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Unfall bei Dunkelheit und Nebel Innerorts

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Unfall bei Dunkelheit und Nebel Innerorts
By fromm (172.149.195.83) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 12:28:

Hallo Leute,
bitte helft uns. Die Umstände:
Meine Frau ist letzten Herbst bei Dunkelheit und Nebel (Morgens 7:00)aus einer Nebenstraße herausgefahren. Die Ausfahrt ist unübersichtlich. Sie hatte links geschaut, rechts geschaut und ist langsam angefahren. In dem Moment sieht sie einen Motoradfahrer von links kommen. Sie hat gebremst, ist dabei ca. 0,5 m in die Vorfahrsstraße eingefahren und streifte den Motoradfahrer mit ihrem Nummernschild (BMW vorne), der stürzt.
Folge: Der 16 Jährige, 1. Herbsterlebnis und 6 Monate alten Führerschein, hat Totalschaden und bekommt 15.000 DM (incl. 4000 DM Schmerzensgeld für eine angebrochene Zehe, bereits alles von unserer Versicherung bezahlt). Zusätzlich stellt er einen Strafantrag (grob fahrlässiges Verhalten meiner Frau). Der Bescheid vom Staatsanwalt kam, 1000 DM Strafe incl. Vorstrafe für meine Frau.
Aus dem Totalschaden schließen wir, daß er schneller als 50, z.B. mit 70 unterwegs war. Auf der Straße, auf der er fuhr, geht es bergab.
Es sind keine Zeugen vorhanden, außer dem jungen Mann. Meine Fragen:
Wie wehrt man sich da ?
Wie schnell darf der junge Mann bei Nebel und Dunkelheit fahren (Herbstwetter) ?
Wie geht meine Frau da weiter vor ?

Vielen Dank für eure Hilfe, d.h. euren Kommentar !

By Rennfahrer (217.85.213.185) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 15:44:

Wetterbericht vom Wetteramt besorgen ??

By farendil (217.225.249.237) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 15:48:

also zunächst mal möchte ich sagen, daß ich etwas gegen laien habe, die meinen einen schaden abschätzen zu können!!
erst recht, wenn sie keine genauen schadensbeschreibungen liefern können, sondern solche aussagen amchen wie:
11.000 DM ... Aus dem Totalschaden schließen wir, daß er schneller als 50, z.B. mit 70 unterwegs war.

bei den 11.000 dm sind wahrscheinlich auch noch die nutzungsausfallkosten mit drin...
die kleidung des fahrers (ordenliche kombi kostet ab 1000,- )wird wohl auch hin gewesen sein


sorry, aber das klingt mir ganz dannach, als ob jeamdn krampfhaft versucht, die eigene schuld nicht einzusehen!
genau diese A... können einem bei der schadensregulierung manchmal viel ärger machen!


ich sage es frei heruas: ich habe kein problem damit, jemandem der seine schuld einsieht, zu helfen eine - in meinen augen - zu schwere strafe zu reduzieren.

immerhin ist hier jemand körperlich zu schaden gekommen.

Wie schnell darf der junge Mann bei Nebel und Dunkelheit fahren (Herbstwetter) ?

wenn der nebel eine sichtweite unter 50m hatte, nur 50, ansonsten so viel wie erlaubt.
je nach den verhältnissen - die ich nicht kenne - auch weniger.

da die versicheurng nach deinen angaben VOLL gezahlt hat, sieht wohl auch die versicherung ein schweres verschulden bei deiner frau.

By Matrix (217.81.170.198) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 22:34:

solche Leute hab ich leider jeden Tag. In der Regel alles Schutzbehauptungen.

Letzte Woche musste ich einen unserer Kunden "interviewen", der einen Fußgänger auf einem Zebrastreifen angefahren hat.

Er wollte auch nach 30-Minuten Gespräch einfach nicht Schuld sein.

Der Fußgänger ist an seinen Verletzungen gestorben; sicherlich lässt es sich mit solchen Schuztbehauptungen besser leben.

By HarryB (203.198.106.18) on Montag, den 4. März, 2002 - 02:19:

Tja Fromm, da wird Dir - bzw. Deiner Frau - wohl nichts anderes uebrig bleiben, als in den "sauren Apfel zu beissen". Will sagen, so wie Du es geschildert hast, liegt die Schuld wohl eineindeutig bei Deiner Frau. Anstatt hier nun zu versuchen, mit irgendwelchen hanebuechenen Argumenten die Schuld bei dem Mopedfahrer zu suchen, solltet ihr beide froh sein, dass dem, ausser einer angebrochenen Zehe, nichts weiter passiert ist. Er haette auch im Rollstuhl landen koennen......
Vielleicht sollte man das dann auch zum Anlass nehmen, bei der Ausfahrt aus der schmalen Strasse kuenftig mehr Obacht zu geben. Btw., den Strafantrag wird wohl nicht der Mopedfahrer gestellt haben, bei Koerperverletzungen wird der Staatsanwalt ganz automatisch aktiv..... Und, damit Du hier nichts in den falschen Hals bekommst, so etwas kann jedem passieren, nur sollte man dann halt auch den Fehler eingestehen.....

