muß euch mal um Rat bitten.


Meine Vorgeschichte:

Letztes Jahr im Januar mit 28 zu schnell innerorts( 50 er Zone) geblitzt worden. Hab brav Nachschulung gemacht meine Bußgeld bezahlt und Probezeitverlängerung. Seither auch nicht mehr aufgefallen.


Aktuell:

Hab heute morgen (17.01.03) einen Unfall gehabt.
Geschädigte hat Polizei gerufen und die schauten sich alles an und machten Fotos. Dann mußte ich zu dem einen ins Auto sitzen der notierte sich meine Daten (Name,Beruf......) dann belehrte er mich das mir der Vorwurf der MIßACHTUNG DER VORFAHRT gemacht wird.
Dann gab er mir einen Zettel zum unterschreiben.
Ich fragte Ihn was dieser bedeutet und was der für Folgen hat. Er sagte ziemlich kurz angebunden das ist für das Schuldgeständnis ???? Er konnte oder wollte mir nicht erklären was das heißt !! Ich hab auf jeden Fall gesagt ich verweigere die Aussage auf meine Frage was das für Konsequenzen habe sagte er gar keine.

Er sagte mir noch was ich für ein Bussgeld bekomme 60 Euro. Auf meine erneute Frage ob ich durch den Unfall in der Probezeit meinen Führerschein abgeben muß sagte er mir dafür sei nicht Er sondern die Bußgeldstelle zuständig.

Als ich bei der Führerscheinstelle angerufen habe sagte der echt gut informierte Mitarbeiter(kein Scherz! 60 Euro Strafe und eine letzte Verwarnung mit einem Vorschlag für ein Punkteabzug Seminar für 500 Euro. Führerschein darf ich behalten.

Daher meine Frage:

Kann ich wenn der Fahrzeughalter des anderen Autos damit einverstanden ist irgendwie eine hohe Strafe z.B 600 Euro an das Landratsamt überweisen damit die Sache erledigt ist. Ich meine ich hätte so etwas in der Richtung schonmal vor einem Jahr hier im Forum gelesen kann mich aber nicht mehr richtig genau erinnern!
Zweite Frage das Punkteabzug Programm macht für mich eh keinen Sinn den beim nächsten Verstoß, hat mir der Mitarbeiter gesagt bin ich die Pappe eh ganz los und muß sie nochmal neu beantragen.
Meine Probezeit läuft eh bis September 2004
Ich bin auf den Führerschein angewießen und das Geld würde mir nicht so weh tun.
Gehe am Monatg auch zu einem Rechtsanwalt aber ich möchte mich schonmal vorher schlau machen !

Ich bedanke mich bei euch schon im Voraus!

By faraday (217.81.232.44) on Freitag, den 17. Januar, 2003 - 20:04:

zum dem seminar mußt du nicht hin, es bleibt also bei ner verwarnung bzw den 60 €.
zum anwalt würd ich aufjedenfall gehen.da du ja die schuld nicht angenommen hast, könnte man da bestimmt was drehen, damit aus den 60 € 35 € werden ;-)

By Goose (217.81.240.148) on Samstag, den 18. Januar, 2003 - 10:08:

damit aus den 60 € 35 € werden ;-)

Ich kenne den Unfallhergang nicht, aber er schrieb etwas von Vorfahrtsverstoß. Wie will man daraus was anderes machen?

Gruß
Goose

By Landy (80.131.87.74) on Samstag, den 18. Januar, 2003 - 12:05:

@ Alex

Du bekommst du eine Aufforderung für so ein Seminar, du musst nicht hin, würde ich auch an deiner Stelle nicht.

Falls du aber jetzt wieder Punkte bekommst (und danach siehts aus), dann musst du jetzt sehr gut aufpassen. Beim nächsten Punkteverstoß müsstest du sehr lange auf den Führerschein verzichten.

By andi (80.128.33.16) on Samstag, den 18. Januar, 2003 - 15:21:

Dieser http://www.bussgeld-online.de/pro_zeit.htmist ganz hilfreich, wenn ich das hier richtig lese dann bekommst du gar keine Punkte, weil es dein 2. A-Verstoss ist.

Bis September 2004 musst du echt aufpassen sonst, sonst darst du deine Prüfung erneut ablegen.

Gruss Andi

By Alex S.... (62.227.41.155) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 18:52:

Hallo,

war heute beim Anwalt.

Er hat gesagt das es schwierig wird aber nicht unmöglich.

Aber das hab ich ja schon vorher gewußt.

ER meinte es kommt wenn wir es angehen auch auf die Aussage des Unfallgegners an. Wenn er mir wohlgesonnen ist dann kann man vielleicht eine Mißachtung der Vorfahrt OHNE Gefährdung geltend machen das heißt Bussgeld mit evtl. Auflagen z.b Nachschulung oder so was ähnliches.

Naja schau mer halt mal, ich werde euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten.

Eine kleine Frage an euch hab ich allerdings noch kann eigentlich auch eine Verjährung in Frage kommen z.B. wenn der Rechtsanwalt gegen den Busgeldbescheid Einspruch einlegt und dies dann hin und her geht. (Verjährung 3 Monate ? ).
Oder tritt hier eine Hemmung bzw. Unterbrechung der Verjährung ein ?

Vielen Dank und eine schöne bltzfreie,unfallfreie,polizeilose Woche !!!!

By Goose (80.135.124.163) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 19:20:

Wenn er mir wohlgesonnen ist dann kann man vielleicht eine Mißachtung der Vorfahrt OHNE Gefährdung geltend machen...

Ich will dich ja nicht entmutigen, aber wie will man aus einem Unfall, bei dem durch eine Vorfahrtsmißachtung jemand geschädigt wurde, eine Vorfahrtsmißachtung ohne Gefährdung machen? (Eine Schädigung ist noch höher anzusehen als eine Gefährdung)

Gruß
Goose


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