Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Frage an alle "Wissenden" zum Alkomat:

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Frage an alle "Wissenden" zum Alkomat:
By Alberto (62.224.96.57) on Montag, den 2. September, 2002 - 11:23:

Freitag nacht haben sie meinem Steuerberater den FS abgenommen - auf dem Moped...

Der Witz ist aber... er hat nach eigener Aussage den ganzen Abend lang 2 Bier und 3 Jägermeister getrunken - und etwas gegessen.

Nun zeigte der Alkomat an: 0,84 Promille.... ok.

Aber... die sagten ihm, daß man diesen Wert - x 2 nehmen müsse, was also etwa 1,6 Promille entspräche!

Stimmt das? und... warum?

Jedenfalls - er wurde zur Blutprobe geschickt und wartet nun auf dieses Ergebnis. Aber meine Frage:

Warum zeigen diese Geräte nicht den RICHTIGEN Wert an, sondern die Hälfte?

By nicole (213.182.141.213) on Montag, den 2. September, 2002 - 11:50:

Weil hier der ATEMalkoholgehalt gemessen wird und nicht der BLUTalkoholgehalt. der kann weiterhin nur durch blutprobe festgestellt werden.
rein physikalisch ist es halt zufällig so, daß der eine wert rechnerisch die hälfte des anderen ergibt.

By Bluey (80.130.177.143) on Montag, den 2. September, 2002 - 11:50:

Die neuen Draeger-Modelle zeigen nicht mehr in Promille an, sondern in mg/l. Und das entspricht der Hälfte des Promille-Wertes. Die 0,84 waren also wahrscheinlich 0,84 mg/l.

BTW: die netten größeren Alcomaten von Draeger (auf der Wache), die nach 2maligem Durchlauf eine Art "Kassenbon" ;-) auswerfen, zeigen den Wert auch in Milligramm an.

By farendil (217.225.247.209) on Montag, den 2. September, 2002 - 12:22:

@bluey: BTW: die netten größeren Alcomaten von Draeger (auf der Wache), die nach 2maligem Durchlauf eine Art "Kassenbon" ;-) auswerfen, zeigen den Wert auch in Milligramm an.
bei uns kann man die handgeräte auch zum ausdruck anschließen, so daß ein kassenbon gedruckt wird.

nach ausssage eines beamten müssen die das (zumindest in dd) shon aus dem grund amchen, damit sie sich später im falle eines falles rechtfertigen können, warum sie den betroffenen mit zur wache genommen ahben.

@alberto: es ist so, daß der athemalkoholgehalt von mg/l jetzt sogar im gesetz verankert ist.

die 0,84 - ist das der wert des grossen gerätes auf der wache?
oder sit das der wert des kleinen handgerätes? erstere wäre definitiv und gerichtsverwertbar, letzterer nur ein anhaltspunkt.

By Bluey (217.82.81.22) on Montag, den 2. September, 2002 - 14:02:

@farendil

Warum ist eigentlich so vieles (ich sage lieber nicht ALLES) bei Euch im Osten sooo kompliziert?!
Irgendwie bekomme ich hier immer mehr den Eindruck, daß es eine "ostdeutsche" und eine "westdeutsche Polizei" gibt.

Als ich letztens diesen TV-Beitrag von Euch sah...!!! oh Graus und gruselig!!! (der Kollege!!).

By Alberto (62.158.213.83) on Montag, den 2. September, 2002 - 14:15:

Es war das "Handgerät"

Also... ist es dochj richtig, daß dieser angezeigte Wert eben nicht die Promille, sondern die mg mißt?

Das hieße auch, dieser Wert müsse - natürlich nur als Anhaltspunkt - x 2 genommen werden?

Wenn ja, dann hat mein guter Steuerberater aber nicht nur 2 Bier und 3 Jägermeister getrunken, sondern eher das Doppelte, oder?


Also ich kenne das persönlich anders....

Ich habe mal mit dem ferrari vor einem Straßenlokal in Stuttgart geparkt. Die Polizei kam und redete etwas von Abschleppen...
Ich erklärte ihnen, daß dieser Wagen nicht in das Parkhaus geht. das akzeptierten sie, - aber ich sollte den Wagen etwa 30 m weg auf einen regulären Parkplatz fahren....
So - und dann sagte der Beamte, daß ich selbst ja wohl dies nicht mehr könne, weil ich etwas getrunken habe...
ich wußte nun - zusammen mit meiner Frau exakt 0,7 l - (1 Flasche) Rotwein zum Essen - mehr nicht.

