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Große Geister (Alberto, ...), ich brauche Euren Rat.

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Große Geister (Alberto, ...), ich brauche Euren Rat.
By Trabifahrer (53.122.192.14) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 23:02:

Die Fakten;

- Fahrer = Halter, wohnt in LB (nähe von S).
- vor einem Monat: +23 kmh netto zu schnell in S außerorts
- vor Paar Tagen: AB (ohne Foto) an Halter: Ihnen wird zur Last gelegt ...

Es sollte jetzt also ein Paar Euro und 1 Punkt kosten.
Wäre eigentlich nicht sooo tragisch, aber ...

Fahrer sammelte seit 1997, jedes Jahr, immer wieder ein Paar Pünktchen und so fängt die 2 Jahresfrist zum Punktelöschen immer wieder nue an. Insgesamt hat der Fahrer jetzt 11 Punkte. Das letzte Delikt wurde Ende Oktober 2000 rechtskräftig.

Der Fahrer = Halter hat bis jetzt immer alles brav (und auch dumm) gleich zugegeben und die Fotos nie angefordert oder angeschaut. Und er fährt seit Mitte 2000 wirklich vooorsichtig und trotzdem ist es jetzt wieder passiert! Und es fehlen jetzt nur noch knapp 4 Monate und wäre diese Gespenst vorbei gewesen. Aber wenn es so weitergeht einmal werden es 14 oder 18 Punkte zusammen.

Was ist jetzt zu machen? -> Alberto !!?!

1. In AB streitet Halter die Sache ab und gibt einen Freund als Fahrer an.
2. Hoffentlich wird diese Angabe akzeptiert und Freund bekommt AB wo er die Frage bejaht, sonnst fügt nichts zu.
3. Hoffentlich bekommt er dann BuGeBe
dann entweder
3.1 BuGe wird bezahlt -> Sache erledigt.
oder
3.2 Es wird Einspruch eingelegt, erst ohne Begründung, dann einschalten von AW, ... mit der Ziel Zeit zu gewinnen, damit Oktober 2002 vorbei ist. Wenn der Fahrer wieder eine saubere Weste in Flensburg hat, kann er die Sache (wenn es sein muss) auch zugeben.

Fragen:
1. Werden die Punkte in Flensburg auch dann nach 2 Jahren gelöscht wenn gegen dem Fahrer innerhalb der 2 Jahren-Frist neu ermittelt wird aber es liegt noch keine rechtskräftige BuGeBe vor? Anders gefragt: Werden die 11 Punkte am Ende Oktober 2002 gelöscht, wenn mann das neue Verfahren über Oktober 2002 hinauszögert?

2. Es kommen drei Freunde in Frage die bereit wären zu helfen und auch den Punkt zu kassieren.

Freund A: sieht ein bisschen ähnlich dem Fahrer aus, ist nur etwas jünger, hat aber vor 1 Monat von dem selben Ordnungsamt in S (wo er auch wohnt) wegen +24 kmh zu schnell (alles zugegeben) schon 1 Punkt kassiert. Also die haben noch seine Akte, mit seinem Blitzfoto vor 3 Monaten. Wie wahrscheilich ist es, dass die zwei Blitzfotos miteineander gleich verglichen werden würden?

Freund B: ist etwas jünger und sieht dem Fahrer nicht sehr ähnlich aus. Hat keine Punkte, nix, wohnt er aber auch in LB (wo auch der Fahrer angemeldet ist, aber die Nachbarn kennen diese Freundeschaft nicht).

Freund C: ist deutlicht jünger und sieht dem Fahrer nicht ähnlich aus, hat seinen deutschen Führerschein (aufgrund seinen ausländischen FS) gerade bekommen, hat aber noch nix im D, wohnt 200 km weit in M, und er wird D aus privaten Gründen wahrscheinlich Ende der Sommer wieder verlassen.

Mit wem hätte die Sache die meiste Hoffnung auf Erfolg?

3. Wo ist der Haken?

Danke für Eure Beträge.

By farendil (217.85.228.150) on Freitag, den 5. Juli, 2002 - 00:45:

oki, ist doch nicht so schwer.

was machen? auf jeden fall herauszögern. bis oktober sollte es auch so gehen, aber in deinem fall kannst du schon auf die andere methode zurückgreifen.
(selsbt wenn die fehlschlägt kannst du immer noch zeit schinden)

angaben zur methode:
2: er gibt seine personalien an und gibt den verstoss zu.
ich würde 3.2 wählen.
3.2: das zeit schinden muß solange sein, bsi die sache gegen dich verjährt ist - also 3 monate vom ausstelldatum des a-bogens.

antworten zu den fragen:
1: ja, sie werden gelöscht! maßgeblich für die tilgung ist IMMER die rechtskraft der punkte - also nciht das datum des verstoßes!
deshalb mußt du genau wissen, wann die letzten punkte rechtskräftig geworden sind!


2: wenn du 3.2 nimmst, würde ich B wählen.
alter stimmt, ort ist in der nähe, keine auffälligkeiten, und er kann nicht fälschlich belangt werden, da er anders aussieht.


3: wenn du alles genau machst, wie beschrieben und verstehst WARUM du WANN WAS tust, nicht unsicher wirst und dich im fall der fälle nicht verquatschst oder überrumpeln läßt, gibt es nur einen:
sie müssen den alibi-fahrer "fressen". tun sie das, hast du im prinzip schon so gut wie gewonnen.

By Trabifahrer (53.122.192.14) on Freitag, den 5. Juli, 2002 - 09:12:

Danke farendil!