By Goose (217.225.234.66) on Montag, den 4. März, 2002 - 07:47:

jaja, es gibt nichts, was ich mehr hasse, als wenn ich an eine Unfallstelle komme, der Motorradfahrer liegt blutend auf der Straße, 5-6 Menschen stehen herum, keiner hilft, und diese stumpfen untätigen Gestalten faseln was von "immer die Motorradfahrer. Was müssen die auch so rasen" In einem verzweifelten Versuch, die Sachlage zu klären, gehe ich dann auf die Menschen zu und frage: "Haben sie was gesehen?", worauf ich bei der Antwort "Nein, aber die rasen doch immer so, bestimmt war der zu schnell" meist dicht vorm Schlagstockeinsatz bin.

Keine fundierte Zahl, nur eine grobe Schätzung meinerseits: hiernach sind bei gut 80 % der Krad-Unfälle, die ich aufnehme, die PKW-Führer Verursacher.
Aber es scheint in der Natur des Menschen zu liegen, die Schuld immer beim anderen zu suchen, denn "ich kann doch keinen Fehler machen."

Goose

By Leo (193.194.7.77) on Montag, den 4. März, 2002 - 09:37:

Wow, kann garnicht glauben, was ich hier lese. Da gibt es sogar Polizisten (Goose) die nicht der landläufigen Meinung sind, daß der Krad-Fahrer immer Schuld ist, da immer zu schnell. Dich möchte ich gerne mal an einem schönen Wochenende im Odenwald haben, wenn es ständig kracht. Da sind nämlich IMMER die Biker Schuld, weil zu schnell. Zumindest urteilt dort die Polizei so und das ist mehr als ungerechtfertigt.
Ich bin Biker und Autofahrer, sehe also beide Seiten und hoffe, mir so ein besseres Bild machen zu können. Ich versuche auch nicht immer nur schwarz/weiß zu sehen, sondern gehe auf den Einzelfall ein, wenn auch nur als Laie. Und meine Meinung nach sieht es genau so aus, wie Goose es schildert. Zu 80% und MEHR sind die Autofahrer an Unfällen Schuld oder zumindest mitschuld. Doch leider, und das weiß ich aus eigener Erfahrung, denn meinen Motorrad-FS habe ich auch erst später gemacht, können Autofahrer die Bikes nicht richtig einschätzen. So lange das so ist, geschehen Dinge wie oben geschildert. Und ein Schaden von 15.000,- DM ist bei einem Bike so schnell zusammen, wie Autofahrer sich das nicht vorstellen können. Von den Folgeschäden will ich jetzt erst garnicht anfangen, wenn ein Motorradfahrer, und dazu noch ein so junger, so schwer zu Sturz gekommen ist.

Lieber Herr Fromm,
bitte denken Sie nochmals genau nach, was Sie da tun. 4.000,- DM für eine angebrochene Zehe ist meiner Meinung noch viel zu wenig, denn Sie zahlen nicht nur die Zehe, glauben Sie mir.

Leo

By Leo (193.194.7.77) on Montag, den 4. März, 2002 - 09:42:

Noch eine Anmerkung: Wir waren vor zwei Wochen mit dem Motorrad im ODW unterwegs. Mein Freund kam durch eine Diselspur in einer scharfen Linkskurve zum Sturz. Wären wir schneller gewesen, wäre er nun tod oder schwer verletzt. So sitzt er jetzt "nur" auf seinem Schaden von über 1.700,- €.

Vielen Dank an den Leger dieser Spur. Sowas kann jedem mal passieren, doch sich feige aus dem Staub zu machen, ohne die Stelle absichern zu lassen, ist grob fahrlässig. Wenn sie dich bekommen, gibt es einen Strafantrag und dann will ich nicht lesen "Habe ich nicht gewußt".
Leo

By Polizist (217.3.252.35) on Montag, den 4. März, 2002 - 10:06:

@Harry B.: bei Koerperverletzungen wird der Staatsanwalt ganz automatisch aktiv.... Nicht ganz. Er kann, muss aber nicht. Körperverletzung und fahrl. KV (bei 99,99% der VU-Pers liegt fahrl. KV vor) sind Antragsdelikte. Das bedeutet, ein Strafantrag muss eingeholt werden. Allerdings kann der Sta auch das öffentliche Interesse bejahen, was einen Strafantrag überflüssig macht. Bei Verkehrsunfällen wird dies, zumindest bei uns im Kreis, häufig gemacht.