Das sagte ich ihm.... dann bot er mir an, vorher testweise mal zu blasen - in das Handygerät -
Ich tat dies - und hatte.... 0,51 Promille.
Also gut - 30 min später hätte ich dann heimfahren können.
Er bestand aber darauf, daß meine Frau den Wagen (mit viel Mühe und schnalzender Kupplung) wegfuhr.

So weit so gut.

Moral von der Geschicht: Das Gerät zeigte "Promille" an - und nicht mg!!!

Hat sich da was geändert?

By farendil (217.235.57.165) on Montag, den 2. September, 2002 - 14:54:

@alberto: die handgeräte haben früher IMMER promille angezeigt.
jetzt KÖNNEN sie auch mg/l anmzeigen.

was welches gerät anzeigt, steht auf einem der eich-aufkleber drauf.

wie ging es weiter? blutprobe?


ob das hand-gerät bei hohen temperaturen zu viel anzeigt, weiß ich nicht, ich weiß nur, daß es bei kälte VIEL zu wenig anzeigt.

ansonsten gibt es gravierende abweichungen NUR bei der kontrolle unmittelbar nach alkoholgenuß (alk in den schleimhäuten)

bei 2 bier und 3 kräuter kommt ein amnn von deiner statur mit vollem magen nur beim trinken auf ex auf über 0,8 promille.

By Alberto (62.158.218.41) on Montag, den 2. September, 2002 - 16:24:

Mein Steuerberater ist viel kleiner und wiegt etwa 80 kg.

Er mußte zur Blutprobe - sie haben 2 Proben genommen.

Mehr weiß ich auch nicht.
Heute morgen jedenfalls hat er mich angerufen und gesagt, daß er noch kein exaktes Ergebnis weiß...
Da er wegen anderer Sachen auch Mandant meines guten Anwalts aus Stuttgart ist, ist er dafür zumindestens in guten Händen.

Dieser jedoch hat anscheinend auch etwas erzählt von wegen "Werte muß man x 2 nehmen"

Das ist es, was für mich neu war.Deshalb hat es mich eben persönlich interessiert.

By Polizist (217.3.252.18) on Montag, den 2. September, 2002 - 16:35:

@Alberto: Bei uns in BW zeigen alle Dräger-handies in mg/l an. Dies ist allerdings noch nicht lange so. Vor wenigen Jahren noch war die Anzeige in Promille.
Und mg/l wird verdoppelt und ergibt Promille. Da ja aber eine Blutprobe entnommen wurde, wird dein Steuerberater (oder sein Anwalt) das Ergebnis in Promille erhalten. Promille ist die Einheit für die Blutalkoholkonzentration (BAK) und mg/l gibt bei uns den Wert der Atemalkoholkonzentration (AAK) an.

Das Untersuchungsergebnis liegt in aller Regel nach einer starken Woche bei uns vor.

Bei uns wird das Drägerergebnis nicht extra mit einem Ausdruck protokolliert (bei 316, natürlich nicht bei 24a).
Wir schreiben in die Anzeige rein das der Probant vor Ort ein Ergebnis von xx.xx mg/l geblasen hat und das wars.

By Cosmo (217.82.54.202) on Montag, den 2. September, 2002 - 18:22:

@Alberto
Könntest Du mir den guten Anwalt aus Stuttgart mailen?
Falls ja, dann bitte an cosmokramer@firemail.de

Danke

By Alberto (62.158.213.145) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 18:17:

@Polizist
Das heißt dann aber... wenn man bei 0,49 Promille noch heimfahren darf, - zeigt dann so ein Gerät auch exakt 0,245 mg/l - also 3 Stellen hinter dem Komma an?
Oder, anders herum... ab welcher "Anzeige" müßt ihr jemand eine OWi vorwerfen? und wann genau muß er zur Blutprobe?

By Polizist (217.4.1.118) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 19:46:

@alberto: Der Dräger zeigt zwei Stellen hinter dem Komma an. Mit der Rundung gab es mal ein Gerichtsverfahren, weshalb dann die Software angepasst wurde. Frag mich nicht wie es jetzt ist, aber es ist wohl im Sinne des Betroffenen.

