Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Fahreridentifizierung unmöglich machen

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Fahreridentifizierung unmöglich machen
By Olli (172.177.25.78) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 02:01:

Gibt es Leute unter uns die seelenruhig mit hoher Geschw. an div. Radarfallen vorbeifahren, weil sie nichts zu befürchten haben, da............. sie vermummt sind? :-)
Ich dachte ich schneide dieses Thema mal an, da die Fahreridentifizierung ja ein ganz heikler Punkt ist bei einer OWi.

Was meint ihr inwieweit es reicht seine Identität unkenntlich zu machen? Baseballmütze und Sonnenbrille? Man muß ja nur leichte Zweifel erwecken, daß es ja auch Jemand anders als man selbst sein KÖNNTE.
Ich überlege mir nur, wie man sich bei langen Strecken gegen Radarfallen schützen soll.
Ich fahre ca. 60.000 km im Jahr, und da bleiben Punkte nicht aus. Aber eben bei weiten Autobahnfahrten durch die Republik würde ich mich gern etwas schützen.

Was habt ihr für Erfahrungen mit Fahreridentifizierungen ? Womit kam man durch, womit nicht ?

Wie sieht es aus mit Sonnenbrille und Baseballmütze? Die Uhr sollte man wohl noch abnehmen, da Leute auch schon anhand der Armbanduhr überführt wurden.

Diese Schritte der "Vermummung" werden nötig, da über Gegenblitzer (neben den rechtlichen verboten) nicht nur positive Erfahrungsberichte kursieren.

Laßt euch einfach mal zu dem Thema aus.

By cyrus (217.80.192.134) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 04:08:

vermummung hilft 99%-ig. bei lpd-tests, wenn es dann mal nicht funtionierte, erfolgreich praktiziert und 2x mal blitzer zu spät gesehen und abgetaucht bzw. gesicht verdeckt und es kam ebenfalls nichts. auch ein test mit einer richtig!!!! verregneten scheibe war erfolgreich, gesicht wurde nicht extra abgedeckt.

sonnenbrille und baseballmütze dürften auch gut helfen. selbst wenn das oamt sich meldet, wird es schwierig und aufwendig demjenigen was nachzuweisen. das wird dann sicherlich auch abhängig von der bußgeldhöhe und dem wohnort sein.

MfG

By berlinsky (195.127.133.146) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 08:53:

... und nicht vergessen, auch noch die Ohren abzudecken..

By Olli (172.177.109.141) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 12:51:

@cyrus: Was versteht man unter lpd Tests ?
Ich finde das mit dem Abtauchen und der verregneten Scheibe kann auch gut nach hinten losgehen. Wer sagt, daß du unbedingt die Kamera rechtzeitig siehst.
Mir ist es sogar schon passiert, daß ich den Blitz nicht gesehen habe. War dann nach 4 Wochen sichtlich überrascht als ich Post bekam.

Naja, Sonntag steht wieder eine weite Fahrt an. Mütze und Skibrille, dann geht´s los.
Nicht, weil ich rase, aber teilweise ist man auf der Autobahn einfach schneller unterwegs als erlaubt.

Was haben die Anderen für Erfahrungen mit Vermummung o.Ä. gemacht ?

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 13:16:

Meine Erfahrung ist, dass Baseballkappe und Sonnenbrille (möglichst noch Sonnenblende so tief wie möglich herunter) schon ein sehr guter Schutz sind. Wenn Du dann noch mit einem Auto unterwegs bist, das nicht auf Deinem Namen läuft, kann so gut wie nichts passieren. - Gute Fahrt!

By Olli (172.177.7.49) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 13:59:

Ist immer mein eigenes Auto. Aber ich glaube trotzdem, daß es klappt. In dubio pro reo.

By alpak (62.226.177.74) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 14:28:

Ich habe mir heute eine Skimaske gekauft. Ist natürlich lächerlich, sich für jede Fahrt im Ort wie ein Bankräuber zu vermummen, aber auf langen Autobahnfahrten und bei der Kälte ist's angenehm und 100%ig sicher.

Für Kurzstrecken sollte es doch auch ein Schal (bis zur Nase hochgewickelt) und ne Sonnenbrille tun, oder?

Bin aber noch nie vermummt geblitzt worden, nur dreimal ohne Tarnung :(

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 14:35:

Hmmm,

Ich hab mal gehört, dass auch eine gute Tarnung durch entsprechende Gutachter auffliegen kann. Soll bedeuten, dass man trotz (teil)verdecktem Gesicht eben das selbige recht gut wieder kenntlich machen kann. Wie das genau funktionieren soll, weiss ich nicht - wie gesagt: Ich hab das nur mal irgendwo gehört. Sollte also der (geblitzte) Fahrer in irgendeiner Form dem Bild des Halters nahekommen, könnte ich mir vorstellen, dass die Behörden - je nach Schwere des Delikts - zur Höchstform auflaufen könnten; z. B. bei ausgeprägter Kinnform...

By farendil (217.80.147.73) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 15:02:

@einbetrofferner: richtig, es gab mal ein urteil, wo ein fahrer eindeutig anhand der hand, die er vor sein gesicht gehalten hatte, indentifiziert wurde.
richtig, man hat auch schon pferde kotzen gesehen...

eine ski oder motorradmaske ist allerdings sicher, da außer einem kleinen schlitz für die augen nichts offen bleibt.
nur sollte man sich nicht wundern, wenn einen die polizei anhält und das auto nach waffen under plastiktüte mit dem geld durchsucht! :-)

By Olli (172.177.99.118) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 17:02:

Also mit einer Skimaske fahre ich bestimmt kein Auto. Mütze und Brille geht ja noch. Die Armbanduhr nehme ich ab. Wie wäre es denn, wenn man sich eine Perücke aufsetzt? Lächerlich, aber bestimmt wirkungsvoll.

