Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Albertomethode...

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Albertomethode...
By Stefan (80.142.100.206) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 07:57:

1.Angenommen ich bin der Halter von einem geblitzen Fahrzeug.
2.Anh.B. kommt nach Hause, Vater füllt den Bogen aus, gibt den zweiten Sohn (der nicht gefahren ist an)

Funktioniert das auch, oder ist es zwingend notwendig das der Halter den Bogen ausfüllt??

Stefan

By Daniel (195.243.131.130) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 10:19:

Wenn du gefahren bist, darfst du den Bogen nicht
einmal gesehen haben, sonst ist die Verjährung
unterbrochen!
2. ist richtig
Aber die Methode nochmal im Forum nachlesen und
wirklich GENAU befolgen, sonst geht es schief.

Viel Glück

By devil (217.227.109.76) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 11:11:

@Daniel: Falsch!!!
Die Verjährung ist unterbrochen, sobald der AB ausgestellt wurde.
Derjenige muss den Bogen also gar nicht sehen!

By Daniel (195.243.131.130) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 13:58:

ähem;
wenn der Beschuldigte keine Kenntniss davon erlangt ?
Sonst könnte er ja selbst schreiben, daß es ein anderer war, das geht aber schief!

By devil (217.83.176.74) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 14:08:

der Beschuldigte bekommt den AB ja zugeschickt, daher erhält er auch Kenntnis davon. Ich wollte nur verdeutlichen, dass die Verjährung bereits mit Ausstellen des AB's von vorne beginnt.
Wenn er nicht reagiert erhält er den BGB.

By Alberto (62.224.97.197) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 15:06:

@Devil
Es ist nicht ganz so....
Wenn ich zwar einen Anhörungsbogen an mich erhalte, so wäre zunächst die Verjährung unterbrochen.
Aber - im Nachhinein (meine Sekretärin hat nun den "richtigen" Fahrer angegeben - und ich wußte nichts davon - mußte ja auch nichts wissen.... dann läuft ein neues Verfahren gegen diesen - und gegen mich - hat es praktisch gar keines gegeben.

By Daniel (195.243.131.130) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 15:10:

Danke Alberto!
Hab ich's also doch richtig begriffen.
Sonst wären die 3 Monate ja erst nach 4 Monaten
um - und das kann ganz schön eng werden.

By devil (217.83.185.211) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 16:15:

@alberto:
ich hab mir mal vor kurzem eine Art Bussgeldkatalog mit Hinweisen auch zur Verjährung aus dem Internet geholt.
Dort steht wörtlich: Am häufigsten wird die Frist bei Bussgeldsachen mit der Übersendung der schriftlichen Anhörung unterbrochen. Dabei ist nicht der Zugang der Anhörung entscheidend, sondern deren Ausstellungsdatum. Fällt das Datum noch in die Frist von 3 Monaten, ist die Verjährung wirksam unterbrochen und beginnt erst ab dem Tag der Austellung neu zu laufen. Es ist egal, ob der Betroffene den Brief tatsächlich erhalten hat, oder nicht.
Ist das jetzt nicht korrekt?

By farendil (217.235.53.50) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 16:35:

@devil: das ist korrekt.

By Daniel (195.243.131.130) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 17:47:

Die Anhörung unterbricht die Verjährung wenn sie an den Täter gerichtet ist. Durch Angabe eines anderen Täters ist diese AB im Nachhinein an einen Zeugen gerichtet gewesen - und daher aus Sicht der Behörde nicht unterbrechend.
Sind die 3 Monate erst mal um, stellt die Behörde in der Regel alle Aktivitätet ein, den ein Ermittlungserfolg ist kaum wahrscheinlich - es sei denn die Riechen den Braten.
Schon für diesen Fall sollte man den AB nie gesehen haben.

By devil (217.227.100.160) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 17:58:

@daniel
ok, ich hab da etwas falsch verstanden!
Ich dachte Du meinst, dass der Bogen an den Täter geschickt wird. Und dass die Verjährung nur dann unterbrochen wird, wenn er den Bogen erhält. -> Wenn du gefahren bist, darfst du den Bogen nicht einmal gesehen haben, sonst ist die Verjährung unterbrochen!
Durch diesen Satz habe ich halt angenommen, dass der Täter den Brief bekommen habe.

War ein Missverständnis, sorry!

By Daniel (195.243.131.130) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 18:45:

ist ja auch nah beieinander :-)
Aber immerhin klärt diese Diskussion alle Probanden uber die Methode auf.

By Alberto (62.224.100.50) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 19:21:

Noch nicht ganz....
Entscheidend ist, daß der erste Anhörungsbogen an den wahren Täter - gegen diesen schon durch seine bloße Ausstellung - die Verjährung unterbrochen hat.

Aber...
Nun wird ja ein neuer Täter präsentiert - und zwar durch eine dritte Person (z.B. Sekretärin).
Das liefert zusätzlich den Beweis, daß der Betroffene noch nichts von seinem Tatvorwurf weiß.