Wir "müssen" eine Owi vorwerfen ab einer Anzeige von 0,25 mg/l. Das müssen hab ich mal in "" gesetzt, weil es da ja auch noch ein, allerdings stark eingeschränktes, Opportunitätsprinzip gibt.
Ich hab letztens eine Diskussion auf unserer Schicht begonnen, weil die Kollegen ein Moppedfahrer mit 0,52 Promille angezeigt haben. Ich hätt ihn nicht angezeigt, nur die Weiterfahrt verboten bis er wieder im erlaubten Bereich ist.
Es hat mich nicht überrascht das ich mit der Einstellung ganz alleine stand und rein rechtlich habe ich natürlich auch unrecht. Allerdings wäre dies eine Sache von wenigen Minuten gewesen und der Typ wäre unter den 0,5 gewesen.
Ich hab halt mit der menschlichen Seite argumentiert und z.T. bin ich auch durchgedrungen.
Vor zwei Jahren durfte man mit dem Wert noch fahren, heute plötzlich nicht mehr. Ich frag mich, reagierte der Mensch vor zwei Jahren anders auf diese Menge Alkohol als heute?

Dafür hab ich den Typen, der echt in Ordnung war, mit dem Streifenwagen zum Mopped zurückgefahren. Natürlich nicht ohne Belehrung, dass er frühestens in einer viertel Stunde wieder fahren darf...

By Goose (217.81.251.94) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 19:57:

@Polizist: Hier teile ich deine Meinung aber auch nicht. In Grenzfällen (0,25 mg/l) gebe ich dem Betroffenen die Möglichkeit, den Test nach einer Wartezeit von 5-10 Minuten erneut durchzuführen. Bleibt es dann bei 0,25 oder steigt der Wert, so geht es zur Wache. Hierbei habe ich auch schon die Erfahrung gemacht, daß einer, der im Abstand von 10 Minuten zwei Mal 0,25 gepustet hat, beim großen Dräger 0,32 mg/l hatte (und dieser Test erfolgte auch nur weitere 15 Minuten später)

Gruß
Goose

By farendil (217.85.231.76) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 20:09:

@polizist: gratulation!!!
Vor zwei Jahren durfte man mit dem Wert noch fahren, heute plötzlich nicht mehr. Ich frag mich, reagierte der Mensch vor zwei Jahren anders auf diese Menge Alkohol als heute?
diese worte aus dem mund eines polizisten?

ich bin ehrlich beeindruckt!

By Alberto (62.224.97.79) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 10:22:

Ich auch - und auch ich sehe gerade den Bereich - um die 0.5 herum - als sicherlich noch "tolerierbar" - wenn man bedenkt, daß bis vor einigen Monaten ja noch 0,8 galt.

Ich hoffe sehr, daß so mancher Polizist, der ja auch nicht immer der volle "Abstinenzler" ist, etwas großzügiger verfährt, was ja bedeutet, daß er der Sicherheit genauso dient (indem er den Fahrer eben 30 min. warten lässt) - und aber auf die Strafe verzichtet.

Der "Schock" bei so einem "Ertappten" dürfte schon tief genug sitzen, so daß er dieses "geschenk" auch wirklich als "Warnung" versteht.


@Goose

Na - da kann man doch noch etwas üben, nicht wahr?
Bitte nicht immer gleich mit der "Keule" - das Image der Polizei wird dadurch immer schlechter, obwohl es zwischen Normalbürgern und Polizei eigentlich nur den Kampfplatz "Straßenverkehr" gibt. Ist euch das nicht langsam lästig?

By Goose (217.81.251.94) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 15:21:

@Alberto: Die Keule habe ich doch noch nicht in der Hand? Worauf spielst du an?

Es ist richtig, daß vor einigen Monaten noch 0,8 %o galten. Aber hier wurde meiner Meinung nach der § 24a StVG an die gestiegenen Anforderungen im Straßenverkehr angepasst. Vor etlichen Jahren, als es den § 24a StVG noch nicht gab und lediglich der § 316 StGB zur Geltung kam, bestand nur eine Grenze von 1,1 %o.
Aber diese Diskussion bezüglich des § 24a StVG hatten wir (Farendil, Du und ich) ja auch schon einmal in einem anderen Thread. Ich glaube wir drei haben seit dem alle unsere Einstellung nicht geändert ;-)

Gruß
Goose

By Alberto (62.224.97.63) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 09:14:

@Goose
Entschuldigung, ich habe dein Posting als "verschärfte Version" gelesen.
Bei nochmaligem Durchlesen stellte sich heraus, daß deine Meinung gar nicht so abweichend von der von "Polizist" ist. Sorry.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page