Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Verjährung, weils so schön war...

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Verjährung, weils so schön war...
By JAMMIN (193.174.88.76) on Dienstag, den 19. Dezember, 2000 - 18:30:

17.10.2000
- ausserhalb geschl. Ortschaft
- 110 gemessen statt der erlaubten 70 (voher 100 erlaubt, Schild verpennt)
6.12.2000 -wurde Abogen abgeschickt, am 10.12.2000 -AB erhalten
-Wagen auf Vater zugelassen
17.12.2000 -AB ausgefüllt und abgesendt (Halter kann nicht gefahren sein weil er im Ausland war [beweisbar] und erkennt angeblichen Fahrer nicht da schlechtes Foto).

RADARFALLE ANTWORTETE AUF FRÜHERE FRAGE:
>> "Dein Dad soll nur die Pflichtangaben machen (Name, Straße, Wohnort), aber keine Aussagen zum Fahrer treffen. Dazu ist er nicht verpflichtet,
auch wenn die Texte auf dem A-Bogen etwas anderes suggerieren. Mit etwas Glück rutscht Du derweil über die 3-Monatsfrist. Ein evtl.Bußgeldbescheid gegen Deinen Dad muß später umgehend angefochten
werden. Teurer wird es für Dich nicht, da Du bisher noch überhaupt nicht im Spiel bist..."

FRAGE:
Welcher evtl. Bußgeldbescheid ist gemeint??? Wie teuer kann das werden??? Wie wird er dann angefochten??? Was schreibt man wenn sich die Behörde nach den 3 Monaten meldet und anfängt zu forschen wer denn nun gefahren ist???

Danke in voraus für eure Hilfe,
JAMMIN

By Alberto (212.185.252.139) on Dienstag, den 19. Dezember, 2000 - 18:51:

Hallo, JAMMIN, Du bist schon zu weit voraus.
Der Vater hat also geschrieben, daß er im Ausland (beweisbar) war und den Fahrer wg. schlechten Fotos nicht erkennt? Und der Vater ist auch der Halter des Wagens, ja?

Mein Gott, wie kann man nur alles falsch machen.
Bitte, Ihr anderen, sagt Ihr es Ihm, mir fehlen die Worte.

By me (212.169.140.71) on Dienstag, den 19. Dezember, 2000 - 23:32:

@Alberto
"Deine" Methode ist zwar kaum zu toppen, aber viele Eltern haben nicht den "Nerv", wenn ein evtl. Gerichtstermin vor der Tür steht. Daher mein Rat, nur die Pflichtangaben zu machen.

Die "konstruierte Geschichte" mit dem Ausland ist in der Tat unglücklich, da man nun in der Verwandtschaft suchen wird, natürlich zuerst beim Sohn. Damit wäre die 3-Monatsfrist gegen Dich Jammin unterbrochen.

By Jammin (194.95.74.210) on Mittwoch, den 20. Dezember, 2000 - 20:39:

Mist aber auch.
Aber ich war ja schon ziemlich froh das mein Dad überhaupt den AB ausgefüllt hat und da nicht gleich geschrieben hat das ich gefahren bin. Ausserdem war er echt genervt wegen der ganzen Geschichte.
Nun, wenn aber jetzt nach mir gesucht wird und die 3 Monate (ab Tatzeitpunkt?) vorbei sind, dann ist es doch egal, oder? Dann haben sie mich doch innerhalb der 3 Monaten nicht erreicht. Tat ist doch dann verjährt. Oder?

By JAMMIN (194.95.74.210) on Mittwoch, den 20. Dezember, 2000 - 20:40:

PS: Ich bin eh erst wieder Mitte Januar in Deutschland . Hilft mir das denn???

By EinBetroffener (129.247.105.156) on Donnerstag, den 21. Dezember, 2000 - 10:11:

@ Jammin,

das wird Dir leider wenig helfen, da die zust. Behörde Dein hinterlegtes Passbild mit dem Blitzphoto vergleicht und (oder) in der Nachbarschaft bei Euch herumfragen wird.

By Alberto (62.158.210.66) on Donnerstag, den 21. Dezember, 2000 - 12:20:

Das fürchte ich auch. Wenn sie nicht sauber und problemlos auf die "falsche Fährte" gelockt wurden, werden sie im "Umfeld" weitergraben und auch "finden". Leider.

By Jammin (194.95.74.143) on Donnerstag, den 21. Dezember, 2000 - 16:09:

Wenn dir 3 Monate vorbei sind (ab Tat), ist es dann nicht egal ob sie mich noch finden oder nicht? Die Sache ist doch dann eh "verjährt". Und bis zum 17.Januar ist es ja nicht mehr so lange.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page