Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Unfall beim rückwärts Einparken - Soll ich die Versicherung zahlen lassen?

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Unfall beim rückwärts Einparken - Soll ich die Versicherung zahlen lassen?
By M. A. (217.227.107.88) on Donnerstag, den 31. Januar, 2002 - 23:11:

Hi!
Ich bin letzten Samstag dummerweise beim rückwärts Einparken in einen Jeep reingefahren (war der Wagen von meinem Vater, nen Passat... - habe meinen Führerschein seit 3 Monaten - tut aber eigentlich auch nichts zur Sache *ggg*). Die Frau hat sich dann meine Adresse und mein Kennzeichen notiert und damit war es eigentlich auch soweit erledigt.
Bei meinem Fahrzeug war nur die linke Rückleuchte kaputt (wusste gar nicht, dass so nen ****** Ding 70Euro kostet) und es war nen kleiner Kratzer im Lack (mit Lackstift überdeckt). Ich konnte den Schaden bei dem Jeep damals nicht richtig abschätzen und deshalb bin ich mir noch nicht im Klaren, ob ich es die Versicherung zahlen lasse - Eine, vielleicht 100cm^2 Beule war gut zu erkennen und noch nen paar Kratzer (war in der Nacht).
Die Frau hat sich aber bis heute (Donnerstag) nicht wieder bei mir gemeldet, deshalb weiss ich jetzt nicht, wann ich es der Versicherung melden muss, und ob ich es überhaupt machen werde...
Ich bin bei der BGV Haftplichtversichert - Kann mir jemand mal nen Tipp geben?

Mit freundlichen Grüßen
Malte

PS: Dummerweise kenne ich weder das Kennzeichen, noch den Namen und die Adresse der Jeep-Fahrerin... - Die Frau hat sich dann noch später nen Sekt von mir in der Disco nen Sekt spendieren lassen *ggg*.

By farendil (217.85.234.91) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 03:01:

@m.a.: wenn die geschädigte sich an deine versicherung wendet, bekommst du von dieser einen fragebogen.
alles weitere klärt sich dann.

By MalteAhrens (217.227.110.84) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 07:21:

Hi!
Die Jeep-Fahrerin weiss gar nicht, bei welcher Versicherung ich bin... Kann die das irgendwie rausbekommen? Ich muss halt wissen, was ich machen muss, damit ich die Fristen für die Versicherung einhalten muss. Kennt sich da jemand ein bischen mehr aus?

MfG,
Malte

By farendil (217.235.54.180) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 09:53:

@malte: die jeep-fahrerin bruahct nur dein kennezcihen. damit ruft sie beim zentralruf der autoversicherer an und schon ist sie bei deiner versicherung.

By MalteAhrens (217.83.182.13) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 12:57:

Hi!
Ich weiss jetzt gar nicht mehr, was ich überhaupt machen muss? Muss ich der Versicherung bescheid geben, oder macht die Jeep-Fahrerin das? Was ist, wenn die Frau das jetzt bei der Versicherung meldet, ich es aber gar nicht über die Versicherung laufen lassen will!
Ich habe gerade mal nachgeschaut und wenn wir es melden, dann wird mein Vater von 23 Jahren auf 11 Jahre runtergestuft und somit zahle ich so ungefähr 1000DM, bis wir wieder auf der jetzigen Stufe sind... Könnte man bei einem so geringen Schaden (so um die 1000DM) hoffen, dass die Versicherung das auf Kulanz regelt und uns nicht sooo weit runterstuft?

MfG,
Malte

By Daniel (195.243.131.130) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 17:08:

Hi Malte,

auf Kulanz zu hoffen ist etwa so, als ob du
einen Fragst, ob er dir was schenkt.
Wenn du nicht noch ein ganzes Bündel anderer
Verträge bei der Versicherung oder dem Makler bzw.
Vertreter hast - wohl eher nicht.

Den Schaden vorsorglich melden solltest du aber.
Wenn niemand Ansprüche stellt, passiert auch
nichts.

Mit den 1000 DM wäre ich vorsichtig.
Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ist sehr
schnell viel höher.
Aber das siehst du ja, wenn Ansprüche geltend
gemacht werden. Du kannst dann noch immer
entscheiden, ob du selbst zahlen willst.

viel Glück

By Greatblackbird (213.6.152.196) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 22:27:

@Malte

Du kannst den Schaden aber auch erst einmal von der Versicherung regulieren lassen. Dann kannst Du den Betrag innerhalb von 6 Monaten zurückzahlen und es bleibt bei der ursprünglichen Einstufung. Ist sozusagen ein zinsloser Kredit.

