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Schlamperei bei Identifizierung?

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Schlamperei bei Identifizierung?
By Rotlichtopfer (213.7.128.40) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 20:27:

Hallo Radarfallenopfer:

Folgender Sachverhalt:

* Wagen wurde bei Rotlich an einer Ampel geblitzt (>2 Sekunden).

* Da ich nur Fahrer des Wagens bin, bekam der eigentliche Halter den Bescheid zur Ordnungswiedrigkeit. Leider hat dieser meinen
Namen als Fahrzeugführer angegeben (blöd von ihm, ich weiß).

* Wochen später bekam ich einen Bescheid, in dem ich Angaben zum Fahrzeugführer machen sollte. Hab natürlich angegeben, das ich die Ordnungswiedrigkeit nicht von mir zu verantworten ist.

* Wochen später bekomme ich ein Blitztbild auf dem unscharf zwei PErsonen zu sehen sind. Weder Fahrer noch Beifahrer sind gut zu erkennen (sehr schlechte Auflösung).
Ich mache keine weiteren Angaben.

* Wochen später taucht ein Mann vom Ordnungsamt zuhause auf. Ich bin natürlich nicht da. Ich soll mich
innerhalb einer Woche beim Ordnungsamt melden (steht aber nicht von Verpflichtung dabei).
Ich unternehme nichts

* Jetzt bekomme ich einen Bußgeldbescheid, nach dem ich 125 Euro + 1 Monat Führerscheinentzug auferlegt bekomme. Angebliches Beweismittel: Foto

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Auf dem Foto bin ich auch nach Aussagen Dritter nicht eindeutig zu identifizieren. Ich denke Einspruch einreichen?

Grüße,
Rotlichtopfer

By Ghostrider (217.80.248.186) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 21:07:

Rotlichtopfer...kann man ja auch anders verstehen *g*

Einspruch kannst du natürlich einlegen. Dann geht die Sache vor Gericht. Dort kannst du deinen Einspruch "in letzter Sekunde" auch wieder zurückziehen, z. B. wenn der Richter glaubt, dich einwandfrei zu erkennen (Regelfall, und wenn der Yeti hinterm Steuer säße) und nebenbei andeutet, gleich das Strafmaß erhöhen zu wollen (so gings mir). Es gibt auch Richter (in Bayern), die lassen unscharfe Fotos verbessern und durch anthropologische Gutachten auswerten, da reichen dann erkennbare Kleinigkeiten, um dich zu identifizieren. Die Kosten des Gutachtens trägst natürlich du - im Falle einer Verurteilung. Ohne Rechtsschutz ziemlich teure Angelegenheit. Der Ausweg "unscharfes Foto" klappt meistens nicht.

Wenn du eine Rechtsschutzvs. hast, schadet es sicher nicht, einen guten, auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt hinzu zu ziehen. Der soll sich das Beweisfoto kommen lassen und abschätzen, welche Chance du hast.

By Rotlichtopfer (213.6.52.202) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 23:31:

@Ghostrider: Vielen Dank erstmal, fühle mich jetzt erstmal nicht ermutigt Einspruch zu erheben. Vor allem wegen der Kosten, die auf mich zukommen können. Was mich ein bischen wundert, ist die Tatsache, dass die mich auf das Ordnungsamt zum Gespräch eingeladen haben. Das lässt doch vermuten, dass sie sich doch nicht ganz sicher mit der Identifizierung sind oder?

Meine letzte Hoffnung: Ist das ganze nich vielleicht schon verjährt?
Ordnungswiedrigkeit: 7.3.2002
Bussgeldbescheid: 15:7.2002

Grüße,
Rotlichtopfer

By Ghostrider (217.80.248.186) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 23:49:

@ RLO: zu dem Gespräch beim Ordnungsamt brauchst du nicht zu erscheinen. Es zählen für dich nur Vorladungen seitens der Staatsanwaltschaft. Alle anderen "Besichtigungstermine" brauchst du nicht wahrnehmen. Auch nicht freundliche Einladungen der Polizei! Nicht hingehen. In der Tat haben die wohl Zweifel, ob das Foto sich gerichtlich verwerten läßt und wollen vorher nochmal auf Nummer sicher gehen. Wenn du nicht hingehst, wirst du Besuch bekommen. Bereite dich und deine Umwelt mental darauf vor. Also: nicht die Tür aufmachen. Wenn jemand ein Foto unter die Nase gehalten bekommt: nö, der RLO sieht ganz anders aus, des isser bestimmt nicht etc.

Verjährung: 3 Monate + 14 Tage ab "Tat", sofern keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen gegen dich eingeleitet wurden - was bei dir aber leider der Fall ist (Anhörungsbogen etc.).

By 1 (80.128.226.40) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 10:31:

Oder ein weitere Trick:

Aussehen verändern und hingehen.

Muss aber vorbereitet sein.
Du beantragst mit dem stark veränderten Aussehen einen vorläufigen Reisepass.
Den bekommst Du innerhalb von ein paar Tagen.
Du gehst mit deinem Reisepass
auf das Ornungsamt , weisst Dich aus und machst denen klar dass Du es nicht gewesen sein kannst!


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