@fromm: Etwas wundert mich die Sache schon auch. Die Versicherung zahlt klaglos das ganze Zeugs ohne das ihr (deine Frau und du) euch aufregt. Wenn ihr meint der Motorradfahrer war schuld, würde ich mich auch da schon wehren, schließlich steigt da ja auch euer Beitrag in der Versicherung. Und wenn er schuld war, dann soll er auch den Schaden zahlen.
Mir entsteht so der Eindruck das es euch egal war, solange ihr nicht selbst bezahlen müsst. Jetzt aber, da der Strafbefehl ins Haus steht und der eigene Geldbeutel bluten muss, wird verzweifelt nach Auswegen gesucht.

@goose: Kann dir nur voll zustimmen. Nur leider hab ich den Schlagstock selten dabei. Und die Mag-Lite darf man ja nicht nehmen :)

*btw* Bin auch Biker (GSF 600S) und werd mich heut bei dem geilen Wetter auf diesem durch die Gegend bewegen. Hoffentlich übersieht mich da keiner....

By Grobi (80.135.26.213) on Montag, den 4. März, 2002 - 17:07:

Diese Sache mit der fahrlässigen KV verstehe ich nicht. Wenn man einen Unfall baut, z.B. einen Auffahrunfall, bekommt man noch einen wg. fahrlässiger KV reingewürgt? Verstehe ich nicht?!

Grobi

By Goose (80.135.125.62) on Montag, den 4. März, 2002 - 17:12:

@grobi: was verstehst Du daran denn nicht. Wenn durch dein Verhalten bzw deine Unaufmerksamkeit jemand verletzt wurde, so hast du eine Körperverletzung begangen. Normalerweise verursacht man einen Unfall nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig. Also ist auch die KV fahrlässig.

Goose

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 4. März, 2002 - 17:40:

Bei uns in der Gegend, wo recht viele Alte ihren Lebensabend verbringen, liest man alle paar Tage, dass durch eine Vorfahrtsverletztung eines Seniors wieder ein Biker gehimmelt wurde.
Ich habe das Gefühl, die übersehen das oft nicht mehr, da sie eine langsame Auffassungsgabe haben. (Bis so jemand dreimal von links nach rechts und umgekehrt gesehen hat und dann endlich den Gang einlegt und angefahren ist, hat eine Maus schon Junge gekriegt) Das Rausfahren geht dann auch noch sehr langsam und zögerlich vonstatten. Das meint, die Vorgänge gehen nicht mehr gleichzeitig vonstatten, sondern hintereinander. Bis dahin hat sich dann aber die Verkehrssituation total verändert.
Wie es nun bei unserem from wr, weis ich natürlich nicht, war ja nicht dabei, sehe nur so manchmal solche Spielchen vor mir ablaufen.

By Grobi (80.135.10.14) on Montag, den 4. März, 2002 - 20:23:

@goose: der vorgang war mir schon soweit klar :-/
nur was bringt es, wenn bei jedem (echten?) HWS eine Anzeige geschrieben wird?? was hat der Geschädigte davon?? (Keine Extremfälle) Gibt es keinen Unterschied zwischen fahrlässig und grob fahrlässig?
Wenn mir ein junges Mädel drauffährt, warum sollte ich ihr noch eine Anzeige (Vorstrafe?) verpassen?
Bei den kleinen normalen Unfällen halte ich das für überzogen.

Grobi

By farendil (217.225.255.152) on Montag, den 4. März, 2002 - 23:06:

@grobi: Wenn mir ein junges Mädel drauffährt jaja, typisch.... und wenn ich dir drauffahre??
:-)

wie gesagt, solange der geschädigte keinen strafantrag stellt und die staaatsanwaltschaft öffentlcihes interesse verneint, ist die sache sowieso hinfällig.


andererseits kann es manchmal für die schadensregulierung günstig sein, strafantrag zu stellen. zum glück hat man wenigstens 30 tage zeit, sich das mit dem strafantrag zu überlegen bzw. kann diesen noch zurückziehen...

By N.N. (195.37.128.1) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 09:43:

@farendil

Für die Schadensregulierung mag es vielleicht "günstig" sein, auch bei relativ geringfügigen Verletzungen zusätzlich Strafantrag wegen Körperverletzung zu stellen.

Ist es auch für Dein Gewissen und Dein Anstandsgefühl "günstig", einen Deiner Mitmenschen zusätzlich mit einem Strafantrag zu überziehen und ihm womöglich erhebliche Schwierigkeiten zu bereiten? Und was ist Dir letztlich wichtiger, Dein Geldbeutel oder die Grundsätze Deines Gewissens?