By frosch (217.4.128.43) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 14:55:

@Malte
Im Prinzip bist du sogar verpflichtet, den Schaden Deiner Versicherung zu melden.Wenn die Schadenshöhe feststeht, kannst du dann immer noch von denen berechnen lassen, ob es lohnt,den Schaden selber zu zahlen oder nicht.Die "Kotzgrenze" liegt in der Regel so um die 1000 Mark,ansonsten auch siehe Beitrag von Greatblackbird.

By Reimar (195.127.201.98) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 17:42:

@Malte
Aus eigener leidvoller Erfahrung rate ich dir, SCHNELL mit deiner Versicherung Kontakt aufzunehmen, wenn du das Kennzeichen irgendwie rausbekommen kannst. Ansonsten, sobald die sich gemeldet hat. Der Schaden sollte umgehend von einem Gutachter deiner Versicherung besehen werden, um überhöhte Ansprüche zu vermeiden.
Bei mir ging es um einen kaschierten Altschaden des Unfallgegners, der mir angehängt werden sollte. Bin mit einem Automatik-Wagen rückwärts ohne Gas an ein Fz gerollt. Schadenshöhe sollte über 3.000 DM betragen, hat zu erheblichen Verstimmungen zwischen meiner Versicherung und mir geführt. Ich habe eigene Beweisfotos gemacht + Gutachten machen lassen, hat nur eine Schadensminderung auf ca. 1.100 DM gebracht, obwohl effektiv nur das Nummernschild verkratzt war!!
Viele Grüße von der Küste
Reimar

By farendil (217.225.250.118) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 22:20:

@reimar: solche schilderungen lese ich immer mit sehr gemischten gefühlen...

es gibt betrüger auf beiden seiten... - sowohl geschädigte, die mehr habe wollen als ihnen zusteht, als auch versicherungen, die jeden hinweis des schädigers dankbar aufnehmen um um berichtigete zahlungen herum zu kommen.
oft geht das so: der geschädigte sagt eine schadenssumme. hört die der schädiger, kippt er aus allen wolken und glaubt erst mal, daß das niiiiiemals so hoch sein kann. (war ja nur ein kratzer (..eine delle)/ man sieht ja (fast) gar nichts etc.)
er glaubt, der andere will ihn bescheißen und sagt das der versicherung.
und schon hat der geschädigte zusätzlich zum schaden auch noch eine menge ärger am hals...


apropos versicherungsgutachter:
ich könnte hier fälle erzählen....
ein beispiel: an einem nicht aml ein jahr alten auto (golf) ist ein heckschaden. die heckklappe ist VERZOGEN.
der gutachter der gegnerischen versicherung will, daß diese gerichtet wird!

ein SCHRAUBTEIL eines nicht mal ein jahr alten wagens ist in sich verzogen und der will es mal ein wenig ausbeulen lassen...

By Reimar (217.3.65.132) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 23:26:

@farendil
auch wenn Du es nicht nachvollziehen kannst: Ich habe damals meine Frau und meine neugeborene Tochter nach der Entbindung aus dem Krankenhaus abgeholt. Kannst Dir vielleicht vorstellen, daß man da nicht rasant rückwärts fährt....
Zum Thema Betrüger: Die Reduzierung ist wegen eines von mir nachgewiesenen Altschadens, der gutachterlich nachgewiesen durch eine AHK verursacht wurde, reduziert worden. Mein Wagen hatte keine AHK - also Thema gegessen.
Trotzdem ist die Schadenshöhe (belegt durch Fotos ) einwandfrei zu hoch angesetzt worden. Versicherung gekündigt, Schaden selber bezahlt. Man lernt halt nie aus
Viele Grüße von der Küste
Reimar

By farendil (217.225.250.118) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 23:42:

@reimar: auch wenn du es nicht nachvollziehen kannst: eine stoßstaßnge kann -leider - auch schon durch einen leichten anstoß im unterbau so beschädigt werden, daß sie nicht wieder vollständig rückzuverformen ist. von außen muß man da ohne geschultes auge nicht mal was sehen.

gutachterlich nachgewiesen naja zu gutachterlich nachgewiesen siehe das von mir angeführte gutachten des versicherungsgutachters.

belegt durch Fotos was glaubst du, was man hin- und erst recht wegfotographieren kann....