By cyrus aka nico (217.80.192.144) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 18:22:

ich glaube es wird relativ großzügig aussortiert, wenn jemand nicht eindeutig zu erkennen ist. allerdings wird das auch von dem jeweiligen verstoß abhängen.

MfG

By farendil (217.80.147.73) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 18:44:

ach, cyrus aka nico (bist du eigentlich der "normale" cyrus, der hier schon eine ganze weile postet?) glaubst du das wirklich?

also, ich weiß ziemlich sicher, daß auch sehr viele bilder, die eine eindeutige identifizierung (nicht durch vorsätzliche tricks wie maske, sondern durch schlechte bildqualität etc.) eigentlich nicht gestatten zumindest einmal "angetestet" werden. es wird ein a-bohen verschickt, wenn jemand den verstoß zugibt - prima, dann braucht man ja auch keinn bild mehr! - wenn fotos angefordert werden, passiert nie wieder etwas oder das verfahren wird eingestellt.

By Olli (172.177.137.166) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 19:11:

@ farendil:

Ich hatte bisher immer A Bogen wo ein Foto beilag. Aus dem Forum weiß ich, daß es auch A Bogen ohne Foto gibt.
Wenn ich nun hinschreibe, daß ich nicht mehr weiß wer gefahren ist, mir ein Foto aber sicher auf die Sprünge helfen würde, wie wahrscheinlich ist es dann, daß sie mir eins zuschicken? Oder ist es eher möglich, daß die Polizei direkt zur Ermittlung vorbeikommt? Letzteres würde ich für übermäßig hart halten, denn wenn man in einer ruhigen Wohngegend wohnt da spricht es sich sofort rum wenn die Polizei irgendwo vorfährt.

By farendil (217.80.147.73) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 19:16:

also, wenn bei uns in dresden jemand ein foto haben wollte (wird hier grundsätzlich NICHT mitgeschickt), dann half ein einfaches schreiben, etwa mit dem inhalt:

um ihnen die gewünschte auskunft geben zu können, wer zum tatzeitpunkt das kfz XX -XX XXX gefahren ist, benötige ich ein fahrerfoto. ich bitte sie, mir dieses zuzusenden.

eine garantie, dass du das foto bekommst, ist es nicht, auch keine, dass die polizei nicht vorbeikommt. - aber soweit ich weiß, hat es immer funktioniert.

By Olli (172.177.137.166) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 19:21:

Ich denke mir so lange man sich nicht quer stellt und seine Hilfe zusicher schicken sie es. Bei mir ist es nun 1 1/2 Monate her daß ich geblitzt wurde, und ich bin noch nicht angeschrieben worden. Wenn dann nach 2 Monaten oder so was kommt kann keiner verlangen, daß ich einen Fahrer nenne der vor 2 Monaten zu einer bestimmten Uhrzeit mein Auto gefahren ist. Das muß jedem Beamten einleuchten.

By nico (217.1.96.186) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 10:11:

@farendil

1. ja
2. yep, das glaube ich. aufgrund meiner "testfotos" gehe ich davon aus, das zumindest bei uns schlechte fotos schnell aussortiert werden. es gab bisher nur einen fall, bei dem ich eigentlich nicht testen wollte :o), mit einem klarem frontfoto, das auch prompt vom o-amt verwertet wurde.

- @harry- keine angst,mein geldbeutel hat nicht gelitten, denn zwischen geld haben wollen und geld kriegen besteht noch ein großer unterschied :oÞ -

aber noch mal zur verwertung. ich bin ebenfalls der meinung, das es starke regionale unterschiede gibt. so ist mir zum beispiel auch nicht bekannt, das in unserer stadt das o-amt bei nachbarn haussieren geht und auch sonst scheint hier einiges noch (zum glück) zu funtionieren , was anderswo auffliegt.

in diesem sinne allen eine gute fahrt

MfG

By Olli (172.177.108.239) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 12:44:

@ nico:

Wo wohnst du ?
Bei uns in NRW kommen die Trachtenonkels auch vorbei um in der Nachbarschaft zu ermitteln.

By Alberto (212.185.252.140) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 16:25:

Bald ist ja wieder "Karneval". Da gibt es schwarze "Zorro-Masken". Kauft Euch ein paar davon, legt sie in jedes Auto - schneidet die Augen ein bißchen weiter aus, damit ihr gut sehehn könnt - laßt das schwarze Tuch aber bis unter das Kinn fallend dran. Dann könnt ihr fahren so schnell ihr wollt.
Allerdings 2 Feinde gibt es noch: Laser - mit Anhalten und Videowagen, bzw. Zivilstreife, die hinterherfährt. Ansonsten: Keine Probleme. Die schicken nicht mal ne Anhörung, weil sie sich nicht lächerlich machen wollen.
Insofern: Vermummung ist ziemlich sicher!

By Polk (62.104.212.91) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 11:57:

Ihr redet ständig von vermummen usw.
Ich fahre das Auto meines Schwagers, der natürlich auch die Post bekommt, wenn ich zu schnell fahre. ER kann abstreiten, dass er nicht gefahren ist, nur muß er dann einen anderen Fahrer angeben, da er sonst das Bußgeld und die Punkte bekommt!!!!


Polk

By garfield (129.143.4.36) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 12:15:

Wieso sollte er das Bußgeld und die Punkte bekommen? Aus dem Foto geht doch eindeutig hervor, daß er nicht gefahren ist und ein eindeutig Unschuldiger kann nicht bestraft werden. Er ist in diesem Fall dann aber Zeuge und damit an die Wahrheitspflicht gebunden. Ob er gegen seinen Schwager aussagen muß, weiß ich nicht. Es könnte aber sein, daß der Verwandschaftsgrad in diesem Fall nahe genug ist, daß ein Aussageverweigerungsrecht besteht. Das einzige, was ihm passieren kann, ist, daß er ein Fahrtenbuch aufgebrummt bekommt, wenn sich die Übertretungen häufen oder eine zu schwere Übertretung vorkommt.

