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Verdoppelung der Geldbuße

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Verdoppelung der Geldbuße
By herby.ei (172.176.116.213) on Montag, den 18. März, 2002 - 15:46:

Warum kommt es überhaupt zu einer Verdoppelung der Geldbuße? Ist schon jemand dagegen angegangen? Wenn ja, mit welchem Erfolg? Gibt es Urteile darüber? Meines Erachtens ist das ganz klar ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz und der Gebührenordnung. Nur ehrliche Antworten bitte, und nicht gleich auf den Rechtsschutzanwalt abwälzen, da viele sich auch selber helfen wollen und für die Tips dankbar sind.
Viele Grüße von Herby

By farendil (217.85.226.107) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 01:19:

also gehen wir mal nicht voneiner verdopplung aus, sondern von einer erhöhung. diese kann folgende ursachen haben:

-vorsatz
hier erhöht sich die geldstrafe immer AUF das doppelte, punkte/fahrverbot dagegen nicht.
vorsatz muß nachgewiesen werden.

-einschlägige voreintragungen
"beliebige" erhöhung je nach verstoß und voreintragungen.


weiterhin gibt es die möglichkeit bei nachgewiesen außergewöhnlich schlechter ode rguter finazieller lage des betroffenen und/oder bei nicht standardsituationen die geldstrafe entsprechend anzupassen. dies kann laut gesetz sowohl nach unten als auch nach oben geschehen.
praktisch kommt das sehr selten vor.

By herby (172.177.144.248) on Montag, den 25. März, 2002 - 18:00:

Die Begründung war: die Geldbuße (100 DM) wurde wegen 01 Eintragung im Verkehrszentralregister erhöht. (auf 200 DM).
Da heißt es im Bußgeldkatalog bei 21km/h innerorts: 100 DM und 1 Punkt, und dann kommt so ne Begründung.
Anmerken muß ich, daß ich schon mal geblitzt worden bin, aber die Rechtskraft des 2.mal beträgt mehr als 1 Jahr.

By farendil (217.235.40.188) on Dienstag, den 26. März, 2002 - 11:11:

@herby: wegen einer einzigen eintragung die geldbuße zu verdoppeln, ist schon mehr als frech. ich würde mir überlgen, ob ich gegen diese methode nicht vorgehe.
wie gesagt um maximal 50% wäre IMHO noch tolerierbar, bei einer einzigen voreintragung.


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