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Geblitzt und noch in der Probezeit

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Geblitzt und noch in der Probezeit
By Mike (195.14.226.112) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 13:08:

Ich hab da mal so ne Frage.
Eben bin ich außerorts in einer 50 Zone mit ca. 80km/h (laut Tacho, der aber sehr ungenau ist), also 30 zuviel geblitzt worden! Ich bin der Halter und habe noch ein Jahr Probezeit. Was hat das jetzt für folgen? Muss ich den Führerschein abgeben? Ich hab davon keine Ahnung.
Ist es vielleicht möglich, dass man mein Nummernschild nicht erkennt, weil ich da Klarlack (Tipp von nem KFZ-Mechaniker) drauf habe?
Die haben sich schön hinterm Gebüsch mit ihrem ****** Stativ versteckt und mich voll erwischt!
Bitte helft mir Jungs. Ich bin aufs Auto angewiesen!

By Landy (217.81.159.35) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 14:00:

@Mike

Als erstmal zu den Folgen:

Wenn du Pech hast, warst du mehr wie 26km/h zu schnell, das bedeutet dann drei Punkte und 78.-Euro Bussgeld. Da Probezeit, bekommst du die Punkte nicht, musst aber eine Nachschulung machen, deinen Lappen kannst du aber behalten.

Genauso Pech wäre es, wenn du mehr wie 21km/h zu schnell warst. Das ist dann ein Punkt und 68.-Euro Bussgeld. Natürlich wieder mit Nachschulung, die nicht billig ist, du kannst mit 300-400.-Euro rechnen.

Wenn du aber schon sagst, dein Tacho ist ungenau, kannst du Glück haben. Wenn der deutlich vorgeht und dann noch die 3% Toleranz abgezogen wird, bist du möglicherweise unter 21km/h zu schnell und musst nur 25.-Euro Verwarngeld zahlen.

Da du der Halter bist, wird es ganz schwer da raus zu kommen, wenn es dir tatsächlich Punkte regnen würde.

Jetzt kannst du erstmal nur hoffen, dass du eben nur 20 zu schnell warst.

Melde dich nochmal, wenn der AB da ist, da kann man vielleicht noch was machen, aber jetzt heißt es erstmal warten.

P.S.: Wenn das mit dem Lack funktioniert, ist es nach 3 Monaten verjährt, dann melde dich auf jeden Fall nochmal hier, weil wenn das klappt, mach ich das auf jeden Fall auch *g* ;-).

Viel Glück, Landy

By Fahrer (80.128.231.212) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 14:48:

@Landy

das mit dem Lack funktioniert nicht so toll,
das einfachste ist, das vordere Nummernschild bei Autobahnfahrten aus der Halterung ganz zu entfernen und zu verbiegen. Wirst Du kontrolliert sagst Du dann , dass es "gerade vorhin aufgefallen ist, da muss einer gegen das geparkte Auto gekommen sein - gottseidank hing das Nummernschild gerade noch so an einer Ecke am Halter und damit Du es nicht verlierst hast Du es eben in Sicherheit gebracht."
Das gibt im Höchstfall ein Verwarnungsgeld.

Und Du weisst ja - ohne Nummernschild keine Ermittlung.

Das funktionioniert.Garantiert.
Ich mach das schon so seit Jahr und Tag.

By Goose (217.81.251.94) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 15:26:

@Mike: Da hat dir dein Mechaniker doch glatt einen Tip gegeben, der eine Straftat darstellt (das ist ein Kennzeichenmissbrauch, strittig ist sogar, ob dadurch nicht sogar eine Urkundenfälschung vorliegt). Also besser runter mit dem Lack, bevor man dich damit erwischt.

@Fahrer: Dann scheinst du aber in einer sehr großen Stadt zu wohnen. Denn spätestens, wenn der gleiche Beamte dich das zweite Mal kontrolliert, wird er dir die Geschichte nicht mehr abnehmen. Und ein fehlendes Kennzeichen ist immer eine Kontrolle wert, wenn die Zeit da ist.

Gruß
Goose

By Landy (217.81.159.35) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 15:30:

@ Goose

Und was passiert, wenn man mir die Geschichte nicht abnimmt?

@ Fahrer

Keine schlechte Idee, wie oft wurdest du denn schon kontrolliert und wie oft machst du das im Monat?