Wirklich schwerwiegende Fälle und diejenigen, in denen der Schuldige sich unverschämt, anmaßend und dreist verhält, seien hier mal ausdrücklich ausgenommen.

By Grobi (80.135.21.148) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 11:02:

@farendil: und wenn ich dir drauffahre??
Dann verklage ich dich natürlich bis nach Meppen ;-)

@all: Bestünde dann nicht auch die Möglichkeit eine Anzeige wegen fahrlässiger Sachbeschädigung zu stellen??

Ich sehe es grundsätzlich auch eher wie NN!

Grobi

By Polizist (217.3.253.139) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 12:36:

@grobi: Wenn mir ein junges Mädel drauffährt, warum sollte ich ihr noch eine Anzeige (Vorstrafe?) verpassen Anzeige ist nicht gleich Vorstrafe. Kann ja auch eingestellt werden oder unter 90 TS bleiben.
Ansonsten hast du recht, bei solchen "Bagatellen" muss der Staat nicht gleich von sich aus einschreiten, gleichwohl muss er sich dieses Recht vorbehalten können, wenn es eben keine Bagatellen mehr sind. Deshalb gibt es zum einen das Strafantragsverfahren bei bestimmten Delikten aber auch die Möglichkeit für den Sta, öffentliches Interesse zu bejahen. Die Stellung eines Strafantrages sagt aus, dass man eine Bestrafung des Verursachers für seinen Fehler wünscht.
Ob man dies unbedingt machen muss, liegt bei jedem selbst.

By farendil (217.225.255.152) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 13:36:

@grobi:ich habe ja extra daruf hingewiesen, daß man einerseits zeiot hat, um sich zu überlegen, ob man einen strafantrag stellt, andererseits den strafantrag auch wieder zurückziehen kann.

was ich damit sagen wollte, ist: man kann damit duchaus auch ein "spielchen" treiben, bis seine forderungen beglichen sind, oder halt erst mal abwarten, ob es bei ein paar halsschmerzen (prellungen, zerrungen etc.) bleibt...

By Grobi (80.135.15.214) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 14:13:

Aha, wußte ich nicht...

Wie sieht das mit Anzeigen wegen fahrlässiger Sachbeschädigung aus??

Grobi

By farendil (217.225.255.152) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 14:21:

@grobi: fahrlässige sbs. kannst du vergessen! (fällt aus wegen iss nich..)

By Grobi (217.228.103.38) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 15:27:

@farendil: Das ist doch schon wieder eigenartig!
Unfall: Ich komme zu Schaden, mein Auto kommt zu Schaden! Ich kann Anzeige erstatten wg. fahrlässiger KV, aber nicht wegen fahrlässiger SBS ?!?
Der Tatbestand der KV ist erfüllt, der der SBS nicht?? Da wird doch mit zweierlei Maß gemessen!
Entweder ganz oder garnicht und nicht dieses Ja, aber...

Ich weiß schon, warum ich Inf. studiert habe... da gehts logischer zu...

Grobi

By farendil (217.225.255.152) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 16:07:

@grobi: wenn dein auto beschädigt wurde, so hat dein unfallgegener ja automatisch einen fehler gemacht. (vorausgesetzt du hast den fehler nicht selber gemacht *g*)

wegen diesem fehler kann er bestraft werden. dieser fehler ist aber i.d.r. nur eine owi.
alles klar??

By Polizist (217.3.253.208) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 16:31:

@grobi: Fahrlässiges Begehen einer Straftat ist nur bei Verbrechen (mindeststrafe 1 Jahr) strafbar, oder bei Vergehen, wenn es extra in der Norm erwähnt ist. Körperverletzung ist ein Vergehen, genauso wie Sachbeschädigung. Bei der KV hat der Gesetzgeber es für notwendig erachtet fahrlässiges Handeln zu bestrafen, bei der Sachbeschadigung nicht. Hintergedanke war wohl auch das geschützte Rechtsgut (körperliche Unversehrtheit bei der KV wiegt höher als die Unversehrtheit von Sachen bei der Sb).

Das eigentliche Problem ist ja aber nicht die Bestrafung wegen der Tat sondern die Wiedergutmachung des Schadens. Und die ist auch bei fahrlässigem Handeln zu leisten. § 839 BGB glaub ich...

Sonst müsste man ja jeden Besoffenen anzeigen, der zu Fuß irgendwo hineinstolpert und was kaputt macht.

By Grobi (217.228.103.38) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 17:20:

@polizist: na das war doch mal ne Antwort :-)
Ich konnte mir das eben nicht vorstellen...

Grobi


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