Kannst Dir vielleicht vorstellen, daß man da nicht rasant rückwärts fährt....obwohl effektiv nur das Nummernschild verkratzt war
sory, genau sowas meinte ich! ich war nicht schnell, man sieht nichts weiter, also kann auch nicht viel kaputt sein!
he, ich will dir nun wirklich nichts unterstellen! solange ich das andere auto nicht gesehen habe, KANN ich mich gar nicht dazu äußern.

ich kenne nur soclhe sache auch aus der anderen perspektive, wo die versicherung - initiert durch einen unfallgegener, der galubt, daß man ihn übers ohr hauen will - einem viel probleme macht und versucht eine berechtigte forderung nicht zu begleichen.

By Matrix (217.88.171.254) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 11:11:

Sobald die Versicherung den Schaden reguliert, fällt den Anspruchstellern dann immer ein, dass sie ja noch Nutzungsausfall und weitere Nebenkosten geltend machen können. Insoweit treibt das den Schaden in die Höhe.

Bei einem Bagatellschaden würde ich als Unfallverursacher versuchen, direkt die Sache zu begleichen. Dann halten sich die Leute in der Regel auch immer an die gesetzliche Schadenminderungspflicht.

Vorsorglich der Versicherung jedoch melden, kurzer Anruf und mitteilen, dass sie den Schaden vorläufig unbelastend stellen sollen, da Eigenregulierung beabsichtigt. Fragebogen/Formulare etc. sind nicht mehr zeitgemäß und werden in der Regel bei klarer Sach- und Rechtslage nicht mehr versandt.

By Reimar (195.127.201.98) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 08:59:

@farendil
erstmal zur Klarstellung: Der von mir zitierte Versicherungsgutachter WAR von meiner Versicherung-soweit zum Thema "nachgewiesen". Er kam bloß erst auf meine Veranlassung! Vor Ort hat er dann bei der Begutachtung bestätigt, daß der Schaden nicht von meinem Auto verursacht werden konnte.
Was soll ich wie wegfotografieren? Eine durch AHK verursachte 3 cm tiefe angerostete Kerbe im Querträger KANN man nicht wegfotografieren. Man kann sie auch nicht ohne eine AHK verursachen....
Meine Argumentation hinsichtlich des offensichtlich vorhandenen Altschadens bezog sich auf das schwerfällige Verhalten meiner damaligen Versicherung, den Schaden überhaupt begutachten zu lassen.
Eine von Dir gemutmaßte überzogene Forderung stand nicht zur Debatte, es ging um den versuchten Versicherungsbetrug.

@Matrix
Hinsichtlich des Bagatellschadens gebe ich Dir recht, aber oft zeigt es sich, daß man selber ohne Sachkenntnis bei der Einstufung einer Bagatelle falsch liegen kann. Ich habe in dem von mir beschriebenen Fall auch eine private Kostenklärung angeboten, die die Unfallgegnerin vehement abgelehnt hat. Ich habe damal nicht verstanden, warum, aber danach wurde der Nebel lichter.....
Schöne Grüße von der Küste
Reimar

By Matrix (217.88.167.167) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 20:12:

Grundsätzlich hat der Geschädigte aufgrund des Pflichtversicherungsgesetzes das Recht sich direkt an die Krafthaftpflicht-Versicherung zu wenden. Wenn sich der Geschädigte darauf beruft, besteht natürlich keine Möglichkeit einer Selbstregulierung. Dann kann man nur noch an die Versicherung nach Abschluss des Schadenfalles zurückzahlen. Am besten ist es immer am Schadenort einen Betrag X anbieten und sich einen Abfindungserklärung unterschreiben lassen.

Zu Deinem Schadenfall kann ich nur sagen, dass die Versicherer ungern die Fahrzeuge der Anspruchsteller besichtigen und Gegenüberstellungen veranlassen. Die Kosten hierfür sind enorm und in der Regel geht es 80 Prozent zu Lasten der Versicherer aus. Ich biete es den Kunden immer an, das eine Gegenüberstellung veranlasst wird, wenn ggf. bei Unterliegen der VN die Kosten (ca. 400,-- Euro je nach Aufwand) übernimmt. 80 Prozent machen hierbei einen Rückzieher.

Ebenfalls viele Grüsse aus Ffm.