By Goose (217.81.251.94) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 15:36:

@Landy: Dann schreibe ich auch erst mal eine Anzeige wegen § 22 StVG (Kennzeichenmißbrauch)
Was dann draus wird, bleibt dem Richter überlassen. Wenn ich das gleiche Fahrzeug mit dem gleichen Fahrer aber innerhalb kurzer Zeit zwei Mal antreffe und er mir beide Male erzählt, es sei soeben abgefallen, so werde ich mißtrauisch.

Gruß
Goose

By Rennfahrer (80.140.59.184) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 15:44:

Fahrer meinte doch nur für Autobahnfahrten!

Dann kommt das Nummernschild eben auf der letzten Raststätte wieder dran...

By Goose (217.81.251.94) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 15:48:

Habe den Teil "bahn" in Autobahnfahrten überlesen. Das Risiko, bei einer Straftat erwischt zu werden, um der Gefahr einer OWi-Anzeige zu entgehen, wäre mir aber trotzdem zu hoch.

Gruß
Goose

By farendil (217.225.241.9) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 10:07:

@lamdy: was erzählst du denn für einen müll????
. Da Probezeit, bekommst du die Punkte nicht
woher hast du denn die weisheit?? die punkte bekommst du immer!

bist du möglicherweise unter 21km/h zu schnell und musst nur 25.-Euro Verwarngeld zahlen.
a.g.O. 16 -20 zu schnell macht 30 €.

By Fahrer (80.128.229.54) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 14:15:

@Goose

Das ist doch keine Straftat.Ich kann doch nichts dafür wenn das Ding bei hohen Geschwindigkeiten nicht richtig fest sitzt.Bevor ich es verliere und es dann womöglich noch bei einem anderen
auf der Scheibe landet mach ich es eben bei Autobahn und Überlandfahrten lieber ab.
Risiko =0 und wie Du schon richtig gesagt hast , Kennzeichen unkenntlich machen oder manipulieren DAS ist Urkundenfälschung.
**GG**

@Landy

Kontrolliert wurde ich schon zweimal damit , hat
aber nur ein Verwarnungsgeld gekostet , das andere mal gar nichts .
Ob der Polizist mir glaubt oder nicht spielt doch keine Rolle - entscheidend ist ob er mir das Gegenteil beweisen kann.

Geblitzt worden OHNE Kennzeichen bin ich schon häufig , da kam aber nie was!

@Rennfahrer

Genau so !

By Bluey (217.82.85.77) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 16:45:

@Fahrer

Ich kann doch nichts dafür wenn das Ding bei hohen Geschwindigkeiten nicht richtig fest sitzt.
Nein? Wer hat denn für die Vorschriftsmäßigkeit Deines Fzges zu sorgen wenn nicht Du? Und Du wirst mir doch wohl nicht wirklich erzählen wollen, daß ausgerechnet bei Dir und Deinem Auto das Kennzeichen bei hohen Geschwindigkeiten (wie hoch ist denn hoch??) par tout nicht halten will?!

mach ich es eben bei Autobahn und Überlandfahrten lieber ab
Das Risiko, auf der Autobahn mehrfach ohne Kennzeichen von denselben Kollegen erwischt zu werden, ist sicherlich denkbar gering. Aber auf der Landstraße wäre ich mir da nicht mehr so sicher. Da kann ich dem Beitrag von Goose 100%ig beipflichten und sagen bzw. wiederholen:

1. ein Fzg. ohne Kennzeichen fällt ohnehin eher auf und wird auch eher kontrolliert.

2. "erwische" ich Dich ein zweites Mal und bekomme ich die gleiche Ausrede aufgetischt, dann würde auch ich schreiben (siehe Goose)! Und das wäre dann sehr wohl eine Strafanzeige!!

Ob der Polizist mir glaubt oder nicht spielt doch keine Rolle - entscheidend ist ob er mir das Gegenteil beweisen kann
Nee. Ich muß Dir gar nichts beweisen. Wenn ich zu der Überzeugung komme, daß Du rechtswidrig gehandelt hast, dann werde ich entspr. Maßnahmen treffen. Natürlich werde ich Dir den Grund derselben nennen und das auch erläutern. Aber es völlig irrelevant, ob Du Dich in dem Moment davon überzeugen läßt oder nicht.

Geblitzt worden OHNE Kennzeichen bin ich schon häufig , da kam aber nie was!
Dann komm doch mal durch "meinen" Kreis gepfeffert. Da wird nämlich mit Sicherheit was kommen, da wir grundsätzlich KEINE Frontfotos machen, sondern anhalten! ;-))

Gruß
Bluey

By Fahrer (80.128.226.70) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 16:57:

@Bluey

Du schilderst natürlich den Sachverhalt aus Deiner Sicht - und mein "Trick" ist sicher eine
drastische Massnahme aber - effektiv.

