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Zahlen als Österreicher

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Zahlen als Österreicher
By Terat (212.186.41.237) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 11:31:

Tja also ich bin Österreicher und vor kurzem in Deutschland wegen zu schnell Fahren geblitzt worden, und einmal wegen zu wenig Sicherheitsabstand. Jetzt hab ich diesen Anhörungsbogen erhalten, das Auto läuft aber auf meinen Vater. Wenn mein Vater nun aber nen Ukrainer als Fahrer angibt, sollte doch klappen das die hier net weiter der Sache nachgehen. Wenn sie ein Foto vom Fahrzeugbesitzer haben wollen können sie ja haben. Mein Vater sieht ja nicht wirklicha us wie ich? Oder können die über die ähnlichkeit auf mich schließen?

By farendil (217.225.247.101) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 12:49:

wie sehr die polizei bei euch ermittelt, weiß ich nicht. ihr werdet auf jeden fall nach deutschem recht bestraft - also muß der fashrer bekannt sein.

wenn dein vater keine oder unplausible (ukrainer)angaben macht, werden sicher die zuständigen behörden bei euch um mithilfe gebeten. diese sollen versuchen, den fahrer zu ermitteln.

By Terat (212.186.41.237) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 13:59:

So ich hab den AB ausgefüllt, da wo gefragt wird ob man der Fahrer gewesen ist hab i Nein gesagt, ob man das Vergehen zugibt natürlich auch Nein. Soll ich den vermeintlichen Fahrer jetzt schon am Bogen angeben? Man is dazu ja nicht verpflichtet denk ich.
Ach wie sieht das mit Verjährung aus? Das ganze läuft ja auf meinem Vater, sprich ich persönlich bin bis jetzt garnet betroffen. Ach sei noch erwähnt das mein Vater nen anderen Wohnsitz hat als ich.

Hm also grundlegend nur meine Frage, soll ich den Ukrainer als vermeintlichen Fahrer angeben? Oder soll ich warten bis die sich wieder melden?

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 14:14:

@Terat

Wieso hast DU eigentlich den AB erhalten - und nicht Dein Vater?

By Terat (212.186.41.237) on Donnerstag, den 4. April, 2002 - 14:25:

Den AB hat ja mein Vater erhalten, also is in seine Wohnung geschickt worden, und er hat ihn mir gegeben weil er ja weiss das ich in Deutschland gefahren bin. Nur mein Vater is zu faul zum ausfüllen also darf ich das machen :-=)

By Terat (212.186.41.237) on Dienstag, den 30. April, 2002 - 17:53:

Alsooo ich hab jetzt folgenden Brief von einer österreichischen behörde bekommen und zwar. Erhebung für Polizeiinspektion Würzburg-Biebelried ob sie am..... das Fahrzeug gelenkt haben.

So und mein Vater soll mit denen Kontakt aufnehmen ansonsten droht ihm die Abmeldung von dem Wohnort. (Zur info ich wohn net bei meinem Vater).
Grundsätzlich wenn mein Vater jetzt sagt er kann keine Auskunft über den Fahrer geben. Wird das ganze dann nach Deutschem Recht bestraft? In einem Monat bin ich nach Deutschem Recht ja über die Verjährung da ja bis jetzt alles gegen meinen Vater ermittelt. Oder wird das dann nach österreichischem Recht weiterlaufen? Weiß da jemand genaueres dazu???

By dagegen (217.5.19.17) on Dienstag, den 30. April, 2002 - 18:16:

"droht ihm die Abmeldung von dem Wohnort"
Was ist das denn? Hab ich da was nicht mitbekommen?

By farendil (217.235.48.176) on Dienstag, den 30. April, 2002 - 19:37:

da es ein verstoß in D war, ist erst mal unsere justiz dafür zuständig.

By Terat (212.186.41.237) on Dienstag, den 30. April, 2002 - 19:48:

Naja in Österreich gibt es ein zentrales Melderegister über die Wohnorte. Sprich jeder muss einen Hauptwohnsitz etc haben. Meldet sich also mein Vater nicht wird er von diesem Wohnsitz abgemeldet was nicht unbedingt positiv ist ^^.
Hm also sollte er es mal so versuchen das er keine Angaben über den Fahrer machen.