Matrix

By farendil (217.225.250.83) on Dienstag, den 12. Februar, 2002 - 01:25:

@matrix: ich nehme an, du bist "von" einer versicherung.

Ich biete es den Kunden immer an, das eine Gegenüberstellung veranlasst wird, wenn ggf. bei Unterliegen der VN die Kosten (ca. 400,-- Euro je nach Aufwand) übernimmt.

na toll! also festszustellen ob ein schaden (in der behaupteten höhe) entstanden ist, ist eigentlich eure aufgabe!

ihr seid dazu da, berechtigte ansprüche (umgehend+ vollständig!) zu regulieren und unberechtigte abzuweisen!


in zukunft muß der schädiger wohl auch nochden schaden selber bezahlen (und euch natürlich, denn die haftpflicvht ist wie der name schon sagt, pflicht)

@reimar:

Der von mir zitierte Versicherungsgutachter WAR von meiner Versicherung

genau der gutachter war von der versicherung, die den schaden bezahlen sollte!
was galubst du denn auf was für abstruse theorien sich versicheurngsgutachter manchmal versteifen können!!
(das dumme ist; sie halten dieselben schwarz auf weiß auf papier fest)

sorry, aber DAS besagt gar nichts. da verlasse ich mich lieber auf die aussage von jemandem, der bei kfz-schäden kein völliger laie ist und der das einfach so betrachtet...

wie gesagt: nix gegen deine behauptung - aber DAS argument überzeugt nicht wirklich..

By Matrix (217.81.169.252) on Dienstag, den 12. Februar, 2002 - 19:06:

Wenn die Versicherer aufgrund der Einwände der Verursacher immer eine Gegenüberstellung durchführen würden, wären sie pleite und die Sachverständigenbüro steinreich.

Habe heute gerade wieder einen Bericht (Gegenüberstellung auf dem Tisch gehabt). Abzug von Euro 300,-- berechtigt. Kosten für das Gutachten Euro 600,--. So was rechnet sich natürlich !? Das wurde auch nur gemacht, weil es ein Großkunde (200 Fahrzeuge) war.

By farendil (217.85.232.155) on Dienstag, den 12. Februar, 2002 - 19:59:

@matrix: 600€ für ein gutachten?? sag mal, und das zahlt ihr??

ich weiss, das das gutachten einer gegenüberstellung deutlich teurer ist, als ein normales. ich weiss aber auch, dass ihr z.b. mit sachverstaendigen besondere vereinbaarungen bezueglich der gebuehren habt.

ps: bist du direkt sachbearbeiter fuer schadensfaelle?
verraetst du mir, fuer welche gesellschaft du arbeitest?

By Matrix (80.128.168.165) on Mittwoch, den 13. Februar, 2002 - 21:59:

600 Euro Kosten für einen Gegenüberstellung (Prüfung der Plausibilität und Kompatibilität). Ist für den Gutachter manchmal eine aufwendige Sache.

Möchte lieber nicht sagen, bei welcher Gesellschaft ich arbeite (man weiss ja nie). Ist eine sehr grosse. Habe jedoch schon fünf Gesellschaften hinter mir. Im grossen und granzen ist die Regulierungspraxis gleich. Der nächste Wechsel steht bevor. Bin derzeit Schadenregulierer im Innen- und Außendienst.

By farendil (217.85.226.228) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 01:20:

@matrix: Im grossen und granzen ist die Regulierungspraxis gleich.
daß ich nicht lache!!
dann vergleiche doch bitte mal die regulierungspraxis der allianz und der DEVK!


Bin derzeit Schadenregulierer im Innen- und Außendienst.soll heießen, daß du bestimmst was der geschädigte bekommt und was nicht, daß du die korrespondenz abwickelst und daß du dir aber auch mal einen schadensfäll ansiehst, werkstätten vermittelst etc?

Der nächste Wechsel steht bevor.
da kannst du es doch sagen! :-)


mal ein paar fragen (und feststellungen), wäre nett, wenn du zumindest einige beantwortest (bzw. mal kurz was dazu sagst).

