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8 Sek. gefilmt und Video NICHT gezeigt - Frechheit !

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: 8 Sek. gefilmt und Video NICHT gezeigt - Frechheit !
By Party2001 (62.109.64.165) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 22:57:

Hallo Radar-Experten,

ich wurde vor kurzem von einem Zivilfahrzeug in der Stadt gefilmt, als ich zügig, aber nicht max. schnell, von einer Ampel los fuhr. Ich habe (wirklich) auch nicht auf's Tacho geschaut, also war es schonmal auch kein Vorsatz. ;-)

Zunächst stand ich an einer Ampel auf der linken Spur. Hinter mir habe ich keinen bemerkt, also müssen die vermutlich von der rechten Spur auf die Linke gewechselt haben und erst dann hinter mir her.

Die Strasse ging dabei erstmal bergauf, dann eine leichte Rechts- und dann eine leichte Links-Kurve, so dass ich vermute, dass die Messung auch deswegen "ungültig" erklärt werden könnte, weil die mir so evntl. gar nicht richtig folgen konnten, oder ? (Wie sieht die Technik da heute aus ?) Gleich nach dem kurzfristigen Beschleunigen habe ich die Spur nach rechts gewechselt und das Fahrzeug wieder ausrollen lassen. Dazu hätten sie mir doch auch folgen müssen oder geht auch eine Messung von der linken auf die rechte Spur ?

Gleich danach wurde ich jedenfalls von links mit Kelle angehalten. Siehe da, das gleiche Fahrzeug und die gleichen Sheriff's, wie 3/4 Jahr zuvor. ;-) (damals sind die mir über 5 Minuten hinterher gefahren, was mir aber leider erst zu spät klar wurde, bis ich 1x "gas" gegeben habe, Rest ist klar ...) ;-)

Wie ich es diesmal in deren Display erkennen konnte, war es ein Tempo von 91,86 km/h ( minus 5km/h Toleranz = 86,85 km/h) in einem Messzeitraum von nur 8,2 Sek.! (also das alles auf einer Stecke von MAXIMAL nur ca. 210 Metern, da ich ja am beschleunigen war und nicht permanent so schnell gewesen bin)

Den Film, sonst immer als sogenannte Präventiv-Massnahme gedacht, wollten sie mir (und das vor 2 Zeugen !) auch NICHT zeigen, mit der Bemerkung, ich könnte ihn mir auf der Wache anschauen. (Dürfen/Können die das überhaupt ? Schweinerei !)

Daraufhin habe ich natürlich erst Recht nichts zugegeben. (Mittlerweile könnte das Video ja auch schon manipuliert worden sein.) ;-) Und wie kann ich etwas zugeben, was ich nicht selbst gesehen habe ?! (schliesslich habe ich auch nichtmal auf's Tacho geschaut) ;-)

Daher meine Fragen:
1. Wieviel Sekunden muss gemessen/gefilmt werden ? (oder reicht da schon eine Momentaufnahme ?)

2. Welche Wegstrecke muss für eine gültige Messung zurückgelegt werden (min. 400m, oder geht auch viel weniger, z.B. 210m ?)?

3. Kennt jemand in Hamburg zufällig einen guten Anwalt für Verkehrsrecht ? ;-)

Und vielleicht weiss auch sonst noch jemand einen guten Rat ...


Viele Grüsse
Party2001


P.S. Meine "Masche" ist übrigens auch schon seit JAHREN diese, dass man immer einen auf Probefahrt oder ähnliches macht.

Dazu haben sich mein Freund und ich zuvor so geeinigt, dass unsere Fahrzeuge jeweils umgekehrt auf dem anderen versichert und angemeldet sind. (er hat sein Auto auf mich und ich meins auf ihn)

Wenn dann der Bescheid kommt, dann ist man es nicht gewesen, sondern es war nur eine Probefahrt von einem "Unbekannten" (man selbst wird da ja nie zu sehen sein). ;-) Der "potentielle Käufer" wollte aber doch nicht kaufen, Ausweis hatte er mir zwar da gelassen, aber die Personalien kenne ich nicht mehr, habe sie mir auch nicht notiert, zumal er das Fahrzeug ja auch nicht mehr kaufen wollte.

