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Zusammenlegen des Fahrverbots?

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Zusammenlegen des Fahrverbots?
By BT (80.136.112.22) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 23:06:

Mich hat es binnen ein paar Monaten zwei mal erwischt mit Vergehen, die ein Fahrverbot nach sich ziehen. Gibt es irgendeine Möglichkeit, diese beiden Strafen zusammenzulegen, um sie gemeinsam abzusitzen?

By Grobi (80.135.17.195) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 23:32:

Wenn du in FL noch "unbefleckt" bist, kannst du das erste FV innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft frei legen. Das zweite wirst du dir nicht mehr aussuchen können. Andere Möglichkeiten gibt es IMHO nicht.

Grobi

By BT (80.136.112.22) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 23:57:

"Befleckt" bin ich leider, wenngleich auch vor diesen beiden dummen Sachen nur leicht. Die 4 Monate für das erste Vergehen sind klar, hier ist die Rechtskraft noch nicht gegeben und das soll auch noch ein wenig so bleiben. Im zweiten Falle hab ich noch keinen Bescheid, aber man könnte die Rechtskraft ja auch etwas "künstlich hinauszögern", damit es paßt. Die Frage ist halt - geht das grundsätzlich irgendwie, beide gleichzeitig abzusitzen?

By Grobi (80.135.17.195) on Samstag, den 26. Januar, 2002 - 00:23:

Es ist natürlich nicht einfach, das exakt so zu timen. Evtl. kannst du ja mal mit der Behörde schnacken. Frei nach dem Motto: "Ich komme euch ein bißchen entgegen und ihr mir..."

By BT (80.136.125.243) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 20:15:

Sorry, aber kann sich vielleicht nochmal einer von den anderen Experten (farendil?) der Sache annehmen? Wäre mir wirklich sehr wichtig, da da beruflich ne Menge Ärger mit verbunden ist.

Kurze Zusammenfassung nochmal: Den ersten Bescheid hab ich schon, Einspruch ist eingelegt, aber nur zum Herauszögern gedacht, da ich keine Chance habe, dem einmonatigen Fahrverbot zu entkommen. Werde wohl bis März da auch keine Gerichtsverhandlung haben. Zweite Sache ist vor kurzem passiert, auch 1 Monat Fahrverbot fällig, auch keine Chance (da aus Videowagen), Bescheid noch nicht da.

a) Bin ich total jeck, wenn ich irgendwie darauf hoffe, beide Strafen gleichzeitig absitzen zu können? Z.B. Abgabe des Führerscheins bei der Heimatbehörde am Tax X und Info an beide bußgeldbescheidausstellenden Behörden, daß ich ihn nun abgegeben habe.

b) Sollte a) mit "Ja, du bist total naiv, auf so was zu hoffen, weil..." zu beantworten sein: An welche Behörde wende ich mich, um eventuell beide Monate direkt hintereinander absitzen zu können?

Und noch eine Nachfrage: Gehe ich recht in der Annahme, daß ich für die 2. Sache auch die 4 Monate Zeit habe, da ja die Rechtskraft der ersten Geschichte noch nicht eingetreten ist?

Vielen Dank für viele Antworten und ja, ich bessere mich!

By Greatblackbird (62.104.223.68) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 21:35:

Für den Bescheid, der als erstes rechtskräftig wird, hast Du ab Rechtskraft 4 Monate Zeit, das FV anzutreten. Vielleicht kannst Du es so timen, daß der zweite Bescheid rechtskräftig wird, während Du für der ersten das FV "absitzt". Für den zweiten Bescheid müßtest Du den Führerschein mit der Rechtskraft sofort abgeben, was ja nicht geht, weil er ja bei der Behörde für den ersten Bescheid liegt. Demnach kannst Du also das zweite Fahrverbot erst nach dem ersten antreten.

By BT (80.136.125.243) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 22:18:

Hmm, ich zitiere mich hier nochmal selbst: ;-) "Gehe ich recht in der Annahme, daß ich für die 2. Sache auch die 4 Monate Zeit habe, da ja die Rechtskraft der ersten Geschichte noch nicht eingetreten ist?"