By Alberto (212.185.252.137) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 12:54:

Wie wäre es, wenn der Schwager einfach "Keine Aussage" machte? Dann gäbe es auch keine Zeugenaussage und keine Fahrtenbuchandrohung.
Die Zeugenaussage müßte dann erst möglicherweise vor einem ordentlichen Richter stattfinden, die dann lautet: Ich mache keine Aussage, weil..... Verwandtschaft usw.
So passiert überhaupt nichts. Trotzdem ist die vermummung für alle, die eben ein Auto fahren, das auf sie selbst zugelassen ist, eine wesentliche Chance.

By Egi (193.158.165.217) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 18:58:

nochmal zur Vermummung: Hatte es zwar vor einiger Zeit bereits gepostet, aber vorsichtshalber nochmal: In der Karnevalszeit dürfte es nicht schwerfallen, einen Rauschebart zu organisieren. Dazu noch einen großer Hut und eine Sonnenbrille. Im Anhörungsbogen kann man ja ZZ-Top oder die Blues-Brothers als Fahrer angeben *ggg*

By Egi (193.158.165.217) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 19:01:

Nachtrag: In sportlichen Fahrzeugen leistet auch ein Vollhelm + Sonnenbrille gute Dienste. Hier konnten die grünen Freunde wahrscheinlich nix einwenden, wenn man so die passive Fahrsicherheit weiter erhöht.

By Billy Bob (24.226.74.228) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 19:40:

Hallo Kinder!
Ihr gebt keine Ruhe mit eueren Vermumungen bis die Cops es so machen wie bei uns,machst du etwas falsch holen die dich raus,and dann nuetzt dir keine ausrede etwas,da bist du drann!Solltes du aber eine Vermummung tragen,das erste was du erblickst ist eine 9mm. Wuenscht euch das es nicht soweit kommt!
Billy Bob!

By Billy Bob (24.226.74.228) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 19:47:

alpak!

Wieso?Ich habe mir heute eine Skimaske gekauft. Ist natürlich lächerlich, sich für jede Fahrt im Ort wie ein Bankräuber zu vermummen, aber auf langen Autobahnfahrten und bei der Kälte ist's angenehm und 100%ig sicher.

Hat dein Auto keine Heizung?

By Egi (62.157.15.65) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 19:51:

na, immer noch besser in eine 9 mm (38er) zu guggen als in eine 45er (11,43) mm *lach*

By G 60 (62.104.212.91) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 21:08:

Oh Billy Bob, du harter Kerl!!!
Ihr Amis habt doch alle nen Schlag weg!
Nen Schlag mit der xxxbürste!!!!!

By Billy Bob (24.226.74.228) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 22:10:

G60
Egi hats Begriffen,Du nicht!!!Stell dir vor wir waehren so normal wie Du,man was waehre das fuer
ein Welt,Jeder wuerde versuchen den anderen zu beleidigen und kommt sich dabei noch schlau vor!
Have a nice Day!

By H. (217.2.79.11) on Sonntag, den 7. Januar, 2001 - 23:57:

Ihr Amis habt doch alle nen Schlag weg!

Wieso Ami? Ich dachte, Billy ist Kanadier?!? Oder hab ich da was falsch in Erinnerung?

By 007_leben_und_sterben_lassen (217.80.192.161) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 00:34:

Nachdem Billy Bob schon hier ist, fehlt nur noch sein Schwager Sergeant N. Pepper. :)

By Olli (193.196.4.250) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 09:51:

Hi!

Das erste Mal habe ich es gemacht, wie vorgeschlagen, Sonnenbrille und Baseballmütze tief ins Gesicht gezogen, und scho blitzt es wieder mal bei 153 statt 120. Bin ja mal gespannt, ob was kommt.
Ist es evtl. schlecht, daß die Augenbrauen unter der Sonnenbrille zu sehen sind ?
Ich hatte auch noch die Sonnenblende unten, glaube aber nicht, daß das was gebracht hat, da sie mich (linke von 2 Spuren) von rechts aus einiger Höhe glaube ich geblitzt haben.

Warten wir ab was passiert. Würde bis vor Gericht gehen mit dem Outfit.

By alpak (62.155.178.45) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 11:21:

@ BillyBob

Ja, Du hast Recht. Der FIAT, den ich gelegentlich fahre, hat zwar ne Heinzung, aber die funktioniert nur in Schaltjahren und gesetzlichen Feiertagen, außer Ostern. Ist halt ein FIAT.

Mitleid und Spenden bitte an: www.alpak.de

By ET-Uwe (195.21.255.6) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 12:00:

Hi Leute,

ist es nicht so, daß bei unsicherer Beweislage, grundsätzlich der Fahrzeughalter zur Kasse gebeten wird (bekommt er dann auch die Punkte!?)!?

Gruß Uwe

By Billy Bob (24.226.74.228) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 14:52:

Stimmt bin Canadier!
Stehe aber nicht am morgen vor dem Spiegel und singe die Nationalhymne. Dachte das seit 55 Jahren auch auslaendische Staatsbuerger als gleichwertige Menschen anerkannt werden,scheint aber bei manchen nicht der fall zu sein {G60}Hat wohl eine lange Leitung
Wie war doch das lied {Deutschland Deutschland
ueber alles?}

By Alberto (193.159.128.124) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 14:52:

Au weh, Uwe, das ist nur in Österreich möglich (noch!).
Hallo BillyBob, wenn die dann alle uns anhalten würden, fände ich dies wensentlich gerechter, denn dann kostet die Kontrolle richtig geld und man wird sie nicht so einfach aus einem VW-Bus heraus über Privatfirmen durchführen.
Vielmehr wird man dann an richtigen Unfallschwerpunkten arbeiten müssen - mit allen aus der deutschen Gründlichkeit heraus resultierenden Beweiserhebungen.
Das heißt: Einfach ein Sheriff "Nepomuk Pepper" hält bei uns keinen an und behauptet, wir seien zu schnell gefahren. Das verbietet unser Rechtssystem (Gott sei Dank).

