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Klage gegen zu niedrige Tempolimits ?

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Klage gegen zu niedrige Tempolimits ?
By frank (80.32.23.221) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 16:07:

Erfahrungsgemäß ist die Geschwindigkeitsüberschreitung in den meisten Fällern kein Fehler des Fahrers, sondern ein Fehler der Behörde, welche eine zu niedrige Höchstgeschwindigkeit erlaubt hat. Gegen diese Fehlentscheidung ist meines Wissens weder Beschwerde, Volksbegehren noch Einspruch zulässig, also bleibt nur das nächtliche Abmontieren der Schilder, habe ich da RECHT ??

By chiko (195.243.22.35) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 16:14:

oh man, so was hab ich ja selten gehört. Meinste eigentlich, die Beschränkungen werden mit dem Würfel entschieden ?
Es kann sicher sein, dass es Begrenzungen gibt, die vielleicht überzogen sind. Aber meist kennen wir ja die Hintergründe gar nicht. Und so, dass die MEISTEN zu niedrig sind, ist es ja wohl auch kaum.

By Fahrer (80.128.226.151) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 16:16:

Genau!

Fang bitte im Umkreis Frankfurt damit an , da sind
die schlimmsten Schilder!Und wenn Du gerade mal dabei bist, kannst Du auch noch die Fussgängerampeln abmontieren , die stören auch.

Danke und viel Erfolg


muaahhh

By Frank aus Spanien (80.32.23.221) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 16:18:

Na normalerweise kann man in Deutschland doch gegen alles klagen, also warum sollen die idiotischen Limits die nur zur Abzocke aufgestellt werden nicht angreifbar sein? (Wir sprechen hier nicht von den berechtigten Limits!)

By Grobi (80.146.165.98) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 17:12:

@Frank: Bei uns im Norden auf der A1 HH -> HL wurden nach der Fahrbahnerneuerung 120 Schilder aufgestellt. Vorher unbegrenzt, 3 Spuren, schnurgerade!

Dagegen klagte ein Geschäftsmann, der auch Recht bekam. Tenor: Ein Limit muß begründet sein.

Also was wurde gemacht: Einfach "Lärmschutz" drunter schreiben (obwohl dort keine Anwohner sind...)!

Leider fehlt in Deutschland ein unabhängiges Kontrollorgan (z.B. Bundesrechnungshof), welches Fehlentscheidungen der Regierung und Behörden überprüft.

Grobi

By Smith (131.188.243.66) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 17:26:

@grobi

Begründung 1: 120 ist näher an Null als kein Limit und reduziert deshalb die Unfallzahlen, weil: beim Verbot, da überhaupt zu fahren, gibt es gar keine Unfälle.

Begründung 2: Lärmschutz. Ja natürlich, auch wenn da niemand von der Sorte homo sapiens wohnt. Es wohnen dort aber Regenwürmer, Feldhasen und anderes Getier. Deren Nachtschlaf und überhaupt Gesundheit könnte beeinträchtigt werden. Deshalb Limit 120.

Begründung 3: Kann man schön messen! Aber das ist natürlich nie die offizielle Begründung, wir leben doch in einem Rechtsstaat.

By Driver (217.5.5.152) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 20:37:

Ein Verkehrszeichen ist ein Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Gegen diesen Verwaltungsakt ist natürlich jederzeit Widerspruch möglich.

Sollte dem Widerspruch nicht abgeholfen werden bzw. der Widerspruch wird von der Widerspruchsbehörde zurückgewiesen kann dann Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.

Schon so manches Tempolimit wurde durch die Verwaltungsgerichte aufgehoben.

By Steffen (80.137.168.187) on Donnerstag, den 21. November, 2002 - 17:22:

@Driver
Aber rechne damit, daß du auf sämtlichen Kosten sitzen bleibst, da die Behörde ggf. kurz vor dem Urteil einfach das Schild entfernt. Das Verfahren wird dann ohne jegliche Möglichkeit deinerseits etwas dagegen zu tun, eingestellt. Dies ist Rechtens - leider.

By Driver (217.5.3.146) on Donnerstag, den 21. November, 2002 - 20:19:

Stimmt so nicht ganz, entscheidend ist der Verfahrensstand zum Zeitpunkt des Wiederspruchsbescheides. Zu diesem Termin ist nämlich das Wiederspruchsverfahren beendet und es beginnt der Klageweg. Das Gericht entscheidet dann über die Rechtslage zu diesem Zeitpunkt. Da nutzt es auch nichts wenn die Schilder schnell entfernt werden.


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