Strafrechtlich relevant ist der Vorsatz , ohne Kennzeichen zu fahren und das ist eben nicht beweisbar.

By Bluey (217.82.85.77) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 17:09:

@Fahrer

Zu letzterem sage ich nur: ICH (!) würde es nicht darauf ankommen lassen. Weißt Du genau, wie ein Richter entscheiden würde?!?!

Man sieht sich immer 2mal, manchmal auch noch öfters! Das hab ich jedenfalls schon recht häufig feststellen müssen. Manch einem bekam das gar nicht gut!

In diesem Sinne: Laß Dich lieber nicht von ein und demselben Kollegen mehrfach anhalten! Könnte doch mal in Auge gehen! ;-))

Gruß
Bluey

By Goose (80.135.119.11) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 22:13:

@Fahrer:Das ist doch keine Straftat.Ich kann doch nichts dafür wenn das Ding bei hohen Geschwindigkeiten nicht richtig fest sitzt.Bevor ich es verliere und es dann womöglich noch bei einem anderen
auf der Scheibe landet mach ich es eben bei Autobahn und Überlandfahrten lieber ab.
Risiko =0 und wie Du schon richtig gesagt hast , Kennzeichen unkenntlich machen oder manipulieren DAS ist Urkundenfälschung


§ 22
[Strafvorschrift bei falscher Kennzeichnung eines Kraftfahrzeugs]
(1) Wer in rechtswidriger Absicht


ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
das an einem
Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, daß die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr.1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.


Also, ich erkenne hier schon den Straftatbestand des Kennzeichenmißbrauches.

Gruß
Goose

By Fahrer (80.128.226.51) on Freitag, den 6. September, 2002 - 09:54:

@ Goose

der Knackpunkt ist "in rechtswidriger Absicht"

ich mache das, weil das Kennzeichen verbogen ist und deswegen nicht mehr richtig fest sitzt.
Mit dieser Argumentation stellt der Staatsanwalt ein , ansonsten eben Einstellung in der Hauptverhandlung - jede Wette.

Da ich das Kennzeichen nur bei Autobahn und Überlandfahrten (meist nachts) in Sicherheit bringe ist das Risiko erwischt zu werden schon gering.
Achso - ich bin kein notorischer Verkehrsrowdie der rücksichtslos überall Full Speed fährt, aber ich fahre ca 80tkm p.a. und da muss ich mein Punktekonto sauber halten.

By audi4 (62.225.112.236) on Freitag, den 6. September, 2002 - 11:37:

ich denke das mit dem staatsanwalt kann der vt nur einmal bringen.
glaubt dir doch keiner das du andauernd das nummernschild verlierst.
wenn du das öfter machst gibt es bestimmt zanke.
unfair ist es den anderen vt gegenüber welche ihr nummerschild wirklich verloren haben.
ich kann mir vorstellen das wenn dies öfter vorkommt,
also vt ohne vorderes nummernschild,
das die rennleitung immer den vorsatz unterstellt und er zahlen darf.

By Goose (80.135.124.128) on Freitag, den 6. September, 2002 - 15:33:

@Fahrer: Ich glaube, du verstehst mich nicht. Ich habe doch geschrieben, daß ich die Anzeige vorlegen würde, wenn ich den gleichen VT zum zweiten Mal mit der gleichen Ausrede erwischen würde.
Natürlich schreibe ich keine Anzeige, wenn mir jemand glaubhaft versichert, daß das Kennzeichen soeben abgefallen ist. Habe ich jedoch aufgrund der Gesamtumstände (Art der Befestigung, Art der Beschädigung, mehrfaches Antreffen usw.) Zweifel, unterstelle ich zunächst das subjektive Tatbestandsmerkmal "Vorsatz".
Danach kann sich immer noch die StA und das Gericht mit der Glaubhaftigkeit der Einlassung auseinandersetzen.

Wie ich schon mehrfach sagte, ich kann nur davon abraten, denn du begehst eine Straftat, um einer bei deinen ja augenscheinlich vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten evtl. drohenden OWi-Anzeige zu entgehen.

Gruß
Goose

By Fahrer (80.128.224.33) on Freitag, den 6. September, 2002 - 16:27:

@ Goose

klar wird das im Wiederholungsfalle beim Erwischtwerden problematisch.Aber nachts auf der BAB oder Landstrasse da ist das Risiko denkbar gering.Natürlich will ich hier niemanden dazu auffordern das auszuprobieren - ist ja auch verboten **GG**


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