Nun muß der Abzockmechanismus sich entscheiden: Viele (billige) Kontrollen mit einer Ausfallquote von vielleicht 1 % (alle hier bei uns "Aufgeklärten") oder aber höchstens nur noch 10 % der bisherigen Kontrollen mit einer etwas höheren Trefferquote und aber mit aufwendiger Sofort-Täter-Ermittlung.
Ich glaube, die lassen lieber 1 % durch den Rost fallen, oder?

By Egi (62.156.29.141) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 15:00:

kleiner Scherz: was bedeutet G60?
vielleicht Gehirn 60 g (Gramm) *lach*

By alfa (195.124.135.4) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 15:02:

@ET-Uwe & Polk
nur in Österreich bekommt bei unklarer Beweislage der Halter die Strafe! In Deutschland haben wir noch saubere Rechtsverhältnisse. In Ö er ist sogar rechtlich verpflichtet den Grauen bei der Wahrheitsfindung zu helfen!

By Billy Bob (24.226.74.228) on Montag, den 8. Januar, 2001 - 17:55:

Nun zur Geschwindigkeitskontrolle in Canada/U.S.A.
Speedchecks werden nur von der Polizei durchgefuehrt,Privatfirmen sind nicht erlaubt!
Polizei ist das einzige Organ das Strafmandate oder anzeigen erstatten kann!
Man kann selbst als Privatmann keine Anzeige gegen einen anderen Verkehrsteilnehmer erstatten Wird nicht anerkannt und das gilt fuer alle situationen "Stinkefinger" eingeschlossen.Alle Geschwindigkeitsuebertetungen werden electronisch aufgezeichnet und koennen eingesehen werden.Kein Polizist kann dich wegen einer ueberschreitung anzeigen ohne die beweise zu besitzen.Bei Verkehrsverstoessen muss der Fahrer an Ort und stelle Identified werden,nur das aufschreiben des Nummernschildes oder ein Photo ist nicht zulaessig und als beweismaterial wird es nicht anerkannt.
Geschwindigkeitsmessungen durch Stationaere Blitzer sind meines wissens nicht im einsatz
Alle Speed Contol`s werden durch Lasermessungen oder Radar von Polizisten durchgefuehrt und dann auch nur an schwerpunkten,es besteht wohl die moeglichkeit mal an einer lehren strecke Gemessen zu werden aber das ist sehr selten.Sollte noch Jemand falsche vorstellungen ueber das North Amerikanische Verkehrswesen haben lasst es mir wissen und ich werde es selbstverstaendlich nach besten Wissen und Gewissen Beantworten ! Kenne mich aus Wohne hier,Nicht wie manche Urlauber die mal 2 Wochen im Land waren und nun alles ueber North Amerika Wissen!{Oder Denken sie Wissen alles}

By alpak (217.5.82.6) on Dienstag, den 9. Januar, 2001 - 00:38:

@BillyBob

1. Gilt die Prozedur bei Euch auch für die Verfolgung von Abstandsverstößen?

2. Habe neulich sonen RTL-Schrott (ich weiß, ist alles andere als seriös) gesehen, wo auf einem angeblich sehr bekannten Highway durch Nevada die Geschwindigkeit vom Helikopter aus (!!) mit der Stoppuhr und aus der Luft sichtbaren Markierungen festgestellt wird. Per Funk benachrichtigt holen die Cops dann den "Verbrecher" im Auto von der Piste.

Wenn das stimmt, ist das bei Euch ja echt übel! Da können wir hier noch richtig glücklich sein.

By Billy Bob (24.226.74.228) on Dienstag, den 9. Januar, 2001 - 02:46:

alpak!
Kann ich nicht bestaedigen da ich erst einmal in Nevada gefahren bin,und habe auch keine markierungen gesehen, aber ich kenne diese art der geschwindigkeitsmessung, wurde mal vor 20 Jahren auch bei uns gemacht,man hatte ein weisses T auf dem Highway,alle 1/4 mile bei 60 miles darfst du 15 sekunden brauchen,bist du darunter holt dich der Cop im Streifenwagen raus,Diese messungen werden allerdings schon lange nicht mehr gemacht!Um in eine Speedtrap zu fahren must du schon unheimliches pech habe,wenn ich im Jahr mal ein oder zwei Radarcop sehe ist das viel,und ich mache so um die 30-40000km.
Luftueberwachungen sind naemlich viel zu aufwendig,Einen Chopper,
einen Streifenwagen und 2 oder 3 Cops.Es gibt heute ja bessere Wege zur Speedkontrolle.
Und es war sehr einfach das zu sehen,der Helicopter muss laut vorschrifft auf der rechten seite des Highways fliegen und dann sind eben diese weissen Hashmarks auf der seite der fahrbahn
die man einfach nicht uebersehen kann denn der pilot muss sie ja aus der luft sehen, also die sind nicht zu uebersehen Die ganze Messstrecke ist meistens nur so um die 5-8 Meilen lang.
Abstandsverstoesse werden hier ueberhaupt nicht
gemessen,Lache jetzt nicht ,aber bei 100 bis120 km/h halten wir meistens so um 2-3 autolaengen abstand manche fahren auch noch dichter auf.
Du darfst nicht vergessen das bei uns rechts und links Ueberholt wird.Solltes du noch weitere fragen habe werde ich sie gerne beantworten
Billy Bob

By alpak (62.155.178.25) on Dienstag, den 9. Januar, 2001 - 10:11:

Danke für die Auskunft!
Gruß nach Canada

By E.Krahmer (62.158.202.143) on Dienstag, den 9. Januar, 2001 - 12:48:

@cyrus:

auch ein test mit einer richtig!!!! verregneten scheibe war erfolgreich, gesicht wurde nicht extra abgedeckt

Keine Sorge um die Verkehrssicherheit? Wer Scheibenwischer nicht einschaltet, um ungestraft schneller fahren zu können als erlaubt, kann das Verkehrsgeschehen nicht genau genug beobachten und gefährdet so sich und - vor allem - andere. Er liefert selbst den Beweis für sein unterentwickeltes Verantwortungsbewußtsein und ist m.E. zum Führen eines Kraftfahrzeugs nicht geeignet.