1:gibt es vorgaben, daß man grundsätzlich spaaren soll
2:gibt es provisionen für gespaarte beträge?
3:oft "vergißt" die versicherung, den gutachter oder die autovermietung zu bezahlen
4:es gibt bei jeder versicherung mal phasen, wo verstärkt versucht wird, zu kürzen - nach ein paar wochen oder höchstens monaten geht es aber auf das normale maß zurück.
5:am ende des jahres wird viel schlechter gezahlt
6: Berechtigte Forderungen werden erst mal abgewiesen, nach energeischem einfordern bekommt man aber meist was man will (auch ihne Anwalt)
7:Viele Dinge werden erst mal versucht (keinen freien Gutachter "erlauben", bestimmte Posten nicht bezahlen) mal sehen on es der Anspruchsteller "frißt"
8:Freie Gutachter werden nach Kategorien eingeteilt (bei dem können wir kürzen, der macht immer zu hohe Gutachten etc.)
9: mache Ansprüche in einer rechtlichen Grauzone (Schuldfrage nicht ganz eindeutig, Gutachten sehr hoch zb. nicht genügend Abzug neu für Alt, Zeitwert sehr hoch etc.) gehen problemlos "durch" andere, völlig einwandfreie aber haben bei der gleichen Gesellschaft Probleme

By Reimar (195.127.201.98) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 09:36:

@farendil
Ist vielleicht nicht so rausgekommen, was ich meinte: Ich habe der Versicherung nahegelegt, den Schaden eingehend zu begutachten, gerade weil sich genau der von der "Geschädigten" angegebene Schaden nicht auf mein Fahrzeug bezog und auch nicht von diesem verursacht werden konnte. Ich spreche hier von dem kompletten angegebenen Schaden, der durch eine AHK verursacht wurde und definitiv nicht von meinem Fz stammen konnte. Die Versicherung hätte keine müde Mark geben müssen.

Da muß mein kein "Fachmann" sein, das kann ich tatsächlich einfach so in den Raum stellen. Wenn die Versicherung gerne nicht verursachte Schäden bezahlen will, dann hat sie generell die falsche Haltung für eine Versicherung.

Viele Grüße von der Küste

By Reimar (195.127.201.98) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 09:43:

@matrix
(posting vom 11.02.)
Genau weil ich die Schadensgeschichte unkompliziert abgewickelt haben wollte, habe ich Fotos aus allen Positionen gefertigt. Normalerweise hätte eine geschickte Versicherung festgestellt, daß der Schaden der Anspruchstellerin von einer AHK verursacht wurde und nicht von meinem Fz. Hätte also in Zusammenhang mit meiner Aussage die Sache komplett abbügeln können. Für Bagatellschäden soll je die Polizei nicht mehr zuständig sein, aber manchmal wäre eine unabhängige Aufnahme durch diese sehr hilfreich.
Viele Grüße von der Küste

By farendil (217.85.226.228) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 10:10:

@reimar: also gut:
-was war das für ein schaden, was war laut gutachten alles beschädigt?

-wo und wie war zu erkennen, daß eine ahk den schaden verursacht haben mußte?

-wo lange deine anstoßstelle an das fahrzeug?

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 11:57:

@all
bei Schäden an meinem Waagen habe ich es immer so gemacht (allzuoft war das aber nicht in den letzten Jahrzehnten):
Wagen in die eigene Markenwerkstatt bringen. Gutachter mit denen und dem eigenen Rechtsanwalt abstimmen. Dann ist schon mal sichergestellt, dass der Gutachter von dem Modell ein bischen Ahnung hat.
Der Gutachter untersucht das Auto dann in der Werkstatt auf der Hebebühne und der Werkstattmeister unterstüttzt ihn mit Werkzeug und seiner Erfahrung und fragt ihm auch direkt die aktúellen Ersatzteilkosten vom Hersteller-Server ab und nennt ihm die Arbeitszeitrichtwerte des Herstellers für die Arbeiten. Das Gutachten ist dann wasserfest und kein kleiner Griffelstemmer kann dagegen anstinken.
Bei einem von mir verursachten Schaden (mir aber noch nicht passiert) an einem vorgeschädigten z.B. Kotflügel würde ich kein Aufhebens machen, denn normalerweise hat das auf die Repapraturkosten kaum Einfluss und bringt für alle Teile nur Arbeit und Kosten -hat der Andere halt Glück gehabt, dass er die alte Macke jetzt fortbekommt.
Generell bin ich aber dagegen, unnötige Kosten zu produzieren.

By Reimar (195.127.201.98) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 16:37:

@farendil
-Als wesentliches Teil der Beschädigung wurde der untere Querträger benannt, der hinter dem (lackierten...) Stoßfänger sitzt. Die Schadenshöhe von etwas über 3.000 DM bezog sich auf Austausch des Trägers, des Stoßfängers und Arbeitszeit mit Lackierung.