By farendil (217.235.48.176) on Dienstag, den 30. April, 2002 - 20:11:

er wird abgemeldet, wenn er sich auf einen brief hin nicht meldet???

By Terat (212.186.41.237) on Dienstag, den 30. April, 2002 - 20:56:

Jo frag mich nicht, Hinweis:
Sollten Sie sich nicht bei uns melden, kann es zu Ihrer amtlichen Abmeldung kommen, da wir annehmen müßten, Daß sie blablabla nicht mehr erreichbar sind. Steht zwar könnte naja aber ich wills drauf net anlegen :-). Is halt ÖSI Bürokratie

By traffic (213.7.129.215) on Dienstag, den 30. April, 2002 - 21:57:

@Terat: Dann antwortet er halt, daß er die Aussage verweigert. Seine Erreichbarkeit hat er dann ja bewiesen;-)

By Terat (212.186.41.237) on Dienstag, den 30. April, 2002 - 22:25:

Auch wahr hehe, hm mal schaun wie weit man in Österreich zur Aussage verpflichtet ist.

By Alberto (62.158.218.60) on Mittwoch, den 1. Mai, 2002 - 12:54:

In Österreich gilt ja eine erweiterte Halterhaftung.... diese ist meiner Meinung nach aber nur anzuwenden, wenn es sich um einen Verstoß - in Österreich - handelt.

Ergo - die Aussageverweigerung, die nach deutschem Recht ja zulässig ist - müßte auch den österreichischen Beamten genügen, - denn, sie haben damit ihre Pflicht getan - mehr war halt nicht zu ermitteln.

Ich kann mir gut vorstellen, daß die Österreicher kein gesteigertes Interesse haben, den deutschen sehr aufwendig bei der Verfolgung von Verkehrssündern zu helfen.

By Terat (212.186.41.237) on Mittwoch, den 1. Mai, 2002 - 13:11:

Mal schaun was dabei rauskommt ich werds auf jedenfall dann hier schreiben :-).

By Terat (213.164.4.50) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 16:45:

Tja ergebnis war, hätte mein Vater nicht mich angegeben würde ihm Strafe wegen Aussageverweigerung bei der Lenkerauskunft drohen, und die wäre wohl noch höher oder so. Die Dame am Telefon war auf jedenfall sehr freundlich und hat gemeint das ich die Strafe trotzdem höchstwahrscheinlich nicht zahlen muss. Frag mich nur wieso nicht? Najo mal schaun

By Snowfan (62.155.185.18) on Sonntag, den 26. Mai, 2002 - 16:32:

Das finde ich oberhart. Hier wird m.E. deutsches und österreichisches Recht vermischt.

Ist das zulässig???

Wieso greift ös. Recht in Deutschland???

By Gustav (80.248.195.228) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 11:50:

Das stand auch mal bei www.oeamtc.at unter "Ihr gutes Recht". Damals ging es um eine Führerscheinabnahme in Italien, weil einer, ohne irgendjemand zu gefährden oder behindern bei einer durchgezogenen Linie umgedreht hatte. Die Italiener hatten dazu auch gleich das ganze Auto für 3 Monate beschlagnahmt, obwohl es dem Fahrer gar nicht gehört hat.
Der ÖAMTC war in seiner Ausschreibung der Meinung, dass (und das obwohl es mit Italien gar kein Abkommen gibt) es trotzdem noch zu einem Führerschein-Entzugsverfahren in Österreich kommen kann, wenn die Italiener darum ansuchen.

Dies ist wohl wieder einmal vorauseilender EU-Gehorsam von Österreich. Jetzt gibt es anscheinend schon wieder einen Fall aus Italien, Führerscheinabnahme weil kein internationaler "A"-Aufkleber aufgeklebt war.

By farendil (217.225.241.185) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 19:03:

ich sags ja! die spinnen, die ... schillingfresser.


naja, wenigstens gibts sowas hier nicht!

By DE (217.84.102.16) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 21:55:

pfff du sollst ZAHLEN das geschieht dir recht.

Wenn Deutsche nach Össiland fahren und dort geblitzt werden, isses umverschämt teuer, also wieso sollten die ÖSSIS bei uns nix zahlen ?

FRECHHEIT!!!


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