By Egi (62.153.13.125) on Dienstag, den 9. Januar, 2001 - 12:56:

Muss ausnahmsweise E.K Recht geben. Wie hieß es so schön bei der Armee: Schussfeld geht vor Deckung! Also bleibt lieber bei Vollhelm, Turban etc., da hat man den Durchblick.

By nico (217.1.96.207) on Mittwoch, den 10. Januar, 2001 - 01:10:

zum testen kann man die scheibe auch mal 50m vorher zuregnen lassen. übrigens war die straße 3spurig und leer. um noch mehr solcher durchaus verständlichen bemerkungen zu vermeiden, das war kein tip für den täglichen gebrauch (s. folgen beschrieben von e.k.), sondern ein beispiel, was verdeutlichen sollte, welche "fotoqualitäten" unter anderem nicht verwertet werden.

MfG

By nico (217.1.96.207) on Mittwoch, den 10. Januar, 2001 - 01:18:

nachtrag:

eigentlich dachte ich, das wir hier auf solche zusätze und warnungen verzichten können, da jeder fahrzeugführer soviel intelligenz mitbringen sollte. im zirkus wird einem ja auch nicht jedes mal vorgesäuselt, das man es möglichst vermeiden sollte, die übungen zu hause nachzuturnen.

in diesem sinne....
nicht alles nachmachen was der onkel nico hier erzählt ;o)

MfG

By Olli (193.196.182.73) on Donnerstag, den 11. Januar, 2001 - 13:29:

@cyrus

:"sonnenbrille und baseballmütze dürften auch gut helfen. selbst wenn das oamt sich meldet, wird es schwierig und
aufwendig demjenigen was nachzuweisen. das wird dann sicherlich auch abhängig von der bußgeldhöhe und dem
wohnort sein."

Wieso abhängig vom Wohnort ?

By Mc Fly (53.122.34.115) on Donnerstag, den 11. Januar, 2001 - 15:56:

Wie siehts denn mit ner Art Tönungsfolie fürr die Windschutzscheibe aus? Audi hat so eine wärmedämmende Folie in den Scheiben die angeblich bei Blitzer undurchlässig ist(refektion), gibts sowas nicht irgendwo zu kaufen?? Dann muß man sich nicht wie ein Kasper verkleiden und ist trotzdem sicher, da man nicht Identifieziert werden kann.

By pumukl (195.179.94.21) on Donnerstag, den 11. Januar, 2001 - 16:38:

Laß ja die Finger von der Tönungsfolie. Die ist nicht für Frontscheibe oder vordere Seitentüren gedacht. Bei einer möglichen Kontrolle droht Ärger und bei einem Unfall hat die Versicherung eine Grund mehr, sich herauszureden.

MfG
pumukl

By Mc Fly (53.122.34.114) on Freitag, den 12. Januar, 2001 - 07:23:

Ich hab nicht die normale Tönungsfolie gemeint sondern die wärmedämmfolie die meines wissens z.B. Audi beim A8 verwendet wird. Diese Folie hat anscheinend den effekt das bei einem Radarfoto eine überbelichtung entsteht.
Diese Folie ist auch durchsichtig und wird bei kontrollen und sauberer verarbeitung nicht gesehen.
Vielleicht gibt es ja auch einen Scheibenhersteller der solche scheiben als E-Teil anbietet bein Steinschlag neue Scheibe und gut (zahlt eh Teilkasko).

By Alberto (62.158.216.133) on Freitag, den 12. Januar, 2001 - 15:26:

Der pumuckl hat recht, laß die Finger davon. Das ist eine ungenehmigte Folie, und, wie du vielleicht weißt, muß z.B. jede einzelne dunkle Folie, die nur für Seiten und Heckscheiben verwendet werden darf, ein eigenes TÜV-Prüfzeichen - auf jeder Scheibe sichtbar - haben, sonst kann die Versicherung den Kasko-Schutz bei einem Unfall verweigern!

Es erlischt schlichtweg die Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug, was bedeutet, daß eine völlige "Neuabnahme" beim TÜV fällig wird.

By Thommes (149.225.168.191) on Samstag, den 13. Januar, 2001 - 19:42:

Bin jetzt in 10 Wochen 4x geblitzt worden,leider
ohne Maske. 3x relativ harmlos, einmal mit 45kmh
zu schnell, außerorts.

Passiert ist alles mit meinem Firmenwagen. Was tun ? Leider gibt mein AG bei der Polizei meinen
Namen als potentiellen Fahrer an.

Also, 1 Monat auf Schusters Rappen, oder hilft
mir jemand mit guten Tipps?

By DAXtuning (62.104.208.74) on Sonntag, den 14. Januar, 2001 - 17:20:

Führt Eure Firme ein ordentliches Fahrtenbuch?
Ist es auffindbar?
Fehlen da möglicherweise Seiten?
Mit sportlichen Grüssen,
Barry Fischer
http://www.Radarwarner-Service.de

By Olli (172.166.31.209) on Sonntag, den 14. Januar, 2001 - 17:46:

Du solltest nochmal mit deinem Chef reden. Wenn er dich angibt, dann ist es zu spät.
Wenn der Chef mitspielt, dann kommst du sicher raus.
Einfach Aussage verweigern.

