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Verwaltungsgebühr nicht einklagbar?

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Verwaltungsgebühr nicht einklagbar?
By Peter (194.72.49.82) on Montag, den 15. April, 2002 - 15:56:

Bei den üblichen hitzigen Kneipengesprächen mit dem Schwager in spe (seines Zeichens Polizist, ihn ehrt aber daß er 1)Hundeführer ist 2) darum gebeten hat keinen Knöllchenblock mehr zu bekommen) kam das Thema auf Tricks...

Er meinte dazu, wer gute Nerven hat bezahlt seinen Bussgeldbescheid nicht. Hierbei sei die Verwaltungsgebühr (korrigiert mich wenn das anders heisst oder nicht ehedem 36 DEM kostete) nicht einklagbar/betreibbar. Wenn dann irgendwann seine Kollegen vor der Türe auftauchen, sei zwar das Bussgeld zu bezahlen, die 36 DEM könnten sie aber nicht einfordern.

Stimmt das?
Gilt das immer, bei OW, BG usw?
Hat das jemand schon einmal probiert?
Holt die Polizei das Geld denn persönlich ab, oder läuft sowas über inkasso Büros?

*Gruss

Peter

PS: Habt Nachsicht mit möglichen Fehlern in der Schilderung, es handelt sich wie gesagt um das Extrakt einer längeren Kneipenunterhaltung.

By Greatblackbird (172.185.45.253) on Montag, den 15. April, 2002 - 17:26:

Also gehört habe ich sowas auch schonmal. In der Parxis sieht es so aus, daß z.B. bei einem Parkverstoß und Nichtfeststellbalkeit des Fahrers das Verfahren eingestellt wird und eben diese Verfahrenskosten über €18,00 dem Halter per Kostenbescheid auferlegt werden. Die Geldbuße selbst entfällt durch die Verfahrenseinstellung ganz automatisch. Legt er innerhalb von 2 Wochen gegen den Bescheid kein Rechtsmittel ein (Antrag auf gerichtliche Entscheidung), wird der Bescheid rechtskräftig und vollstreckber. Wenn er dann nicht zahlt, folgt meist noch eine Mahnung und dann wird der Vorgang an die Vollstreckungsbehörde abgegeben. Die Vollstreckungsbehörde kann nun einen Gerichtsvollzieher losschicken, das Geld einzutreiben. Wird am Wohnsitz niemand angetroggen, wird das erstmal vermerkt und der Vollstreckungsstelle mitgeteilt und auch in Rechnung gestellt. Ob diese Kosten letztendlich auch umlegbar sind, ist strittig. Allgemein könnte es wirklich sein, daß man mit viel Nerven nichts zahlt.

By farendil (217.85.225.209) on Montag, den 15. April, 2002 - 22:14:

also es läuft hier nix mit inkasso büros. das geht ganz ordentlich seinen weg übber die gerichtliche vollstreckung bis hin zur erzwingungshaft.

die verwaltungsgebühren "entfallen" z.b. bei gerichtlicher entscheidung. dafür sind dann aber die gerichtskosten zu bezahlen.


@peter: mal ganz was anderes. kannst du deinem schwager bitte mal folgenden fall vortragen.

polizei (zoll, drogenfahndung, völlig egal) hat einen verdacht und durchsucht einen pkw unter zuhilfenahme eines spürhundes.
es werden keine verbotenen substanzen gefunden die unter das btmg fallen.
nun hat der eigentümer einen anspruch auf widerherstellung des verherigen zustandes des kfz.

---> soweit alles 08/15 und klar.

nun sagt aber der eigentümer, daß er katzenbesitzer ist und seine katze allergisch auf hundehaare (oder hundegeruch) reagiert, wenn er sie im auto mitnimmt.
er verlangt eine reinigung, daß DIE KATZE nicht mehr feststellen kann, daß ein hund im auto war.
weiterhin darf der hundegruch nciht mit irgendeinem geruch überdeckt werden, der vom menschen wahrnehmbar ist.

wahlweise kann der eigentümer des kfz das den beamten auch vor der durchsuchung mitteilen.


ich hatte die frage hier ja schon mal gestellt, aber noch keine 100% sichere und befridigende antwort erhalten.

By Peter (194.72.49.82) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 09:56:

@farendil

Ei das wird eine lustige Diskussion am nächsten Freitagabend geben. Daher die Antwort darauf erst nächste Woche (ach so, ich arbeite die Woche über in Süddeutschland und wohne wochenends in d. Nähe der holländischen Grenze), kleiner Zeitversatz.