- Die gutachterlich erkannte Ursache der ca. 10 cm breiten und 5 cm tiefen "Einkerbung" des Querträgers kann nur durch eine punktförmige Einwirkung erfolgt sein. Die Stelle war komplett angerostet, der Restträger nicht. Der Stoßfänger hat keine Beschädigung (auch nicht Lack) aufgewiesen. Der vor der Schadensstelle liegende Stoßfänger ist normalerweise meiner Meinung nach bei einer Beschädigung dieser Größenordnung auch in Mitleidenschaft gezogen.

- Die Fahrzeuge sind mit 0° Versatz Stoßstange an Stoßstange im abgebremsten Kriechgang der Automatik anainander geraten.

Hoffe, du kannst dir ein Bild der Situation machen. Interessiert dich der Vorgang eher aus wirtschaftlicher oder aus technischer Sicht?

Viele Grüße von der Küste

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 16:48:

@reimar
wie du es jetzt schilderst, würde ich auch nicht grosszügig sein, denn da versucht einer zu faken auf unser Aller Kosten.
Aber der Altschaden muss keine Kugelkopfkupplung zur Ursache haben, da ist der vielleicht selber im Dunkeln mal rückwärts rangiert und mit Schwung gegen ein Verkehrsschild oder einbetonierten Radlständer gebrettert und hat dann nur oberflächlich einen neuen Stossfänger drangeschwartelt Aussen hiu, innen pfui.

By farendil (217.85.229.107) on Donnerstag, den 14. Februar, 2002 - 16:58:

@reimar: meinst du mit querträger den stabilisierungsteil unter der plastikhaut der stoßstange oder aber den fest mit der karosserie verschweißten teil des heckabschlußbleches?

ich vermute mal wegen des preises das zweitere.

auf jeden fall müssen die fotos im demontierten zustand der stoßstange entstanden sein, oder sehe ich das falsch??


in DIESEM Fall kann diese beschädigung selbstverständlich nicht entstanden sein, wenn die stoßstange noch heil war.

im anderen fall ist zubedenken, daß guter lack auf kunststoff auch recht starke verforumungen seines trägermaterials aushalten KANN ohne zu reißen oder abzublättern.

wenn es so ist, wie ich vermute, hast du natürlich völlig richtig gehandelt. hier war wirklich jemand am werk, der dich (bzw. deine versicherung) schröpfen wollte.

daß ich aber bei sowas erst mal sehr vorsichtig bin, liegt wie gesagt daran, daß ich halt genau solche fälle in der umgekehrten konstellation kenne, wo geschädigte auf ihren kosten zumindest zum teil sitzen bleiben (sollen).

By Reimar (195.127.201.98) on Freitag, den 15. Februar, 2002 - 09:13:

@alfa
Deine Vermutung zur ursprünglichen Schadensursache könnte stimmen, der Gutachter hat nur von einer AHK als wahrscheinlicher Schadensursache gesprochen.

@farendil
Mit dem Querträger ist der Karosseriebestandteil gemeint, der auch den unteren Teil des Kühlers trägt (also sehr weit innen liegt). Meine Fotos zeigen die unbeschädigte Stoßstange und den in Frage konnenden Teil des Trägers von oben bzw. unten durch den ca. 8-10 cm breiten Spalt zwischen den Plastikteilen (Kühlergrill etc.) und dem Träger.
Normalerweise ist bei Auffahrunfällen die Gefahr groß, daß der Geschädigte noch die eine oder andere Sache "mit erledigt" bekommen möchte. Insofern ist Deine Skepsis grundsätzlich berechtigt. Da ich aber mit nicht einmal Schrittgeschwindigkeit rückwärts an das Fz. gerollt bin, war die entstandene Schadenshöhe und die Art des Schadens für mich nicht nachvollziehbar. Ich habe meiner Versicherung nahegelegt, den Vorgang noch einmal intensiv zu beleuchten. Aber daß selbst nach Abzug des Altschadens noch ca. 1.000 DM Schadenshöhe verursacht worden sein sollen, hat mich zum Überdenken des Versicherungsvertrages gebracht. Zumal die sowieso nicht die günstigsten waren...aber das steht auf einem anderen Blatt.
Viele Grüße von der Küste


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page