By Mc Fly (53.122.34.113) on Montag, den 15. Januar, 2001 - 07:49:

wie gesagt Audi hat auch ne abgenommene Scheibe bei der das Funkt es muß ja keine Folie sein kann ja auch ne neue Zubehörscheibe für mein Auto sein. Aber mit der Funktion dabei. Und Zubehörscheiben sind zulässig.

Außerdem hab ich noch keinen Polizisten gesehen der Scheiben auf denen keine Folie sichtbar ist Kontrolliert hat.

By pumukl (195.179.94.21) on Montag, den 15. Januar, 2001 - 11:46:

@Alberto:
Einem Kumpel von mir ist mit so einer Folie (wie gesagt, mit Prüfkennziffer) eine folgendes passiert. Da die Folie als großer Bogen geliefert wird und dann zugeschnitten wird, fehlte an einem hinteren Fenster die Ziffer. An der Grenze hatten die Jungs mal wieder Langeweile und einer hats bemerkt. Reaktion: Bei mir kommst du mit dem ungenehmigten Teil nicht durch. ...
Seienmäßige getönte Scheiben (wenn mans braucht) können auch genügen. :)

MfG
pumukl

By Alberto (62.156.36.202) on Montag, den 15. Januar, 2001 - 12:24:

Bei einem Freund von mir hat einmal nach einem schweren Unfall die Kaskoversicherung die Zahlung verweigert, wegen dieser Folien im Heckfenster - auf denen die Prüfnummer , wg. Abschneidens, auch nicht zu sehen war. Erst 2 Prozesse haben einen Vergleich gebracht. Schöne Sch...

By pumukl (195.179.94.21) on Montag, den 15. Januar, 2001 - 13:18:

@Alberto:
Vergiß Kasko. Macht doch nur Elche fett.

By Alberto (193.159.27.83) on Montag, den 15. Januar, 2001 - 15:39:

Na ja, wenn ein Auto neu und sehr teuer ist, verlangt es eigentlich die Vernunft - oder sogar eine finanzierende bank.

By pumukl (195.179.94.21) on Montag, den 15. Januar, 2001 - 16:16:

@Alberto:
Egal, wie ich das Auto versichere, es bleibt auch durch Kasko neu und teuer. Und mein Auto finanziere ich mir immer noch selber, ohne Bank(kredit). Entweder, ich hab das Moos übrig, oder ich brauch die Karre nicht.

MfG
pumukl

By Olli (172.177.130.200) on Samstag, den 27. Januar, 2001 - 13:05:

Leute, ich habe bis heute keine Post bekommen wegen der Sache. Vielleicht sortieren sie direkt großzügig aus.

By Olli (172.185.27.144) on Donnerstag, den 8. Februar, 2001 - 16:40:

hehe! heute ist was gekommen.
sie haben kein Foto beigelegt, nur eine Übertretung von 23km/h mit Zeugen angegeben.
Sie haben direkt auf dem A Bogen damit gedroht den Fahrer anhand des bei der Behörde vorliegenden Lichtbildes des Personalausweises zu identifizieren! Das sollen sie mal machen! Vielleicht habe ich ja auf dem Foto auch Mütze und Sonnenbrille auf.
Habe den Verstoß natürlich nicht zugegeben und den Wisch einfach zurückgeschickt, mit der Antwort, daß ich nähere Angaben zum Fahrzeugführer benötige, z.B. Foto. Das will ich unbedingt haben das Teil.

By Alberto (62.224.92.45) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 18:15:

Olli, warum hast du ihn zurückgeschickt.? Damit hast du ja schon erklärt, daß du im Moment nicht sicher bist, wer gefahren sei! Denke an das Fahrtenbuch!!
Wenn Du sicher bist, daß das Bild nichts hergibt.... einfach nicht reagieren. Dann kommt nichts mehr.

By Olli (172.185.139.74) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 21:35:

Es wurde nun ein Bussgeldbescheid erlassen. Aufgrund eines Nachsendeantrags haben sie ihn allerdings noch nicht zugestellt.

Scheinbar haben sie mich dann anhand des bei der Behörde vorliegenden Fotos bei beim Einwohnermeldeamt identifiziert.

Fahrtenbuch kommt ja nach 14 Tagen nicht mehr in Frage. Und der A Bogen kam erst nach einem Monat.

Wenn ich jetzt Einspruch einlege, soll ich das kommentarlos tun, oder eine Begründung dazuschreiben?

Kann es sein, daß bei Leuten, die häufig mit sowas zu tun haben im Polizeicomputer direkt ein Foto gespeichert wird um die Identifizierung zu erleichtern ?

By dyken (62.180.202.13) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 21:52:

Nein, nur bei Straftaten. Sie dürfen zwar auf Paßfotos bei der Meldebehörde zurückgreifen, aber Bilder von solchen Leuten auf ihren Festplatten, das verstößt IMHO gegen den Datenschutz. Du bist schließlich kein Knacki !?

By OlliDEG (172.184.130.244) on Samstag, den 24. Februar, 2001 - 18:10:

Ich verstehe es echt nicht wie dann ein Bußgeldbescheid erlassen wurde. Ich fordere ein Foto an und statt des Fotos kommt ein Bussgeldbescheid...

By farendil (217.80.147.77) on Samstag, den 24. Februar, 2001 - 18:37:

@olli: setell di mal vor: andere leute fordern von denen gar nichts an und wollen nur ihre ruhe - und bekommen trotzdem einen bußgeldbescheid :-)

By Greatblackbird (145.253.2.237) on Samstag, den 24. Februar, 2001 - 22:19:

@Olli
Das Thema hatten wir doch schonmal: Der Bußgeldbescheid wird nicht nachgesandt. Du solltest ihn schnellstmöglichst abholen.

