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Was tun? Mit Motorrad 65 km/h zu schnell!

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Was tun? Mit Motorrad 65 km/h zu schnell!
By Mr. Unschuldig (80.128.90.42) on Sonntag, den 15. September, 2002 - 12:33:

Hallo zusammen,

ein Freund von mir wurde gestern mit meinem
Motorrad geblitzt (mit Helm). VW Golf Kombi, kein
Laser, nicht aus dem Verkehr gezogen.
Statt erlaubter 70 km/h mit ca. 135 km/h auf der
Landstr.
Meine Frage: Ich bekomm vermutlich das Schreiben, da ich ja Fahrzeughalter bin, oder stehen meine Chance gut, daß die Polizei in der Eile das Nummernschild nicht erkennen konnte? Falls doch u. ich es aber garnicht verursacht habe u. ich natürlich meinen Freund nicht verraten möchte würde ich gerne Euch um
Tipps u. Antworten fragen?!?!?!?!?

Merci

By farendil (217.225.247.169) on Sonntag, den 15. September, 2002 - 15:49:

also wenn überhaupt was passiert wirst du der beshculdigte sein. da darfst du die aussage verweigern - und genau das solltest du auch tun - und zwar vollständig!
keine diskussion mit denen! kein: "es kann auch jeamdn anders gewesen sein"
kein: "ich muß denjenigen nciht angeben"
gar nix sagen!

udn vor allem: niemal einschüchtern lassen! die kommen oft mit haltlosen drohungen um den betroffenen weichzukochen - gar nciht reagieren.

By Mr. Unschuldig (80.128.90.42) on Sonntag, den 15. September, 2002 - 16:14:

ok,

aber wenn ich garnichts sage bzw. nicht innerhalb der Anhörungsfrist antworte nehm ich doch das Vergehen stillschweigend an, oder etwa nicht??

By farendil (217.225.251.12) on Sonntag, den 15. September, 2002 - 20:19:

@unschuldig: nein! DIE müssen DIR beweisen, daß du es warst!
nicht du musst deine unschuld beweisen!

By slc (128.241.245.34) on Donnerstag, den 3. Oktober, 2002 - 23:09:

Was tun? Hmm, schwierig...

WIE WÄR'S MIT LANGSAMER FAHREN?

By farendil (217.85.224.214) on Freitag, den 4. Oktober, 2002 - 17:14:

@slc oder wer auch immer: su dir einen benutzernamen aus, oder komm bis zum abschluß der behandlung deiner schizophrenie nicht wieder ins forum!!

By Trudenberni (195.93.67.163) on Samstag, den 19. Oktober, 2002 - 01:35:

Dass Du Deinen Freund nicht verraten möchtest
ehrt Dich,allerdings wird Dir nichts anderes übrig bleiben,es sei denn,Du möchtest im günstigsten Falle künftig ein Fahrtenbuch führen,
dass brummt man Dir nämlich auf,wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Ansonsten sind Fahrverbot,nebst Punkten in Flensburg und eine saftige Geldbuße sicher.
Allerdings kannst Du auch Glück gehabt haben,wenn
Dein Kumpel nur von vorn geblitzt wurde und der
Radarwagen nicht besetzt war,manche Beamte stellen das Ding nämlich morgens irgendwo hin und gehen dann bis zum Abbau der Anlage anderen Beschäftigungen nach.

By Mischa (217.230.73.74) on Samstag, den 19. Oktober, 2002 - 09:05:

@Trudenberni

Blödsinn!
Als Beschuldigter darf ich die Aussage verweigern und im Bedarfsfall auch lügen.
Das Nutzen der Aussageverweigerung darf nicht mit der Verordnung eines Fahrtenbuchs sanktioniert werden.
Eine entsprechende Drohung ist absolut haltlos.

Dein Kumpel nur von vorn geblitzt wurde und der
Radarwagen nicht besetzt war,manche Beamte stellen das Ding nämlich morgens irgendwo hin und gehen dann bis zum Abbau der Anlage anderen Beschäftigungen nach.

Ist auch Quatsch!
Wie soll denn dann das Messprotokoll geführt werden?

By blitzbirne13 (213.240.148.13) on Samstag, den 19. Oktober, 2002 - 19:00:

die wahrscheinlichkeit, dass der beamte dein kennzeichen notiert hat liegt bei 50 %. sollte das bild nicht die aussage treffen, das du es nicht warst und die behörde den fall weiterverfolgt, kann schlimmstensfall ein fahrtenbuch vom richter verordnet werden.

By traffic (172.177.93.42) on Samstag, den 19. Oktober, 2002 - 22:41:

Nein, da kommt wahrscheinlich gar nichts. Wenn doch, hat farendil schon alles gesagt, was zu tun ist. Für ein Fahrtenbuch dürfen zwischen Tat und nachweislichem(!) Erhalt des AB höchstens 2 Wochen liegen.

By Christian (212.202.160.4) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 09:49:

Hi Traffic,

Was bedeutet:
"Für ein Fahrtenbuch dürfen zwischen Tat und nachweislichem(!) Erhalt des AB höchstens 2 Wochen liegen"

Was heisst nachweislich ? Muss das ein Einschreiben gewesen sein ?
Wenn ich einen Anhörungsbogen erst 2 Monate nach der Tat bekomme (die ein anderer in meinem Fahrzeug begangen hat), und von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch mache, und keine Aussage mache; also entweder gar nicht reagiere, oder nur ein leeres Antwortschreiben abschicke. Dann können die mir kein Fahrtenbuch auferlegen, auch wenn ich damit nicht kooperiere?

Aus einem Bericht von www.verkehrsportal.de habe ich das Info bezogen, dass man zur Kooperation verpflichtet ist. Wenn man den Schuldigen erst benennt, wenn die Verjährung für ihn eingetroffen ist, oder die Polizei diesen erst danach ermittelt, weil man selber mutwillig den Fahrer verschwiegen hat, dann würde man einen von mehreren Punkten erfüllen, um ein Fahrtenbuch auferlegt zu bekommen.

Wo ist soetwas nach zu lesen?

Fragenden Grusses
Christian

By farendil (217.235.61.237) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 11:17:

@christian: Was heisst nachweislich ?
die behörde muß den zugang nachweisen können.


Dann können die mir kein Fahrtenbuch auferlegen, auch wenn ich damit nicht kooperiere?
so sit es leider nciht ganz.
such mal den thread rund ums fahrtenbuch (oder so ähnlich)
da ham wir das mal genau ausdiskutiert.


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