Wenn die Behörde den neuen Täter akzeptiert, in dem sie ihn mit dem Tatvorwurf konfrontiert, - dann hat sie zunächst mal von dem alten vermeintlichen Täter abgelassen - und gleichzeitig auch akzeptiert, daß dieser scheinbar nicht als Täter in Betracht kommt, - denn sonst würde man ja höchst vorsorglich auch diesen weiterhin von dem Vorgang unterrichtet halten.

Zieht der neue Täter nun langsam seine Show ab, so wurde demnach der wahre Täter immer noch nicht mit einem einzigen Tatvorwurf konfrontiert, denn selbst der erste Anhörungsbogen, der die einzige Chance dazu war, wurde ja von seiner Sekretärin - zwar fälschlicherweise - aber dennoch mit dem gleichen Effekt - seiner Kenntnis entzogen.

Mithin ist ihm nicht zuzumuten, länger als 3 Monate - nach der Tat (nicht nach dem ersten Anhörungsbogen - sich noch an den Vorgang zu erinnern.
Das wiederum bewirkt, daß er seine Chance zur Verteidigung nicht mehr wahrnehmen kann. Das erfüllt den Grund, warum es diese sog. "Kurzzeitverjährung" überhaupt gibt.

Nun klar?

By Daniel (195.243.131.130) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 19:30:

Hervorragend!

By devil (217.227.100.160) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 19:34:

oh Gott! oh Gott!
jetzt wird es kompliziert * grübel*

Wie ist das jetzt?
Der wahre Täter bekommt den AB zugeschickt, seine Sekretärin aber präsentiert einen falschen. Soweit richtig?
Und der "echte" bekommt daher den Bogen nicht?
Und daher gilt nicht, das Ausstellungsdatum, sondern die Tat als Anfang der Verjährungsfrist?
Ist es so?
Wenn ja hab ich's glaub verstanden.

By Daniel (195.243.131.130) on Donnerstag, den 28. Februar, 2002 - 19:44:

fast.

Nach 3 Monaten! ist der Täter raus.
Nicht weil ein anderes Datum gilt, sondern
weil er sich nach 3 Monaten nicht mehr erinnern
muss und sich daher nicht mehr verteidigen kann.
Deshalb kann er die Verjährung in Anspruch nehmen.

Kriegen die das eher mit, gilt das Ausstellungsdatum.

By Lilly (217.233.205.217) on Freitag, den 21. Juni, 2002 - 10:52:

Kann mir bitte jemand in einzelnen Schritten zuverlässig die Alberto-Methode erklären?

Danke!

By sync (213.189.147.66) on Freitag, den 21. Juni, 2002 - 11:36:

Also das wurd doch schon oft und ausführlich genug hier durchgekaut...

http://www.radarforum.de/cgi-bin/discus/board-search.cgi

By krujtzschoff (217.235.12.145) on Montag, den 24. Juni, 2002 - 12:32:

@Alberto

weiß du noch in welchen Thread du das mit der Alberto-Methode so schön ausführlich Beschrieben hast? Denke mal war vor 1 Monat leider habe ich mir das nicht sofort ausgedruckt obwohl ich eigentlich machen wollte.

Wenn ich mich richtig erinnere war der Beschuldigte mit einen oder 2 Freunden unterwegs und du hast die das erklärt wie das ist wenn man sich mal im Namen vergreift bei der Auswahl des Täters und den 99% der ehrlichen Deutschen die zu 100% ihre Buß/Verwarngelder sofort bezahlen.

Wäre schön wenn du mir oder ein anderer den Link schicken könntest!

Vielen Dank im voraus

mfg krujtzschoff

By Stefan C. (195.227.39.11) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 13:24:

Ich weiß nicht, ob ich das mit der Verjährung richtig verstanden habe.Vielleicht kann mir jemand es kurz erklären.
Ich wurde am 31.03.2002 mit 113 km/h in einer Baustelle,wo 60 km/h erlaubt waren, geblitzt.
Das Auto gehört meinem Schwiegervater. Wir haben also die Alberto-Methode angewandt.
Heute, am 02.07.2002 bekam ich den AB. Geschrieben wurde er laut Datum am 25.06.2002.
Greift dann immer noch die Verjährung?
Was kann ich noch tun?
Die Sache meinem Anwalt übergeben?
Vielen Dank im voraus
MfG
sc design

By dagegen (134.147.103.17) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 14:08:

Dann hat es wohl nicht geklappt, und sie haben dich doch noch innerhalb der Verjährungsfrist ermittelt (z.B. durch Fotovergleich mit dem Einwohneramt)

By Ghostrider (80.128.92.40) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 14:12:

@ Farendil: Meine These!

By farendil (217.235.54.254) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 15:02:

@stefanc: könntest du bitte mal klitzeklein und tippel-tappel-tour beschreiben, was passiert ist?
also WER WANN WAS geschrieben hat bzw. was sonst passiert ist.


@ghostrider: nun schrei doch mal nicht ständig rum, obwohl du noch nix weißt!

By Ghostrider (80.128.92.40) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 16:14:

@ Farendil: ich schrei doch gar net ?!

