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NOTFALL - bitte helft!!!

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: NOTFALL - bitte helft!!!
By worker (145.254.77.64) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 21:20:

Habe Eure Seite gerade entdeckt!
Bin extremer Vielfahrer aus beruflichen Gründen. Im Mai 2003 werden 7 meiner 15 Punkte (alle wegen überhöhter Geschwindigkeit)gelöscht. Vorigen Monat in meinem Dienstwagen außerorts mit 32 km/h zu viel(incl. Abzug) geblitzt - also 3 Punkte!
Diesen Montag kam Anhörungsbogen mit mäßigem Foto (nicht als Einschreiben) an meine Person. Leider gab der Fuhrparkchef nicht, wie abgesprochen, meinen Kollegen an, der für mich "einspringen" wollte.
Jetzt wird`s knapp für mich (drohender Fahrerlaubnisentzug). Welche Chancen habe ich da herauszukommen?

By rennfahrer (80.140.54.72) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 21:26:

wenn dein name erstmal bekannt wird, wirds auch ganz schön haarig, das einzige, was du dann noch versuchen könntest ist den Gerichtstermin (auf den du es hinauslaufen lassen werden musst) sooft wie nur möglich hinauszuschieben, damit die Rechtskraft der neuen Punkte erst nach Löschung der alten eintritt.

Hast du eine Rechtsschutzvericherung?

By worker (145.254.77.64) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 21:39:

Rechtsschutzversicherung positiv; aber kann ich meinen Kollegen nicht doch noch ins Spiel bringen oder die Sache verzögern, indem ich nicht reagiere(Anhörung muss ich ja nicht erhalten haben - kein Einschreiben!)?

By faraday (217.225.215.30) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 22:08:

oder du findest jemanden der das ganze noch übernimmt. die verjährung für dich zu erreichen halte ich für fast unmöglich.
gibt doch an das du an diesem tag den wagen zwar hattest, du aber einem freund damit fahren gelassen hast. dir war schlecht oderso ;-)
wenn du mit der "ich habe nicht per post bekommen"-tour anfängst, werden die mißtrauisch.
andere alternative: du wanderst ind nicht-eu-ausland aus und umgehst so der erfolgreichen zustellung des wahrscheinlich folgenden bußgeldbescheid. kann dieser dir nicht zugestellt werden, wird er nicht rechtskräftig. oder du ziehst alle paar tage um. so hat es die behörde schwer deine aktuelle adresse rauszukriegen und schickt die bögen/bescheide immer an eine falsche (alte) adresse, somit sind die nicht rechtskräftig
soweit das jetzt stimmt, bin mir mit dem umziehen nicht 100%ig sicher

dem fuhrparkverwalter würde ich mal nen neuen satz gestochener autoreifen spendieren ....

By farendil (217.235.61.237) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 22:09:

@worker: freilich kannst du deinen kollegen ins spiel bringen - nur dann mußt du das sofort tun - als antwort auf den a-bogen.

allerdings will ich niemanden zu einer straftat anstiften. und genau das wäre dieses vorgehen, wenn du weisst, daß dein kollege es nciht war.

By worker (145.254.77.64) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 22:36:

Ich werde also Nomade und melde mich um.
Muss meine Frau meinen Bußgeldbescheid entgegennehmen? Wenn ja, kann Sie ihn,ohne mich zu informieren, in den "Rundordner abheften" (entsorgen)? Naja, eigentlich muss Sie ja nicht mal wissen, wo ihr geliebter Gatte sich zur Zeit aufhält...!? Wie penetrant werden die "Fander" nach solch einem "Hoch-Kriminellen" suchen...Wenn ich richtig informiert bin, muss ich 3 Monate auf Wanderschaft bleiben-oder gar 6?

By Landy (217.230.29.50) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 22:37:

@ worker

Es muss auch nicht der Kollege sein, der will wahrscheinlich nicht das Fahrverbot kassieren.

Versuch doch mal, jemand anderen zu finden, dem es nichts ausmacht, mal einen Monat nicht zu fahren. Für ein kleines Taschengeld spielen viele dieses Spiel mit.