By Olli (172.184.180.120) on Sonntag, den 25. Februar, 2001 - 18:04:

@ Greatblackbird:

Müsste nicht zumindest eine Mitteilung im Briefkasten liegen (an der Adresse wo der Bussgeldbescheid zugestellt werden sollte)?

Die haben doch gefragt wo ich momentan mich aufhalte. Allerdings ist an dieser Adresse noch nichts eingetroffen. Ist ja wirklich merkwürdig.
Ich kann ja nicht "riechen", daß ein Bussgeldbescheid erlassen wurde.
Wenn man einen korrekten Nachsendeantrag stellt und der Bussgeldbescheid nicht nachgesandt wird, kann dies doch nicht zu Rechtsnachteilen führen.
Was kann ich dafür, daß sie ihn nicht nachsenden?

By Greatblackbird (145.253.2.237) on Sonntag, den 25. Februar, 2001 - 21:46:

Die Benachrichtigung wird immer an der Adresse hinterlassen, an die der BG zugestellt werden sollte. Das hat nichts mit dem Nachsendeantrag zu tun. Ausschlaggebend ist Dein Hauptwohnsitz. Leider führt das zu Rechtsnachteilen. Versuche es doch mal so:
Sehr geehrte Damen und Herren, mir wurde bekannt, daß auf dem für mich zuständigen Postamt ein Schriftstück hinterlegt wurde. Sofern es sich um einen Bußgeldbescheid zu Aktenzeichen (.....) handelt, lege ich hiermit Einspruch ein. Eine Stellungnahme werde ich abgeben, nachdem es mir möglich war, das Schriftstück entgegenzunehmen.

By Olli (172.185.14.20) on Sonntag, den 25. Februar, 2001 - 21:50:

@ Greatblackbird:
Unter diesen Umständen ist noch kein Bussgeldbescheid niedergelegt worden.
Eine derartige Benachrichtung liegt nicht vor.

Ich warte jetzt einfach ab.

By Greatblackbird (217.49.111.211) on Montag, den 26. Februar, 2001 - 17:31:

Du hast doch oben geschrieben, daß ein Bußgeldbescheid erlassen wurde. Du hast auch geschrieben, daß er aufgrund eines Nachsendeantrages noch nicht zugestellt wurde. Das bedeutet doch, daß er hinterlegt wurde. Woher weißt Du, daß ein BG erlassen wurde?

By Olli (193.196.182.74) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 10:29:

Die Polizei hat bei meiner Meldeadresse (Eltern) angerufen und gesagt, daß ein Bußgeldbescheid zugestellt werden sollte, sie aber meinen Aufenthaltsort nicht ermitteln konnten.

Meine Eltern haben dann meine momentane Adresse bekanntgegeben; aber bisher habe ich noch nichts erhalten.

Eine schriftliche Benachrichtigung liegt in keiner Weise vor.

By Greatblackbird (145.253.2.234) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 18:19:

Daß er zugestellt werden sollte heißt ja nicht, daß er auch abgeschickt wurde. Es gibt mehrere Zustellmöglichkeiten, die gängigste ist aber die Zustellung per Postzustellungsurkunde.

By Olli (172.185.177.254) on Samstag, den 3. März, 2001 - 10:18:

Es ist nun ein Bußgeldbescheid zugestellt worden.

Ich möchte Einspruch einlegen, weil ich der Meinung bin, daß man mich anhand des Fotos nicht identifizieren kann.

Beim Einlegen des Einspruchs, sollte man dies mit einem Satz ohne jegliche Begründung tun, oder soll ich schreiben, daß der Einspruch sich auf die nicht vorhandene Fahrereigenschaft stützt.
Mir wäre es nämlich lieb, wenn die Behörde das Verfahren einstellt, und es nicht zu Gericht geht, da das in diesem Falle am anderen Ende Deutschlands wäre.

Meiner Bitte mit dem Foto sind sie nicht nachgekommen.
Messung erfolgte durch ein ESO 1.0.
23kmh zu viel 80 Mark + 36 Mark Verw.gebühr.
Kann man gegen die Verw. gebühr was machen ?

By Greatblackbird (145.253.2.238) on Samstag, den 3. März, 2001 - 16:43:

Erstmal Einspruch einlegen mit dem Hinweis, daß Du dich noch äußern möchtest, wenn Du das Foto gesehen hast. Nochmals bitten, das Foto zuzusenden mit dem Hinweis, daß es Dir zeitlich nicht möglich ist, das Foto irgendwo einzusehen. Wenn das nicht zieht, Anwalt beauftragen, die Ermittlungsakte anzufordern. Wahrscheinlich wirst Du aber um eine Gerichtsverhandlung nicht herumkommen, wenn Du Dich nicht vor der Behörde identifizierst.

By Greatblackbird (145.253.2.238) on Samstag, den 3. März, 2001 - 16:46:

Gegen die Gebühren kannst Du nichts machen. Du kannst sie Dir lediglich von Deiner Rechtschutzversicherung erstatten lassen, wenn der Bußgeldbescheid denn rechtskräftig wird.

By Olli (172.176.45.139) on Samstag, den 3. März, 2001 - 17:15:

Vielen Dank.
So werde ich es machen.

Ich bin mal gespannt wie sie darauf reagieren.
Kannst du dir denn vorstellen, daß sie gegen einen Maskierten Anklage erheben? Wo sind da die Beweise für eine Fahrereigenschaft. Hatte sogar extra bei der Fahrt meine Armbanduhr abgenommen, damit man mich anhand desse nicht später mal identifizieren kann.

