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Beharrliche Verletzung der Pflichten eines Fahrzeugführers / Fahrverbot

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Beharrliche Verletzung der Pflichten eines Fahrzeugführers / Fahrverbot
By Ralf (217.230.101.64) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 21:37:

Hallo Zusammen.

Auch mich hat es mal wieder erwischt. Folgende Sachlage:

6 Punkte in Flensburg, aufgrund von 4 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Letzter Vorfall Mai 2001. Heute ist eine neuer BGB gekommen. 38 km außerorts zu schnell. Resultat sind 75,-- Euro Strafe und 1 Monat Fahrverbot wegen Beharrliche Verletzung der Pflichten eines Fahrzeugführers ??? Als ich den Anhörungsbogen bekommen habe, habe ich Idiot den Vorfall zugegeben, da ich froh war nicht mehr als 40 zu schnell gefahren zu sein, so dass ich die Pappe behalten würde.

1. Frage:

Ist das Fahrverbot rechtens?

2. Frage:

Macht es Sinn, Einspruch einzulegen, da ich den Führerschein beruflich brauche ? Stand vor 5 Jahren schon mal vor einem Führerscheinentzug, bin aber dann nach Einspruch und Gerichtsverhandlung mit erhöhter Geldstrafe nochmal davon gekommen. Ich weiß nicht, ob es nochmal Sinn macht.

Danke für Eure Ratschläge !!!

Gruß !

Ralf

By Alberto (62.158.211.67) on Freitag, den 6. Dezember, 2002 - 09:50:

Wenn du 6 Punkte bei vier Vorfällen hast, vermute ich mal, daß du 3 x 1 Punkt und 1 x 3 Punkte bekommen hast (2 Punkte gibt es meines Wissens nach bei Geschw-Verstößen nicht)..

So - das heißt aber, wenn der letzte Eintrag diese 3 Punkte innerhalb von vergangenen 12 Monaten waren (also über 25 kmh Überschreitung) - dann hast du nun ein zweites Mal innerhalb von 12 Monaten diese hohe Überschreitung begangen - das gibt in der Tat dieses begründete Fahrverbot!

Leider... du hättest niemals etwas zugeben dürfen!
Wehret den Anfängen!
keine Punkte - nicht einen einzigen - das ist das Ziel!

Weil, - wenn du mal von jemandem (Privatperson) angezeigt wirst, wegen Nötigung oder Gwefährdung (muß ja nicht stimmen - wird aber oft dramatisiert) - dann holt der Richter zuerst deine Akte - und dann stehen da Punkte... dann bist du fällig.


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