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Falschparken - mehrere Strafzettel für ein Vergehen

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Falschparken - mehrere Strafzettel für ein Vergehen
By Sowasaberauch (213.6.212.152) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 20:03:

Hallo Leute,

ich habe eine Woche lang unwissentlich im Parkverbot gestanden und habe das Auto die gesamte Woche (Mo-Fr) nicht bewegt.
Einen Strafzettel habe ich letzte Woche erhalten und bereits bezahlt.
Nun habe ich vier! weitere Strafzettel für die folgenden Tage bekommen, wobei jeweils 2 pro Tag ausgestellt sind. Dabei ist auch das Verwarnungsgeld unterschiedlich (15 und 25€) und als Ortsangabe wurde einmal ein anderer Standort angegeben. Außerdem hatte ich keinen einzigen Hinweis an der Frontscheibe, der mich z.B. auf den ersten Strafzettel hinwies (dann hätte ich es ja umgestellt).
Ist es überhaupt rechtens, für ein Vergehen mehrmals zu bestrafen? (Dass ich das Auto nicht bewegt habe, ließe sich eventuell über den VEntilstand beweisen oder auch durch Zeugen.)
Müssen zwei Strafzettel an einem Tag bezahlt werden? Und sind die Politessen nicht eigentlich verpflichtet einen entsprechenden Hinweis anzubringen (am Scheibenwischer)?
Wäre dankbar für hilfreiche Tipps!!

By farendil (217.235.56.87) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 00:13:

war es ein duchgehendes parkverbot oder nur eins was zu bestimmten zeiten gilt???

By sowasaberauch (217.184.186.233) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 08:41:

Das PArkverbot gilt durchgehend, d.h. mit dem Zusatz "auf dem Seitenstreifen".

By 1 (80.128.229.25) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 09:01:

niemand darf für ein Vergehen zweimal bestraft werden.

Es ist ein Vergehen und nur ein Ticket ist zu bezahlen.Punktum.

By farendil (217.235.56.172) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 13:44:

@1:nicht ganz richtig: die strafe ist gestaffelt nach der zeit.

sie kann bis zu 30EUR erhöht werden.

@swaa: schreibe denen einfach, daß dein fahrzeug ununterbrochen dort gestanden hat, und du schon gezahlt hast.

eventuell versuchen die dir noch weitere 15 EUR aus dem kreuz zu leiern, das dürfte aber IMHO nich zulässig sein, da du die tat bereits anerkannt hast, mit der bezahlung. da hätten sie dir gleich 30 abknöpfen müssen.


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