Ich habe die letzte Tage viele Eure Beiträge in diesem Super-Forum gelesen und bin einiges schlauer geworden, also ich werde mich schon zutrauen, daß ich mit Eurem Hilfe verstehen werde WARUM WANN WAS ich zu tun habe.

Ob sie den Alibi-Fahrer "fressen" werden, wird sich herausstellen. Daran habe ich leider wenig Einfluß, außer, daß ich mich möglichst unauffällig äußere und benehme. Sollte aber das Foto gut genug sein, und sollten die doch irgendwie Lust auf Jagd kriegen und richtig nachbohren, dann hätte ich schlechte Karten. Deswegen beschäftigt mich die Frage, wie die ganze Maschinerie funktioniert. Wer kennt sich da aus?

1. Fragt das örtliche Ordnungsamt immer in Flensburg nach dem Punktekonto nach? Oder nur wenn die Sache irgendwie "riecht"?

2. Werden auch diese Nachfragen in Flensburg irgendwie registriert? Werden in Flensburg auch die noch nicht rechtskräftige Fälle erfasst? Also wenn zu mehreren (noch nicht rechtskräftigen) Delikten eines Fahrers bei verschiedener Bußgeldstellen ermittelt werden, könnten diese Ermittler über die andere, noch laufende Verfahren über Flensburg erfahren?

By farendil (217.85.239.162) on Freitag, den 5. Juli, 2002 - 09:16:

@trabifahrer: Deswegen beschäftigt mich die Frage, wie die ganze Maschinerie funktioniert
das ist von behörde zu behörde unterschiedlich.

wenn alles nach schema F aussieht (alos wie es der sachbearbeiter täglich sieht) wird er keinen verdacht schöpfen.

1: in flens wird spätestens vor dem bg-bescheid immer nachgefragt.

2: in flens werden nur rechtskräftige verfahren gespeichert.

By Trabifahrer (53.122.192.14) on Freitag, den 5. Juli, 2002 - 17:16:

Noch eine Frage:
Was passiert, wenn der Adressat einer BuGeBescheid eine Zeit lang
(z.B. wegen Urlaub) durch dem Postweg nicht erreichabr ist?
Schikt die Post das Breif als unzustellbar zurück?
Was sind die Rechtsfolgen?
Verliert man nach 2 Wochen den Anspruch auf Einspruch?
Kann man sowas vorbeugen, wenn man die Bußgeldstelle vor dem Urlaub (per Telephon / Telefax / Brief) vorher unterrichtet?

By farendil (217.85.239.162) on Freitag, den 5. Juli, 2002 - 19:23:

@trabifahrer: der postbote versucht dich anzutreffen - bist du nciht da, nimmt er dem brief wieder mit und hinterläßt eine nachricht im briefkasten.
grundsätzlich zählt der bescheid damit als zugestellt.

ob du ihn innerhalb der aufbewahrungsfrist abholst oder nicht, spielt dabei keine rolle.

die frist hat mit der zustellung zu laufen angefangen.

kannst du jedoch anchweisen, daß du die frist SCHULDLOS versäumt hast, so kannst du "widereinsetzung in den vorherigen stand" beantragen.
den antrag solltest du unverzüglich nach wegfall des hinderungsgrundes stellen und belege beifügen.

By wutz (217.3.232.117) on Samstag, den 6. Juli, 2002 - 14:31:

@Trabifahrer

Das hat zwar nicht unbedingt was mit der "Albertomethode" zu tun, aber wenn du Bedenken hast ...

Ich hab ´nen Freund, dem ging es genauso wie dir (haufen Punkte, Fahrverbote usw.). Der hat auch einfach ´nen Bekannten angegeben, der jedoch seinen FS nicht unbedingt brauchte - dafür aber Geld ;-) Also hat er ihm das benötigte Geld gegeben und der Bekannte hat dafür die Punkte und das Fahrverbot kassiert ...

Ist natürlich teurer als die oben beschriebene Variante; aber es gibt kein Risiko bzgl. Verjährung usw. Denn manchmal funzt es auch nicht (wird gerade aktuell hier im Forum diskutiert) und dann hast du ein Problem. Wenn es dir also nicht ums Geld sondern um die Punkte geht, dann kannste ja auch hier mal drüber nachdenken.

By Trabifahrer (53.122.192.14) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 17:32:

@wutz
Ich habe deine Message nicht ganz verstanden.
Worüber kann ich hier mal nachdenken?
Bietest du jetzt eigentlich es mir an, einen "Alibi-Fahrer" gegen Geldzahlung zu besorgen?

By wutz (217.3.219.118) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 18:48:

Nein, ich kann dir keinen Alibi-Fahrer besorgen. Ich wollte dich nur drauf hinweisen, dass es in deinem Fall mit Alberto evtl. nicht funktionieren könnte (Halter = Fahrer usw.). Kommt ein wenig drauf an, wieviel Zeit die sich lassen und wieviel Mühe die sich bei der Fahrerermittlung geben ... Den Alibi-Fahrer mußt du dir dann schon selber suchen (guter Freund, Elternteil ...). Das wird dich vorauss. ´ne Kleinigkeit kosten - aber denk mal drüber nach, was Punkteabbauseminare und neue Führerscheine kosten.

By Trabifahrer (53.122.192.14) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 19:04:

@wutz Danke für deine Bedenken, aber die helfen mir nicht weiter.
Oder willst du damit sagen, dass ich es evtl. lieber lassen sollte.
Bedenken (und gute Freunde) habe ich auch, aber (und) in meinem Fall ist mir nichts besseres eingefallen. Wenn Du ausser Bedenken auch noch eine bessere Idee hast, dann lass es mir bitte wissen :-)


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