By stefan (212.185.232.96) on Dienstag, den 6. März, 2001 - 12:39:

das sieht ja nach Vorsatz aus und der würde extra gewürdigt, wenn das zu Tage käme ;-)

By luno (149.225.169.185) on Montag, den 21. Mai, 2001 - 13:29:

hallo olli
hab hier deine postings mit interesse gelesen.
wie ist es denn nun im weiteren gelaufen ??

gruß luno

By Turbo (195.93.64.176) on Dienstag, den 29. Mai, 2001 - 08:38:

ganz einfach, olli hat sich mittlerweile als absoluter spinner entpuppt und selbst zugegeben oft nur lügen erzählt zu haben um zu provozieren...!

By BB (213.6.250.180) on Donnerstag, den 17. Januar, 2002 - 15:47:

Hallo,
ich wurde vor kurzem geblitzt und möchte, falls ein Bussgeldbescheid kommt einen Kumpel als Fahrer angeben. Ich denke ich war soviel zu schnell, daß es Punkte hagelt, und da ich noch in der Probezeit bin, wäre daß RICHTIG SCH.....

Wenn ich nun einfach einen anderen Fahrer angebe , mit Adresse und so, glauben die mir das?????

By niliqb (195.252.194.28) on Freitag, den 18. Januar, 2002 - 09:23:

@alpak (Dein Posting vom 08.01.02)

Mein alter FIAT (126A) hatte eine voll funktionsfähige Heizung - die man nicht ausschalten konnte.

Lieber fahre ich im Winter mit kleinen Eiszapfen am Kinn als dass mir im Sommer das Wasser im A... kocht (was durch die Kunstledersitze noch verstärkt wurde) - beides schon erlebt...

Gruß

Nili

By alpak (217.88.163.26) on Freitag, den 18. Januar, 2002 - 23:36:

@niliqb: Jo, FIAT halt. Fehler In Allen Teilen. oder: Für Italiener Ausreichende Technik.

By Grobi (80.135.14.7) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 00:17:

@alpak: Rückwärts gesprochen:
Tut Aber Immer Fahren :-)

Grobi

By Nico (192.35.17.232) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 14:39:

zur Aussage:

Ich hab nicht die normale Tönungsfolie gemeint sondern die wärmedämmfolie die meines wissens z.B. Audi beim A8 verwendet wird. Diese Folie hat anscheinend den effekt das bei einem Radarfoto eine überbelichtung entsteht.
Diese Folie ist auch durchsichtig und wird bei kontrollen und sauberer verarbeitung nicht gesehen.
Vielleicht gibt es ja auch einen Scheibenhersteller der solche scheiben als E-Teil anbietet bein Steinschlag neue Scheibe und gut (zahlt eh Teilkasko).

Was ist diese Folie genau? Habe ich noch nie gehört, aber könnte man das Teil theoretisch auch auf das Nummerschild kleben? Dann kann man den Vermummungsschnickschnack vermeiden!

Oder kann man das vielleicht anders machen? Ganz dezent einen Buchstaben des Nummernschild mit Schnee oder Dreck zu verdecken? Natürlich so, dass es aussieht als wär das durchs fahren dahin gekommen, oder durch spielende Kinder (Schnee).

gruss
Nico

By traffic (172.178.32.245) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 14:46:

@Nico: Die Folie auf dem Nummernschild läßt du besser weg, denn das kann als Urkundenfälschung geahndet werden, wenn es herauskommt. Das Nummernschild etwas verdrecken lassen dagegen nicht.

By Lustig (172.178.29.36) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 15:19:

Versucht es doch einmal,das Ihr Euch währent der
Fahrt in den Kofferraum setzt,da sieht Euch doch
keiner!!!

Herzliche Grüße,von einen normalen Menschen

By Grobi (80.135.19.137) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 16:33:

@Lustig: Du machst deinem Namen alle Ehre...
Hahahahahahahahahahahahahahahahahahahaha *wieher*
Was haben wir gelacht...

Grobi

By greese (62.226.12.170) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 13:31:

Noch etwas zum nachdenken:

Ist es strafbar, jemanden auf einem Foto nicht zu erkennen -egal wie scharf das Foto ist und ist es strafbar, sich an nichts zu erinnern - besonders nach mehr als 14 Tagen?

By N.N. (195.37.128.1) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 14:12:

@greese

Wenn Du Zeuge bist und kein Zeugnisverweigerungsrecht besteht (z.B. wegen Gefahr der Selbstbelastung oder der von nahen Angehörigen), mußt Du wahrheitsgemäß aussagen. Also auch, wenn Dir ein Photo vorgelegt wird.

Andererseits mußt Du darauf achten, daß Du Dich nicht leichtfertig einer Falschaussage schuldig machst. Dies wäre strafbar, und womöglich könnte der zu Unrecht Beschuldigte nachher noch zivilrechtliche Ansprüche gegen Dich erheben. Wenn Du eine Person auf einem Photo nicht völlig sicher erkennst, wirst Du dies also so angeben und Dich nicht auf Spekulationen, wer das eventuell sein könnte, einlassen. In so einem Falle zu sagen, man könne die Person nicht mit Sicherheit identifizieren, ist die richtige und auch rechtlich korrekte Verhaltensweise.

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 15:53:

Was NN sagt, kann man so nicht stehen lassen.
Natürlich, wenn es ein qualitativ gutes Foto ist, bei dem man z.B. seinen Nachbarn eindeutig und für Dritte erkennbar erkennen kann und dessen Visage auch vollständig drauf ist, darf man nicht sagen, er ist es nicht.
Aber bei den oft unscharfen Fotos kann man es so machen, wie meine Doppelhausnachbarin vor einigen Jahren: "Kann ich nichts zu sagen, könnte genauso mein Mann oder der F..... gegenüber sein" Geht doch nichts über gute Nachbarschaft, denn die war noch nicht mal präpariert worden vorher.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page