Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Zettel an Windschutzscheibe

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Zettel an Windschutzscheibe
By lawandorder (194.39.131.40) on Montag, den 25. März, 2002 - 18:53:

Ich hätte da mal eine Frage:
Ein Freund von mir hat folgendes berichtet: Er hat einen kleinen Unfall gebaut auf einem Parkplatz, hat an das geschädigte Auto einen Zettel gehängt mit seinen Personalien. Kurze Zeit später erhäl er einen erpresserischen Anruf von dem Halter des geschädigten Autos, mit der Aufforderung, den Schaden in Höhe von xx DM (weiss die Summe nicht genau) zu zahlen, da er sonst eine Anzeige wegen Fahrerflucht bekommt.
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Die Geschichte ist wahr!

P.S. Ich habe das bisher immer so gemacht: Zettel an Windschutzscheibe und weg. Hat bei mir nie Probleme gegeben (ausser Versicherungs-Hochstufung natürlich..).

By Holger (217.83.109.170) on Montag, den 25. März, 2002 - 21:51:

Ich glaube, man muss min. 1 Std. (oder mehr ??) am Unfallort warten, ob der geschädigte noch erscheint. Erst dann darf man einen Zettel mit den Personalien an die Windschutzscheibe machen und wegfahren. Ausserdem muss man den Vorfall direkt einer Polizeiwache bekannt geben.
Ich glaube, erst dann kann einem keiner was.

By Goose (217.225.227.21) on Montag, den 25. März, 2002 - 22:04:

Das Gesetz (§142 StGB) spricht hier von einer angemessenen Zeit. Diese richtet sich nach der Unfallörtlichkeit, dem entstandenen Schaden etc.
Auf der sicheren Seite bist Du immer, wenn du (was im Handyzeitalter ja kein Problem ist) die Polizei rufst, wenn der Halter des anderen FZ nicht vor Ort ist.
Es muß ja auch nur das viel zitierte Kind vorbeikommen und den Zettel abmachen, ein anderer hat jedoch den VU beobachtet und schon hast du eine Flucht am Hals.

Gruß
Goose

By Grobi (217.228.102.130) on Montag, den 25. März, 2002 - 22:28:

@Goose: Ich hatte einen ähnlichen Fall vor einer Kneipe gehabt: Ich habe einen geparkten Wagen gerammt, bin in die Kneipe und habe dort eine Visitenkarte hinterlassen, da ich in dieser Straße einen Kunden besucht habe. Durch Zufall bemerkte ich, daß ca. 30 min. später Polizei in der Kneipe war. Ich bin sofort hin und habe den Sachverhalt geschildert, der Wirt konnte das auch bestätigen! Ich bin dann in Streifenwagen mit zu meinem Auto gefahren (wurde vorher abgetastet?!?).
Die Polizisten sagten, daß die Anzeige wg. VU nicht mehr zurückgezogen werden könne! Warum?
Sie boten mir aber an, die Sache noch auf dem Revier zu Protokoll zu nehmen.
Das Verfahren wurde eingestellt :-)

Wieso kann die Anzeige nicht zurückgenommen werden??

Grobi

By Goose (217.225.227.21) on Montag, den 25. März, 2002 - 23:14:

Die Anzeige muss in diesem Fall von den aufnehmenden Beamten aufgenommen werden, da wir verpflichtet sind, Straftaten aufzunehmen (Strafverfolgungszwang). Rein vom § 142 StGB hast du eine Flucht begangen, denn wie konntest du sicherstellen, daß der Wirt eine Person mit Feststellungsinteresse ist oder deine Personalien an eine solche weiterleitet.
Wie gesagt, von den Tatbestandsmerkmalen ist die Flucht begangen, eine "wohlwollende" Sachverhaltsschilderung bei der VU-Anzeige kann in solchen Fällen die StA schon in die entsprechende Richtung zur Einstellung des Verfahrens bewegen.

Zum Abtasten, das ist vollkommen normal, ich durchsuche jeden, der in meinen Funkwagen einsteigt. (die meisten Leute, die drinsitzen, kenne ich nicht, und man kann den Leuten nur vor den Kopf gucken. Besonders wenn es im Straßenverkehr ggf. um Fahrverbote oder Führerscheinentzug geht, ist mit allem zu rechnen. Ich habe mich schon mit betrunkenen Firmenbesitzern geprügelt, weil ich deren Blut haben wollte. In anderen Situationen wäre bei diesen niemals damit zu rechnen gewesen, daß die einer Maßnahme nicht folgen)

Gruß
Goose

By Grobi (217.228.102.130) on Dienstag, den 26. März, 2002 - 00:51:

@Goose: Aha! Das erklärt natürlich alles, Danke für die fundierte und logische Antwort, hatte mich halt damals gewundert! :-)

Grobi


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page