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Geblitzt und kein Sicherheitsgurt... doppelte Strafe?

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Geblitzt und kein Sicherheitsgurt... doppelte Strafe?
By Günther (80.134.204.105) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 22:03:

Ich bin geblitz worden und hatte keinen Sicherheitsgurt angelegt, bin ich da jetzt auch noch dran? Ich habe gerade etwas getrunken(kein alkohol) und hoffe, daß man nicht erkennen kann ob ich angeschnallt war oder nicht. Oder kann ich behaupten, das ich angeschnallt war und den gurt nur "uneinsehbar" getragen habe!

By traffic (213.7.132.134) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 22:38:

Meistens erkennt man auf den Fotos recht deutlich, ob jemand angeschnallt ist oder nicht. Gelegentlich wird sogar der Blitz manuell ausgelöst, wenn der Meßbeamte sieht, daß der Fahrer den Gurt nicht benutzt. Warte mal ab, ob etwas und was kommt.

By Greatblackbird (145.254.144.173) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 23:21:

Wenn es wirklich erkannt werden sollte, werden die Strafgelder getrennt aufgeführt, da es sich um Tatmehrheit handelt. Das bedeutet aber nicht, daß Du Punkte bekommst, wenn der Geschwindigkeitsverstoß eine Verwarnung ist und die Gesamtgeldbuße über €40,00 liegt.

By picker (213.61.162.210) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 11:30:

ich habe gehört, dass immer nur der schwerere Verstoß geahndet werden kann.
ein Addition soll nicht möglich sein.

By Matthias (80.131.222.247) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 13:25:

Nein, Gurtverstoß ist Tatmehrheit. Beides kann berechnet werden. Ob der Gurtverstoß aber tatsächlich verfolgt wird, liegt an der auswertenden Behörde.

By hucky (62.225.203.186) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 16:27:

Matthias hat recht. Hier liegt keine Tateinheit sondern -mehrheit vor. Es könnte theoretisch so kommen, dass du wegen der Geschwindigkeitsübertretung (geringe) ein Verwarngeld über 30 € und wegen dem Gurt auch 30 € zahlen musst, wären zusammen 60€, aber es gäbe keine Punkte in Flensburg.

By Greatblackbird (213.7.143.14) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 19:18:

@hucky

Das habe ich doch schon oben gepostet. Einmal genügt doch, oder?

By Carlos (217.230.203.140) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 15:02:

Es wird definitiv immer der schwerere Tatbestand beschuldigt!!!

By nicole (213.182.141.213) on Donnerstag, den 19. Dezember, 2002 - 16:20:

@carlos
NEIN !!!
das gilt nur bei tateinheit - und selbst dann kann im ermessen der behörde der regelsatz erhöht werden.

By Bluey (80.130.180.223) on Freitag, den 20. Dezember, 2002 - 00:03:

@nicole
Genau. Unsere Bußgeldstelle rechnet i.d.R. bei Tateinheit den höchsten Verstoß und alle anderen anteilig zu je 50%.

By nicole (213.182.141.213) on Freitag, den 20. Dezember, 2002 - 09:15:

@bluey
das ist so en guter mittelwert, der oft und gerne genommen wird. es gibt jedoch meiner meinung nach durchaus auch fälle, in denen selbst bei tateinheit mehr drin wäre, hauptsächlich natürlich dann, wenn die gefährdung anderer hinzukommt!


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