Wozu denn die Konstruktion dieses Falles? Konkret schon mal aufgetreten oder um die Invasion des Autos durch Suchhund zum Spektakel mit größtmöglicher Abschreckung für die Durchsuchenden zu machen?

BTW, so schnell wird kein Auto mit dem Hund durchsucht, es gibt davon einfach nicht so viele.
Zum Spass/Training hat die Staffel aber schon mal das eine oder andere Kfz beim Schrotti "innenraumfrei" durch Hundegewusel machen lassen.

By farendil (217.235.63.7) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 10:13:

@peter: ein, so noch nciht aufgetreten. mein auto wurde aber schon mehrfach an der grenze auch von innen argwöhnisch beäugt.

ich denke aber mal, daß, wenn die beamten ein fahrzeug gründlicher durchsuchen wollen, daß sie dann ganz schnell ein problem bei hochwertig verkleideten fahrzeugen bekommen, jede konstruktion einer abdeckung ist anders und ganz schnell sind irgendwelche "nasen" oder arretierungen des oft spröden plastiks abgebrochen.
da dürfte als einziger ausweg nur noch der hund bleiben.

By Greatblackbird (80.134.31.71) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 15:23:

@farendil

dafür sind dann aber die gerichtskosten zu bezahlen.

Das ist so nicht richtig. Wenn der Beschluß zugunsten des Betroffenen ausgeht, und das ist bei mir schon zweimal der Fall gewesen, werden auch keine Gerichtskosten berechnet. Weder dem Betroffenen, noch dem Halter. Ganz im Gegenteil, der zu unrecht beschuldigte Betroffene beantragt nun erfolgreich die Erstattung seiner Auslagen. Bei einem negativen Beschluß bleibt dann alles beim Alten. Gerichtskosten fallen auch nicht an.

By farendil (217.225.243.207) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 18:31:

qgb: ja, aber wir gehen hier von einer rechtmäßigen bestrafung aus....

By Greatblackbird (62.104.223.83) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 19:12:

@farendil

Ja, stimmt. Das könnte ein Unterschied sein....

By Peter (194.72.49.82) on Montag, den 22. April, 2002 - 10:40:

@farendil

Freitag ist mir ein Lkw seitlich entlanggeschrammt, da haben wir also über der Unfallschilderung getagt, die Antwort auf deine Frage reiche ich nach, wenn etwas mehr Ruhe bei mir ist :-((

*Gruss

Peter

By farendil (217.235.49.169) on Montag, den 22. April, 2002 - 11:06:

@peter: du hast hoffentlich einen freien sachverständigen genommen, eine aussage nur gemacht, wenn die schuldfrage ein-eindeutig war und bist auf der suche anch der richtigen werkstatt....

ps: ich warte gerne noch auf die antwort... - no problem!

By Peter (194.72.49.82) on Montag, den 22. April, 2002 - 15:35:

@farendil

nach Schilderung gegenüber Schwager, hat er mir geraten eine Aussage zu machen (morgen auf dem Revier in Ditzingen, am Freitag war mir zu flau dafür).
Die Schuldfrage ist nicht eindeutig (im Schritttempo während Stau auf Autobahn aufgefahren, Lkw zieht nach und schrammt exakt parallel von Rundung Stoßfänger hinten bis Vordertüre während ich stehe(normalerweise muss man bei dem Tempo innerhalb eines Meters stehen...es sei denn...).

Ist das nun Missachtung der Vorfahrt meinerseits oder Anfahren seinerseits? Bin dabei bereits auf der rechten Spur, jedoch da langsam aufgefahren noch nicht komplett geradegezogen.

Die Beschädigung setzt aber eben ein paralleles Fahren voraus, echt ätzend.
Sachverständigung und Reparatur kann warten, da es sich um kosmetische Fehler handelt und den Firmenwagen (ich habe also nix davon, oder?),

*Gruss

Peter

By farendil (217.235.49.169) on Montag, den 22. April, 2002 - 18:02:

@peter: kommt darauf an, wer den schaden an deinem auto tragen muss (bzw. die versicherungshöherstufung) und was man dir vorwirft/vorwerfen könnte.

wenn du sicher gehen willst, so geh zu einem guten anwalt, laß den die akte anfordern und besprich dann mit dem nach aktenlage, was du aussagst...


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