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Zeugenfragebogen

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Zeugenfragebogen
By Chaos (62.26.86.102) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 13:41:

Hallo, ich bin in der Nacht zum 1.Mai mit 31 km/h zu schnell in der 50er Zone geblitzt worden. Nun hab ich aber nur einen Zeugenfragebogen bekommen, mit recht undeutlichem Bild. So undeutlich, daß die Frau vom Amt mich nicht als Verantwortlichen in Betracht zieht. Jetzt will Sie natürlich von mir den "wahren" Täter wissen. Was soll ich jetzt am Besten tuen?

By farendil (217.235.47.193) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 15:36:

@chaos: es kann natürlich auch ein trick sein....

wenn du jemanden hast, der erst mal mitmacht, gib den an. der fordert dann das photo an und bestreitet seine fahrereigenschaft....

By frosch (217.4.127.119) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 17:44:

Oder er machts gleich knallhart,so wie ich damals (mit meinem "Günter" in der Frontscheibe).
Einfach schreiben "Fahrer auf dem Foto nicht erkennbar" und gut war's.
MfG - frosch

By Alberto (62.224.97.131) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 17:53:

Wenn du es selbst warst, - na dann kannst du doch die Aussage verweigern...
Du brtauchst dich auch als Zeuge nicht selbst zu belasten.

Die können dich sogar vor einen Richter zerren - auch da kannst du zurecht die Aussage verweigern - hauptsache man kann dich nicht erkennen.

Irgendwann - nach ein paar Monaten kannst di immer noch zugeben, daß du das eigentlich nur gewesen sein kannst - auf dem Foto - deshalb hast du dich ja nicht selbst beschuldigt.

Dieses aber nur, wenn alles sicher verjährt ist (6 Monate - weil BuGe-Verfahren!)

By Chaos (62.104.216.74) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 20:08:

Mmmh, jetzt hab ich natürlich drei Möglichkeiten. Ist jetzt echt die Frage, inwieweit man mich dort erkennen kann. Ich weiss ja nicht, um wieviel besser das Original Foto ist.

By Frell (134.108.33.169) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 09:40:

Eben deshalb ist es ja nicht einmal eine Flaschaussage, wenn Du wahrheitsgemäß behauptest, Du könntest die Person auf dem Bild nicht erkennen. Du kannst es ja immer noch zugeben, wenn sie Dir einen brauchbaren Beweis vorlegen. Sie werden Dich garantiert nicht gleich vor den Richter zerren, sondern es zuerst einmal mit einem Strafbefehl probieren. Und selbst wenn sie Dich vor den Richter zerren, kannst Du den Widerspruch immer noch zurückziehen, so lange kein Urteil gesprochen wurde.

By farendil (217.235.51.191) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 12:42:

@frell: der bschuldigte darf lügen!

strafbefehl gibbt bei owis nicht! da gibt es nur den verwarngeldbeschied, den bußgeldbeschied und das haupverfahren vor gericht.

By Frell (134.108.33.169) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 16:29:

Klar darf der Beschuldigte lügen. So lange er aber nur einen Zeugenfragebogen hat, ist er ja noch nicht beschuldigt. Dazu wird er erst dann, wenn er auf den Fragebogen nicht reagiert oder eine Reaktion zeigt, die den Schluß nahelegt, daß er der Täter gewesen wäre. Erst dann kann er lügen, daß es die Balken biegt, was die Beamten aber auch wissen. Und deshalb werden sie in so einem Fall auch nicht mehr auf die Aussagen reagieren, sondern gleich einen Bußgeldbescheid (sorry, daß ich das Ding vorhin fläschlicherweise Strafbefehl genannt habe) schicken.


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