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zu schnell geblitzt, keineVerwarnung, sondern Bußgeldbescheid

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: zu schnell geblitzt, keineVerwarnung, sondern Bußgeldbescheid
By Stefan (62.157.32.171) on Mittwoch, den 15. November, 2000 - 18:00:

Hallo erstmal,
mir passierte folgendes bin am 28.04.00 geblitzt worden: 11 km/h zu schnell.
Am 04.09.00 bekam ich einen Bußgeldbescheid.Tel. teilte erfuhr ich das ich 2 Anschreiben ignoriert hätte. Ich habe jedoch keine Anschreiben bekommen.
Ich legte die "Einrede der Verjährung" ein. Hierauf bekam ich gestern ein Schreiben, in dem mir die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft erklärt wurde. Ist das so korrekt?

Ich wäre für Hilfe dankbar, da ich in der Form hier nichts fand. Danke

By Micha (141.18.54.1) on Donnerstag, den 16. November, 2000 - 15:26:

Was für Schreiben sollen das gewesen sein? Solange es nichts ist, dass per Einschreiben ins Haus flattert, kannst Du immer sagen Du hast nichts bekommen.

By farendil (62.180.213.220) on Donnerstag, den 16. November, 2000 - 20:16:

ja, klar micha, nur ändert das nichts!

wenn die behörde den brief auf den postweg gebracht hat, dann gilt die verjährung als unterbrochen.

massgeblich ist dabei allein der akteneintrag.

By Olli (172.177.25.78) on Donnerstag, den 4. Januar, 2001 - 17:57:

@ Stefan:
"Einrede der Verjährung"
Meinst du damit etwa einen Einspruch?
Ein Bussgeldbescheid ist mir auch neulich völlig normal zugestellt worden! Einen 1,10 Stempel drauf, so lag es im Kasten.

Was mich an der ganzen Sache nur wundert, daß sie dich nicht vorher zur Sache anhören. Kann es sein, daß du nicht geblitzt worden bist, sondern in eine Laserkontrolle geraten bist ? Oder eine Kontrolle wo sie dich danach rausgewunken haben?
In einem solchen Fall ist die Anhörung nicht notwendig, da diese nur der Fahreridentifizierung dient.
Diese wird direkt festgestellt, wenn sie dich rausholen. Da gibt es nichts mehr anzuhören. Sie haben da bereits genug Beweise gegen dich um einen Bussgeldbescheid zu erlassen.

By Greatblackbird (145.253.159.114) on Donnerstag, den 4. Januar, 2001 - 21:46:

@Olli
Trotzdem muß vorher noch ein A-Bogen versendet werden. Es wird aber häufig trotzdem nicht gemacht. Wird gleich ein Bußgeldbescheid erlassen, kommt diesen nicht per einfachem Brief! Sollte dies doch geschehen, ist das ein Versehen der Behörde. Notfalls ist er also nicht angekommen :)

By Olli (172.177.25.78) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 01:46:

@ Blackbird:
Da muß ich widersprechen. Kollege ist mit 80 innerorts in eine Laserkontrolle gerast.
Sie haben seine Daten aufgenommen und ohne Aussage ist er weitergefahren.

Er hat 2 Wochen später einen Bussgeldbescheid per Einschreiben erhalten, ohne, daß er vorher nochmal zur Sache verhört wurde.

ich sehe auch keinen Sinn darin Jemandem einen A Bogen zu schicken. Die Polizei hat doch genug Beweise durch das Meßprotokoll und die Identifizierung am Tatort.
Der Anhörungsbogen dient doch in der Regel nur dazu, den Fahrer festzustellen, da man nicht generell davon ausgehen darf, daß der Halter auch der Fahrer war.
Mag sein, daß es teilweise anders läuft. Aber beim Kollegen war es so, daß kein A Bogen kam. Kann ich wirklich nachvollziehen. Die Beweislast ist ja da. Ich denke die Anhörung in einem solchen Falle ist ein Kann und kein Muß.

Einem anderen Kollegen, der mittlerweile leider nicht mehr unter uns weilt, ist es passiert, daß er mit 123 innerorts gelasert wurde. Ihm haben sie sofort den Führerschein weggenommen und mit auf die Wache genommen. Es wurde eine Anzeige wegen Strassenverkehrsgefährdung erstattet.
Ich glaube, daß der nicht mehr angehört wurde ist klar, oder ? Er wurde Opfer eines Strassenbahnunglücks, weil er den FS abgeben mußte. So ist mal "andersrum" Jemand zu Schaden gekommen. Egal, soll kein Off-Topic werden....

By Greatblackbird (212.144.244.24) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 23:02:

Im Großen und Ganzen hast Du Recht, es wird auch so gehandhabt, daß gleich ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Auch wenn die Sachlage klar ist und auch der Fahrer feststeht, ist nach Verwaltungsvorschrift der Betroffene trotzdem vorher nochmals zu hören. Über Sinn und Unsinn braucht hier wohl nicht diskutiert zu werden. Auch wenn ein Verfahrensfehler vorliegt, weil die Anhörung nicht gemacht wurde, hat es im Verfahren selbst keine Vorteile für den Betroffenen (ähnlich wie Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot).

By Olli (172.177.240.178) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 23:28:

Beweiserhebungsverbot! Da würde ich auch nochmal gerne angehen in meiner Sache! Selbst wenn ich davon pers. nichts mehr habe in dieser Sache.

Kann man da eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Polizei einreichen (Nachbarschaftsermittlung)? Dann würden sie das bestimmt beim nächsten Mal nicht mehr machen.

By Greatblackbird (212.144.200.31) on Samstag, den 6. Januar, 2001 - 13:48:

Einreichen kannst Du vieles. Nützen wird es in dem Fall nicht viel, denn es wird weiter so gemacht werden. Besser wäre es, Deinen Nachbarn dagegen zu "impfen". Das habe ich schonmal erwähnt. Du hättest (rein aus Prinzip) den Nachbarn, der die Aussage gemacht hat, auf Antrag mit als Belastungszeugen durch das Gericht zur Verhandlung laden lassen sollen. Wenn er im Vorfeld die Unannehmlichkeiten erkannt hätte, hätte er vielleicht seine Aussage zurückgezogen.


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