@ farendil

Ist es ein Straftat, wenn worker Beschuldigter ist? Doch nur wenn er Zeuge ist, dachte ich.

By worker (145.254.77.64) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 23:18:

@ landy

Nicht Fahrverbot-das gibts erst ab 41 drüber (Pkw/ausserorts)...es geht für mich um FE-Entzug aufgrund zu hohem Punktekontos (mind.6 Monate)

@ alle

Danke erstmal für die prompten Hilfestellungen!!
Angenommen, ich ziehe Montag aus...die Anhörung kam vor einer Woche-gibts Probleme, wenn ich nicht reagiere?

By Landy (217.230.29.50) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 23:25:

@worker

Dann nicht Fahrverbot, das Problem und die Lösung bleibt das Gleiche, nur das Taschengeld wird geringer.

By rennfahrer (80.140.54.72) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 00:47:

@Landy

wenn ein Beschuldigter wissentlich einen Unschuldigen benennt, ist es eine Falschaussage, diese ist strafbar.
Ansonsten kann der Beschuldigte alles sagen, bzw. nicht sagen, wozu er Lust bzw. keine Lust hat!

@worker

Mit Rechtsschutz dürfte das kein Problem sein, die Rechtskraft der Punkte um 6 Monate hinauszuzögern.

Da wäre u.a.
-Eichurkunde anfordern
-Messprotokoll
-"Ausbildungsnachweis" (oder wie das heisst) der Messbeamten

mehr fällt mir grad nicht ein...

natürlich alles nacheinander, aber wenns der Behörde zu bunt wird, leiten dies gleich ans Gericht weiter, dann musst du dich mit den netten Sekretärinnen und Richtern rumschlagen ;)

Weiter einfach den Gerichtstermin durch den Anwalt verschieben lassen, mal hat er einen Termin, mal bist du krank.

Dann kannst du ja von vorne anfangen mit Punkte-sammeln *g*

By rennfahrer (80.140.54.72) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 00:50:

Noch etwas, informier dich bei deiner RS mal, ob du den Anwalt einmal oder sogar 2mal wechseln darfst.

Denn dann, nachdem der erste ANwalt alles nacheinander angefordert hat, wechselst du den Anwalt, dieser legt sein Mandat nieder und der neue Anwalt beginnt das Spielchen von vorn, natürlich als allererstes mal mit Akteneinsicht (sollte schon so ca. 4 Wochen bringen !)

Viel Glück

PS: Bist du dir ganz sicher, dass deine letzten Punkte im Mai2001 rechtskräftig geworden sind, nciht dass es später ein böses Erwachen gibt !

By farendil (217.225.240.47) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 08:06:

@rennfahrer: falschaussagen sind bei beschuldigten eben nciht strafbar. doch stellt dieses verhalten ja eben noch etwas anderes dar.

ist aber doch alles schon tausend mal beschrieben worden. machts doch nciht komplizierter als es sit.

By worker (145.254.73.158) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 08:10:

@ rennfahrer

Bei den 7 Punkten, die im Mai 2003 gelöscht werden müssten, begann die Tilgungsfrist Mai 1998. Da ich immer mal wieder "zuschlug" (Punkteabbau hab ich auch schon absolviert) werden sie nach 5 Jahren gelöscht.
Oder ist Dein "PS" anders gemeint?

PS: Rrrrr,heut muss ich mich entscheiden...da ich nie nen Unfall hatte/nie Fahrverbot/keine Alkohol-Delikte etc, wären 6 Monate als Fussgänger unakzeptabel!!!
Na-wünscht mir Glück.......

By rennfahrer (80.140.54.72) on Montag, den 28. Oktober, 2002 - 13:28:

@farendil

sorry, hab da was durcheinander gebracht.

By wolfi (192.35.17.11) on Freitag, den 22. November, 2002 - 14:27:

wenn ich mich nicht täusche werden die Punkte erst bei rechtskräftigen urteil in Flensburg gebucht. Wenn du das mit Tricks, Einspruch, Gerichtsverhandlung, krank machen terminverschiebung usw. bis Juni 2003 rauszögern kannst, dann sind die Punmkte im Mai gelöscht und du hast Platz für die neuen.


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