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Auto der Freundin

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Auto der Freundin
By Stefan (213.7.70.193) on Samstag, den 3. August, 2002 - 19:06:

Hallo Leute!
Bin kürzlich mit dem Auto meiner Freundin (Freundin saß auf Beifahrersitz) von der Polizeistation einer anderen Stadt geblitzt worden.
Meine Freundin hat den Anhörungsbogen bekommen und korrekterweise geantwortet, dass sie den Verkehrsverstoß nicht zugibt, da sie, wie auf dem Foto zu erkennen ist, nicht gefahren ist.
Haben jetzt Post bekommen: meine Freundin wird von hiesiger Polizeistation vorgeladen. Ansonsten würden Unannhemlichkeiten (z.B. Befragung der Nachbarn) folgen.
Wie sieht das jetzt aus, dieser netten Vorladung muss sie ja nicht Folge leisten, oder? Und bei einem wirklich lächerlich geringen Verwarnungsgeld ist doch sicher auch nicht mit einem "Hausbesuch" zu rechnen, oder? Kann ja nicht allen Nachbarn sagen, dass sie mich NICHT kennen sollen!!!!
Und wie sieht's eigentlich mit dem Beweisfoto aus? Ist im Originalfoto auch der Beifahrer zu erkennen?
Wir wollen jetzt eigentlich nix zur Sache sagen, Bußgeldbescheid abwarten, Einspruch einlegen und hoffen, dass die Frist verstreicht.
Was haltet ihr davon? Oder soll sie besser der Vorladung folgen?
Gruß, Stefan

By Greatblackbird (145.254.149.25) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 13:07:

meine Freundin wird von hiesiger Polizeistation vorgeladen.

Die Polizei darf höchstens Einladen, und dieser Einladung braucht man nicht nachzukommen.

Ansonsten würden Unannhemlichkeiten (z.B. Befragung der Nachbarn) folgen.

Zitat aus einem Posting hier im Forum:
"Es verstößt gegen Verfassungsrecht und Gebote des fairen Verfahrens, wenn ein Ermittlungsbeamter ohne Vorankündigung und ohne Offenlegung seiner Absicht Geschäfts- und Wohnräume betritt, um dort angetroffene Personen in Augenschein zu nehmen und mit mitgeführten Beweisfotos zu vergleichen, ohne die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekannt zu geben sowie die Betroffenen zu belehren und anzuhören. (Leitsatz der Redaktion)

Quelle: Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht Heft 7 / 2002 S. 330 ff.)

Siehe auch AG Stuttgart, Urt. v. 3.12.2001 - 8 OWi 75 Js 81 120/01

Und bei einem wirklich lächerlich geringen Verwarnungsgeld ist doch sicher auch nicht mit einem "Hausbesuch" zu rechnen, oder?

Da täuscht Du Dich gewaltig. Da wird alles probiert, um den Fahrer zu ermitteln, auch wenn durch den Verwaltungsaufwand die eigentliche Geldbuße bei weitem überschritten wird.

Ist im Originalfoto auch der Beifahrer zu erkennen?

Das wird unterschiedlich gehandhabt. Manchmal ja, manchmal nicht.

Wir wollen jetzt eigentlich nix zur Sache sagen, Bußgeldbescheid abwarten,

Wer soll den denn erhalten? Wenn es Deine Freundin nicht gewesen sein kann, dann wird sie auch keinen BG bekommen können. Das wäre unzulässig und auch nutzlos.

Oder soll sie besser der Vorladung folgen?

Auf gar keinen Fall. Einfach abwarten, was passiert und aufpassen, wem ihr die Tür aufmacht. Kennt man Dich in der Umgebung Deiner Freundin bzw. wäre es möglich, daß man Dich in der Nachbarschaft identifizieren könnte?

By Stefan (212.82.252.213) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 13:57:

Vielen dank für die Antwort!
Hhhhmmmm, die Polizei wird dann wohl früher oder später (ich hoffe ja später, dann könnte die Verjährungsfrist von drei Monaten schon fast verstrichen sein...) vor unserer Wohnungstür auftauchen! Und wenn der Polizeipolizist die Nachbarn befragt, werden die mich sicher erkennen - zumindest die bei uns im (Mehrfamilien-)Haus! Ich kann ja schließlich nicht ALLEN begreiflich machen, dass man mich doch bitte nicht erkennen soll! Und was passiert denn dann? Bekomme ich sofort eine Zahlungsaufforderung oder erst eine Anhörung?

By Greatblackbird (145.254.149.25) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 14:20:

Bekomme ich sofort eine Zahlungsaufforderung oder erst eine Anhörung?

Wenn es nur eine Verwarnung ist, bekommst Du einen Anhörungsbogen in Kombination mit einem Überweisungsträger und dem Angebot, den Betrag innerhalb einer Woche zu überweisen.

By jojo (80.135.22.40) on Freitag, den 9. August, 2002 - 12:32:

Wenn deine Freundin nun aber sagt das jemand aus Ihrer Familie das Auto hatte, dann muß sie nicht mal sagen wer das war um den Familienfrieden nicht zu stören. Sie drohen dann manchmal mit Fahrtenbuch wenn es doll zu schnell war aber selbst das können sie nur bei wiederholtem male.... lt. Gesetz

By Greatblackbird (62.104.223.30) on Samstag, den 10. August, 2002 - 12:04:

@jojo

Wenn deine Freundin nun aber sagt das jemand aus Ihrer Familie das Auto hatte, dann muß sie nicht mal sagen

Das muß sie sonst auch nicht, solange sie Betroffene ist. Niemand muß die Fahrer seines/seiner Fahrzeugs/Fahrzeuge benennen!


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