By Stefan.C (195.227.39.11) on Mittwoch, den 3. Juli, 2002 - 08:05:

@farendil: Also, ich (Stefan.C)wurde am 31.03.2002 um 20.35 Uhr auf der A3 von Nürnberg nach Köln in Wiesbaden in der Baustelle durch einen festinstallierten Blitzer durch Koaxialkabelmessung und Frontfoto ( steht so im AB) geblitzt.Höchstgeschw.war dort 60 km/h. Ich ließ den Wagen vor der Baustelle ausrollen, da auch kaum Verkehr herrschte, und war dann noch 113 km/h schnell.
Der erste AB ging an den Vater meiner Freundin.(Halter des Wagens).Er hat 3 Wochen gewartet und dann den Bogen zurückgeschickt.(Er wäre nicht gefahren, hätte das Auto verliehen und könnte sich nicht erinnern, an wen.)
Daraufhin musste er 1 Woche später zur Polizei Nürnberg. Er sagte,er könnte auf dem Foto niemanden erkennen.Polizei versuchte ihn unter Druck zu setzen, aber er hat nix gesagt.
Ende April hab ich dann meine Freundin geheiratet.
Daraufhin rief 1 Wo. später die Polizei bei meinem Schwiegervater an und fragten, ob auf dem Foto,ich nicht zu erkennen wäre und ob noch jemand anders sein Auto fährt? Er sagte wieder, er könnte niemanden erkennen und seine Tochter würde ab und zu damit fahren.( Sie hatte vor der Hochzeit Hauptwohnsitz Nue( eigene Wohnung)Nebenwohnsitz Lev. /jetzt nach Hochzeit umgekehrt).
Also wollte die Polizei Nue die Adresse meiner Frau haben. Mein SV gab dann ganz clever die Adresse in Nue an.Polizei rief dort an,keiner war da.
Und jetzt (02.07.) kam der AB zu mir, geschrieben am25.06.2002.
Was kann ich noch tun?
Die Sache meinem Anwalt übergeben?
Vielen Dank im voraus
sc design

By Alberto (212.185.252.129) on Mittwoch, den 3. Juli, 2002 - 18:46:

Schöne Sch.... der klassische Fall, wie man durch einen kleinen unbedachten Anfangsfehler..... doch noch in die Falle tappst.

1. Wie kamen die eigentlich auf Dich???
Dein Schwiegervater heißt doch anders, als du - deine ehemalige Verlobte/Freundin auch - oder hast du etwa ihren namen angenommen - nach der Hochzeit?

2. Möglichkeit.... Irgendwo in der Nachbarschaft haben sie herumgefragt.... ja, ja, den kennen wir, der hat die junge Frau doch erst geheiratet, blah, blah... Standesamt - alle daten gesucht - BINGO.

Ich fürchte nur - für dich ist das Spiel nun aus, es sei denn, du ziehst mit deiner Frau nun für mindestens 3 - 4 Monate ins Ausland - mit voller Abmeldung - aller - Wohnsitze.

dann - könnten sie keinen BuGeBe zustellen, der nun sicher kommt, gleichgültig, ob du reagierst oder nicht.

Trotzdem: Auf diesen AB würde ich nun nicht reagieren!

By Stefan.C (195.227.39.11) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 08:56:

@Alberto: Schöne Sch... hab ich am Di. auch gedacht.Hab mich So. schon gefreut,3Monate abgelaufen. Pustekuchen.

zu 1. Mein Sv heißt anders und meine ehem. Freundin hieß auch anders und hat jetzt meinen Namen angenommen.

zu 2.In der Nachbarschaft habn Sie nicht nachgefragt. Die Häuser in diesem Wohngebiet haben eine gute Gemeinschaft. Außerdem war ich nur ab und zu am Wochenende in Nue und hatte nie Kontakt zu den Nachbarn. Die kennen mich also kaum.

Das einzige was ich mir vorstellen kann, das Sie nachgeforscht haben, wo meine ehem. Freundin wohnt und dann festgestellt haben, das meine Frau noch einen Zweitwohnsitz hat, in dem ich auch wohne. Dann haben Sie wahrscheinlich vom Einwohnermeldeamt von der Hochzeit erfahren und haben 2+2 zusammengezählt.

1. Welche Strafe hab ich den jetzt zu erwarten?
2. Wie hoch wird die Gelbuße und der Führerschein weg sein?
3.Kann mein Sv noch nachträglich Ärger bekommen?
Ich werde heute mal meinen Anwalt dazu befragen.
Ansonsten werde ich schon mal mein Fahrrad aufpumpen. Rad fahren soll ja auch sehr gesund sein.
Danke schon mal im voraus für Eure Informationen, auch wenn sie nicht so befriedigend waren,wie ich mir das vorgestellt habe.
MfG
sc design

By farendil (217.85.228.150) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 19:19:

@stefan: uuhhh sch...! da waren sie WIRKLICH gründlich!

1.: bußgeldrechner auf der homepage!
2.: 1.!
3.: nein!


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