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Punktetilgung

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Punktetilgung
By achnic (213.54.63.110) on Montag, den 6. November, 2000 - 12:24:

Ich bin mit zu dicht aufgefahren und werde lt. Bußgeldkatalog 3 Punkte bekommen.
Am 15.12.00 verfallen noch 3 Punkte von vor zwei Jahren. Was hab ich für Möglichkeiten den Bußgeldbescheid bis zu 15.12 rauszuzögern, dass wenigstens die alten Punkte verfallen ???
Bis jetzt habe ich nur den Anhörungsbogen bekommen.

Vielen Dank im vorraus

By Alberto (62.158.212.207) on Montag, den 6. November, 2000 - 14:36:

Auch immer wieder das alte Thema:
BuGeBe abwarten - Einspruch einlegen - Einspruch am 17.12. zurücknehmen. BuGeBe wird rechtskräftig. Das wars.

By Micha (141.18.212.35) on Montag, den 6. November, 2000 - 14:50:

Eigentlich komisch dafür, dass die Gesetzesmühlen ja Geld von Dir wollen, aber sie mahlen langsam! Hör auf Alberto, das reicht locker.

By §§§ (193.227.192.205) on Montag, den 4. Dezember, 2000 - 14:21:

...MOMENT MAL - ganz so einfach verfallen die Punkte auch wieder nicht !!!
Schon mal was von der dreimonatigen "Überliegefrist" gehört ?
Informieren Sie sich lieber direkt bim KBA - die sind ganz freundlich... (einfach anrufen...)

http://www.kba.de


(Vielleicht hätten Sie gleich Jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt ?)

By alfred (62.227.93.150) on Montag, den 4. Dezember, 2000 - 20:57:

@§§§

Was hat das zu bedeuten mit der dreimonatigen
"Überliegefrist"

By E.Krahmer (193.159.110.104) on Dienstag, den 5. Dezember, 2000 - 10:00:

@Micha:

Eigentlich komisch dafür, dass die Gesetzesmühlen ja Geld von Dir wollen, aber sie mahlen langsam!

Vielleicht stimmt ja doch was nicht an der Annahme, das Ganze diene nur dem Geldeintreiben.

By Jürgen (217.5.144.42) on Dienstag, den 5. Dezember, 2000 - 11:00:

Vielleicht täusche ich mich ja auch, aber nach meinem Kenntnisstand bleiben die Punkte zwar 2 Jahre bestehen und wenn ich zwischenzeitlich keine neuen Punkte dazubekomme werden diese auch getilgt, allerdings erst zum jeweiligen Jahresende. Leider läßt sich hierzu weder die Homepage des KBA noch der hier gesetzte Link unter Recht näher aus.
D.h. im Extremfall blieben die Punkte 2 Jahre und 364 Tage bestehen (ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft).
Ich muß aber selber noch einmal in meiner eigenen "Sünderkartei" nachschauen. Wenn ich mich aber noch richtig erinnere, so hat mir daß Anfang der 90er Jahre das Fortbestehen von 3 Punkten für weitere 2 Jahre eingebracht. Die 2 Jahre waren vom Zeitpunkt der Rechtskraft schon verstrichen, das Jahresende aber noch nicht erreicht.

By Jürgen (217.5.144.42) on Dienstag, den 5. Dezember, 2000 - 13:03:

@§§§:
Deine Ausage ist korrekt. In § 29 (7) Straßenverkehrsgesetz (StVG) heißt es:
Eine Eintragung wird nach Eintritt der Tilgungsreife zuzüglich einer Überliegefrist von drei Monaten gelöscht. Während dieser Zeit darf der Inhalt der Eintragung nicht übermittelt und über ihn keine Auskunft erteilt werden, es sei denn, der Betroffene begehrt eine Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt.

By Anonym (62.158.111.14) on Dienstag, den 5. Dezember, 2000 - 16:43:

@ Jürgen und §§§

Hatte mal (1996) zur Zeit der damals gültigen 0,8 Promille-Grenze Pech gehabt und bin mit 0,89 Promille ertappt worden. Wie ist dabei die Tilgungsfrist? Heute sind es bei Alkohol wohl fünf Jahre, aber wie sieht es bei den alten Delikten aus?

Außerdem sollen wohl andere Punkte generell nach 5 Jahren gelöscht werden, selbst wenn in diesem Zeitraum neue hinzukommen. Hab ich das so richtig verstanden? Danke.

By Alberto (62.224.93.39) on Dienstag, den 5. Dezember, 2000 - 17:12:

Ja, das hast Du richtig verstanden. Wenn Du einmal die 7 Punkte - auf einmal bekommen hast, wg. Alkohol oder schlimmerem (z.B. fahrl.Tötung) - dann werden - im schlimmsten Falle diese 7 Punkte für 10 Jahre aufrechterhalten. Dazwischen erlangte Punkte werden ausnahmslos nach 5 Jahren gelöscht (und nicht kumuliert). Erst nach Ablauf dieser Frist - für die große Tat - beginnt wieder der alte Rythmus = Löschung aller Punkte, nachdem exakt 2 "saubere" Jahre hingelegt wurden - ansonsten Kumulation!! Verstanden?

By Anonym (62.153.13.147) on Dienstag, den 5. Dezember, 2000 - 17:22:

@ Alberto

für 0,89 gabs damals glaub ich nur zwei oder drei Punkte. Unter 1,1 ist es ja "nur" Owi und keine Straftat.

By Alberto (62.224.100.183) on Mittwoch, den 6. Dezember, 2000 - 10:24:

Dann gilt auch keine 5-Jahresfrist - geschweige denn die Maximal-Frist von 10 Jahren.

By Phil (134.147.77.4) on Dienstag, den 29. Mai, 2001 - 13:06:

Wie siehts bei mir aus ? Hab Anfang Jan.00 4 Punkte wegen 0,96 Prom. und Anfang Jan.01 4 Punkte wegen Abstandsunterschreitung gekriegt.
Wann werden die getilgt ?
Wie siehts mit dem Aufbauseminar aus, dann wären 4 Punkte weg, was kostet der Spass, hat da einer Erfahrungen?
Gruss, Phil

By farendil (217.0.226.227) on Dienstag, den 29. Mai, 2001 - 14:26:

@phil: die punkte jan00 verjähren nach 5 jahren und hemmen die verjährung von anderen punkten.

somit bist du -solange keine punkte hinzukommen - jan05 wieder punktefrei...

By Jörg (217.82.176.206) on Sonntag, den 11. November, 2001 - 13:57:

Ich wurde auf der Autobahn geplitz 41 kmh zu schnell.
Bevor ich die Strafe annehme möchte alte Punkte durch ein Aufbauseminar oä. tilgen.
Welche Möglichkeiten habe????

By Greatblackbird (145.254.149.6) on Sonntag, den 11. November, 2001 - 14:19:

Du kannst die Rechtskraft des Bußgeldbescheides und somit die Eintragung neuer Punkte verzögern, indem Du gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegst. Wenn bereits bestehende Punkte in Kürze getilgt werden, weil 2 Jahre um sind, kannst Du bis dahin warten und den Einspruch dann zurücknehmen. Ein Aufbauseminar ist dann nicht nötig.


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