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Rechtshilfeabkommen zwischen Deutschland und Griechenland

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Rechtshilfeabkommen zwischen Deutschland und Griechenland
By MarkusE (193.171.251.131) on Montag, den 6. Mai, 2002 - 09:10:

Gibt es zwischen Deutschland und Griechenland ein Rechtshilfeabkommen, also wenn ich auf dem AB einen Griechen angeben würde der die Tat auch zugibt, müßte er dann die Strafe zahlen? Oder gibt es so ein abkommen wie zwischen AUT und DEU nicht?

By farendil (217.235.58.16) on Montag, den 6. Mai, 2002 - 09:24:

es gibt kein solches abkommen für verkehrsverstöße.
gerade deshalb werden die aber immer mißtrauisch, wenn du einen fahrer aus dem ausland angibst!

By MarkusE (193.171.251.131) on Montag, den 6. Mai, 2002 - 10:43:

Gut versteh ich schon das die mißtrauisch werden aber wenns der zugibt könnens ja auch nix machen oder? Der Zulassungsbesitzer war sowieso nicht der Fahrer also nützt ein Fotovergleich zwischen Zulassungsbesitzer und dem Blitzfoto auch nix.

By farendil (217.235.61.81) on Montag, den 6. Mai, 2002 - 11:16:

@markuse: wenns nicht der halter ist, werden die bilder der an der gleichen wohnadresse lebenden personen mit dem foto abgeglichen.

wohnt der fahrer dort auch nicht, wozu brauchst du dann einen alibifahrer???

By MarkusE (193.171.251.131) on Montag, den 6. Mai, 2002 - 11:22:

Nein der Fahrer wohnt dort auch nicht. Problem ist ganz einfach, ich bin ÖSI und hab heut den AB bekommen, weil das Auto auf mich läuft. Fahrer war mein Bruder. Keine Ahnung wie ich mich anders rausdrehe.

By farendil (217.235.61.81) on Montag, den 6. Mai, 2002 - 11:46:

@markuse: ja und? in deutschland gibt es doch keine strafe für die nichtangabe eines fahrzeugführers.

und bestraft wirst du ja wohl nach deutschem recht.

sieht dein bruder dir sehr ähnlich?

By MarkusE (193.171.251.131) on Montag, den 6. Mai, 2002 - 11:51:

Naja wenn es zu einer Anhörung käme wie im Thread von Terat geschrieben, kann ich mir vorstellen das die Österreichischen Behörden eine Anzeige wegen nicht angabe des Fahrers trotzdem machen.

Ist die Chance mit dem Griechen durchzukommen so gering?

By farendil (217.235.61.81) on Montag, den 6. Mai, 2002 - 11:56:

@markus: Ist die Chance mit dem Griechen durchzukommen so gering?
in diesem speziellen fall nicht, da die dir nicht das gegenteil beweisen können.
nur frage ich mciht ob das nötig ist - die nichtangabe des halters ist doch wohl nicht gegeüber ein ausländischen behörde vom inland zu bestrafen???

By MarkusE (193.171.251.131) on Montag, den 6. Mai, 2002 - 12:01:

Keine Ahnung irgendwie wär mir das Risiko dafür doch etwas zu hoch, wenn die Anhörung von einer Österreichischen Behörde durchgeführt wird, anscheinend wie bei Terat, kann ich mir schon vorstellen das das bestraft wird. Dazu müsst ich das Rechtshilfeabkommen genau kennen.

By Terat (212.186.41.237) on Montag, den 6. Mai, 2002 - 17:37:

HI Markus, tja mein Vater hat die Anhörung morgen zbw übermorgen. Mir wurde zwar gesagt das mir wahrscheinlich die Strafe wegen Aussageverweigerung bei Lenkererhebung droht aber wer weiß, genau kann das wohl auch nur ein Jurist beantworten :-). Ich sag dir dann was herausgekommen ist

By Gousanis (212.30.33.54) on Samstag, den 1. Juni, 2002 - 00:23:

1/ Ein Rechtshilfeabkommen besteht aber es streckt sich nicht auf Ordnungswidrigkeiten aus, es deckt "normale" Verbrechen ab.

2/ Theoretisch, das heisst von der Gesetzesgebung her, kann ein griechischer Fahrer der in der BRD einen Verstoss begeht der mit Punkten bzw. F-Entzug verbunden ist, in Griechenland belangt werden. Dazu muss die deutsche Behoerde ihre Feststellungen ans griechische Flensburger-Gegenstück (SESO) nach Griechenland schicken, und sie sind dann befugt ein Fahrverbot auszusprechen.

3/ Praktisch ist Griechenland so stark vom Virus der Bürokratie befallen dass die Papiere zwar in Gr ankommen, man normalerweise aber nicht belangt wird.

4/ Also der Grieche haette nicht allzuviel zu befürchten, und wenn doch, so sind bei uns die Strafen viel milder (recht so). Ich bin Anwalt in Athen und sollte es wissen.

P.S. Im übrigen moechte ich darauf hinweisen, dass Griechenland Ordnungswidrigkeiten von nicht-griechischen Fahrzeugen (auch deutschen Kfz) nicht belangt (also nicht die Halterdaten sich vom Ausland holt), sofern die Halter nicht vor Ort und Stelle belangt werden.

P.S.2. "Vor Ort und Stelle" heisst dass bei stark auffaelligem Falschparken bzw. auffaelligen Geschw.-überschreitungen die Kennzeichen konfisziert werden und man bekommt sie erst wieder, nachdem man die Strafe bezahlt hat (ist doch viel demokratischer als Krallen oder sofort Abschleppen, oder? Obwohl wenn Omnibusse nicht vorbeikoennen wird auch abgeschleppt - nachdem die Schilder ab sind).

P.S.3. Dazu muss man noch hinzufügen, entweder bekommt man die Kennzeichen nach Ablauf von 20 Tagen oder aber auch sofort, wenn man die 3fache Bussgeldstrafe zu zahlen bereit ist.

P.S.4. Ach ja, wegen dem Falschparken; ich habe viele Strafzettel in GR mit meinem alten Auto bekommen (Dt. Kennzeichen), ebenfalls in D mit meinem neuen Auto (Gr. Kennzeichen). Der einzige auslaendische Strafzettel, den ich zahlen musste, war mit meinem deutschen Auto in Amsterdam, die deutsche Behoerde schickte meine Daten und sie schrieben mich an...

By farendil (217.235.56.122) on Samstag, den 1. Juni, 2002 - 03:57:

@gousanis: such dir EINEN benutzernamen aus und bleib dabei!
für fälle der schizophrenie ist das forum nicht zuständig!

By GOOZ (212.30.33.52) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 17:47:

GOOZ und bleibt dabei. MfG

By farendil (217.85.236.24) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 17:50:

danke!


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