Ist zwar die knallharte Nummer mit Lügen, usw., aber dafür sehr erfolgreich. ;-)
(Die "Alberto-Methode" finde ich daher auf jeden Fall auch sehr probierenswert.) :-)

Zudem wechseln wir ab und zu die Autos, so dass ein Fahrtenbuch, welches in solchen Fällen angeblich dann aufgezwungen werden könnte (ist uns seit 6 Jahren aber nie passiert !), auch nicht greift, da es "fahrzeuggebunden" ist. Mit anderen Worten, kauf' Dir notfalls ein neues Auto und das Spiel fängt wieder von vorne an. ;-)

By farendil (217.235.44.55) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 23:16:

@party:

1. siehe 2.

2. siehe 1. (nein, nicht wirklich *g*) es gibt da unterschiedliche angaben.
meist werden etwa 400m verlangt. geringere distanzen sind aber u.U. auch zulässige wenn die toleranz erhöht wird oder sich das verfolgte fahrzeug deutlich entfernt.
letzteres ist immer ein problem. stehst du länger auf dem gas und die versuchen hinterherzukommen, so brauchen die bei sich vergrößerndem abstand nur ihre eigene geschwindigkeit nehmen.
deshalb: nie zu lange beschleunigen!


Siehe da, das gleiche Fahrzeug und die gleichen Sheriff's, wie 3/4 Jahr zuvor. ;-)
da würde ich ncith lachen sondern heulen! wer so heizt UND dabei SO unaufmerksam ist....


Dürfen/Können die das überhaupt ?
daß sie es konnten ist ja wohl offensichtlich. dürfen tun sie es übrigens auch...

-------------------------------------
sondern es war nur eine Probefahrt von einem "Unbekannten"
völlig falsch! aussage verweigern ist viel besser

Ist zwar die knallharte Nummer mit Lügen,
wenn das kanllhart ist, dann will ich nciht wissen was die von dir angesprochene methode ist...
du scheinst dir nciht im klaren zu sein, wie viel weiter an der grenze (und wirklich auf einem schmalen grat) dieselbe ist...


welches in solchen Fällen angeblich dann aufgezwungen werden könnte ...,auch nicht greift, da es "fahrzeuggebunden" ist.
1. nciht angeblich sondern real
2. kann die behörde die auflage auch auf eventuelle ersatzfahrzeuge erweitern...

By Party2001 (62.109.64.165) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 00:10:

@farendil

Dann heisst das wohl, dass ich wohl mal wieder pausieren kann, oder ? ;-)

Ich gehe davon aus, dass sie MEINE Geschwindigkeit gemessen haben (und nicht dabei ihre eigene angegeben haben).

Da sie mir auch das Video nicht zeigen wollten und sie mir dabei auch ein wenig unsicher erschienen, gehe ich davon aus, dass sie es mir auch deswegen nicht gezeigt haben, weil sie sich selbst vielleicht nicht sicher waren.

Da ich leider fast immer auf die gleichen Wachen muss, ist seine Aussage komplett zu verweigern auch nicht immer die ganz gute Wahl und bringt einem das Fahrtenbuch immer ein Stück näher, so gebe ich denen wenigstens etwas zum anfüttern.

Da ich auch noch 2 Brüder habe, würde man dann auch in deren Richtung ermitteln, was nur unnötig dazu führen würde, dass man sich auch diese Gesichter gut einprägen würde (da man dann davon ausgehen würde, dass man verweigert hat, da man evntl. gegen ein Famillienmitglied aussagen müsste). Bis jetzt wurde das Fahrtenbuch auch immer angedroht, erhalten habe ich aber bis heute keins. Und notfalls kann man das Fahrzeug auch noch auf jemanden anderen anmelden. ;-)

Wenn man "erwischt" wird sind die Rechtsfolgen, denke ich, aber ähnlich, egal ob man einen Bekannten oder "Unbekannten" deckt oder oder oder. ;-) (und einem das nachgeweisen wird)

Zu der "Methode", natürlich ist sie nicht die feine Englische Art, aber "deren" Methoden werden, wie man sieht, auch nicht feiner und ich sehe es nicht ein, es denen allzu einfach zu machen. Ein bisschen Risiko gehört da immer zu und natürlich auch eine Portion Glück. ;-)

Ich will' mich ja auch bessern. :-))

Gruss
Party2001

P.S. Wie kann ich ein Zitat, wie Du, auch blau einfärben ? (ist sonst ein bisschen mühselig mit dem Antworten)

By indy (195.226.96.180) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 00:12:

@Party2001
Geh mal links auf Formatieren.

By Party2001 (62.109.64.165) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 00:16:

Thanks, geht doch, oder ? ;-)


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