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Platzverweiß durch Polizei

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Platzverweiß durch Polizei
By viktor kohnen (193.159.49.161) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 18:17:

hallo Fachleute,hab ich mich heute wieder 50 meter vor einem mobilen radarwagen hingestellt und den verkehr gewarnd.da kam die polizei und hat mir einen platzverweiss ausgesprochen(also ich musste abziehen) mit der begründung ich würde eine staatliche aufgabe behindern.dürfen die das eigentlich in diesem fall oder gibt es da was wo man die beamten beim nächstenmal darauf hinweisen kann das ihre anweisung zur zeit unrecht ist.viele grüsse viktor kohnen,sonst immer aus dem lustigen rheinland

By Multa (172.179.78.208) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 19:00:

Tja, da hast Du keine Chance gegen! Dem Platzverweis musst Du Folge leisten. Die Begründung dürfte so durchgehen. Würdest Du dich weigern, könnten sie dich auch festnehmen.

By farendil (217.225.247.242) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 23:55:

@viktor: folge leiten mußt du, nur kannst du im nachhinein die rechtmäßigkeit prüfen lassen.

auch kannst du die beamten vor dem befolgen noch etwas ärgern - so müssen sie dir z.b. auf anchfrage die ermächtigungsgrundlage (für ihr handeln) nennen.
auch ist beim platzverweis die örtlichkeit genau zu bezeichnen, sonst hindert dich nämlich nichts daran, 50m weiter vorn weiterzumachen(wo dann sicher ein erneuter platzverweis kommen wird)

By jd (195.93.72.8) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 07:16:

wo steht das mit der pflicht zur nennung der ermächtigungsgrundlage?????
wenn der cop darauf überhaupt antwortet, sagt er:
"(jeweiliges polizeigesetz) des (jeweiligen) landes"
ich glaube nicht, dass irgendjemand sich dadurch geärgert fühlen würde

By andy2 (193.158.141.124) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 08:33:

Oder, wenn Du viel Zeit hast, fährst Du mit auf das Revier und die müssen Dir den Platzverweis (auf Deinen Wunsch hin) schriftlich geben!

By Goose (217.225.229.10) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 16:24:

Also, ärgern kann man mich auch nicht, wenn man mich nach seinen Rechten fragt.
Eine schriftliche Begründung des Platzverweises (wonach richtet sich das, im § 34 PolG NW habe ich nichts dergleichen gefunden) könnte er bestenfalls nach Beendigung der Amtshandlung haben.

Gruß
Goose

By Polizist (217.3.255.55) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 20:25:

@Goose: Bei uns wird der Platzverweis aus der Generalklausel des Polizeigesetzes begründet. Sprich die §§ 1 und 3 des PolG BW.
Eine spezielle Vorschrift dafür gibt es nicht.
Ist aber nicht unüblich und so auch anerkannt.

By Goose (80.135.120.15) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 20:31:

@Polizist: Der Platzverweis richtet sich bei uns nach § 34 PolG NW, was ich meinte nicht gefunden zu haben ist die schriftliche Begründung.

Gruß
Goose

By Polizist (217.3.253.26) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 21:56:

Ach so! Wär mir jetzt bei uns auch nicht bewusst wo das mit der Begründung steht. Ist bei anderen Sachen (Gewahrsam, Durchsuchung) im jeweiligen Paragrafen geregelt.

By Fred (212.51.20.125) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 14:47:

Einen Platzverweis durch die Polizei lasse ich mir ja noch gefallen, aber wie sieht das ganze eigentlich bei Mitarbeitern des O-Amts aus? Dürfen die das auch?

By farendil (217.235.57.43) on Montag, den 10. Juni, 2002 - 15:05:

@fred: leider ja.

By Daniel (195.243.131.130) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 13:40:

Äh - wie jetzt ???
Blaujacken haben doch keine polizeiliche Befugniss - ergo zieht Polizeigesetz auch nicht.
Aufgrund von was dürfen die einen Platzverweis erteilen ?

By chombo (213.6.60.124) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 01:21:

@Daniel: Wir hatten diese Diskussion kürzlich hier im Forum (vgl. http://www.radarforum.de/messages/3317/3447.html?1018431595 ).

Ich kann Dir nur meine Erfahrung berichten (aus Bayern): ich habe gemeinsam mit einem weiteren Passanten eine kommunale Radarfalle gestört (wir hatten uns direkt hinter den Meßwagen gestellt und jegliche Messung verhindert). Der Typ vom Ordnungsamt hat uns aufgefordert zu gehen, und als wir stehengeblieben sind rief er die Polizei. Die Polizeibeamten waren sehr freundlich und haben mit uns ausführlich über Sinn und Unsinn von Radarfallen diskutiert. Wir dürften halt die Messung an sich nicht stören und uns nicht in den Radarstrahl stellen. Daß wir der Aufforderung des Ordnungsamtsmitarbeiters nicht Folge leisteten war überhaupt kein Thema!
Möglicherweise sind die Befugnisse der kommunalen Bediensteten aber je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

By Daniel (195.243.131.130) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 11:27:

chombo
Also wenn ich es richtig verstanden habe, habe die Blaujacken zumindest teilweise pol.Befugniss ?

Ich krieg die Tür nich zu! Sowas kann es nur in D. geben.

Im echten Leben wird es aber wohl eher so laufen, daß die Blaujacken rufen die grünen und die erteilen dann den Platzverweis.
Dauer eine Weile, und sobald die weg sind, machen wir 50 Meter weiter vorne weiter - next Game *grins*

By andy2 (193.158.141.120) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 22:57:

Also, die Angestellten! von Polizei (PolAng) und O-Amt haben m.e. keine Befugniss einen Platzverweis auszusprechen und rufen die Beamten der Polizei zu Hilfe.
zum schriftlichen Platzverweis. Hatte schonmal diesen Fall, da fragte uns der Beamte, ob wir den Platzverweis mündlich anerkennen oder er ihn uns schriftlich ausstellen soll, wozu wir mit hätten auf`s Revier fahren müssten.


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