Wenn ich demnächst den 2. Bescheid bekomme und der erste ist noch nichts rechtskräftig, müßten die mir doch auch die 4 Monate zugestehen, da sie ja eigentlich von der ersten Geschichte noch nichts wissen dürften. Schließlich ist diese ja noch nicht in Flensburg. Oder sehe ich da was falsch?

By farendil (217.225.243.92) on Sonntag, den 10. Februar, 2002 - 02:30:

@bt: die 4-monatsfrist gilt nur für diejenigen, die erstmalig ein fahrverbot bekommen (es gilt, was in flensburg registriert ist, also wenn die punkte gelöscht sind, ist es wieder erstmalig).

also hast du die frist eigentlich nur ein mal.


dein fall ist zwar wieder etwas anderes und im zweifelsfall würde ich diener argumentation schon folgen (schon deshalb, weil bei vergleichbaren fällen auch die rechtskraft gilt), nur leider findet sich im gesetzestext nichts davon.
da steht halt was von der erstmaligen verhängung.
ich könnte höchstens mal anfang nächster woche nach einem aktuellen kommentar in der bibo schauen, mache dir aber nicht viel hoffnung...

By BT (217.226.59.65) on Sonntag, den 10. Februar, 2002 - 11:27:

Vielen Dank, und Variante a) ist total abwegig oder doch nicht? Ist es überhaupt möglich, den Schein bei meiner örtlichen Behörde abzugeben ("verfolgt" werde ich jeweils von auswärtigen Behörden) oder muß ich ihn an die anderen Behörden verposten?

By Greatblackbird (145.254.149.93) on Sonntag, den 10. Februar, 2002 - 12:48:

@BT

Ist es überhaupt möglich, den Schein bei meiner örtlichen Behörde abzugeben

Da läßt sich bestimmt was machen. Das mußt Du einfach mit der verfahrensführenden Behörde abklären.

Ich denke, du hast für den 2. Bescheid auch 4 Monate Zeit, wenn der erste Bescheid noch nicht rechtskräftig ist. Das Gesetz sieht die 4-Monatsfrist vor, wenn noch kein Fahrverbot verhängt wurde. Ein Fahrverbot gilt aber erst als verhängt, wenn ein entsprechender Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Und das ist er nunmal nicht, wenn ein Rechtsmittel eingelegt wurde.

By Gerry (62.158.25.218) on Sonntag, den 10. Februar, 2002 - 13:41:

@BT

liegen diese Behörden außerhalb deines Bundeslandes?

Gerry

By BT (217.226.54.148) on Sonntag, den 10. Februar, 2002 - 19:43:

Ja, liegen sie.

By Gerry (62.227.92.171) on Sonntag, den 10. Februar, 2002 - 20:09:

@BT

dann gibt es allerdings ein paar "dirty tricks" ;-) Nachteil: sie sind illegal und nachdem die "Gegenseite" hier aktiv ist, will ich sie nicht veröffentlichen. Am Ende wird mir noch "Anstiftung zu einer Straftat" vorgeworfen ;-)

Wenn du magst, gibst du mir eine Email-Adresse...


Gerry

By BT (80.136.109.143) on Montag, den 11. Februar, 2002 - 21:32:

Probiers mal bei BTelz@yahoo.de. Danke.

By K (62.134.113.88) on Dienstag, den 30. April, 2002 - 09:50:

Tja,dachte nie im Leben daran mal hier zu landen,aber nun bin ich doch da und muß mich mal ein wenig schlau machen.Mein problem ist folgendes:habe vor zwei wochen erst einen Bußgeldbescheid bekommen wegen überhöter Geschwindigkeit in der Ortschaft und muß leider....:-( für vier wochen meinen Führerschein abgeben,da es aber das erste mal war hab ich vier monate zeit dafür sehe ich das richtig oder? Nun haben sie mich aber erneut geblitzt weil ich bei rot über die Ampel gefahren bin,wie ist das denn nun mit dem Schein,wenn ich für das erste vergehen den schein noch nicht abgegeben hab,wann müßte ich ihn dann für das zweite abgeben?

By farendil (217.85.229.170) on Dienstag, den 30. April, 2002 - 10:42:

@k: wenn die ampel unter einer sekunde rot war, gibts kein fahrverbot.


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